Schiedsrichter-Ausbildung

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- IFI - Schiedsrichter-Ausbildung
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 Präsentation transkript:

Schiedsrichter-Ausbildung - IFI - Schiedsrichter-Ausbildung Auslegungsbeschlüsse für besondere Spielsituationen gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Beim Stock zählt grundsätzlich die Endlage, auch wenn dieser auf seinem Weg zur gültigen Endlage das Zielfeld vorübergehend verlassen hatte. IER - R. 346 Verlauf des Stockes = Stock berührt bei seiner Endlage das Zielfeld und ist gültig gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Beim Stock zählt grundsätzlich die Endlage, auch wenn dieser auf seinem Weg zur gültigen Endlage das Zielfeld im vorderen Bereich nicht berührt hatte. IER - R. 346 Stock berührt bei seiner Endlage das Zielfeld und ist gültig Verlauf des Stockes = gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Bei Doppelmarkierung zählt äußerer Rand – hier aber eindeutig keine Doppelmarkierung. Stock ist deshalb ungültig! (IER - R.112) Auf Eis sollte jeder SR vor dem Wettbewerb die Linien kontrollieren und erforderlichenfalls farblich nachzeichnen lassen. Z i e l f e l d Keine Doppelmarkierung gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008) Abweichungen von der Strichstärke bei Farbmarkierungen werden nicht berücksichtigt. IER- R.112 Stock ist deshalb ungültig! Dies gilt auch für Farbkleckse, die offensichtlich außerhalb des Zielfeldes liegen gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Ein liegender Stock, der mit einem Teil das Zielfeld be- rührt, wird so auf- oder übereinander gestellt, dass die kürzeste Entfernung zur Daube gewahrt bleibt. IER - R.346 b Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung Projektion des Stahlringes = kürzeste Entfernung zur Daube Berührpunkt Zielfeld gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Ein liegender Stock, der mit einem Teil das Zielfeld be- rührt, wird so aufgestellt, dass die kürzeste Entfernung zur Daube gewahrt bleibt. IER - R.346 b Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung kürzeste Entfernung zur Daube gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 c Vorgefundene Situation Neu - IER – 346 c, seit 01.04.2008 IFI- Kongress Beschluss Vorgefundene Situation Der Stock ist auf die gesamte Laufsohlenfläche zu stellen (Spielfeld) Beachte: Wertung und Gültigkeit muss eingehalten werden gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 a Stock gültig Daube liegt nicht im Zielfeld und kommt auf das Mittelkreuz Z i e l f e l d (Projektion des Stahlringes im Zielfeld) Regelgerechte Lösung gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 c Neu - IER – 346 c, seit 01.04.2008 IFI- Kongress Beschluss Daube liegt im Zielfeld Stock gültig Spielrichtung Lösung siehe rechts gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 c Ein auf der Lauffläche stehender Stock ( = aufliegender Stock ) ist gültig, wenn seine Projektion das Zielfeld berührt. ( IER 346 a – b ) Neu - IER – 346 c, seit 01.04.2008 IFI- Kongress Beschluss Z i e l f e l d Der Stock ist auf die gesamte Laufsohlenfläche zu stellen (Spielfeld) Beachte: Wertung und Gültigkeit muss eingehalten werden gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 c Neu - IER – 346 c, seit 01.04.2008 IFI- Kongress Beschluss Der Stock ist auf die gesamte Laufsohlenfläche zu stellen (Spielfeld) Beachte: Wertung und Gültigkeit muss eingehalten werden gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 c Neu - IER – 346 c, seit 01.04.2008 IFI- Kongress Beschluss Der Stock ist auf die gesamte Laufsohlenfläche zu stellen (Spielfeld) Beachte: Wertung und Gültigkeit muss eingehalten werden gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 Nachbarfeld Kann aufgehalten werden Ein rollender Stock darf nur dann aufgehalten werden, wenn er bewiesenermaßen bereits das Nachbarzielfeld berührt hat. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 Z i e l f d Stock berührt das Zielfeld nicht und auch die Projektion des Stahlringes liegt nicht auf dem Zielfeld - daher ungültig gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 a Stock berührt das Zielfeld nicht und auch die Projektion des Stahlringes liegt nicht auf dem Zielfeld - daher ungültig Z i e l f d gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Gültigkeit von Stöcken IER - R.346 a Stock berührt das Zielfeld nicht und auch die Projektion des Stahlringes liegt nicht auf dem Zielfeld - daher ungültig Z i e l f d gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Einlegen der Daube auf das Mittelkreuz und entsprechendes Verschieben der Stöcke IER - R. 324 Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung Sp i e l r c h t u ng gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Aufstellen von liegenden Stöcken Kürzeste Entfernung zur Daube muss gewahrt bleiben IER - R. 346 b u. c Regelgerechte Lösung Vorgefundene Situation Berührpunkt Zielfeld Der Stock ist auf die gesamte Laufsohlenfläche zu stellen (Spielfeld) Beachte: Wertung und Gültigkeit muss eingehalten werden gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Nicht im Zielfeld befindliche Stöcke sind soweit von den Begrenzungslinien abzurücken, dass sie den weiteren Spielablauf nicht behindern IER - R. 355 Verwarnung – im Wiederholungsfall 3 Strafpunkte nach Regel 702 e IER Mindestabstand von der Begrenzungslinie - mehr als ein Stahlringaussen- durchmesser Vorgefundene Situation Z i e l f e l d  Stock A auf behindernden Stock A  beide Stöcke entfernen + Verw. für A  Stock B auf behindernden Stock A  Stock B verbleibt + Verw. für A gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Bei Ausführung des Versuches darf sich niemand im oder vor dem Zielfeld aufhalten IER - R. 354 Verwarnung – im Wiederholungsfall 3 Strafpunkte nach Regel 702 d IER Vorgefundene Situation Sollte der Spieler den ggf. getroffenen Stock in seinem Lauf stören:  6 Strafpunkte nach Regeln 357, 703 d IER  eigene Stöcke aus dem Zielfeld entfernen  den in seinem Lauf gestörten Stock entfernen  Gegner spielt Kehre allein zu Ende gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Aufhalten eines laufenden Stockes IER - R. 357 Spielführer muss soweit abrücken, dass der Stock das Zielfeld verlassen kann Sollte der Spieler den ggf. getroffenen Stock in seinem Lauf stören:  6 Strafpunkte nach Regeln 357, 703 d IER  eigene Stöcke aus dem Zielfeld entfernen  den in seinem Lauf gestörten Stock entfernen  Gegner spielt Kehre allein zu Ende gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung der Daube IER - R. 323 - 327 Daube hat das Zielfeld verlassen und kommt auf das Mittelkreuz. Stock bleibt - Gültig gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung der Daube IER - R. 323 - 327 Daube hat das Zielfeld verlassen und kommt auf das Mittelkreuz gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung der Daube IER - R. 323 - 327 Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung Daube auf bahngerechte Seite legen auf Sommersportboden glatte Seite nach unten  auf Eis gerillte Seite nach unten  gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Dies ist wie folgt zu handhaben: Beim IFI-SR-Seminar 2008 in Brixen wurde folgendes festgelegt: Durch das Umkippen der Daube auf die bahngerechte Seite darf kein Stock ungültig werden. Dies ist wie folgt zu handhaben: Berührt ein Stock nur die Zielfeldbegrenzung und müsste dieser zum Umkippen der Daube aus dem Zielfeld geschoben werden, so verbleibt der Stock an Ort und Stelle. Die Daube wird an diesen Stock angelegt. Die Daube jedoch kann durch das Umkippen ungültig werden, wenn sie mit ihrer Schmalseite die Zielfeldbegrenzung nur berührt und nach dem Umkippen nicht mehr im Zielfeld ist. Die Daube ist dann auf das Mittelkreuz zu legen. Die Reihenfolge der Stöcke im Abstand zur Daube wird immer erst nach dem Umkippen festgestellt. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Kippkante auf Sommersportboden Umkippen der Daube IER - R. 324 Steht die Daube auf der Schmalseite, so ist sie auf die bahngerechte Seite umzukippen. Kippkante auf Eis Kippkante auf Sommersportboden gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

