Thema: Bürgerentlastungsgesetz und die

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Thema: Bürgerentlastungsgesetz und die Krankenversicherungsbeitragsanteil- Ermittlungsverordnung Referent: Achim Boine

Erste spannende Frage: Wie ist die Abkürzung für Krankenversicherungsbeitragsanteil- Ermittlungsverordnung ?

Bürgerentlastungsgesetz Hintergrund Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 [ Beschlüsse 2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 ] Eine beschränkte steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer privaten Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch Beiträge zu einer Kranken- und Pflegepflichtversicherung gehören zum steuerfreien Existenzminimum und sind bis zum sozialhilferechtlich zu gewährenden Leistungsniveau steuerlich voll zu berücksichtigen. Neuregelung ist spätestens zum 1.1.2010 umzusetzen!

Bürgerentlastungsgesetz Bisherige Regelung In welcher Höhe sind KV-Beiträge bis zum 31.12.2009 steuerlich absetzbar? KV und PV-Beiträge sind zusammen mit Beiträgen zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Risiko-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. • Arbeitnehmer bis maximal 1.500 EUR pro Jahr • Beamte bis maximal 1.500 EUR pro Jahr • Selbstständige bis maximal 2.400 EUR pro Jahr Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich diese Beträge Konsequenz: KV-Beiträge spielten bislang bei der Einkommensteuer fast keine Rolle.

Bürgerentlastungsgesetz Neu ab 1.1.2010 Die Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen werden jeweils um 400 € angehoben. • Arbeitnehmer bis maximal 1.900 EUR pro Jahr • Beamte bis maximal 1.900 EUR pro Jahr • Selbstständige bis maximal 2.800 EUR pro Jahr Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich diese Beträge

> = + > = Absetzbarkeit der Höhe nach KV, PV-Beiträge 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR KV, PV in voller Höhe absetzbar > = + weitere Vorsorge- aufwendungen 2.150 € (KV, PPV) 1.900 € > = 2.150 € voll absetzbar Beispiel

Vorsorgeaufwendungen Absetzbarkeit der Höhe nach KV, PV-Beiträge 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR KV, PV in voller Höhe absetzbar < = + weitere Vorsorge- aufwendungen in Höhe der Differenz 1.650 € (KV, PPV) 1.900 € < = 1.650 € voll absetzbar Beispiel 250 € für weitere Vorsorgeaufwendungen +

Bürgerentlastungsgesetz Neu ab 1.1.2010 • Mindestens die KV- und PV-Beiträge können als sonstige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) • GKV Versicherte - ohne Krankengeldanspruch: 100% des Zahlbeitrages - mit Krankengeldanspruch: 96% des Zahlbeitrages • PKV Versicherte - Beitragsanteile, die GKV-Niveau entsprechen, sind absetzbar - Beitragsanteile über GKV-Niveau sind nicht absetzbar - Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sind nicht absetzbar (Details regelt die so genannte Krankenversicherungsbeitragsanteil- Ermittlungsverordnung – KVBEVO) • SPV und PPV-Beiträge zu 100%

Bürgerentlastungsgesetz Neben Mehrleistungen sind in der PKV steuerlich nicht abzugsfähig? • die kompletten Beiträge für - Krankentagegeldtarife (z. B. EKTG) - Krankenhaustagegeldtarife (z. B. EKH) - sonstige Tagegeldtarife (z. B. EKUR) - Anwartschaftsversicherungen - Optionstarife (z. B. flexSIprivat) • Beiträge für Tarife, die ausschließlich Wahlleistungen vorsehen, beispielsweise Beihilfeergänzungstarife (z. B. SB-W) • der volle Arbeitgeberzuschuss • die anteilige Beitragsrückerstattung gemäß tariflicher Faktor KVBEVO (BRE mindert abzugsfähigen KV-Beitrag)

