Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der

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 Präsentation transkript:

Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010 Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (1) Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010 Der Beirat spricht sich für die Errichtung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst unter nachfolgend aufgeführten Maßgaben aus

Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010 Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (2) Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 28.04.2010 Zur Sicherstellung einer Generalistenausbildung soll das bisherige bewährte System der vier thematischen Schwerpunkte bzw. Pflichtmodule Organisation, Personalmanagement und Personalrecht Finanzmanagement Ordnungsverwaltung Leistungsverwaltung für die fachpraktische Ausbildung grundsätzlich beibehalten werden. Sofern aus dringenden dienstlichen Gründen eine fachpraktische Ausbildung nicht in allen vier Pflichtmodulen möglich ist, kann hiervon abgewichen werden.

Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 30.03.2009 Beschlüsse des Beirates für den Bereich der Gemeinden und Gemeindeverbände (3) Beschluss des Beirates in seiner Sitzung am 30.03.2009 Der Beirat spricht sich für die Einführung eines Bachelor-Studienganges für den kommunalen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung aus. Vor Eintritt in die Akkreditierung wird der Beirat eine verbindliche Entscheidung zur Errichtung des neuen Studienganges treffen

Beschlüsse des Beirates der Gemeinden und Gemeindeverbände (4) Erwartungen des Beirates an die Einführung des Bachelor-Studienganges Die Ausbildung wird als einheitliches Studium mit zwei Ausbildungsorten mit gemeinsamer Verantwortung von Wissenschaft und Praxis verstanden Die kommunale Praxis wird durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Sinne einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis aktiv und gleichberechtigt in die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Bachelor-Studienganges einbezogen Die Ausbildung orientiert sich noch näher am Anforderungsprofil des künftigen Berufs Sicherung der Qualität des neuen Studienganges durch den Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagements mit einer laufenden und gleichberechtigten Berücksichtigung der Hinweise aus der Fachpraxis

Merkmale von Bachelor-Studiengängen Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Berufspraxis sowie an den Anforderungen orientiert, die aus Sicht der anwendungs-orientierten Forschung an die zukünftige Praxis der öffentlichen Verwaltung zu erwarten sind. Die Studiengänge wird modularisiert (inhaltlich zusammengehörende Lehr- und Lerninhalte werden zu Modulen zusammengefasst . Die Studienleistung wird in Leistungspunkten (Credit-Points) gemessen. In drei Jahren sind 180 Leistungspunkte zu erwerben.

Prämissen des Fachbereichsrates Kommunaler Verwaltungsdienst Prämissen für die Umstellung auf Bachelor-Studiengänge Die Umstellung erfolgt für beide Studiengänge des kommunalen Verwaltungsdienstes, sowohl für den Generalistenstudiengang als auch für den Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Die Studienverläufe der beiden Studiengänge werden angeglichen Bereits vorhandene Entwicklungen für den Fachbereich Staatlicher Verwaltungsdienst werden in die inhaltliche Arbeit einbezogen Die Studiengänge des kommunalen und des staatlichen Verwaltungsdienstes werden aufeinander abgestimmt

Studierendenbeteiligung Organisationsstruktur im Bachelorprozess KV Kommunaler Beirat * Innenministerium * Die Genehmigung der Studienordnung durch das IM erfolgt nach § 28 Abs. 4 Nr. 1 FHGöD im Einvernehmen mit dem Beirat. Senat Fachbereichsrat Lenkungsgruppe Verzahnungsgremium Arbeitsgruppenebene Studierendenbeteiligung Qualitätssicherung Modularbeits-kreis Modularbeits-kreis Modularbeits-kreis

Zeitlicher Ablauf Erarbeitung der Studienverlaufspläne, der Modulübersichten und der Modulbeschreibungen für die fachwissenschaftlichen und die fachpraktischen Studienzeiten, Überarbeitung der Prüfungsordnung Juli 2009 bis Mai 2010 28.04.2010 Beschlussfassung Kommunaler Beirat 20.05.2010 Beschlussfassung Fachbereichsrat 15.06.2010 Beschlussfassung Senat Juni bis November 2010 Akkreditierungsverfahren, Genehmigungsverfahren Innenministerium 01.09.2010 Beginn der Bachelor-Studiengänge November 2010 Akkreditierungsbeschluss

Übersicht über die Modulgruppen Einführungswoche Modulgruppe 2 Methoden Modulgruppe 3 Rahmen für Verwaltungshandeln Modulgruppe 4 Allgemeine Grundlagen des Verwaltungshandelns Modulgruppe 5 Spezielle Grundlagen des Verwaltungshandelns Modulgruppe 6 Verwaltungsstruktur und -funktionsweise Modulgruppe 7 Wahlpflichtmodule Modulgruppe 8 Besondere Lehrveranstaltungen Modulgruppe 9 Praxismodule Modulgruppe 10 Bachelorarbeit und Kolloquium Zusatzangebot Zusatzangebot Informationstechnik

Beispiel für ein Theoriemodul (1) Modulgruppe Nr. 6 Verwaltungsstruktur– und funktionsweise, interne Verwaltung Modul Nr. 6.3 Personal Modulkoordination Dr. Andreas Gourmelon / Dr. Christof Muthers Kategorie Pflichtmodul Credits 5 Voraussetzungen für das Modul Einführungswoche zugehöriges Teilmodul 6.3.1 Beamtenrecht 6.3.2 Arbeitsrecht 6.3.3 Personalmanagement

