NGG=Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz

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 Präsentation transkript:

NGG=Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro NGG=Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz Die Anwendung weitergehender Regelungen im NGG gegenüber dem NHG ist zulässig und anerkannt. Anwendung findet das NGG aber insbesondere im Bereich der Verwaltung und aller der Verwaltung zugeordneten Einrichtungen. Brigitte Doetsch

NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro § 4 Stufenplan Detaillierte Beschreibung, wie ein Stufenplan (Frauenförderplan) zu erstellen ist (incl. Formblatt). Die Umsetzung des § 4 NGG ist für die Verwaltung verpflichtend: „Jede Dienststelle erstellt ... einen Stufenplan. ...(er) ist alle zwei Jahre fortzuschreiben.“ Brigitte Doetsch

§ 5 Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro § 5 Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten „Frauen sind ... ... vorrangig zu berücksichtigen, ... bis sie .... mind. zu 50 vom Hundert vertreten sind. „ Hinweis auf Art. 33 GG „Bestenauslese“ Entsprechende Regelung im NHG unter § 47 Abs. 3 Satz 2 ist eine Soll-Vorgabe. Brigitte Doetsch

§ 5 Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro § 5 Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Wichtig: Kommentar enthält den wichtigen Hinweis auf die ausschließliche Berücksichtigung von Primärkriterien; Sekundärkriterien, wie Alter oder Dienststellenzugehörigkeit nur zwischen gleichqualifizierten Männern oder gleichqualifizierten Frauen. Brigitte Doetsch

§ 7 Stellenausschreibungen Abs. 3 NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro § 7 Stellenausschreibungen Abs. 3 „In die Ausschreibungen ist der Hinweis auf mögliche Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.“ d.h. Verpflichtung Teilzeitfähigkeit zu prüfen. Abs. 4 Die Frauenbeauftragte kann eine zweite Ausschreibung verlangen, wenn sich keine Frau beworben hat. Brigitte Doetsch

und ... Möglichkeit..., ...Qualifikation optimal darzustellen. NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro § 8 Auswahlverfahren Abs. 1 sieht eine möglichst hälftige Beteiligung von Bewerberinnen an Vorstellungsgesprächen vor. und ... Möglichkeit..., ...Qualifikation optimal darzustellen. Abs. 2 beschreibt Unzulässigkeit von Fragen nach der Familienplanung und nach Kinderbetreuung Brigitte Doetsch

§ 9 Auswahlkriterien Abs. 2 NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro § 9 Auswahlkriterien Abs. 2 „... Erfahrungen und Fähigkeiten aus der familiären oder sozialen Arbeit .... sind einzubeziehen...“ Abs. 3 „Vorangegangene Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit ... dürfen nicht nachteilig berücksichtigt werden.“ Brigitte Doetsch

Weitere wichtige Regelungen in: NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro Weitere wichtige Regelungen in: § 10 zur Fortbildung (Gender Mainstreamingansatz) § 11 Sex. Belästigung am Arbeitsplatz §§ 11 – 16 zu Arbeitszeitregelungen und Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit ... Brigitte Doetsch

Wichtiger Hinweis zur Beteiligung von Frauenbeauftragten: NGG zu Auswahlverfahren TU Braunschweig Frauenbüro Wichtiger Hinweis zur Beteiligung von Frauenbeauftragten: § 20 Aufgaben und Befugnisse (der Frauenbeauftragten) Kommentar: „Eine Information der Frauenbeauftragten nach Entscheidung der Dienststelle oder bspw. gleichzeitig oder im Anschluss an die Information des Personalrates ist eindeutig zu spät und wird der Stellung der Frauenbeauftragten als Teil der Dienststelle nicht gerecht.“ Brigitte Doetsch