Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr

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 Präsentation transkript:

Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Herzlich willkommen zur Ausbildung!

Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Grundgesetz u.a. Organisatorische Grundnormen des Staates Grundlegende Strukturen der staatlichen Ordnung Rechtsnormen zur Stellung der Bürger im Staat z.B. Grundrechte z.B. politische Mitwirkungsrechte Parlamentarische Republik Europäische Einigung BRD Demokratie Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen Sozialstaat Kompetenzverteilung Bund – Länder z.B. Feuerschutzrecht bei den Ländern Im Kollisionsfall gilt Bundesrecht.

Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Grundrechte und Brandschutz Grundrechte Brandschutz Schutz der Menschenwürde z.B. Schutzpflicht von Verletzten durch Feuerwehr Freiheit der Person/Freizügigkeit z.B. Heranziehung von Personen zur Hilfeleistung während Einsatz Gleichheitsgrundrecht z.B. Gleichbehandlung Personen (es gibt kein Recht auf Fehlerwiederholungen) Unverletzlichkeit der Wohnung z.B. Betreten gegen den Willen des Berechtigten nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr Gewährleistung des Eigentums z.B. im Feuerwehreinsatz Eingriff in fremdes Eigentum möglich (zeitweise Beschlagnahme)

Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr Ablauf Kontaktaufnahme mit um Amtshilfe Bittenden Klärung der Situation Abstimmung erster Maßnahmen Erkundung des Zugangs zur Wohnung Wohnung öffnen danach (bei Suizidandrohung): Zurückziehen und in Bereitschaft bleiben Polizei und Rettungsdienst handeln weiter danach (bei Notfallpatienten): Zurückziehen und in Bereitschaft bleiben Notarzt und Rettungsdienst handeln weiter danach (bei vermissten Personen): Zurückziehen und in Bereitschaft bleiben Polizei handelt weiter bei Verstorbenen auf Anforderung handeln

Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Gefahren und Schutz bei Wohnungsöffnung Gefahrenart Schutzmöglichkeit Absturz Tragen eines Gurts Verletzung aufgrund der Art der Durchführung Tragen eines Augen- und Gesichtsschutzes Foto: Dräger Infektion Tragen von Hygienehandschuhen Tragen von Atemschutz ggf. Tragen von Einweganzug Verletzung aufgrund der Art des Einsatzes (z.B. Suizid) einzelfallspezifisch je nach Art des Tötungsmittels

Rechtsgrundlagen für die Feuerwehr Leitungsstruktur Feuerwehreinsatz Einsatzleiter (einzeln) z.B. eine Löschgruppe Einsatzleiter mit Führungseinheit z.B. mehrere Löschgruppen bis hin zum Löschzug mindestens: Führungsassistent Melder Fahrer (2. Melder) Einsatzleiter mit Führungsstab wenn der Rahmen mit Führungseinheit zu klein ist Sachgebiete: S 1: Personal und innerer Dienst S 2: Lage S 3: Einsatz S 4: Versorgung S 5: Presse- und Medienarbeit S 6: Information/Kommunikation