Bürgerentlastungsgesetz Für welche Personen können KV-Beiträge steuerlich abgesetzt werden? Lebenspartner* des Steuerpflichtigen Kinder mit Anspruch auf Kindergeld Steuerliche Berücksichtigung der KV-Beiträge für: Steuerpflichtige selbst Kinder mit Anspruch auf Kinderfreibetrag Ehegatte des Steuerpflichtigen *) gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Welche PKV-Beitragsanteile sind gemäß KVBEVO abzugsfähig? Gesamter PKV-Beitrag ohne Krankentagegeld Mehrleistungen Es erfolgt eine prozentuale Aufteilung in Grund- und Mehrleistungen. steuerlich nicht abzugsfähig Grundleistungen (= GKV-Niveau nach SGB V) steuerlich voll abzugsfähig

Bürgerentlastungsgesetz Welche PKV-Beitragsanteile können gemäß KVBEVO abgesetzt werden? Grundleistungen (§ 2 KVBEVO) 1. ambulante Leistungen 54,60 Punkte 2. stationäre Leistungen 15,11 Punkte 3. Zahnleistungen 9,88 Punkte max. 79,59 Punkte

Bürgerentlastungsgesetz Was sind Mehrleistungen gemäß KVBEVO – also nicht absetzbar? Mehrleistungen (§ 2 KVBEVO) 1. Heilpraktikerleistungen 1,69 Punkte 2. 1-Bettzimmer 3,64 Punkte 3. Chefarztbehandlung oder 2-Bettzimmer 9,24 Punkte 4. Zahnersatz oder Implantologie 5,58 Punkte 5. Kieferorthopädie 0,26 Punkte max. 20,41 Punkte

Bürgerentlastungsgesetz Prozentuale Aufteilung von Grund- und Mehrleistungen anhand der unten aufgeführten Punktwerte Datenbasis hierfür bilden Statistiken des PKV Verbandes. Punktwerte werden alle 3 Jahre neu überprüft. Mehrleistungen • Heilpraktiker 1,69 Punkte • 1-Bettzimmer 3,64 Punkte • Chefarzt oder 2-Bettzimmer 9,24 Punkte • Zahnersatz/ Implantate 5,58 Punkte • Kieferorthopädie 0,26 Punkte 20,41 100% Grundleistungen • ambulant 54,60 Punkte • stationär 15,11 Punkte • Zahn 9,88 Punkte 79,59

Gesamtbeitrag entspricht Bürgerentlastungsgesetz Prozentuale Aufteilung von Grund- und Mehrleistungen Gesamtbeitrag Tarif START Beispiel für Tarif START (vor 21. Lj.) Mehr- leistungen KFO 0,26 Mehr- leistungen Zahnersatz 5,58 5,58 + 0,26 79,59 + 5,58 + 0,26 x 100 = 6,84 % Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Mehrleistungen? steuerlich nicht abzugsfähig Grund- leistungen 79,59 Gesamtbeitrag entspricht 85,43 Punkten

Gesamtbeitrag EXKLUSIV-PLUS Gesamtbeitrag entspricht Bürgerentlastungsgesetz Prozentuale Aufteilung von Grund- und Mehrleistungen Gesamtbeitrag EXKLUSIV-PLUS Beispiel für Tarif EXKLUSIV-PLUS (vor 21. Lj.) Heil- praktiker 1-Bett- zimmer Chef- arzt/ 2-Bettz. Zahn- ersatz 1,69 + 3,64 + 9,24 + 5,58 + 0,26 79,59 + 1,69 + 3,64 + 9,24 + 5,58 + 0,26 x 100 = 20,41 % Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Mehrleistungen? 20,41 100 KFO Grund- leistungen 79,59 steuerlich nicht abzugsfähig Gesamtbeitrag entspricht 100 Punkten

steuerlich absetzbarer Anteil Bürgerentlastungsgesetz Produktlinie „privat“: absetzbare (%-uale) Beitragsanteile Tarife steuerlich absetzbarer Anteil vor 21. Lj. ab 21. Lj. 2 offene Fragen: Wie ist mit Altersgrenzen umzugehen? Wie ist mit stationären Unfallleistungen im START-PLUS Klärung steht aus. START 93,16% 93,45% START-PLUS 84,07% 84,30% KOMFORT 82,60% 82,82% KOMFORT-PLUS 79,59% 79,80% EXKLUSIV 79,59% 79,80% EXKLUSIV-PLUS 79,59% 79,80%

