33. Wirtschaftsakademikertag: „Vorschläge zur Strukturreform“

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 Präsentation transkript:

33. Wirtschaftsakademikertag: „Vorschläge zur Strukturreform“ Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Vorschläge zur Strukturreform: Ist weniger vielleicht mehr? Wo ansetzen? Gemeinde, Bezirk, Land … ? „Jahrhundertlange“ Tradition der noch aus der „k. u. k.“-Zeit stammenden Bezirksverwaltungsbehörden in Österreich Geschichte allein kann nicht darüber hinweg täuschen, dass sich a) sowohl die Bevölkerungsstruktur b) und das Verkehrsnetz c) als auch die grundlegende Abwicklung von Amtswegen sehr wesentlich geändert haben. Ein „Denkverbot“ über eine Änderung der bestehenden Struktur kann es allein deshalb schon nicht geben Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Die Zahl der „betreuten“ Einwohner schwankt demnach stark! Ein „durchschnittliches“ Bundesland hat etwa 12 Bezirke und zirka 300 Gemeinden Aufgrund unterschiedlicher Größen schwanken diese Zahlen aber sehr stark, wobei Vorarlberg (4) und Salzburg (6) derzeit über die wenigsten Bezirke, Niederösterreich (25) und Oberösterreich (18) über die meisten Bezirke verfügen Die Zahl der „betreuten“ Einwohner schwankt demnach stark! Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Länder-Vergleich der Bezirke Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Kritikpunkte am System Beispielhaft Zentrum für Verwaltungsforschung - KDZ: „Auf der Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden gilt es, die Doppelgleisigkeiten in den Landeshauptstädten abzustellen – der dortige Magistrat könnte auch die Bezirksverwaltungsbehörde für die Umlandgemeinden (bei Abgeltung der damit verbundenen Kosten auf Basis von Benchmarks) übernehmen. Ebenso könnten bei den Bezirkshauptmannschaften bestehende Effizienzpotentiale genutzt werden. Am Beispiel eines Flächenbundeslandes haben die ‚großen‘ Bezirkshauptmannschaften (BH) mit über 100.000 EW mit 1,1 Bediensteten (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) je 1.000 EW einen wesentlich geringeren Personalaufwand als die ‚kleinen‘ BH mit unter 30.000 EW mit 1,8 Bediensteten.“ Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Stufen der Zusammenführung • Einfache Absorption: Die Strukturen und Leistungen der Organisationen sind so gestaltet, dass eine die andere ohne wesentliche Anpassungen aufnehmen kann. Bspw wäre dies bei Bezirksverwaltungsbehörden dann der Fall, wenn diese nach einheitlichem Muster eingerichtet wären und über die gleichen Abteilungen, Referate usw verfügen würden. • Adaptive Absorption: Diese liegt dann vor, wenn die Aufbauorganisation anzupassen ist und zunächst gewisse verwaltungstechnische Hürden zu überwinden sind. • Kombination: Eine völlig neue Struktur wird an Stelle beider bestehender Strukturen geschaffen, beide bestehende Organisationsstrukturen gehen damit unter. Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Ziele der Zusammenführung • Wachstum: Zuwachs an Bedeutung der neuen, größeren Struktur gemeint, wobei zwischen „internem“ Machtstreben, also letztlich einer Art von Bedürfnisbefriedigung des Behördenleiters und der Vertretungsmacht nach außen, also gegenüber anderen Behörden und der Bevölkerung zu unterscheiden ist. • Aufbau von Synergie und leistungsfähigeren Potenzialen: Dieser Aspekt meint die Tatsache, dass ein neues, größeres Ganzes mehr ist als die Summe einzelner Teile. • Kosteneinsparungen: Ressourcen lassen sich besser nutzen, da die Behörde für einen größeren „Markt“, also mehr Bürger zuständig ist. Darunter können in der Praxis beispielsweise Amtsgebäude fallen, die durch eines ersetzt werden. Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Übersicht möglicher Modelle 1. Gänzliche, rechtliche und tatsächliche Zusammenlegung der Behörden, also in Bezug auf Behördenleitung, Personal und Infrastruktur (Fusion) 2. Teilweise, rechtliche und tatsächliche Zusammenlegung der Behörden, also in einzelnen der Bereiche Behördenleitung, Personal und Infrastruktur 3. Tatsächliche – aber nicht rechtliche – „Zusammenlegung“ (eigentlich treffender: organisatorische Zusammenarbeit) von Behörden im Bereich von Personal oder Infrastruktur Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

1.) Gänzliche Zusammenlegung Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Folgen gänzlicher Zusammenlegung Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

2.) Teilweise Zusammenlegung • Gemeinsame Behördenleitung: Ein Bezirkshauptmann ist für zwei (organisatorisch weiterhin völlig eigenständige) Behörden verantwortlich, die z. B. jeweils über einen eigenen „Stellvertreter“ für den inneren Dienstbetrieb verfügen. • Gemeinsame Fachabteilungen: Die Behörden können Schwerpunkte errichten und bestimmte Fälle unter Nutzung von Synergien abarbeiten, indem beispielsweise Fachliteratur und Experten zu einem Tätigkeitsbereich in der Behörde A und zu einem anderen Bereich in der Behörde B vorliegen. • Gemeinsame Infrastruktur: Dies trifft naturgemäß nur auf den bereits oben genannten Fall zu, dass die Behörden in unmittelbarer Nachbarschaft liegen (größeres Amtsgebäude). Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Folgen teilweiser Zusammenlegung Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

3.) „Faktische Zusammenlegung“ (= lediglich eine Form der Zusammenarbeit) Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Reformschritte in der Praxis Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Geht alles „von selbst“? Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Schweizer 3-Stufen-Reformmodell 1. Freiwilligkeit: Die Zusammenarbeit soll aus freien Stücken und aufgrund eigener Bedürfnisse erfolgen. Der Kanton greift grundsätzlich nicht ein (evtl. Kooperationsvertrag). 2. Indirekter Druck: Finanzielle Unterstützungen des Kantons werden davon abhängig gemacht, dass sich die Gemeinden gegenüber Zusammenarbeit und Zusammenlegung einverstanden zeigen. 3. Zwang: Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben kann der Kanton kraft Gesetzes die Gemeinden auch verpflichten. In der Praxis stellt diese Stufe jedoch eine seltene Ausnahme dar und werden die beiden vorherigen klar bevorzugt. Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

„Verträgliches“ Reformkonzept für Ö 1. Generell Statutarstädte mit Umlandbezirken zusammenlegen 2. Nach klaren Kriterien ausgewählte „Landbezirke“ fusionieren 3. Strukturelle Empfehlungen der Rechnungshöfe umsetzen Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Neue Struktur bei Statutarstädten Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Bezirkskennzahlen „nach Reform“ Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013

Fragen und Diskussion … Stadtrat Detlef Wimmer / 33. Wirtschaftsakademikertag 15.06.2013