Managementprobleme in der Kälberaufzucht aus tierärztlicher Sicht

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 Präsentation transkript:

Managementprobleme in der Kälberaufzucht aus tierärztlicher Sicht TA Stefan Lüllmann Praktischer Tierarzt Allensteiner Str. 4 49624 Löningen Tel. 05432 - 4445

Kälberverluste In den ersten drei Lebenswochen 65% durch Durchfall - E. coli - Rota – und - Corona – Virus – Infektion - Kokzidien - Kryptosporidien - Tränkefehler - Fütterungsfehler - Haltungsfehler Kälberverluste Danach 65% durch Atemwegsinfektionen

Schnelltest für Kälberdurchfälle „Fassisi“: - Rotaviren - Coronaviren - E.coli K99 - Kryptosporidien Kokzidiose: - Sulfonamide - Baycox - Vecoxan - Wachstumsförderer ( nicht mehr erlaubt) - Reinigung und Desinfektion

Durchfälle Mutterschutzvaccinationen - schwach immunogen - Vaccination jährlich Kolostrum vom 1. Tag - hohe IgG - Konzentration - rapide Abnahme ab 2. Tag - Verabreichung Kolostrum: - mindestens 2l in den ersten zwei Lebensstunden - zwei weitere Liter nach 7 bis 10 Stunden insgesamt mindestens 4 Liter - warme Tränke (40-42 C) Durchfälle

Rindergrippe - Lungenentzündung - Enzootische Bronchopneumonie - Pasteurellose Rindergrippe - Häufigste Ursache für Verluste in der Kälberaufzucht wirtschaftlich bedeutendste Atemwegserkrankung der Rinder

Kalb mit Rindergrippe

Fallbeispiel Abkalbestall Kälber- boxen Jungtierstall Automaten- stall Kuhstall in Anbindung Abkalbestall Jungtierstall Kälber- boxen Automaten- stall

Kälberhütten Kälberhütten Einzelhaltung Gruppenhaltung

Die Rindergrippe ist eine Faktorenkrankheit Belebte Faktoren: Viren Mykoplasmen Unbelebte Faktoren: Vermarktung / Transport Haltung Fütterung Anämien Vermischen verschiedener Altersgruppen Schlechtes Stallklima + Schwächung der Körperabwehr Vorschädigung des Atmungsapparates + Sekundärinfektion mit Bakterien Pasteurellen (Mannheimia hämolytica und Pasteurella multocida) Hämophilus somnus Andere Bakterien Rindergrippe

Belebte Faktoren: Viren Seroprävalenz Mykoplasmen > 50% BRSV 80% PI3 75 – 95% Adeno-Virus IBR-Virus 20% BVD-Virus 52% Mykoplasmen > 50%

Unbelebte Faktoren: Vermarktung / Transport Haltung Fütterung Anämien Vermischen verschiedener Altersgruppen Schlechtes Stallklima zu wenig Luftraum zu hohe Luftfeuchtigkeit Zugluft hoher Schadgasgehalt Starke Temperaturschwankungen (besonders im Frühjahr und Herbst)

+ Rindergrippe Belebte Faktoren Unbelebte Faktoren Schwächung der körpereigenen Abwehr und Vorschädigung des Atmungsapparates Sekundärinfektion mit Bakterien - Pasteurella hämolytica = Mannheimia hämolytica - Pasteurella multocida - Hämophilus somnus

BRSV stark verbreitet Prophylaxe: Schrittmacher für die Vaccinationen Rindergrippe kommt vor bei: Kälbern Jungrindern Kühen Infektion: direkter Kontakt aerosol (infizierte Wassertropfen) häufig im Herbst und Frühjahr Prophylaxe: Vaccinationen lebend tot Management optimieren Rein- Raus- Systeme kein Vermischen verschiedener Altersgruppen BRSV Therapie: Cortisone Antibiotika Notimpfung Diagnose (Nasentupfer): Immunfluoreszenz Zellkultur PCR Klinisches Bild: 40-42°C Temperatur Atemnot Nasenausfluss, speicheln Fressunlust Todesrate bis 20%

durch intranasale Verabreichung eines Lebendimpfstoffes. Lokale Immunität: durch intranasale Verabreichung eines Lebendimpfstoffes. Impfstoffe: Rispoval RS (nicht zugelassen) Rispoval RS BRSV- PI3 intranasal (zugelassen) - IBR- lebend (zugelassen) Unspezifische Immunität Interferonisierung Paraimmunität Spezifische Immunität Ig-A T-Zellen Plaquebildung hält 9 Wochen an Notimpfung bessere systemische AK- Bildung bei Feldvirusinfektion

