Das Konzept der drei Generationen der Menschenrechte

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 Präsentation transkript:

Das Konzept der drei Generationen der Menschenrechte Menschenrechtsbildung in der außerschulischen Jugendarbeit Dr. Meron Mendel Das Konzept der drei Generationen der Menschenrechte Referentinnen: Elena Gernega, Brandis Veal und Katharina Hösler

Inhalt Einleitung Die erste Generation – bürgerliche und politische Rechte Die zweite Generation – wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Die dritte Generation – kollektive Rechte, Solidaritätsrechte Quellen Diskussion

Einleitung Karel Vasak und sein Begriff der “drei Generationen” Liberté Égalité Fraternité

Die erste Generation - bürgerliche und politische Rechte Ideengeschichtliche und historische Entwicklung der Menschenrechte: Wurzeln in der Antike Veränderungen in der Neuzeit Erste Dokumente in dem Zeitalter der Aufklärung Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948

Rechte der ersten "Generation" bezeichnen die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte das Recht auf Leben, Schutz vor Folter, das Recht auf Freiheit, Recht auf Sicherheit der Person Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Unschuldsvermutung, Wahlrecht

Die zweite Generation - Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Recht auf Nahrung und Trinkwasser, Recht auf Arbeit, Recht auf medizinische Behandlung, Recht auf Bildung Ursprung Industrialisierung Zentraler Bezugspunkt Sozialpakt

Einflussfaktoren: Ende des Ost-West-Konflikts Globalisierung Internationale Menschenrechtsbewegung Weltkonferenzen der frühen 90er Frauenmenschenrechtsbewegung

Beispiel: das Recht auf Nahrung aktiv, unterstützend und kontextuell Voraussetzungen: Zugang zu Ressourcen, Verfügbarkeit der Mittel

Die dritte Generation – kollektive Rechte, „Solidaritätsrechte“ Recht auf Entwicklung, Recht auf eine lebenswerte Umwelt, Recht auf Frieden, Recht auf Selbstbestimmung internationale Solidarität Rechtlicher Status bis heute ungeklärt

Beispiel: das Recht auf Entwicklung 70er: Kampf um neue Weltwirtschaftsordnung 1986 Deklaration zum „Recht auf Entwicklung“  allerdings völkerrechtlich nicht verbindlich Recht nur in Afrikanischen Charta aufgenommen Schwerpunkt: Solidaritätsprinzip

Bemühungen internationale Entwicklungsanstrengungen festzuschreiben scheitern Heute: Verständnis von Entwicklung nicht nur ökonomisch, sondern auch menschlich und nachhaltig Prinzip der Nachhaltigkeit bleibt im Hintergrund

Quellen Anonym (2011): http://www.scribd.com/doc/35773292/Three- Generations-of-Human-Rights, Zugriff am 15.06.2011 Brunner, V. (2006): Globalisierung der Ungerechtigkeit. Marburg: Tectum Verlag Fritzsche, K. P. (2009): Menschenrechte: eine Einführung mit Dokumenten. Paderborn: Schöningh Hamm, B. (2003): Menschenrechte: ein Grundlagenbuch. Opladen: Leske & Budrich

Diskussion Das Recht auf Entwicklung: Kann es überhaupt umgesetzt werden? Entwicklung: Aufgabe eines jeden Staates oder internationale Verantwortung?