Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Konsequenzen im Hochschulbereich

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Fragen zum Deutschen Qualifikationsrahmen / DQR 1. Was ist der DQR? Der DQR ist ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen auf einer achtstufigen.
4 Fragen 4Antworten Kompetenzen und Lernziele
 Präsentation transkript:

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Konsequenzen im Hochschulbereich Fachtagung „Agrarwissenschaftliches Studium im Praxis-Check“ Prof. Dr. Harald Grygo Berlin 28./29.10.2013 http://ankom.his.de/projekte/p02_hs_osnabrueck

Zielsetzung und Vorgehen Ziele, Konzept und Bedeutung des DQR – Kompetenzen und Bedeutung der DQR Stufen 4 bis 7 – Entwicklung in Hochschulgesetzen und Prüfungsordnungen – Anerkennung, Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit – Konsequenzen: Offene Hochschule im Agrarbereich – Aktueller Stand, Perspektiven, Chancen und Risiken –

Ziele des DQR Mit dem DQR werden die Ziele verfolgt, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen, Verlässlichkeit, Durchlässigkeit im Bildungssystem und Qualitätssicherung zu unterstützen, die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten, insbesondere von beruflicher und allgemeiner Bildung einerseits, von beruflicher und Hochschulbildung andererseits, zu verdeutlichen, aber auch Unterschiede von Qualifikationen sichtbarer zu machen, den Akteuren im Bildungs- und Beschäftigungssystem ein Übersetzungs- instrument an die Hand zu geben, um Qualifikationen besser einordnen zu können und die Anerkennung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in Europa zu erleichtern, die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung – jeweils einschließlich der Weiterbildung – zu verdeutlichen,

Ziele des DQR die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern sowie in Deutschland im Sinne bestmöglicher Chancen zu fördern, die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern, die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen (Outcome-Orientierung) zu fördern und Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von Ergebnissen nicht- formalen und informellen Lernens zu verbessern, um lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken. Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 9f

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) „Die Hauptgrundlage für die Zuordnung von Qualifikationen zum DQR bilden die Niveauindikatoren und Deskriptoren des DQR. Diese orientieren sich an Lernergebnissen, d.h. an dem, was Lernende am Ende einer Lernperiode wissen und tun können. Da sie unabhängig von Merkmalen wie der Ausbildungsdauer, dem Lernort oder der Lernform formuliert sind, können sie gleichermaßen für die Beschreibung von Qualifikationen aus dem formalen, dem nicht-formalen und dem informellen Bereich verwendet werden.“ Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 26

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) „Bei der Anwendung der DQR-Matrix ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Niveaus auf unterschiedlichen Bildungswegen erreicht werden können. Es werden Aussagen über die Gleichwertigkeit, nicht über die Gleichartigkeit von Qualifikationen getroffen, so dass z. B. über die berufliche Bildung erreichte Kompetenzen und akademisch erworbene Kompetenzen nebeneinander auf einem Niveau stehen können. Damit wird auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungsbereiche und zur Durchlässigkeit im Bildungssystem geleistet.“ Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 26

DQR Niveau (im Mai 2013 eingeführt) Beschreibung der acht Niveaus des DQR nach einheitlicher vorgegebener Struktur Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. Quelle: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011

Übersicht Anforderungsstruktur gem. DQR (modifiziert) Niveau 4: Über Kompetenzen zur selbstständigen Planung und Bearbeitung fachlicher AufgabensteI-lungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Niveau 6: Über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet. Niveau 7: Über Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problem-stellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Die Anforderungs-struktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet. Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 17ff

Zielsetzung und Vorgehen Ziele, Konzept und Bedeutung des DQR – Kompetenzen und Bedeutung der DQR Stufen 4 bis 7 – Entwicklung in Hochschulgesetzen und Prüfungsordnungen – Anerkennung, Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit – Konsequenzen: Offene Hochschule im Agrarbereich – Aktueller Stand, Perspektiven, Chancen und Risiken –

