BEB Bioenergie AG www.beb.at
Der Vorstand der BEB Mag. (FH) Herbert Daberger Mehr als 10 Jahre im Anlagenbau im kaufmännischen Bereich tätig VA TECH ELIN EBG (1992-2000) AE Energietechnik (2000-2002) VAMED Management und Service (2002-2003) Laufend berufsbegleitende Weiterbildung Exportlehrgang Int. Projektmanagement FH Studium Unternehmensführung/Management
Warum Ökostrom? Klimawandel Erderwärmung und steigende Zahl extremer Wetterereignisse Fossilenergie als Kriegsmotiv Nr. 1 künftig auch als Terrorziel? Begrenzte Erdölvorräte v.a. in den reichen Ländern Öl- und Gaspreisentwicklung Bauernsterben Brachflächen Das Grundprinzip von Biogas ist einfach: Man nehme Biomasse, gebe diese in einen geschlossenen Behälter, gebe ein paar Bakterien dazu und warte, bis diese aus der Biomasse Methangas bilden. Aber wie funktioniert das? Wie entsteht Biogas eigentlich? Grundsätzlich kann eine Biogasanlage mit einer Kuh verglichen werden – das was im Pansen abläuft, läuft auch in der Biogasanlage ab.
Was kann ich beitragen? Energie sparen (Haushalt, Betrieb, Verkehr) Heizen mit aktueller Technik und mit Biomasse Weniger energieintensive Waren kaufen (heimische Biolebensmittel, langlebige Produkte, sparsame Geräte) Strom aus Erneuerbaren beziehen Erspartes in Biomasse- und Windkraftbeteiligungen anlegen
Agenda Gesetzliche Rahmenbedingungen Die BEB Das Modell der BEB Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Die rechtlichen Rahmen-bedingungen - alt Ökostromgesetz vom 23. August 2002 Verordnung der Einspeisetarife Bis 100 kW 16,50 Cent / kWh 100 bis 500 kW 14,50 Cent / kWh 500 bis 1.000 kW 12,50 Cent / kWh Über 1.000 kW 10,30 Cent / kWh Bei Einsatz von Kofermenten - 25 % Erlass über die Produkte vom 20. März 2003
Die rechtlichen Rahmen-bedingungen - alt Voraussetzung für Erhalt der Einspeisetarife Genehmigung bis spätestens 31.12.2004 und Inbetriebnahme bis spätestens 30.06.2006 (verlängert bis 31.12.2007) Dauer der Einspeisetarife 13 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage
Ökostromgesetz 2002 Bis 2008 min. 4 % Ökostrom (Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, Wind und Sonne) Vereinheitlichung der Abnahme- und Vergütungspflichten Ökobilanzgruppenverantwortliche (im Osten die Austrian Power Grid AG) müssen angebotene Ökoenergie (außer die aus Tiermehl, Ablauge ,Klärschlamm) zum verordneten Preis abnehmen
Ökostromgesetz 2002 Mehraufwendungen werden durch einheitlichen Zuschlag zu den Netzgebühren auf alle Endverbraucher verteilt Die Länder vergeben zur Förderung neuer Ökostromtechnologien Fördermittel: für eine Biogasanlage bis zu € 200.000.-
Die rechtlichen Rahmenbe-dingungen – Gegenüberstellung Alt Genehmigung bis spätestens 31.12.2004 Und Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2007 Neu Ökostromabwicklungsstelle verpflichtet elek. Energie abzunehmen, wenn Fördermittel dafür zur Verfügung stehen Reihung nach Eintreffen des Antrags auf Abnahme
Die rechtlichen Rahmenbedingungen – Gegenüberstellung Ökostromgesetz Novelle 2006 Ökostromabwicklungsstelle verpflichtet elek. Energie abzunehmen, wenn Fördermittel dafür zur Verfügung stehen Reihung nach Eintreffen des Antrags auf Abnahme Neu ???
Die rechtlichen Rahmen- bedingungen – Gegenüberstellung Ökostromgesetz 2002, Novelle 2006, 2007/2008 Ökostrom-gesetz 2007/2008 ??? Ökostrom- gesetz 2002 Novelle 2006
Landwirtschaftliche Produkte mit hohem Einspeisetarif Wirtschaftsdünger (tierische Ausscheidungen, Jauche, Gülle und Stallmist sowie Stroh und ähnliche Reststoffe aus der pflanzlichen Produktion) Pflanzliche Erzeugnisse aus der Grünland- und Ackernutzung einschließlich Ernterückstände und Silagen Klärung der Ausbringung und der Art der Genehmigung vor Einsatz erforderlich: Futtermittel sowie überlagerte Futtermittel (wenn hygienisch unbedenklich) Verdorbenes sowie überlagertes Saatgut (nicht gebeizt) Rübenschnitzel, Rübenschwänze, Rübenblatt, Melasse Treber, Trester, Pressrückstände Kerne, Schalen, Fallobst Futterreste Brauereirückstände (Trub) Molkerei- und Käserückstände Vinasse Ölsaatrückstände (wenn frei von Extraktionsmittel) Abfälle aus der Speisezubereitung (Biotonne – nicht Großküche/Gastronomie) Gemüseabfälle
Agenda Gesetzliche Rahmenbedingungen Die BEB Das Modell der BEB Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Der Name BEB BEB steht für Bio-Energie-Beteiligung BEB steht für ein Bürgerbeteiligungsmodell Bioenergie steht für Energie aus Biomasse und organischen Sekundärrohstoffen Beteiligung steht für Einladung zur Partizipation Bündelung von Expertenwissen Gegründet von Privatpersonen aus dem Bioenergiebereich
Wer ist die BEB?