Beispiel für ein Theoriemodul (2) zugehöriges Teilmodul 6.3.1 Beamtenrecht (Auszug als Beispiel) Kompetenzziele kennen Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und würdigen beamtenrechtliche Folgen kennen Regelungen der Beendigung von Beamtenverhältnissen Lehr-/Lerninhalte Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis und Folgen von Pflichtverletzungen Beendigung des Beamtenverhältnisses

Beispiel für ein Theoriemodul (3) Methodik des Präsenzstudiums Interaktives Lehr- und Lerngespräch Mediengestützte Vorlesung Betreute Partner- und Gruppenarbeit Ergebnispräsentation Referate Fallbearbeitung / Übungen Formen des Selbststudiums Literaturrecherche / -studium Studium von Rechtsquellen und Rechtsprechung Bearbeitung von Fallbeispielen Workload 42 LVS 32 Zeit- stunden 24 Selbst-studium 18 Art und Umfang des Leistungsnachweises Klausur (3 Stunden)oder Fachgespräch oder Hausarbeit. Welcher Leistungsnachweis gefordert wird, bestimmt der Prüfungs-ausschuss auf Vorschlag des Fachbereichsrates

Beispiel für ein Praxismodul (1) Modulgruppe Nr. 9 Verwaltungsstruktur– und funktionsweise, interne Verwaltung Modul Nr. 9.1 Organisation, Personalmanagement und Personalrecht Modulkoordination Kerstin Hilvert Kategorie Pflichtmodul Credits 13 Voraussetzungen für das Modul Erfolgreicher Abschluss der Module aus den vorherigen Studienabschnitten zugehöriges Teilmodul 9.1.2 Personalmanagement und Personalrecht

Beispiel für ein Praxismodul (2) zugehöriges Teilmodul 9.1.2 Personalmanagement und Personalrecht (Auszug als Beispiel) Kompetenzziele führen entsprechend der personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Vorgaben vielfältige administrative Tätigkeiten aus, wie z.B. Ernennungen, Versetzungen, Umsetzungen, Beurlaubungen, Teilzeiten, Beendigungen des Beamtenverhältnisses, disziplinarrechtliche Maßnahmen, Bewilligung von Sonderurlauben, Ablehnung/Genehmigung von Nebentätigkeitsanträgen und treffen entsprechende tarifrechtliche Entscheidungen und kennen Grundzüge des Beurteilungswesens und leistungsorientierter Entgeltsysteme Lehr-/Lerninhalte Personalrecht

Beispiel für ein Praxismodul (3) Methodik des Präsenzstudiums Praktische Unterweisung Umsetzungsübungen Fallbearbeitung Ausbildergespräche Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen Studium der einschlägigen Gesetzestexte, Kommentierungen, Arbeitsanweisungen, Dienst- und Geschäftsanweisungen, Fachliteratur Formen des Selbststudiums --- Workload 390 - Art und Umfang des Leistungsnachweises Aktenvortrag (Vorbereitung max. 1 Arbeitstag, Vortrag ca. 15 Minuten)

Kooperation Fachhochschule und Fachpraxis durch gemeinsame Entwicklung von Schlüsselqualifikationen, Kompetenzen u. Eckwerten durch gemeinsame Entwicklung von Modulen für die fachpraktische und fachwissenschaftliche Studienzeit durch Praxismodule mit entsprechender Leistungsbewertung (creditpoints) in wichtigen Aufgabenfeldern der Kommunalverwaltung durch gemeinsam beeinflusste und inhaltlich festgelegte Lehrformen (Projekte, praxisbezogene Bachelorarbeiten) durch Vergabe von Leistungspunkten im Umfang von mehr als 1/3 (60 Punkte) der Gesamtpunkte (180 Punkte) durch paritätisch besetzten Prüfungsausschuss mit Vertretern der FHöV und der Fachpraxis durch flexible und dadurch aktuellere Lehrangebote (Wahlpflichtbereiche)

Prüfungswesen Einrichtung eines zentralen Prüfungsausschusses mit paritätischer Besetzung durch Vertreter der FHöV und der Praxis Bestellung der Prüfungsausschussmitglieder durch das Innenministerium Einrichtung eines Prüfungsamtes mit Prüfungsverwaltung an der FHöV Bestellung der Prüfer durch den Prüfungsausschuss

Ablauf des Akkreditierungsverfahrens Auswahl einer Akkreditierungsagentur Beantragung der Akkreditierung mit Einreichung der Selbstdokumentation mit Qualitätsprofil des Studiengangs Bestellung einer Gutachtergruppe durch die Akkreditierungsagentur Vor-Ort-Begehung durch Gutachtergruppe Stellungnahme der Gutachtergruppe an den Fachausschuss der Akkreditierungsagentur (Vorschlag) Beschlussfassung der Akkreditierungskommission auf der Grundlage der Empfehlung des Fachausschusses

Vorteile von Bachelor-Studiengängen Fazit: Vorteile von Bachelor-Studiengängen Attraktivität für Bewerber durch höhere Qualität des Studiums und bessere Anerkennung des Abschlusses durch internationale Anerkennung durch weiterführende Weiterbildungs- und Masterstudiengänge Externe Qualitätsmaßstäbe durch Akkreditierung Kompetenzerwerb für zukunftsorientierte Berufsausübung steht im Mittelpunkt Verstärkter Einfluss der Abnehmer ist gegeben

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit