Einkommens-gerechtigkeit

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 Präsentation transkript:

Einkommens-gerechtigkeit Gerechtigkeit bezeichnet die faire Verteilung von Gütern und Chancen zwischen beteiligten Personen und Gruppen Martin Windtner, ÖGB-Sekretär für Linz-Stadt 7. November 2007

Grundsätze der Lohnpolitik aus Sicht des ÖGB* Sicherung der Kaufkraft der Löhne und Gehälter Solidarische Lohnpolitik: Teilhabe aller Beschäftigten am Wohlstandswachstum - Orientierung an gesamtwirtschaftlicher Produktivitätsentwicklung. Ziel: auch für schwächere Gruppen durch starke Gewerkschaften eine positive Einkommensentwicklung garantieren Erreichung von Einkommensgleichheit zwischen den Geschlechtern durch diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung, Anrechnung von Karenzzeiten für alle Dienstzeitbezogenen Ansprüche etc. 2006 wurden 494 Kollektivverträge neu ausverhandelt und damit eine Lohnsumme von 102 Milliarden €uro bewegt Orientierung an der gesamtwirtschaftlichen (und weniger der branchenspezifischen) Produktivitätsentwicklung: in Branchen mit hohen Produktivitätssteigerungen ermöglicht diese Ausrichtung eine Kostenentlastung, die in die Preise weitergegeben werden kann und damit in Branchen mit geringerer Produktivitätsentwicklung höhere Reallohnsteigerungen erlaubt (letzteres setzt Unterstützung bei der Durchsetzung durch starke Gewerkschaften voraus!). Selbst die Europäische Kommission (2005) fordert, dass „die realen Lohnerhöhungen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstumstrend in Einklang stehen.“(zitiert aus: WSI Mitteilungen 9/2007): *siehe angenommene Anträge, beschlossen am 16. Bundeskongress, 22. bis 24. Jänner 2007 (Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik)

Reallohn  Produktivität Die Reallohnkosten in Ö wuchsen um durchschnittlich 0,2 % pro Jahr. Der gesamtwirtschaftliche Produktivitätszuwachs von 1,6 % lag deutlich darüber. 2004 bis 2007* Ø Wachstum pro Jahr Aus dem Europäischen Tarifbericht 2006/2007 (WSI Mitteilungen 9/2007): „Zur Beurteilung der nationalen Lohnentwicklung muss diese ins Verhältnis zu der jeweiligen nationalen ökonomischen Entwicklung gesetzt werden. Ein wesentlicher Indikator hierfür ist die Frage, inwieweit es der Lohnpolitik gelingt, den Verteilungsspielraum aus Preis- und Produktivitätsentwicklung auszuschöpfen. ... Insgesamt war die Verteilungsbilanz in 18 von 27 EU-Staaten negativ.“ Die „Ausschöpfung des Verteilungsspielraums durch entsprechende Lohnerhöhungen (würde) den Beschäftigten eine gleichgewichtige Partizipation an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung garantieren und das Verhältnis zwischen Arbeits- und Kapitaleinkommen konstant halten. Makroökonomisch gilt die produktivitätsorientierte (Real)-Lohnpolitik als wachstums- und stabilitätsgerecht, da sie die private Konsumnachfrage fördert, ohne einen inflationären Druck auf die Preisentwicklung auszuüben.“ „Neutraler“ Verteilungspolitischer Spielraum in Ö: Ad Graphik in der Folie: Reallöhne = gesamte effektive durchschnittliche Arbeitskosten (Löhne + DG-SV-Abgaben), abzüglich Preisentwicklung. Q: WSI Mitteilungen 9/2007; Reallöhne (inkl. DG-SV-Abgaben) pro Kopf, reales BIP pro Kopf; *Prognose

Absturz der Lohnquote in Österreich Gründe für sinkende Lohnquote: - Stagnation von Vollzeitbeschäftigung bei starker Zunahme niedrig entlohnter geringfügiger und Teilzeitbeschäftigung, freier DienstnehmerInnen - die hohe Arbeitslosigkeit schwächt die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften; geringer Organisationsgrad in den boomenden Dienstleistungsbranchen - geringe Kollektivvertragsüberzahlungen: die über die kollektivvertraglichen Mindestlöhne hinausgehenden Bruttozahlungen stagnieren auf niedrigem Niveau Restanteil = Gewinnquote Anteil der Gewinn- und Besitzeinkommen am Volkseinkommen) Die Lohnquote (64,5 % im Jahr 2007, Prognose) ist der Anteil der Lohneinkommen (Bruttolöhne und -gehälter samt DG-SV-Abgaben) am jährlich zu verteilenden "Volkseinkommen". Das Volkseinkommen entspricht dem Nettonationaleinkommen minus Saldo aus Produktionsabgaben und Subventionen, es beträgt im Jahr 2007 (Prognose) etwa 202 Milliarden Euro. Daher bedeutet ein Prozentpunkt mehr oder weniger für die ArbeitnehmerInnen 2 Milliarden Euro Lohnsumme mehr oder weniger! Wäre die Lohnquote gleich hoch wie im Jahr 1997 (72,2 %) geblieben, dann hätten die ArbeitnehmerInnen heuer um etwa 15 Milliarden Euro mehr an Löhnen zur Verfügung! Q: WIFO-Prognose vom Juli 2007, Berechnungen AK OÖ Im Jahr 1976 waren 82 % der Erwerbstätigen unselbstständig, ihr Anteil am Volkseinkommen (= Lohnquote) betrug knapp 76 %. 30 Jahre später sind bereits 88 % der Erwerbstätigen unselbständig, ihr Anteil am Volkseinkommen (=Lohnquote) ist allerdings rapide gesunken auf nurmehr weniger als 66 %. Obwohl es also (nicht nur absolut - sondern auch relativ) mehr ArbeitnehmerInnen gibt, erhalten sie einen immer kleineren Anteil am wachsenden "Kuchen". Q: Statistik Austria, Berechnungen AK OÖ und AK Wien