Rechtlicher Hintergrund KMK-Beschluß „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" vom 6.3.2009“ Bund-Länder-Vereinbarung zum Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule" vom Mai 2010 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zum arbeitsmarkt- und demographiegerechten Ausbau des Hochschulsystems. Köln, 2006. ANKOM I+II+III (BMBF-Programme seit 2005) mit zwei Schwerpunkten: Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge und Übergang von der beruflichen in die hochschulische Bildung

Rechtlicher Hintergrund Gemeinsame Erklärung von HRK und DIHK vom 14.10.2008 „Beruflich Qualifizierten darf nicht abverlangt werden, über bereits nachgewiesene Kompetenzen noch einmal geprüft zu werden. […] Grundlage der Anrechnung sollten daher die in der Berufspraxis und in der Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen sein. […] Ziel muss es sein, möglichst ganze Studienabschnitte (sog. Module) anzurechnen, so dass diese Module nicht mehr studiert und geprüft werden müssen.“ Niedersächsisches Hochschulgesetz (Novelle Juni 2010) „Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass […] die Anerkennung von […] beruflich erworbenen Kompetenzen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit gewährleistet ist“ (7(3))

Rechtlicher Hintergrund AT-PO der HS OS und Leitlinie zur Umsetzung von § 11 AT-PO § 11 Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) An einer inländischen Hochschule erworbene Studien- und Prüfungs- leistungen werden auf gleiche oder verwandte Studiengänge der Hochschule Osnabrück angerechnet. … Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen inländischen und ausländischen Studiengängen werden als gleichwertig anerkannt, wenn von der Hochschule keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen werden können. (3) An staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien im Rahmen eines akkreditierten Studiengangs erbrachte Studien- und Prüfungsleistun- gen, sind nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 anzuerkennen, wenn sie gleichwertig sind. (4) Außerhalb des Hochschulwesens, insbesondere beruflich erworbene Kompetenzen, sind nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 bis zu 50% auf das Studium anzuerkennen, wenn sie gleichwertig sind.

Rechtlicher Hintergrund AT-PO der HS OS § 11 Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (5) Die Anrechnung erfolgt modulbezogen. Noten angerechneter Leistungen werden übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen, wenn die Notensysteme vergleichbar sind, im Übrigen als „bestanden“ gewertet. (6) Entscheidungen zur Anerkennung und Anrechnung trifft die Studiendeka-nin bzw. der Studiendekan. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungs-leistungen innerhalb des Hochschulwesens gemäß Abs. 1, 2 und 3 die vor Studienbeginn erbracht wurden, ist im ersten Semester nach der Imma-trikulation zu beantragen. Der Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kompetenzen gemäß Abs. 4 muss spätes-tens zum Ablauf des vorangegangenen Semesters erfolgen, in dem die entsprechende Modulprüfung erbracht werden soll. Für die Anrechnung auf Modulprüfungen des 1. Fachsemesters sind entsprechende Anträge bis zum Beginn des Prüfungs-Anmeldezeitraums des 1. Fachsemesters zu stellen.

Formen der Anrechnung 1. Anrechnung von Aus-, Fort- oder Weiterbildungsabschlüssen Einzelfallentscheidung (Entscheidung über Anrechnung für einzelne/n Studierende/n) pauschale Anrechnung (für Absolvent/innen einer bestimmten beruflichen Qualifikation (systematischen Begutachtung = Äquivalenzvergleich)) 2. Anrechnung informell erworbener Kompetenzen (Anrechnung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen unabhängig davon, in welchem Lernzusammenhang diese erworben wurden)

Zielsetzung und Vorgehen Ziele, Konzept und Bedeutung des DQR – Kompetenzen und Bedeutung der DQR Stufen 4 bis 7 – Entwicklung in Hochschulgesetzen und Prüfungsordnungen – Anerkennung, Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit – Konsequenzen: Offene Hochschule im Agrarbereich – Aktueller Stand, Perspektiven, Chancen und Risiken –