über die Außenkante auf die bahngerechte Seite kippen Umkippen der Daube IER - R. 324 Steht die Daube auf der Schmalseite, so ist sie auf die bahngerechte Seite umzukippen. über die Außenkante auf die bahngerechte Seite kippen gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Steht die Daube auf der Schmalseite, so ist sie auf die bahngerechte Seite umzukippen. ( IER – 324 ) Dabei behindernde Stöcke werden entsprechend zur Seite geschoben, bis die Daube umgekippt werden kann. Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung Durch das Umkippen der Daube auf die bahngerechte Seite darf kein Stock ungültig werden (Festlegung: IFI-SR-Seminar 2008 in Brixen) gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Durch das Umkippen der Daube auf die bahngerechte Seite darf kein Stock ungültig werden (Festlegung: IFI-SR-Seminar 2008 in Brixen) Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung Die Reihenfolge der Stöcke wird erst nach dem Umkippen der Daube festgestellt. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Durch das Umkippen der Daube auf die bahngerechte Seite darf kein Stock ungültig werden (Festlegung: IFI-SR-Seminar 2008 in Brixen) Vorderer Stock verbleibt. Die Daube wird angelegt Vorgefundene Situation gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Durch das Umkippen der Daube auf die bahngerechte Seite darf kein Stock ungültig werden (Festlegung: IFI-SR-Seminar 2008 in Brixen) Vorgefundene Situation Regelgerechte Lösung Die Reihenfolge der Stöcke wird erst nach dem Umkippen der Daube festgestellt. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008) Umkippen der Daube IER - R. 324 Steht die Daube auf der Schmal- seite, so ist sie auf die bahnge-rechte Seite umzukippen. ( IER – 324 ) Dabei behindernde Stöcke werden entsprechend zur Seite geschoben, bis die Daube umgekippt werden kann. Die Reihenfolge der Stöcke wird erst nach dem Umkippen der Daube festgestellt. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Steht die Daube auf der Schmalseite, so ist sie auf die bahngerechte Seite umzukippen. Lage der Daube nach dem Umkippen Die Daube jedoch kann durch das Umkippen ungültig werden, wenn sie mit ihrer Schmalseite die Zielfeldbegrenzung nur berührt und nach dem Umkippen nicht mehr im Zielfeld ist. Die Daube ist dann auf das Mittelkreuz zu legen. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Umkippen der Daube IER - R. 324 Die Reihenfolge der Stöcke wird erst nach dem Umkippen der Daube festgestellt. Vorgefundene Situation Lage der Daube nach dem Umkippen Daube auf das Mittelkreuz legen Die Daube jedoch kann durch das Umkippen ungültig werden, wenn sie mit ihrer Schmalseite die Zielfeldbegrenzung nur berührt und nach dem Umkippen nicht mehr im Zielfeld ist. Die Daube ist dann auf das Mittelkreuz zu legen. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung der Daube IER - R. 323 - 327 Daube gültig und verbleibt in dieser Lage Sollte es sich bei Ende der Kehre hier um gegnerische Stöcke handeln, werden keine Stockpunkte vergeben (gleicher Abstand R. 382 IER) gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung der Daube IER - R. 323 - 327 Daube gültig und verbleibt in ihrer Lage gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung der Daube IER - R. 323 - 327 Daube gültig und verbleibt in dieser Lage Sollte es sich bei Ende der Kehre hier um gegnerische Stöcke handeln, werden keine Stockpunkte vergeben (gleicher Abstand R. 382 IER) gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Lageveränderung Stöcken IER - R. 335 Wird ein Stock während des Laufes oder im Zielfeld beschädigt, so ist für die Wertung die Lage des Stockkörpers maßgebend. Er muss durch einen den Vorschriften entsprechenden Stock ersetzt werden, wobei die Laufsohle den gleichen Härtegraden nach Regeln 207 bzw. 208 entsprechen muss. gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)

Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008) Danke für die Aufmerksamkeit gez. P. Weißhaupt VSRO DESV Erstellt: W. Stiglbauer, BSO, Bez. I, LEV Bayern (Stand: 01.10.2008)