Reichtum in Österreich: Vermögen auf Wenige konzentriert Gesamtvermögen 2002 (Geldvermögen, Immobilien, Beteiligungen) = 944 Mrd. € Inzwischen dürfte das Gesamtvermögen auf über 1.000 Milliarden Euro angewachsen sein.

Armutsquote in Österreich ist hoch & weiblich! Armutsgefährdung in Ö, 2005: 12 % der Bevölkerung – rund 1 Million Menschen Frauen sind überdurchschnittlich betroffen: 13 % der Frauen – 11 % der Männer Noch schlimmer ist es in Singlehaushalten: 23 % der weiblichen, aber „nur“ 14 % der männlichen Singles 270.000 Kinder leben unter der Armutsgefährdungsschwelle!

Armutsgefährdungs-Schwellen 2005 Unterstellt wird, dass mit zunehmender Haushaltsgröße und abhängig vom Alter der Kinder eine Kostenersparnis im Haushalt (HH) durch gemeinsames Wirtschaften erzielt wird (economy of scales). Es wird weiters die Annahme getroffen, dass alle Mitglieder eines HH in gleicher Weise am HH-Einkommen teilhaben. Damit können personelle Verteilungsaspekte, wie zum Beispiel Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern, nicht bzw. nur zwischen Einpersonen-HH betrachtet werden. Mit der so genannten EU-Skala (modifizierte OECD-Skala) wird der Ressourcenbedarf eines HH berechnet. Eine allein lebende erwachsene Person wird dabei als Referenzpunkt (=Konsumäquivalent) betrachtet. Der unterstellte Ressourcenbedarf steigt für jeden weiteren Erwachsenen um 0,5 Konsumäquivalente. Jedes Kind unter 14 Jahren wird mit 0,3 Konsumäquivalenten gewichtet. Diese Gewichtungsrelationen können auch so aufgefasst werden, dass der Gesamtbedarf aus konstanten Fixkosten und einem variablen Anteil nach Größe und Zusammensetzung des HH besteht. Bei der EU-Skala wird für jeden HH ein Grundbedarf angenommen, der 100% eines Erwachsenen entspricht (0,5 Konsumäquivalente). Kinderkosten sind mit 60% des Bedarfs eines Erwachsenen angesetzt. Das so genannte äquivalisierte HH-Einkommen ergibt sich, indem das verfügbare Haushaltseinkommen durch die Zahl der Konsumäquivalente des Haushaltes dividiert wird. Dieses Äquivalenzeinkommen ist auch der Indikator für den materiellen Lebensstandard jedes einzelnen Haushaltsmitglieds. Anders ausgedrückt, kann das Äquivalenzeinkommen als standardisiertes Maß zur Vergleichbarkeit mit einem Einpersonenhaushalt herangezogen werden. Quelle: Statistik Austria, EU SILC 2005

Auf die Arbeit kommt´s an ... Armutsgefährdungsquoten in Ö, 2005: * mehr als 75 % der maximalen Erwerbsmonate (der 20- 64 jährigen Ps.) im Haushalt Quelle: Statistik Austria, EU SILC 2005

... aber Working Poor in Österreich 249.000 Erwerbstätige sind armutsgefährdet. Von allen Armutsgefährdeten im Erwerbsalter sind fast die Hälfte (45 %) auch erwerbstätig. Nicht-Erwerbstätige (im Erwerbsalter 20 – 64 Jahre) haben mehr als doppelt so hohes Armutsrisiko (19 %). Quelle: Statistik Austria EU-SILC 2005

