Jugend- und Kommunalpolitik Politik mitgestalten Ein Planspiel zu Jugend- und Kommunalpolitik
Szenario Willkommen in Teupin! Kleine Stadt in Brandenburg 9300 Einwohner 5000 Euro stehen für ein Jugendprojekt zur Verfügung. Bisher unklar wofür das Geld ausgegeben werden soll. Politiker entscheiden über Kriterien und die Vergabe des Geldes. Jugendvereine und –verbände bewerben sich mit eigenen Projektideen.
Rollenverteilung
Ablauf
Thema 1: Förderkriterien für Jugendprojekte Politische Ebene Verbandsebene Verband 1 Verein 2 Soziales Deutschland Senioren für Teupin Grüne Alternative Teupiner Unternehmer Initiative 3 Verein 4 verhandeln verhandeln brainstormen brainstormen Zielgruppe? Zeitraum? Thema? Idee 2 Idee 1 abstimmen abstimmen Idee 3 Thema 1: Förderkriterien für Jugendprojekte bekanntmachen bekanntmachen Treffen im Rathaus
Stadtverordnetenversammlung Treffen im Rathaus Politische Ebene Verbandsebene Idee Idee verhandeln verhandeln Einfluss? Mitglieder? Themen? berücksichtigen berücksichtigen Thema 1: Förderkriterien für Jugendprojekte abstimmen abstimmen Thema 2: Gründung eines Jugendbeirates entwickeln entwickeln Antrag 1 Antrag 2 Antrag 3 bekanntgeben werben werben werben Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenversammlung Treffen im Rathaus Politische Ebene Verbandsebene Idee Idee verhandeln verhandeln Zielgruppe? Zeitraum? Thema? berücksichtigen berücksichtigen Thema 1: Förderkriterien für Jugendprojekte abstimmen abstimmen Thema 2: Gründung eines Jugendbeirates entwickeln entwickeln Antrag 1 Antrag 2 Antrag 3 verkünden Sieger Stadtverordnetenversammlung
Regelmäßige Nachrichtensendungen Mediale Ebene Journalisten der Lokalpresse Interviews Politische Ebene Verbandsebene Berichte Regelmäßige Nachrichtensendungen
Fragen?
Planspiel: Jugendliche Beteiligung vor Ort Auswertung
Grundlagen für kommunalpolitische Entscheidungen Art. 28, 2 GG: Subsidiaritätsprinzip: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ Subsidiaritätsprinzip: Es gilt: Was man vor Ort entscheiden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden (das Prinzip der Subsidiarität) (lat: Subsidium: Hilfe, Reserve) -> kleinere Einheit muss übernehmen, was sie schafft. Erst, wenn sie damit überfordert ist, muss die größere Einheit dafür einspringen.
Grundlagen für kommunalpolitische Entscheidungen Art. 28, 2 GG: Subsidiaritätsprinzip: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ Subsidiaritätsprinzip: Es gilt: Was man vor Ort entscheiden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden (das Prinzip der Subsidiarität) (lat: Subsidium: Hilfe, Reserve) -> kleinere Einheit muss übernehmen, was sie schafft. Erst, wenn sie damit überfordert ist, muss die größere Einheit dafür einspringen.
Administrative Gliederung Deutschlands Das kleine ist so wie das große angelegt: Bürgermeister: leitet die Kommune Gemeinderat: kontrolliert den Bürgermeister Gemeindeverwaltung: setzt die Beschlüsse der Rates um. Einwohner: Bestimmen die Kommunalpolitik durch Wahlen und Abstimmungen Vereine und Interessengruppen machen Einfluss geltend Presse berichtet über die Geschehnisse im Rathaus und in der Gemeinde
Demokratie in der Gemeinde Etwa 13 000 Gemeinden in Deutschland Regelmäßige Wahlen Bürgermeisterposten (alle vier bis sechs Jahre) Gemeinderäte (alle vier bis fünf Jahre – in Bayern alle sechs Jahre) Unterschiedliches Wahlalter Organisatorische Parallelen zur Landes- und Bundesebene Das kleine ist so wie das große angelegt: Bürgermeister: leitet die Kommune Gemeinderat: kontrolliert den Bürgermeister Gemeindeverwaltung: setzt die Beschlüsse der Rates um. Einwohner: Bestimmen die Kommunalpolitik durch Wahlen und Abstimmungen Vereine und Interessengruppen machen Einfluss geltend Presse berichtet über die Geschehnisse im Rathaus und in der Gemeinde