Berechnungsschema für 2010 Beispiel für 38jährigen Arbeitnehmer im KOMFORT-PLUS 1, EKTG 43/100 Gesamter KV-Beitrag ./. Beitragsanteile, die nicht SGB V-Leistungen sind ./. Beitragsanteile für KTG ./. Beitragsanteile für KH-T = KV-Beitrag, der SGB V-Leistungen entspricht ./. Beitragsanteil für Mehrleistungen ./. ggf. Arbeitgeberanteil = steuerlich wirksamer KV-Beitrag x 12 ./. ggf. Beitragsrückerstattung = steuerlich abzugsfähiger KV-Beitrag 432,76 € ./. - ./. 46,00 € = 386,76 € ./. 78,13 € ./. 216,38 € = 1.107,00 € ./. 841,73 € = 265,27 €

Berechnungsschema für 2010 Beispiel für 35jährigen Selbstständigen im KOMFORT-PLUS 1, EKTG 43/100 Gesamter KV-Beitrag ./. Beitragsanteile, die nicht SGB V-Leistungen sind ./. Beitragsanteile für KTG ./. Beitragsanteile für KH-T = KV-Beitrag, der SGB V-Leistungen entspricht ./. Beitragsanteil für Mehrleistungen ./. ggf. Arbeitgeberanteil = steuerlich wirksamer KV-Beitrag x 12 ./. ggf. Beitragsrückerstattung = steuerlich abzugsfähiger KV-Beitrag 401,74 € ./. - ./. 40,00 € = 361,74 € ./. 73,07 € ./. 0 € = 3.464,04 € ./. 0 € = 3.464,04 €

Beispiel für 37jährigen Mann ab 2010 START START- PLUS KOMFORT1 KOMFORT- PLUS 1 EXKLUSIV 0 Monatsbeitrag inklusive 10% VZ 192,14 € 237,36 € 296,31 € 378,09 € 388,99 € davon sind steuerlich ansetzbar 179,55 € 200,09 € 245,40 € 301,72 € 310,41 € angenommener Steuersatz: 30% Steuerersparnis • jährlich • monatlich 646,38 € 53,87 € 720,36 € 60,03 € 883,44 € 73,62 € 1.086,24 € 90,52 € 1.117,48 € 93,12 € angenommener Steuersatz: 42% Steuerersparnis • jährlich • monatlich 904,93 € 75,41 € 1.008,48 € 84,04 € 1.236,82 € 103,07 € 1.520,64 € 126,72 € 1.564,47 € 130,37 €

Achtung Der Wert der Steuerersparnis ist nicht gleichzusetzen mit dem tatsächlichen Nettomehreinkommen im Vergleich zu 2009. Das liegt an den bislang schon abzusetzenden Vorsorgeaufwendungen von 1.500 EUR / 2.400 EUR. Nettoentlastung entsteht durch 2 Aspekte: a) pauschale Anhebung um 400 EUR b) durch KV- und PV-Beiträge über 1.900 EUR / 2.800 EUR

Mehreinkommen durch neues Recht Beispiel für 35-jährigen Selbstständigen PKV versichert (siehe Folie 19) steuerlich abzugsfähiger KV-Beitrag: 3.464,04 EUR plus weitere Vorsorgeaufwendungen: 2.500 EUR Jahr 2009 2010 steuerlich wirksam 2.400 EUR 3.464,04 EUR Steuersatz 35% 35% Steuerersparnis 840 EUR 1.212 EUR Mehreinkommen durch neues Recht: 372 EUR Anmerkung: Im Jahr 2009 bestand ein Wahlrecht, welche Aufwendungen bis 2.400 EUR geltend gemacht werden. Im Jahr 2010 verdrängen KV-Beiträge die weiteren Vorsorgeaufwendungen.