Wege zum (Agrar)Studium und Anerkennung nach DQR Berufliche Bildung Schule 3 jährige Lehre Berufstätigkeit 2 jährige Fachschule/ Meister Schulische Bildung Schule (FHR/Abitur) etwas Praktikum Akademische Bildung Grundlagen z.B. - Bodenkunde, - Pflanzenproduktion, - Tierproduktion, - Betriebswirtschaft, …

Konsequenzen Überwindung der Systemgrenzen z. B. Information der Bildungspartner, … Schaffung von transparenten, verlässlichen Standards z. B. Formulierung der Lernziele und Kompetenzen, Prüfungen, … Reflektion der bisherigen Praxis z.B. - Schüler können Grundlagenmodule angerechnet bekommen - Meister-/Technikerabschluss gemeinsam erwerben - Lernfelder  Module - „endgültig nicht bestanden“ - … Förderung der Aus- und Weiterbildungsbereitschaft Qualifizierung von Fach- und Führungskräften …

Konsequenzen für … Akademische Bildung Schulische Bildung Transparenz Kenntnis Gleichwertigkeit Vertrauen Akzeptanz Akademische Bildung Lehrende Lehrinhalte + -ziele Prüfungen Kompetenzen Schulische Bildung Lehrende Lehrinhalte + -ziele Prüfungen Kompetenzen Berufliche Bildung Lehrende Lehrinhalte + -ziele Prüfungen Kompetenzen Bedarf und Berufstätigkeit Orientierung an Unternehmen und Mitarbeitern/Familien flexible Angebote berufsintegrierende Angebote …

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit http://ankom.his.de/projekte/p02_hs_osnabrueck

Begriffe „Gleichwertigkeit bedeutet im DQR, dass verschiedene Qualifikationen, die einem gemeinsamen DQR-Niveau zugeordnet sind, vergleichbar hohe Anforderungen stellen, auch wenn sich Bildungsformate und -inhalte sowie Tätigkeitsprofile unterscheiden, also keine Gleichartigkeit besteht. Die vom DQR beschriebene Niveaugleichheit, z. B. von Meister- und Bachelorabschluss, ändert nichts daran, dass hinter den Qualifikationen unterschiedliche fachliche Spezialisierungen und Akzentsetzungen stehen. Deshalb wird im DQR-Kontext von der Gleichwertigkeit und nicht von der Gleichartigkeit von Qualifikationen gesprochen.“ „Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird in diesem Sinne als umfassende Handlungskompetenz verstanden.“ Eine Qualifikation wird im DQR definiert als das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen. Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, Glossar

Kompetenzkategorien und Subkategorien nach DQR (2011) (Handlungs-)Kompetenz = Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten Fachkompetenz = Fähigkeit und Bereitschaft, Aufgaben- und Problemstellungen eigenständig, fachlich angemessen, methodengeleitet zu bearbeiten und das Ergebnis zu beurteilen Personale Kompetenz = Fähigkeit und Bereitschaft, sich weiterzuent-wickeln und das eigene Leben eigenständig und verantwortlich im jeweiligen sozialen, kulturellen bzw. beruflichen Kontext zu gestalten Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbständigkeit Breite Tiefe instrumentale und systemische Fertigkeiten Beurteilungsfähigkeit Teamfähigkeit/ Führungsfähigkeit Mitgestaltung Kommunikation Eigenständigkeit/ Verantwortung Reflexivität Lernkompetenz Methodenkompetenz = Fähigkeit, an Regeln orientiert zu handeln, einschließlich Auswahl und Entwicklung von Methoden

DQR Niveau (im Mai 2013 eingeführt) Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 17ff

DQR Niveau (im Mai 2013 eingeführt) Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 17ff

DQR Niveau (im Mai 2013 eingeführt) Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Hrsg.): DQR-Handbuch 2013, S. 17ff

DQR Niveau 4 Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. Quelle: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011

DQR Niveau 5 Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. Quelle: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011

DQR Niveau 6 Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. Quelle: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011

DQR Niveau 7 Methodenkompetenz wird als Querschnittskompetenz verstanden und findet deshalb in der DQR-Matrix nicht eigens Erwähnung. Quelle: Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011