Schnell gebildet und rasch erklärt

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Schnell gebildet und rasch erklärt

Einführung Rettungsgasse Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn und Schnellstraße bzw. Autostraße Die Rettungsgasse ermöglicht die freie Zu- und Durchfahrt von Einsatzkräften

Was bringt die Rettungsgasse? Die Rettungsgasse rettet Leben Einsatzkräfte sind bis zu 4 Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschancen der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent Auch die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ins Krankenhaus oder zu anderen Einsatzorten wird beschleunigt

Was Sie tun müssen! Bei zweispurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge links weichen möglichst weit an den linken Fahrbahnrand aus. Alle Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie notwendig nach rechts Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen: alle Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts

Was Sie tun müssen! Die Rettungsgasse ist immer neben der äußersten linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden Es ist stets ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug zu halten. So bleiben die Verkehrsteilnehmer manövrierfähig Der Pannenstreifen soll benützt werden

Wann & wo gilt die Rettungsgasse? Ab 1. Jänner 2012, auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen – im wesentlichen überall wo eine Vignette benötigt wird Bei Staubildung oder stockendem Verkehr Nach Möglichkeit bereits vorausschauend vor dem Verkehrsstillstand Nicht nur bei Unfällen als Verkehrsbehinderung, sondern auch bei Überlastungsstaus

Für wen gilt die Rettungsgasse? Die Bildung der Rettungsgasse gilt für ausnahmslos alle Verkehrsteilnehmer, also auch Motorräder, Lkws und Busse Nur Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienste dürfen die Rettungsgasse benützen Die widerrrechtliche Benützung bzw. die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ist verboten: Strafe von bis zu 2.180 Euro

FAQs

Wo und wie ist die Rettungsgasse gesetzlich geregelt? Die 24. Novelle der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) tritt am 1. Jänner 2012 um 0.00 Uhr in Kraft Um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen, dürfen Regelungen der StVO überschritten werden (z.B. Überfahren einer Sperrlinie) Bei Missbrauch drohen Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro

In welchen Ländern gibt es die Rettungsgasse? Gesetzlich vorgeschrieben – so wie ab 1. Jänner 2012 in Österreich – ist die Rettungsgasse in Deutschland und Tschechien Die Schweiz und Slowenien empfehlen die Bildung von Rettungsgassen Die Harmonisierung mit den Nachbarländern sorgt für mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit

Was ist in Sonderfällen zu tun? Auch wenn der Platz für eine Rettungsgasse nicht ausreicht, ist Einsatzfahrzeugen Platz zu machen Bei Fahrbahnverengungen (Brücken und Tunnel) so positionieren, dass Einsatzfahrzeuge passieren können Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen

Wie verhält man sich gegenüber Einsatzfahrzeugen? Fährt ein Einsatzfahrzeug von rechts auf die Autobahn auf, ist diesem Platz zu machen Einsatzfahrzeugen nachzufahren ist strikt untersagt

Wie verhält man sich in Notfällen? In absoluten medizinischen Notfällen (Notstand) , wäre die Benützung der Rettungsgasse durch Privatpersonen gerechtfertigt Im Verwaltungsstrafverfahren muss dieser Notstand eindeutig belegt werden (ärztliches Attest) Übelkeit, Kopfschmerzen oder ähnliche Leiden rechtfertigen diesen Notstand ebenso wenig wie Zeitnot

Conclusio

5 Gute Gründe Der Zeitgewinn von 4 Minuten erhöht die Überlebenschance der Opfer um bis zu 40 Prozent Breitere Zufahrtsmöglichkeit für Bergefahrzeuge Klare Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer Keine Behinderung der Zufahrt durch liegengebliebene defekte Fahrzeuge oder Missbrauch des Pannenstreifens Einheitliches Prinzip mit den Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien

Gemeinsam Leben retten: Kontakt: ASFINAG
Rotenturmstraße 5-9, Postfach 983 A-1011 Wien ASFINAG Service Center: 0800 400 12 400 info@asfinag.at www.rettungsgasse.com