Definition Definition Akkreditiv Definition Darstellung Dokumenten –akkreditiv Verbuchung durch den Käufer Verbuchung durch den Verkäufer Das Akkreditiv ist das Versprechen einer Bank, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an den Begünstigten für Rechnung eines Dritten Zahlung bis zu einem bestimmten Betrag zu leisten.
Darstellung Dokumentenakkreditiv Grenze Akkreditiv Definition Darstellung Dokumenten –akkreditiv Verbuchung durch den Käufer Verbuchung durch den Verkäufer Bank des Käufers 2. Akkreditiv– Eröffnungs– auftrag Bank des Verkäufers 8. Dokumente, Belastung 1. Akkreditiv– Eröffnungs– auftrag 3. Mitteilung der Akkreditiv– Eröffnung, Belastung 4. Mitteilung der Akkreditiv– Eröffnung 6. Dokumente 7. Gutschrift 9. Dokumente, Abrechnung, Belastung Käufer 5. Lieferung Verkäufer
Verbuchung des Akkreditivs durch den Käufer gesondert berechnete Dokumenten- aufnahmeprovision und -spesen 2800 Bank 7790 Spesen d. Geldv. lt. Bankabrechnung 33 . . Lieferantenkonto 5010 HW-Einsatz (+ Erfassung im Erwerbsteuerjournal bei ig. Erwerben) (2510 Vorsteuer aus ig. Erwerben Eröffnungsprovision (-spesen) Vormerkung des gesperrten Betrages auf dem Bankkonto 1. Eröffnung des Akkreditivs Erläuterungen Habenkonto Sollkonto Geschäftsfall 33 . . . Lieferantenkonto 3510 Erwerbsteuer Rechnungs- betrag ausgezahlter Betrag 2. Verbuchung der Eingangsrechnung und der Zahlung aufgrund der Bankabrechnung Akkreditiv Definition Darstellung Dokumenten –akkreditiv Verbuchung durch den Käufer Verbuchung durch den Verkäufer
Verbuchung des Akkreditivs durch den Verkäufer Definition Darstellung Dokumenten –akkreditiv Verbuchung durch den Käufer Verbuchung durch den Verkäufer Lieferung: 20 . . . Kundenkonto 4015 Exporterlöse (4010 Erlöse aus ig. Lieferungen) (+ Erfassung im EU-Journal bei ig. Lieferungen) Gutschrift des Akkreditivbetrages: 2800 Bank / 20 . . . Kundenkonto Sofern der Verkäufer mit Spesen belastet wird, sind diese zu buchen: 7790 Spesen des Geldverkehrs / 2800 Bank