Kommunalpolitische Akteure Gemeinderat Verwaltung Bürgermeister Bürgermeister Beamte auf Zeit Chef der Verwaltung Vorsitzende des Gemeinderates und der Ausschüsse Gemeinderat Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung Hat das letze Wort Gemeinderäte arbeiten immer ehrenamtlich, erhalten aber Aufwandsentschädigung für anfallende Kosten Die meisten sind Mitglied einer Wählerinitiative oder einer Partei, es gibt aber auch viele parteilose Gemeinderäte Gemeinderäte können Fraktionen bilden und dadurch ihren Einfluss stärken Fraktionen ermöglichen es, mehrere Fachgebiete abzudecken Verwaltung Dort arbeiten Angestellte hauptberuflich, nicht ehrenamtlich Das sind Spezialisten, die im Arbeitsalltag oft am ehesten merken, wo kommunaler Handlungsbedarf besteht. Die meitsen Initiativen im kommunalen Entscheidungsprozess gehen von der Verwaltung aus, und werden oft vom Bürgermeister eingebracht Bürgerinnen und Bürger
Aufgaben und Gewaltenteilung in den Kommunen Bürgermeister Gemeinderat Verwaltung Ehrenamt Direktwahl Chef der Verwaltung Vorsitz des Gemeinderates und der Ausschüsse Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen Repräsentation Schnittstelle zwischen Gemeinderat und Volk, sowie den Medien Beschluss und Beratung über Vorlagen Kontrolle der Verwaltung mithilfe von Anfragen Haushaltskompetenz Öffentliche Sitzungen Ausschüsse leisten Vorarbeit Hauptberufliche Tätigkeit Spezialisten Dienstleister für die EinwohnerInnen Ausführung von staatlichen Auftragsangelegenheiten Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Gemeinderat Umsetzung der vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse Bürgermeister Beamte auf Zeit Chef der Verwaltung Vorsitzende des Gemeinderates und der Ausschüsse Gemeinderat Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung Hat das letze Wort Gemeinderäte arbeiten immer ehrenamtlich, erhalten aber Aufwandsentschädigung für anfallende Kosten Die meisten sind Mitglied einer Wählerinitiative oder einer Partei, es gibt aber auch viele parteilose Gemeinderäte Gemeinderäte können Fraktionen bilden und dadurch ihren Einfluss stärken Fraktionen ermöglichen es, mehrere Fachgebiete abzudecken Verwaltung Dort arbeiten Angestellte hauptberuflich, nicht ehrenamtlich Das sind Spezialisten, die im Arbeitsalltag oft am ehesten merken, wo kommunaler Handlungsbedarf besteht. Die meitsen Initiativen im kommunalen Entscheidungsprozess gehen von der Verwaltung aus, und werden oft vom Bürgermeister eingebracht
Aufgaben und Gewaltenteilung in den Kommunen Bürgermeister Gemeinderat Verwaltung Ehrenamt Direktwahl Chef der Verwaltung Vorsitz des Gemeinderates und der Ausschüsse Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen Repräsentation Schnittstelle zwischen Gemeinderat und Volk, sowie den Medien Beschluss und Beratung über Vorlagen Kontrolle der Verwaltung mithilfe von Anfragen Haushaltskompetenz Öffentliche Sitzungen Ausschüsse leisten Vorarbeit Hauptberufliche Tätigkeit Spezialisten Dienstleister für die EinwohnerInnen Ausführung von staatlichen Auftragsangelegenheiten Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Gemeinderat Umsetzung der vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse Bürgermeister Beamte auf Zeit Chef der Verwaltung Vorsitzende des Gemeinderates und der Ausschüsse Gemeinderat Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung Hat das letze Wort Gemeinderäte arbeiten immer ehrenamtlich, erhalten aber Aufwandsentschädigung für anfallende Kosten Die meisten sind Mitglied einer Wählerinitiative oder einer Partei, es gibt aber auch viele parteilose Gemeinderäte Gemeinderäte können Fraktionen bilden und dadurch ihren Einfluss stärken Fraktionen ermöglichen es, mehrere Fachgebiete abzudecken Verwaltung Dort arbeiten Angestellte hauptberuflich, nicht ehrenamtlich Das sind Spezialisten, die im Arbeitsalltag oft am ehesten merken, wo kommunaler Handlungsbedarf besteht. Die meitsen Initiativen im kommunalen Entscheidungsprozess gehen von der Verwaltung aus, und werden oft vom Bürgermeister eingebracht
Aufgaben und Gewaltenteilung in den Kommunen Bürgermeister Gemeinderat Verwaltung Ehrenamt Direktwahl Chef der Verwaltung Vorsitz des Gemeinderates und der Ausschüsse Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen Repräsentation Schnittstelle zwischen Gemeinderat und Volk, sowie den Medien Beschluss und Beratung über Vorlagen Kontrolle der Verwaltung mithilfe von Anfragen Haushaltskompetenz Öffentliche Sitzungen Ausschüsse leisten Vorarbeit Hauptberufliche Tätigkeit Spezialisten Dienstleister für die EinwohnerInnen Ausführung von staatlichen Auftragsangelegenheiten Erarbeitung von Beschlussvorlagen für den Gemeinderat Umsetzung der vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse Bürgermeister Beamte auf Zeit Chef der Verwaltung Vorsitzende des Gemeinderates und der Ausschüsse Gemeinderat Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung Hat das letze Wort Gemeinderäte arbeiten immer ehrenamtlich, erhalten aber Aufwandsentschädigung für anfallende Kosten Die meisten sind Mitglied einer Wählerinitiative oder einer Partei, es gibt aber auch viele parteilose Gemeinderäte Gemeinderäte können Fraktionen bilden und dadurch ihren Einfluss stärken Fraktionen ermöglichen es, mehrere Fachgebiete abzudecken Verwaltung Dort arbeiten Angestellte hauptberuflich, nicht ehrenamtlich Das sind Spezialisten, die im Arbeitsalltag oft am ehesten merken, wo kommunaler Handlungsbedarf besteht. Die meitsen Initiativen im kommunalen Entscheidungsprozess gehen von der Verwaltung aus, und werden oft vom Bürgermeister eingebracht
Kommunalpolitische Akteure II Gemeinderat Verwaltung Bürgermeister Vereine und Initiativen Unternehmen Presse Rolle der Vereine Je kleiner die Gemeinde, desto entscheidender ist die Bedeutung der Vereine (vor allem Freizeitbereich) Artikulation von Bürgerwünschen und Interessen Rekrutierung von politischem Personal Vereine: öffentlich reden und mit der Geschäftsordnung umgehen = Schule des Gemeinderates Probleme durch Verzerrungen nach Geschlecht und Schichtzugehörigkeit: Frauen und Geringverdienende sind weniger häufig Vereinsmitglieder Manche Interessen lassen sich einfacher organisieren als anderen (zB Sport), was Einfluss auf die Inhalte kommunaler Politik hat. Ist an der Ausstattung mit Sportstätten, Vereinsheimen, technisch hervorragende ausgestatte freiwillige Feuerwehr. Grund dafür nicht immer Brandbekämpfung Bürgerinnen und Bürger
Rechtliche Grundlagen für Kinder- und Jugendbeteiligung Zahlreiche Erwähnungen von Kinderrechten UN Kinderrechtskonvention (1989) Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland (2005 – 2010) Sozialgesetzbuch Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern Diskussion: Sind diese Maßnahmen mehr Schein als Sein? Was müsste getan werden, um Jugendbeteiligung zu fördern? UN-Kinderrechtskonvention: Vorrangstellung und Verwirklichung der Kinderrechte Berücksichtigung des Kinderwillens an allen sie betreffenden Entscheidungen Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Informationsfreiheit Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland: Schwerpunkt die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft Sozialgesetzbuch III: Neben allgemeinen Ausführungen (positive Lebensbedingungen) §8 Abs.1: Kinder und Jugendliche sollen entsprechend ihres Entwicklungsstandes, an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. §11 Abs. 1: Angebote der Jugendarbeit sollen von jungen Menschen mitbestimmt werden und mitgestaltet werden §12 Jugendarbeit in Jugendverbänden soll von Jugendlichen selbst organisiert werden Unterschiedliche Regelungen auf Landesebene: zB. Brandenburg: seit 2007 Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bei sie betreffenden Angelegenheiten
Vielen Dank! UN-Kinderrechtskonvention: Vorrangstellung und Verwirklichung der Kinderrechte Berücksichtigung des Kinderwillens an allen sie betreffenden Entscheidungen Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Informationsfreiheit Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland: Schwerpunkt die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft Sozialgesetzbuch III: Neben allgemeinen Ausführungen (positive Lebensbedingungen) §8 Abs.1: Kinder und Jugendliche sollen entsprechend ihres Entwicklungsstandes, an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. §11 Abs. 1: Angebote der Jugendarbeit sollen von jungen Menschen mitbestimmt werden und mitgestaltet werden §12 Jugendarbeit in Jugendverbänden soll von Jugendlichen selbst organisiert werden Unterschiedliche Regelungen auf Landesebene: zB. Brandenburg: seit 2007 Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bei sie betreffenden Angelegenheiten