Schutzimpfungen Prophylaxe Impfstoffarten: Impfkonzepte: Rispoval RS BRSV- PI3 intranasal Applikation systemisch nach 4- 6 Wochen mit: Rispoval RS oder Rispoval RS3 (BRSV+PI3+BVD) Totimpfstoffe wie Bovigrip RSP plus ( Mannheimia haumolytica, BRSV, PI3) Impfstoffarten: Lebendimpfstoffe können auch intranasal verabreicht werden schnellerer Schutz Totimpfstoffe nur i.m. bzw. s.c. Schutz erst nach 14 Tagen Problem: maternale Antikörper weniger gut verträglich 2 malige Vaccination im Abstand von 3 bis 4 Wochen belastbare Immunität: erst 14 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung maximale Dauer der Immunität: 6 Monate

PI-3 Parainfluenza 3 Virusinfektion weltweit verbreitet 95% aller Kälber AK- Titer häufig milde Verlaufsformen Nachweis durch Nasentupfer Therapie wie BRSV Prophylaxe durch Vaccinationen PI-3

IBR BHV-1 –Verordnung vom 29.11.2001 Klinik Inapparent oder manifest hohe Verluste hohe Temperatur Nasenausfluss anfangs weisslich, später bräunlich-gelbe Beläge auf den Schleimhäuten der oberen Atemwege Prophylaxe Schaffung IBR- freier Bestände Schutzimpfungen IBR BHV-1-Infektion weltweit verbreitet Infektion nur über direkten Kontakt alle Altersgruppen empfänglich Diagnose Klinik Nasentupfer Therapie Notimpfung

BVD BVD als Jungtierinfektion MD Immunsuppression Leukozytopenie, weil Vermehrung in Leukozyten Wegbereiter für die Rindergrippe - Klinik: milde Verlaufsformen Atemwegsinfektionen Durchfälle kümmern Rindergrippe Diagnose: Virusnachweis im Blut Therapie/ Prophylaxe: Bekämpfungsprogramm in den Zuchtbeständen Ausmerzen der Dauerausscheider Impfmassnahmen in den Zucht- und Mastbeständen MD = Mucosal Disease = Virusdurchfall der Rinder = Schleimhauterkrankung = immer tödlich (100%) = nicht therapierbar Infektion: im 2. Drittel der Trächtigkeit ( immun- suppressive Phase) 1-2% der Kälber werden als Dauer- ausscheider geboren 80% davon sterben in den ersten 2 Lebensmonaten Der Rest bis zu einem Alter von bis zu 36 Monaten Klinik: typische Erosionen kümmern unstillbarer Durchfall Therapie: keine BVD weltweit verbreitet 80% Durchseuchungsgrad Einschleppung durch Dauerausscheider

Vermarktung Transport Stressfreies Verladen genügend Flüssigkeit kurze Transportwege Elektrolyttränken bei Ankunft Blut pH Vermarktung Transport

Haltung Kälberhaltungsverordnung Kein häufiges Umstallen Spalten oder Stroh Boden rutschfest, trittsicher und trocken Sicht- und Berührungskontakt Wasser und Futter zur freien Aufnahme mindestens 80 Lux Beleuchtung dem Tagesrhythmus angepasst bis zur 8. Lebenswoche Einzelhaltung möglich ab 8. Lebenswoche Gruppenhaltung Rauhfutter oder sonstiges rohfaserreiches strukturiertes Futter zur freien Aufnahme. Bei Mastkälbern im Alter bis zu 8 Wochen mind. 100g/Tag, bei mehr als 8 Wochen 250g/Tag der durchschnittliche HB-Wert innerhalb einer Gruppe darf 6 mmol/dl entspricht 9,6mg/dl nicht unterschreiten Kein Vermischen verschiedener Altersgruppen Haltung Rein-Raus-Verfahren Warmstall oder Kaltstall

Stallklima Temperatur Frischluft ohne Zugluft Gaskanone Strahler Frischluft ohne Zugluft Luftfeuchtigkeit 60-70% relativ genügend Lichteinfall genügend Luftraum kein hoher Schadgasgehalt keine starken Temperaturschwankungen wie im Frühjahr und Herbst - allgemeine Hygiene (Futterreste in den Gängen, usw.) Stallklima

Fütterung Fütterungstechik MAT: Fütterungstechik Rauhfutter: Stroh Tränkeeimer Tränkeautomat Anrührtemperatur Anrührdauer Tränketemperatur Tränkehygiene Automat Eimer Wasserqualität Chemisch bakteriologisch Medikamente/ Vitamine erst bei Tränketemperatur Fütterungstechik Rauhfutter: Stroh Kraftfutter Maissilage Ab der 1. Aufzuchtwoche: Gemisch aus gemahlenem Gerstenstroh und Kraftfutter, bis ca. 1kg Kraftfutter aufgenommen wird Danach: Gemisch aus Stroh, Kraftfutter, Mais Absetzen der Milch: wenn 2kg Kraftfutter aufgenommen werden Fütterung