Die Aktie der BEB Jede gekaufte Aktie stärkt den Biomassesektor Ein persönlicher Beitrag gegen Klimawandel, Ölabhängigkeit, Ressourcenverschwendung, Ölpest und Kriegsgefahr Spesenfrei handelbare Namensaktien à 1.000 €; steuerbegünstigter Verkauf Namensaktien daher breite Streuung Spesenfreier Handel keine Depotgebühren Stimmrecht auf max. 10 % der Stimmen beschränkt (unabhängig vom Aktienanteil)
Die Aktie – Gründe für die Zeichnung Wertanlage stabil Investitionssicherheit Wertentwicklung stabil Firmenwert Vekaufsgewinn Zuwachsraten konstanter Anlagebetrieb durch erprobte Technologie gesetzliche Einspeise-regelungen keine Börsennotierung tatsächlicher Unternehmenswert ab 1 Jahr Aktienbesitz steuerfrei weitere Expansion auf einem wachsenden Markt
Die Aufgaben der BEB Entwickeln, Umsetzen und Betreiben von Bioenergieprojekten Minimieren des Risikos für örtliche Projektpartner Auftreten als Investor und Co-Investor Investorenvermittlung Zusammenstellen von Beteiligungskapital Schwerpunkt Privatanleger Aufbauen und Verstärken lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe durch Management von Stoff- und Energieströmen Aufbau und Verstärkung lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe durch Management von Stoff- und Energieströmen lokale Wertschöpfung, Ökologie regionale Eigenständigkeit Versorgungssicherheit
Agenda Gesetzliche Rahmenbedingungen Die BEB Das Modell der BEB Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Die am Markt vorhandenen Modelle Landwirtschaftliche Anlage als Genossenschaft Landwirt = Eigentümer der Anlage und Lieferant Haftung x-faches der Einlage große Chance + großes Risiko Industrielle / gewerbliche Anlage Landwirt = nur Lieferant keine Haftung keine Chance + kein Risiko Landwirtschaftliche Anlage als AG Landwirt = Lieferant und Miteigentümer Haftung auf Einlage beschränkt große Chance + kleines Risiko
Das Modell der BEB Landwirtschaftliche Anlage in der AG Landwirt = Lieferant und Miteigentümer Haftung auf Aktienanteil beschränkt große Chance + wenig Risiko AG: Verteilung des Risikos auf alle Aktionäre über alle Anlagen läuft eine Anlage gut und eine schlecht so nivelliert sich das automatisch KEG: Verteilung des Risikos auf die Kommanditisten in der jeweiligen KEG läuft die Anlage schlecht – tragen das Risiko der reduzierten Rendite die Kommanditisten der jeweiligen KEG alleine
Das AG – Modell der BEB BEB AG Rot = Prozentsatz für Anteil am Risiko Aktionär 1 Aktionär 2 Aktionär n Aktionär 3 BEB AG Anlage 1 Anlage 2 Anlage n 100 % Rot = Prozentsatz für Anteil am Risiko
Die Vorteile des Modells Synergieeffekte durch Anlagenverbund bei Errichtung, Betrieb, Wartung und Service Materiallogistik - zur Versorgungssicherung sowie Gülleausbringung BEB = AG = Vollhafter Landwirte, Private, Gewerbe = Aktionär = Haftung auf Aktienanteil beschränkt
Die Vorteile der Modelle Synergieeffekte durch Anlagenverbund bei Errichtung, Betrieb, Wartung und Service Materiallogistik - zur Versorgungssicherung sowie Gülleausbringung BEB = AG/Komplementär = Vollhafter Landwirte, Private, Gewerbe = Kommanditist/Aktionär = Haftung auf Einlage/Aktienanteil beschränkt
Die Vorteile des Modells Stärkung der regionalen Landwirtschaft Langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft (Zukunftssicherung!) Erhöhung der lokalen Wertschöpfung Schaffung neuer Arbeitsplätze Produktion von Bioenergie Beitrag zum Klimabündnis
Die Aufgaben -Übersicht Projektentwicklung Projektabwicklung Betrieb der Anlage Beschaffung des Eigenkapitals (Aktionäre oder Kommanditisten)
Die 4 Varianten für Landwirte Nur Lieferung zur Anlage Nur Beteiligung an der AG als Aktionär Lieferung und Beteiligung Keine Lieferung und keine Beteiligung
Die Vorteile für Landwirte als Aktionär Risiko reduziert auf die Aktienanteil Keine Eigenleistung erforderlich Doppelter Nutzen für Landwirte Langfristige Lieferverträge Rendite aus Aktienanteil