Grenzsteuersätze – Hilfstabelle 2009 zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz Grundtabelle Grenzsteuersatz Splittingtabelle 10.000 EUR 18 % 0 % 15.000 EUR 25 % 0 % 20.000 EUR 27 % 18 % 25.000 EUR 29 % 22 % 30.000 EUR 31 % 26 % 35.000 EUR 34 % 26 % 40.000 EUR 36 % 28 % 45.000 EUR 39 % 28 % 50.000 EUR 41 % 28 % 55.000 EUR 42 % 32 % 60.000 EUR 42 % 30 % 70.000 EUR 42 % 34 % 80.000 EUR 42 % 36 % 90.000 EUR 42 % 40 % 100.000 EUR 42 % 40 % 251.000 EUR 45 % 42 %

Faustformeln zum Bürgerentlastungsgesetz • Je niedriger der gewählte absolute Selbstbehalt ist desto höher die absolute Steuerersparnis • Beitragsanteile für Grundleistungen sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig • Besonders Familien profitieren, da auch Beiträge für Kinder, Ehepartner bzw. Lebenspartner abzugsfähig sind • Beiträge von Kompakttarifen sind mindestens mit rund 80% steuerlich abzugsfähig • PPV-Beiträge sind immer zu 100% abzugsfähig • BRE und Arbeitgeberzuschuss mindern den steuerlich abzugsfähigen Betrag Noch zu klären: Wie ist Gesundheitsbonus der Produktlinie „privat“ zu behandeln?

Bürgerentlastungsgesetz Verkaufsansatz für die Pflege-Zusatzversicherung • SPV und PPV-Beiträge können zu 100% steuerlich abgesetzt werden • Aus der Steuerersparnis lässt sich eine Pflege-Zusatzversicherung finanzieren – quasi zum „Nulltarif“ Beispiel • mtl. Bruttoeinkommen: 2.500 € • SPV-Beitrag (1,95%): 48,75 € • Steuersatz, St.Kl. I: 30% • Steuerersparnis: 14,63 € Davon könnte z. B. ein 40jähriger Selbstständiger einen PflegeSTART mit 81 EUR Tagegeld abschließen (= 2.430 EUR im Monat).

Bürgerentlastungsgesetz Verkaufsansatz für die GKV-Zusatzversicherung • Auch die meisten GKV-Versicherten erzielen zum Teil beachtliche Steuerersparnisse Beispiel für Arbeitnehmer (ledig) Jahreswerte • Bruttoeinkommen: 24.000 € • GKV-Beitrag (7,9%): 1.896 € • bisher berücksichtigt: 1.500 € • zusätzlich: 400 € • Steuersatz, St.Kl. I: 30% • Steuerersparnis: 120 € • monatlich: 10 € Beispiel für Arbeitnehmer (ledig) Jahreswerte • Bruttoeinkommen: 36.000 € • GKV-Beitrag (7,9%): 2.844 € • bisher berücksichtigt: 1.500 € • zusätzlich: 1.344 € • Steuersatz, St.Kl. I: 34% • Steuerersparnis: 457 € • monatlich: 38 €

Faustformeln für GKV-Versicherte Verkaufsrelevante Einkommenssteigerungen aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes erzielen - ledige Arbeitnehmer ab ca. 2.000 EUR Monatseinkommen - verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide berufstätig sind und das gemeinsame Einkommen ca. 4.000 EUR im Monat beträgt

Nutzen Sie den Effektivrechner SIGNAL Kranken ist die Gesellschaft, die dem Kunden die besten Erstattung gewährt, wenn er keine Leistungen einreicht - durch den Gesundheitsbonus in den PLUS-Varianten. Deswegen haben wir für Sie den Effektivrechner entwickelt. (demnächst inklusive EXKLUSIV-PLUS und Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes)

SIGNAL Kranken hat viel zu bieten • Produktlinie „privat“: für jeden das passende Angebot mit marktführender Honorierung bei Leistungsfreiheit • PflegeSchutzProgramm: innovativ und einzigartig • CIP-Rating: Produktlinie „privat“ von ‚gut‘ bis ‚excellent‘ • Assekurata-Rating: statt ‚weitgehend gut‘ jetzt ein ‚gut‘; Ziel: ‚sehr gut‘ • Erstklassiger Service: Risiko-Vorabanfragen in kürzester Zeit, schnellstmögliche Policierung • Hohe Sicherheit: gestärkt durch die Wirtschaftskrise mit einer soliden Anlagepolitik

KOMFORT-PLUS 1 - excellent KOMFORT-PLUS 2 - excellent START - gut START-PLUS – sehr gut KOMFORT 1 – sehr gut KOMFORT-PLUS 1 - excellent KOMFORT 2 - excellent KOMFORT-PLUS 2 - excellent

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt.