Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 1.OS Deutsch - Mathematik Niveau I Niveau II Französisch.

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Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September OS Deutsch - Mathematik Niveau I Niveau II Französisch Kleine Gruppen Französisch Kleine Gruppen Andere Fachbereiche

OS-Gesetz September OS Deutsch – Mathematik – Französisch – Naturwissenschaften Niveau I Niveau II Andere Fachbereiche Englisch Kleine Gruppen Englisch Kleine Gruppen Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Deutsch – Mathematik – Französisch – Naturwissenschaften Englisch Kleine Gruppen Englisch Kleine Gruppen Niveau I Niveau II Andere Fachbereiche Wahl eines Schwerpunktfaches MathematikDeutsch 3.OS Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Kantonale Pflicht- wahlgruppe Persönliches Projekt des Schülers

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Übertrittsbestimmungen von der 6.P zur 1.OS Schuljahr bestanden 4.7 oder wenigerNiveau II 4.8 oder 4.9 Niveau I oder II : 2 der 3 Kriterien erfüllt Kantonale Prüfung: 5 und mehr: NI / weniger als 5: NII Meinung der Lehrperson Meinung der Eltern 5 oder mehr Niveau I Deutsch - Mathematik

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS- Gesetz September OS – 2.OS – 3.OS Hilfsangebote für Schüler, je nach Erfordernis Begleitetes Studium Stützkurse ausserhalb der Schulzeit Berufswahl Hilfs- und Sonderschule Berufswahlvorbereitung als Unterrichtsfach Berufswahlportfolio Berufsberater Integrierter Stützunterricht Stützunterricht für fremdsprachige Schüler Sonderschulklasse / Sonderschulinstitution

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Promotionsbedingungen Allgemeine Bedinungen Gesamtdurchschnitt* : 4 oder mehr *(nicht in Niveaus unterrichtete Fächer = ohne Niveau (I ou II)) Gesamtdurchschnitt* : 4 oder mehr *(nicht in Niveaus unterrichtete Fächer = ohne Niveau (I ou II)) Noten, die eine Promotion ausschliessen: 1 Note 1 (1.0 bis 1.4) oder 2 Noten 2 (1.5 bis 2.4) oder 1 Note 2 und 2 Noten 3 (2.5 bis 3.4) oder mehr als 3 Noten 3 !

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen OS-Gesetz September 2009 Promotionsbedingungen und Niveauwechsel 1.OS – 2.OS / 2.OS – 3.OS 2 Niveaus II unter einer 4 = nicht bestanden (Jahr wiederholen) Niveauwechsel oder Promotion mit Niveauwechsel am Ende des Schuljahres im Laufe des Schuljahres Antrag der Eltern oder des Klassenlehrers: Entscheid des Schuldirektors, Eltern können den Niveauwechsel ablehnen Niveau II Note 5 und mehrNiveau I Niveau I unter einer 4Niveau II Niveau I unter einer 4Niveau II Niveau II Note 5 und mehr möglich Niveauwechsel möglich (Entscheid des Schuldirektors) obligatorisch Niveauwechsel obligatorisch Niveau I möglich Niveauwechsel möglich Grundsätzlich Ende des 1. Semesters (nicht aber vor Semestermitte (1.Sem.) und spätestens Ende März)

Departement für Erziehung, Kultur und Sport Dienststelle für Unterrichtswesen Nach der OS OS-Diplom eine einzige Note im NII unter der 5, jedoch mehr oder gleich 4.5 eine einzige Note im NII unter der 5, jedoch mehr oder gleich OS Gesamtdurchschnitt 4.5 oder mehr 4 Niveaus I bestanden davon 3 mit 4.5 oder mehr 4 Niveaus I bestanden davon 3 mit 4.5 oder mehr und OS-Diplom mit 4 Niveaus I (davon mindestens 3 NI bestanden) OS-Diplom mit 4 Niveaus I (davon mindestens 3 NI bestanden) 3. OS OS-Diplom mit 3 NI + 1 NII mit 5 oder mehr (davon mind. 2 NI bestanden + das NII mit 5 oder mehr) OS-Diplom mit 3 NI + 1 NII mit 5 oder mehr (davon mind. 2 NI bestanden + das NII mit 5 oder mehr) oder und OS-Gesetz September 2009 HMS/FMS Kollegium