Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung

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 Präsentation transkript:

Hinweis zur Powerpoint-Vollversion: Start Willkommen Folie 1 Anschläger - Anforderungen Folie 2 Persönliche Schutzausrüstung – PSA des Anschlägers Folie 3 Einsatzbereich des Anschlägers Folie 4 Zuständigkeiten regeln Folie 5 Funksprechanlage Folie 6 Handzeichen Folie 7 Anschlagmittel I – Begriffsbestimmung Folie 8 Anschlagmittel II – Lagerung Folie 9 Anschlagmittel III – Auswahl Folie 10 Anschlagmittel IV – scharfe Kanten Folie 11 Anschlagmittel V – Anschlagarten Folie 12 Anschlagmittel VI – Neigungswinkel – Schwerpunkt Folie 13 Anschlagmittel VII – Einsatzprüfung – Ablegereife – Entsorgung Folie 14 Umfeld beim Anschlagen Folie 15 Aufnehmen von Lasten Folie 16 Absetzen von Lasten Folie 17 Tägliche Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen Folie 18 Weitere Prüfungen von Lastaufnahmeeinrichtungen Folie 19 Verantwortung Hinweis zur Powerpoint-Vollversion: Von den Folien zu den Dozententexten kommen Sie über >Ansicht >Notizenseiten

Willkommen zur jährlichen Unterweisung für Kranführer Start Begrüßung Begrüßen Sie vorab die Teilnehmer in gewohnter Weise und erläutern Sie den Ablauf, das Ziel, die Dauer, etc. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen der Unterweisung! zur jährlichen Unterweisung für Kranführer

Zuständigkeiten regeln Folie 4 zu Folie 4 Zuständigkeiten regeln Je mehr Personen an einem Einsatz beteiligt sind, desto genauer sind die Zuständigkeiten zu regeln. Unternehmer Anschläger Kranführer Anschläger 1 Anschläger 3 Anschläger 2 Verantwortlicher Kranführer Zuständigkeiten regeln   Je mehr Personen an einem Einsatz beteiligt sind, desto genauer sind die Zuständigkeiten zu regeln. Der Unternehmer bestimmt sowohl den Anschläger als auch den Kranführer (anstelle des Unternehmers kann auch sein von ihm eingesetzter Beauftragter handeln). Ist ein Anschläger erforderlich, so hat der Kranführer die Arbeit nicht zu beginnen, wenn ihm nicht vorher eine konkrete Person als Anschläger benannt wurde. Auf die Person des Anschlägers muss sich der Kranführer sozuagen "blind" verlassen können, denn er ersetzt – bildlich gesprochen – die Augen des Kranführers. Es gibt Kraneinsätze, bei denen mehrere Anschläger (oder auch Einweiser) bspw. der eigenen Firma erforderlich sind. Hier muss geklärt sein, wer das Sagen hat – Kompetenzgerangel oder Unklarheiten in der Zuständigkeit darf es nicht geben. Aus den Anschlägern muss somit ein Verantwortlicher (sog. "Chef-Anschläger") bestimmt sein, der ggf. "federführend" gegenüber dem Kranführer auftritt. Sind mehrere Firmen an der Tätigkeit beteiligt, so ist eine verantwortliche Person zu bestimmen, dies ist der sog. Koordinator. Dieser stimmt die Arbeiten der verschiedenen Firmen und Personen aufeinander ab und steht in seiner Weisungsbefugnis sowohl über den Anschlägern als auch über dem Verantwortlichen und dem Kranführer. Das ist rechtlich in unserer Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 in § 6 geregelt. Zur Diskussionsanregung: Fragen Sie die Teilnehmer, ob sie schon Großeinsätze mit mehreren Kranen und Anschlägern hatten und ob selbst schon jemand einmal der "Chef-Anschläger" war. Koordinator nach BGV A1 § 6 Abs. 1 Anschläger 1 Anschläger 3 Anschläger 2 Anschläger ... Verantwortlicher Kranführer Zusammenarbeit erfordert exakte Koordination – aber: Vor Beginn jeglicher Arbeiten!

Anschlagmittel VI – Neigungswinkel – Schwerpunkt Folie 12 zu Folie 12 Anschlagmittel VI – Neigungswinkel – Schwerpunkt Bei Strängen von Seilen, Hebebändern und Ketten darf der Neigungswinkel von 60° nie überschritten werden. 0° bis 45° bis 60° über 60° Schwerpunkt Anschlagmittel VI – Neigungswinkel – Schwerpunkt   Bei Strängen von Seilen, Hebebändern und Ketten als Anschlagmittel darf der Neigungswinkel von 60° nie überschritten werden. Warum? Die Belastung, die auf die Stränge wirkt, steigt mit der Zunahme des Neigungswinkels. Über 60° ist die Belastung, die auf den Strang wirkt, zu groß. Das Anschlagmittel kann reißen. Durch den entstehenden Peitschenschlag können Personen, so auch der Anschläger, erheblich verletzt oder sogar getötet werden, da die frei werdenden Kräfte immens sind. Wir kennen dieses Phänomen aus dem Sport: Versuchen Sie einmal Liegestütze, indem Sie die Hände schulterbreit auf den Boden aufstützen und setzen Sie die Hände dann schrittweise weiter nach außen. Irgendwann ist die Kraft auf die Arme so stark, dass man unweigerlich "zusammenbricht". Der Schwerpunkt der Last muss vor dem Anschlagen ermittelt, und immer ausreichend unterfangen, d. h. nach unten abgesichert werden. Nicht immer ist der Schwerpunkt der Last in der Mitte, so z. B. bei Schüttgut. Zur Diskussionsanregung: Fragen Sie die Teilnehmer, ob jemand das Beispiel mit den Liegestützen versuchen möchte. Aber Achtung, wenn die Teilnehmer darauf bestehen, dass Sie das machen sollen. Nicht übertreiben, da unaufgewärmt eine Verletzungsgefahr für die Muskeln besteht. 100 % 70 % 50 % 17 % Nie > 60°! Schwerpunktlage bei asymmetrischen Lasten prüfen. Je größer der Neigungswinkel desto kleiner die Tragfähigkeit. Schwerpunkt ermitteln! Immer ausreichend unterfangen! Neigungs- winkel nie > 60°!