Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen

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Die VOB fordert u.a. eine technisch aktuelle Leistungsbeschreibung.
 Präsentation transkript:

Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau Anwendertreffen 2013 Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen STLB-Bau als Werkzeug zur Qualitätssicherung

Inhalt Kontext Qualitätsmerkmale Beispiele

Kontext Verwaltungs-vorschriften Gesetze BHO / "Landes"HO RBBau / RLBau BGB STLB-Bau / STLB-BauZ VHF / VHL (HVA F-StB) / (HVA L-StB) Erstellung der Leistungsbeschreibung VHB Bund / VHB "Land"/ (HVA B-StB) Stand der Technik anerkannte Regeln der Technik VOB/A VOB/C VOB/B

Kontext Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Kontext Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug § 633 Sach- und Rechtsmangel (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, 1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst 2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. …

H Erfolg? Kontext Beteiligte Besteller "Bauamt" / Öffentlicher AG "Werk 2" Steuergelder "Werk 1" H LV hat Vertragserfüllung zu überwachen! Werkvertrag 1 Werkvertrag 2 Erfolg? Erfolg herbeiführen Erfolg herbeiführen Vereinbarte Beschaffenheit (= Qualität) vorhanden? Unternehmer "Freiberuflich Tätiger" (FBT) "Bau-" Unternehmer

Qualitätsmerkmale § 7 VOB/A Leistungsbeschreibung § 7 Abs. 1 7. Die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, DIN 18299 ff., sind zu beachten. greift inhaltlich "erschöpfend" aus Abs. 1 Nr. 1 auf: vollständig alle für Kalkulation erforderlichen Angaben Werden die Abschnitte 0 der ATV nicht hinreichend beachtet, führt dies zu einer mangelhaften Leistungsbeschreibung!

Qualitätsmerkmale ATV der VOB/C alle ATV prinzipiell gleich aufgebaut 5 Abschnitte (werden Vertragsbestandteil) 1 Geltungsbereich 2 Stoffe, Bauteile, … 3 Ausführung 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen 5 Abrechnung

Wie soll ein Auftraggeber die Leistung beschreiben? Qualitätsmerkmale ATV der VOB/C Abschnitt 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung wird selbst nicht Vertragsbestandteil kursiv gedruckt aber "Hinweise sind zu beachten"! (vom Auftraggeber  Ersteller der Leistungsbeschreibung) nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 VOB/A beinhaltet sinngemäß Antworten auf … Wie soll ein Auftraggeber die Leistung beschreiben?

Wie soll ein Auftraggeber die Leistung beschreiben? Qualitätsmerkmale Abschnitte 0 der VOB/C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.2 Angaben zur Ausführung 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.5 Abrechnungseinheiten Wie soll ein Auftraggeber die Leistung beschreiben?

Qualitätsmerkmale Quintessenz von Qualität i. S. d. § 7 VOB/A i. V. m. VOB/C technisch richtig eindeutig vollständig Beschränkung auf das "Erforderliche" kalkulationsrelevant produktneutral i. d. R. keine Aufnahme von Nebenleistungen (nach 4.1 ATV) besondere Erwähnung von Besonderen Leistungen (nach 4.2 ATV) korrekte Einheiten (nach 0.5 ATV)

(ja, falls "kombinatorisch" darstellbar) Qualitätsmerkmale Welche Punkte erledigt STLB-Bau "automatisch"? technisch richtig eindeutig vollständig Beschränkung auf das "Erforderliche" kalkulationsrelevant produktneutral i. d. R. keine Aufnahme von Nebenleistungen (nach 4.1 ATV) besondere Erwähnung von Besonderen Leistungen (nach 4.2 ATV) korrekte Einheiten (nach 0.5 ATV)  ü (ja, falls "kombinatorisch" darstellbar) ü ü ü ü ü ü ü ü

Was ist konkret wirklich erforderlich? Beispiele technisch richtig? Gleichzeitige Maximalanforderungen bei mehreren Beschreibungsmerkmalen sind technisch (meist) nicht realisierbar! Was ist konkret wirklich erforderlich?

Beispiele technisch richtig? "automatisch" richtige Mindestdicke

Beispiele aus der Praxis (ohne STLB-Bau) Pos. 7.27 155 m³ Betonsteinpflaster "Fabrikat Dorfstraße" nach DIN 18501 in den Abmessungen 21 x 14, 14 x 14 und 7 x 14, d = 8 cm, leicht strukturierte Oberfläche, Farbe: Alt-Braun, der Fa. Betonwerke Betofax aus Werkdorf, oder gleichwertig, liefern und auf das Feinplanum der Pos. 7.24 mit geringster Fase im Verlegemuster nach Angabe der Bauleitung verlegen. Fehler? veraltet seit 1.3.2005 sachlich gerechtfertigt? Verteilung? Was heißt das? Was nun?! Welches?

ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Beispiele aus der Praxis (mit STLB-Bau) technisch richtig - eindeutig - vollständig - Beschränkung auf das "Erforderliche" - kalkulationsrelevant - produktneutral - korrekte Einheit

Beispiele aus der Praxis (ohne STLB-Bau) Pos 1.12 19,600 m² Wandfliesen, 15/20 cm, auf vorhandenem Untergrund im Mörtelbett verlegen und ausfugen, Einbauhöhe: bis 2,50 m, Fabrikat: V&B 19,7 x 24,7, 1330 TW01 Unit Two Farbe: weiß matt Fugenfarbe: weiß Fehler? Material? Beschaffenheit? technisch sinnvoll? zulässig? Was nun?

ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü Beispiele aus der Praxis (mit STLB-Bau) ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü technisch richtig - eindeutig - vollständig - Beschränkung auf das "Erforderliche" - kalkulationsrelevant - produktneutral - korrekte Einheit

Fazit … zusammengefasst STLB-Bau ist ein Werkzeug, kein "Lehrbuch". STLB-Bau macht vieles automatisch "richtig". STLB-Bau trägt wesentlich zur Qualitätssicherung bei. Anwender wird sinnvoll "geführt". aber: Mitdenken ist immer erforderlich! … und das ist auch gut so!