Qualifizierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren für

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 Präsentation transkript:

Qualifizierung der Koordinatorinnen und Koordinatoren für Studien- und Berufsorientierung für weiterführende Schulen in NRW Schulung der Trainerinnen und Trainer am 07.12.2007 Lernmodul II Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit

Agenda: Vom Ausbildungskonsens zur Berufsorientierung in der Schule Rahmenvereinbarung zur „Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ Das Informations- u. Beratungsangebote der Berufsberatung Inhalte der Zusammenarbeit vor Ort, beispielhaft Beteiligung der Berufsberater/innen an der Qualifizierung

2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (1/4) Die Rahmenvereinbarung zwischen RD NRW und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) zur „Zusammenarbeit von Schule & Berufsberatung“ von 1999 wird neu gefasst. Die neue Fassung wurde in Kraft gesetzt, eine Pressekonferenz dazu erfolgte am 07.11.07. Grundlage für die Neufassung war das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“. Im Rahmenkonzept positionieren sich alle Konsenspartner zu einer auf Dauer angelegten Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen des Landes.

2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (2/4) Das Rahmenkonzept beschreibt Aufgabenbereiche und Zusammenwirken aller am Prozess der Berufsorientierung beteiligten Akteure. Eckpunkte des Rahmenkonzepts: Berufsorientierung wird verpflichtender Bestandteil der Schulprogrammarbeit. Berufsorientierung wird in die Lehreraus- und -fortbildung integriert. Die Kooperation von Schule mit externen Partnern (insbesondere der Wirtschaft) wird vertieft. An jeder Schule werden Berufs- und Studienwahlkoordinatoren eingeführt. Die Zusammenarbeit mit den Eltern wird intensiviert. RD und MSW legen verbindliche Standards für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in einer Rahmenvereinbarung fest.

2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (3/4) Eckpunkte der Rahmenvereinbarung: Schule und Berufsberatung stellen an allen allgemeinbildenden Schulen sowie an den Berufskollegs flächendeckend das Angebot von Berufs- und Studienorientierung sicher. In Abhängigkeit von der Schulform wird ein verbindliches Mindestangebot an Berufs- und Studienorientierung festgelegt. Die konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit werden in regionalen Kooperationsvereinbarungen festgeschrieben, die jede Agentur und jede Schule miteinander abschließen. Schule und Berufsberatung beziehen weitere Partner wie z.B. die Wirtschaft in die Aktivitäten der Berufs- und Studienorientierung sinnvoll mit ein und stimmen alle Aktivitäten aufeinander ab.

2. Rahmenvereinbarung Schule – Berufsberatung (4/4) Eckpunkte der Rahmenvereinbarung: Durch optimales Zusammenwirken sollen Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, deren Übergang Schule-Beruf gefährdet ist, frühzeitig identifiziert und begleitet werden – ein besonderes Augenmerk liegt hier auch auf den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Den Schulen wird der Einsatz des Berufswahlpasses empfohlen. Die Durchführung von vertiefter Berufsorientierung i.R. regionaler und landesweiter Projekte wird ausdrücklich unterstützt. Das Zusammenwirken von Berufskolleg, Träger und Berufsberatung beim Einsatz von abH wird festgeschrieben (i.V.m. RdErl. d. MSW).

3. Das Informations- und Beratungsangebot der Berufsberatung Was sollten die Studien- und Berufsorientierungskoordinatoren/innen über den regionalen Ausbildungs- u. Arbeitsmarkt sowie die Informations- und Beratungsangebote der Berufsberatung wissen? Aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Überblick über das Berufsspektrum in der Region Erweiterung des berufskundlichen Wissens der Schüler/innen Angebote der Berufskollegs der Region Informations- und Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Berufsberatern/innen Kenntnis über Informationen zu freien Ausbildungsplätzen sowie Bewerbungsfristen und –arten …

4. Inhalte der Zusammenarbeit vor Ort, beispielhaft: Unterrichtsveranstaltungen der Berufsberater/innen zu den Themen: Berufswahlfahrplan Erkundung von Interessen + Fähigkeiten Anforderungen der Betriebe Tipps für Bewerbungen Chancen verbessern bei Bewerbungen Situation auf dem Ausbildungsmarkt Informationen zu Berufen Aufzeigen von Informationsmöglichkeiten … Einzelberatung in der Schule und der Agentur für Arbeit Elternabende Lehrerkonferenzen BiZ-Besuche Ausbildungsvermittlung Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der Orientierung

5. Beteiligung der Berufsberater/innen an der Qualifizierung Zuordnung einer/s Berufs- beraterin/s aus jedem Bezirk der Agenturen für Arbeit zu dem regionalen Bildungsträger Berufsberater/innen werden vorab durch Regionaldirektion informiert

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Duisburg, 07. Dezember 2007