Die Erbordnungen (Parentelsystem) Erblasser Ehegatte des Erbl. (außerhalb der Ordnungen) 2. Ordnung: Stamm der Eltern 1. Ordnung: Abkömmlinge 3. Ordnung: Stamm der Großeltern
§ 1930 Rangfolge der Ordnungen 1. Ordnung (§ 1924 BGB) § 1930 Rangfolge der Ordnungen Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange (auch nur) ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. „Gradsystem“: Regelt die Konkurrenz unter den verschiedenen Parentelen Kinder Enkel Urenkel Erblasser 2. Ordnung: Stamm der Eltern 1. Ordnung: Abkömmlinge 3. Ordnung: Stamm der Großeltern
2. Ordnung (§ 1925 BGB) Eltern Geschwister Neffen/ Nichten 2. Ordnung: Stamm der Eltern Eltern Geschwister Neffen/ Nichten Großneffen/ Großnichten Erblasser 1. Ordnung: Abkömmlinge 3. Ordnung: Stamm der Großeltern
3. Ordnung (§ 1926 BGB) Großeltern Großeltern Großeltern 3. Ordnung: Stamm der Großeltern Onkel/Tanten Cousin/Cousine Großcousin Urgroßcousin Erblasser 2. Ordnung: Stamm der Eltern 1. Ordnung: Abkömmlinge