Anämien Hb-Werte von Fleckviehkälbern Leicht bis schwer anämisch > 7 mmol < 7 mmol

Belebte Faktoren + Unbelebte Faktoren Fazit Pasteurellose

Pasteurellose, Rindergrippe Prophylaxe: Klinik: Verbesserung des Managements ( unbelebte Faktoren ) angepasste Schutzimpfungen ( Impfprogramme ), zur: Verhinderung der Infektion Verhinderung der Virusausscheidung Verhinderung der Virusvermehrung Klinik: alle Symptome einer Atem- wegserkrankung Temperaturerhöhung Nasenausfluss Fressunlust Pumpen struppiges Haarkleid Festliegen Todesfälle bis zu 30% Kümmern Blähungen Pasteurellose, Rindergrippe Therapie: Antibiotika nach Resistenzlage Fluochinole: - Baytril - Advocid - Marbocyl Nuflor = Florfenicol Cobactan = Cephalosporide Makrolidantibiotika ( Micotil, Pulmotil, Draxxin ) Problem der Septikämie ( Blut – Gewebe ) Cortisone oder nichtsteroidale Antiphlogistika = Resflor schleimlösende Mittel

Aktuelles zur Blauzungenerkrankung „ Merkzettel“ zu den einzurichtenden Zonierungen aufgrund der BTV-6 Erkrankungen in den Niederlande Für 20 km–Zone ( Zone I ) Für Betriebe die empfängliche Tiere (Zucht- und Nutzwiederkäuer) halten gelten in diesem Gebiet § 5 Absatz 3 i.V. mit § 3 Absatz 1 BTVO   -         - behördliche Beobachtung -       - regelmäßige klinische Untersuchungen -       - pathologisch-anatomische Untersuchungen der verendeten Tiere -       - virologische und serologische Untersuchung von verdächtigen Tiere -       - Bestandsaufzeichnungen mit täglicher Anpassung durch Verendung und Geburt -       - unschädliche Beseitigung der verendeten Tiere -       - Ermittlung, ob ansteckungsbegünstigende Umweltbedingungen existieren -       - ggfls. Anordnung von Behandlungen mit Insektenbekämpfungsmitteln -       - Verbringungsverbot für alle Wiederkäuer, ein „Zonenhopping“ ist nicht zulässig - Eine Verbringung von Tieren die nachweislich nicht erkrankt sind ist mit Zustimmung der zuständigen Behörde nur in die 50-km und die 150-km-Zone zulässig (es gelten die drei Varianten wie in der 150-km-Zone)

50 km–Zone ( Zone II ) 1. 1. Schlachtwiederkäuer Für Betriebe die empfängliche Tiere (Zucht- und Nutzwiederkäuer) halten, gelten in diesem Gebiet § 5 Absatz 3 i.V. mit § 3 Absatz 1 BTVO.   -         Für den Transport von Wiederkäuern gilt: 1. 1. Schlachtwiederkäuer Verbringen ohne Genehmigung innerhalb der 50 km-Zone und in die 150-km-Zone 2. Zucht- und Nutzwiederkäuer Verbringen nur mit Genehmigung in Betriebe der 150 km-Zone (es gelten die drei Varianten wie in der 150-km-Zone)

150 km–Zone ( Zone III ) Schlachtwiederkäuer innerhalb der 150 km-Zone Schlachten möglich, sofern die Tiere klinisch gesund sind und eine amtliche Gesundheitsbescheinigung mitgeführt wird. Wenn die Tiere innerhalb von NRW geschlachtet werden, gilt die Gesundheitsbescheinigung mit Erlass der Allgemeinverfügung als erteilt. Zucht- und Nutzwiederkäuer Es sind die Bestimmungen der EG-VO 1260/2007 anzuwenden. Der Transport von Tieren aus der 150-km-Zone ist genehmigungspflichtig. Danach bestehen, um Tiere transportieren zu dürfen, drei Varianten, um Erkrankungen der zu transportierenden Tiere auszuschließen: - 60 Tage unter Vektorschutz mit anschließendem Verbringen ohne Testung 28 Tage unter Vektorschutz mit anschließender serologischen Testung (mit negativem Ergebnis) – nach derzeitigem Kenntnisstand ist kein geeignter Test verfügbar. - 14 Tage unter Vektorschutz mit anschließender PCR-Testung (mit negativem Ergebnis)

Vielen Dank! TA Stefan Lüllmann Praktischer Tierarzt Allensteiner Str. 4 49624 Löningen Tel. 05432 - 4445