Betriebsverfassungsrecht für Personalverantwortliche – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Hamburg – 4. Juni 2013.

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 Präsentation transkript:

Betriebsverfassungsrecht für Personalverantwortliche – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Hamburg – 4. Juni 2013

Fall 1: Der freigestellte Betriebsratsvorsitzender B erhält eine um 57 % über der letzten Stufe des Tarifvertrages liegende individuell vereinbarte Vergütung, verdient mehr als sein Vorgesetzter und ist einer Stelle zugewiesen, die eigens für ihn geschaffen worden und vor ihrer Besetzung nicht ausgeschrieben worden ist. Ist dieser Sachverhalt zu beanstanden?

Fall 2: Betriebsratsmitglied B nimmt sich für die Betriebsratstätigkeit viel Zeit. Vorgesetzter V rügt dies mehrfach vor Kollegen und weist B schließlich, als viel Arbeit anliegt, an, nicht zur Betriebsratssitzung zu gehen, sonst „setze es was“. Verhält V sich korrekt?

Fall 3: Betriebsratsmitglied B wird von seinem Kollegen K während der Arbeitszeit auf Probleme im Bereich Arbeitssicherheit in der Abteilung X angesprochen. B spricht ca. 5 Minuten mit K. Der Betriebsrat hält Sprechstunden im 14-tägigen Rhythmus ab. Hat B Anspruch auf Vergütung für die Gesprächszeit?

Fall 4: Betriebsratsmitglied B ist zur Betriebsratssitzung eingeladen. In dieser Zeit hätte er eigentlich Reinigungsarbeiten durchführen sollen. Eine Vertretung hätte kurzfristig nicht zur Verfügung gestanden. B vergisst, sich beim Vorgesetzten V abzumelden. V erteilt B eine Abmahnung. B verlangt Entfernung der Abmahnung. Kann B Entfernung der Abmahnung verlangen?

Fall 5: Der 7-köpfige Betriebsrat meldet sich zu einer einwöchigen Schulung „Aktuelles Arbeitsrecht am BAG“ des Schulungsanbieters S in Erfurt an. Auf den Einwand des Arbeitgebers A, ob tatsächlich alle BR-Mitglieder fahren müssen, wendet der BR ein, dies sei doch für alle ganz interessant. Muss A die Schulung bezahlen?

Fall 6: Der Betriebsrat verlangt von Arbeitgeber A ein abhörsicheres Büro Mobiltelefone für sämtliche BR-Mitglieder eine eigene Schreibkraft einen eigenen Internetanschluss einen PC mit Drucker Muss A für die Kosten aufkommen?

Fall 7: Arbeitgeber A informiert den BR über eine anstehende Ausgliederung eines Betriebsteils und geplante Kündigung von fünf Mitarbeitern. Er bittet den BR einstweilen um Vertraulichkeit, um keine Unruhe im Betrieb zu schüren. Betriebsratsvorsitzender B informiert hierüber sofort die Belegschaft über das Intranet, im Rahmen einer Betriebsversammlung und die Presse. Was hat B zu befürchten?

Fall 8: Das Ersatzmitglied des BR E hat seine Arbeitszeiten vorsätzlich falsch erfasst. Arbeitgeber A will kündigen. Der Betriebsrat stimmt der Kündigung nicht zu. Was kann A jetzt noch tun?

Fall 9: Der Betriebsrat verlangt von Arbeitgeber A Auskunft über die im Betrieb verwendeten Tonerpatronen der Kopierer, deren Schadstoffgehalt und die Art der Entsorgung der Patronen. Muss A die Auskunft erteilen?

Fall 10: Arbeitgeber A errichtet ein neues Verwaltungsgebäude und lädt den überraschten Betriebsrat zum Richtfest ein. Der BR verlangt Abriss, da er nicht beteiligt worden sei, hilfsweise Unterlassung der Nutzung. Zu Recht?

Fall 11: Arbeitgeber A will Mitarbeiter M kündigen. Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung mit der Begründung, M könne in einem anderen Bereich weiterbeschäftigt werden. Der BR meint, M könne nun nicht entlassen werden. A kündigt trotzdem. M verlangt Weiterbeschäftigung. Zu Recht?

Fall 12: Im Bereich X herrscht grippebedingter Personalnotstand. Arbeitgeber A weist Mitarbeiter X, Y und Z an, im Arbeitsbereich X für mehrere Tage auszuhelfen. X, Y gehen, Z weigert sich. Der Betriebsrat verlangt sofortige Rückkehr von X und Y. Z erhält eine Abmahnung. Zu Recht?

Fall 13: Der Betriebsrat widerspricht einer Einstellung. Arbeitgeber A beschäftigt den Mitarbeiter gleichwohl unter Berufung auf das besondere Eilbedürfnis für die Beschäftigung, da nicht von der Hand zu weisen ist. Das Arbeitsgericht ruft A nicht an. Der BR verlangt die Rückgängigmachung der Maßnahme. Kann der BR dies trotz Eilbedürftigkeit verlangen?

Fall 14: Arbeitgeber A ordnet ohne Beteiligung des BR an, dass die BH-Farbe der Mitarbeiterinnen künftig nur noch weiß oder Hautfarben sein darf dass Mitarbeiter keine weißen Socken tragen dürfen und dass die Fingernägel länger nur x cm betragen darf Wären die Anordnungen mitbestimmungspflichtig gewesen?

Fall 15: Arbeitgeber A nutzt die im Internet zugängliche Webcam eines Nachbarbetriebs, um die eigene Raucherecke zu überwachen. A erwischt Mitarbeiter M bei einer ungestempelten Raucherpause. M wird abgemahnt. M verlangt Entfernung der Abmahnung und ist der Ansicht, A hätte die Webcam ohne Zustimmung des BR nie aufrufen dürfen. Hat M mit seiner Ansicht Recht?