Agenda Gesetzliche Rahmenbedingungen Die BEB Das Modell der BEB Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Funktionsschema Anbaufläche Fahrsilo Wärme Gülle tank Gastank Gärtanks mit Rührwerken Gülle tank Fahrsilo Nachgärung Strom Blockheiz- kraftwerk Gastank Biogasanlage Anbaufläche Wärme
Eckdaten - Durchschnittswerte Elektrische Leistung Thermische Leistung Benötigte Produktmenge Biogasgülleanfall Volllaststunden erforderliche Flächen: Anbauprodukte (nach Klima und Fruchtfolge) Investitionskosten gesamt Garantierter Einspeisetarif Einspeisetarif für Ökostrom 500 KWel (4.000.000 kWh = Stromverbrauch von 1.100 Privathaushalten p.a.) 550 KWth (3.500.000 kWh = Wärmeverbrauch von 300 Privathaushalten p.a.) Ca. 11.000 t Frischmasse p.a. Ca. 11.000 t p.a. 8.000 p.a. ca. 200-300 ha Mais-, Gras-, Getreidesilage, Heu, aber auch Futterreste 2,3 M€ 13 Jahre alt, 10 + neu 14,5 cent / KWel alt, 14,10 neu
10 gute Gründe für Biogasanlagen Der wesentliche Umweltvorteil der Biogastechnologie liegt in der Verminderung treibhauswirksamer Emissionen, v. a. Methan (CH4), Lachgas (NO2) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Freigesetzt wird an CO2 nur die Menge, die vorher bereits durch die Pflanzen gebunden wurde und das ca. 30 mal wirksamere Methan wird nicht mehr unkontrolliert in die Atmosphäre freigegeben. Die Wirtschaftsfähigkeit des ländlichen Raumes nimmt wieder zu. Aufgrund der Erzeugung des regenerativen Energieträgers Biogas bei der Zersetzung organischen Materials tragen Biogasanlagen zur konsequenten Ressourcenschonung bei.
10 gute Gründe für Biogasanlagen Der Güllewert verbessert sich durch die anaerobe Behandlung. Geruchs-Emissionen werden reduziert, da die geruchsintensiven Stoffe, wie beispielsweise flüchtige Fettsäuren oder Phenole stark abgebaut werden. Die Pump- und Fließfähigkeit nimmt durch die Homogenisierung zu. Dadurch wird eine gleichmäßigere und bessere Verteilung bei der Ausbringung erzielt. Biogasgülle hat eine bessere Düngewirkung als unvergorene Gülle, da sich durch die Mineralisierung das C/N-Verhältnis einengt und die Gülle pflanzenverträglicher wird. Sie lässt sich dann sogar als Kopfdünger während der Wachstumsphase einsetzen.
10 gute Gründe für Biogasanlagen Statt organische Restsstoffe nur zu entsorgen, wird Energie erzeugt und Nährstoffe genutzt. Damit trägt die Biogastechnik dem Gedanken der umweltgerechten Kreislaufwirtschaft und der dezentralen Abfallverwertung Rechnung. Landwirte, die z. B. organische Abfälle von Kommunen mitverwerten, erhalten dadurch eine neue siedlungspolitische Funktion. Der Vergärungsprozess reduziert die Anzahl pathogener Keime (v. a. Coli-Bakterien und Salmonellen) und die Keimfähigkeit von Unkrautsamen.
10 gute Gründe für Biogasanlagen Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Biogasgülle kann effektiv Mineraldünger substituieren und Trinkwasser schonen. Unterstützung des Klimaschutzziels, den Anteil erneuerbarerer Energien bis zum Jahr 2010 mind. zu verdoppeln und durch den Bau einer Biogasanlage die Weiterentwicklung und Verbreitung einer umweltverträglichen Technologie zu fördern. Durch KWK(Kraft-Wärme-Kopplung) erfolgt die Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie. Diese kann zur Deckung des Wärmebedarfs der Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung genutzt werden. Die Erzeugung elektrischer Energie wird für Anlagen bis einschl. einer installierten Leistung von 500 kW mit mind. 0,10 €/kWh vergütet.
Es ist möglich, unseren Kindern eine bessere Umwelt zu übergeben und dabei ein zusätzliches Einkommen zu erzielen!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechperson: Mag. (FH) Herbert Daberger Florianigasse 9, A-3580 Horn 0664 / 911 85 25 herbert.daberger@beb.at www.beb.at