Weniger als 1.000 € brutto trotz ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung 2005: 91.000 Beschäftigte Q: Statistik Austria, Sonderauswertung der Lohnsteuerstatistik 2005; Jahresvierzehntel ohne Personen mit unbekanntem bzw. ausländischem Wohnort; aus Plausibilitätsgrunden ohne jene etwa 4.000 Personen mit einem Montatseinkommen von weniger als 600 €; Absolutwerte sind auf 100 gerundet. Relativangaben beruhen auf den ungerundeten Werten. Q: Lohnsteuerstatistik 2005; Sonderauswertung Statistik Austria Anmerkung: Die Zuordnung zu Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung im Rahmen der Lohnsteuerstatistik bei mehreren Lohnzetteln mit unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß von EINER Person wird folgendermaßen vorgenommen: es wird jenes Merkmal gewählt, das sich auf das zeitlich überwiegende Beschäftigungsausmaß während der resultierenden gesamten Bezugsdauer bezieht, z.B.: wenn eine Person 3 Monate teilzeitbeschäftigt und in einem anderen - oder sogar zeitlich überlappenden – Beschäftigungsverhältnis 8 Monate vollzeitbeschäftigt war, wird dieser Person der Merkmalswert „Vollzeitbeschäftigung“ zugewiesen. Von den insgesamt 5.919.539 Steuerpflichtigen (darunter 2.150.321 PensionistInnen) hatten 4.896.961 bzw. 82,7 % nur einen Lohnzettel (also nur ein Beschäftigungs- oder Pensionsverhältnis). Insgesamt waren 56,2 % aller Arbeitnehmer/-innen ganzjährig vollzeitbeschäftigt (bei den Angestellten 58,6 %, bei den Arbeiter/-innen nur 46,1 %). Ein Bezug wird als ganzjährig klassifiziert, wenn die Bezugsdauer mehr als 334 Tage (also 11 Monate) beträgt. Ohne jegliche Datenbereinigung ergeben sich Österreichweit 94.971 ganzjährig vollzeitbeschäftigte Betroffene

Einkommensnachteil von Frauen, 2005 Selbst bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung verdienen Frauen durchschnittlich um ...% jährlich weniger als Männer Wichtige Gründe für das Einkommensgefälle zwischen Frauen und Männern: -Aufstiegschancen von Frauen sind im Allgemeinen geringer als die der Männer -relativ schlecht zahlende Branchen sind überdurchschnittlich stark mit Frauen besetzt („typische Frauenbranchen“ wie Textil- und Bekleidungsindustrie oder Handel) -(erziehungsbedingte) Berufsunterbrechungen von Frauen -Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts Insgesamt erklärt sich die Hälfte des Einkommensrückstands der Frauen durch Unterschiede der geleisteten Arbeitszeit (9 von 10 Teilzeitkräften sind Frauen). Quelle: WIFO, Monatsbericht 9/2005 Aber selbst bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung verdienten Frauen im Jahr 2005 um 27 % weniger als Männer (siehe Graphik oben). Studie Uni Wien: geschlechtliche Diskriminierung 1.200 WU-AbsolventInnen nach 10 Jahren: -> bei gleichen Startbedingungen (gleiche Qualifikation, Single, keine Kinder, keine Berufsunterbrechung): Frauen haben 60.000 € weniger -> bei Kind: Frau noch mal 35.000 € weniger (also ges: fast 100.000 €)

Lohnerhöhungen in % oder Fixbeträge (keine Einmalzahlungen !) Erhöhung der Monatsbruttogehälter um 2,5% jährlich Lohnsumme Differenz 2007 1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € 10.000 € 3.000 € / 400% 2008 1.025 € 2.050 € 3.075 € 4.100 € 10.250 € 3.075 € / 400% 2009 1.051 € 2.101 € 3.154 € 4.203 € 10.506 € 3.152 € / 400% 2010 1.077 € 2.154 € 3.231 € 4.308 € 10.769 € 3.231 € / 400% 2015 1.218 € 2.437 € 3.655 € 4.874 € 12.184 € 3.656 € / 400%  Erhöhung um Fixbetrag (Viertelung der Erhöhung)   2007 1.000 € 2.000 € 3.000 € 4.000 € 10.000 € 3.000 € / 400% 2008 1.063 € 2.063 € 3.063 € 4.063 € 10.250 € 3.000 € / 392% 2009 1.127 € 2.127 € 3.127 € 4.127 € 10.506 € 3.000 € / 366% 2010 1.192 € 2.192 € 3.192 € 4.192 € 10.769 € 3.000 € / 351% 2015 1.546 € 2.546 € 3.546 € 4.546 € 12.184 € 3.000 € / 294%

Ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung Wirtschaftskammer und ÖGB einig über 1.000 € Mindestlohn In Kollektivverträgen mit derzeitigem Bruttolohn/-gehalt von über 900 €uro soll bis 1.1.2008 die Anhebung auf 1.000 €uro erfolgen In Branchen mit Lohnrunden in der 1. Jahreshälfte bis spätestens 1.7.2008 In Kollektivverträgen mit derzeitigem Bruttolohn/-gehalt von unter 900 €uro sind die Mindestlöhne/-gehälter bis spätestens 1.1.2009 auf 1.000 €uro anzuheben 1.000,- €uro bezieht sich auf Bruttolohn/-gehalt pro Monat ohne Einbeziehung von Sonderzahlungen, Sachbezüge oder unregelmäßige Entgeltbestandteile Werden Sonderzahlungen (13. + 14. Lohn/Gehalt) miteingerechnet ergeben sich 1.167 Euro. 1.000 Euro brutto entsprechen etwa 820 Euro netto.

Ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung Wirtschaftskammer und ÖGB einig über 1.000 € Mindestlohn unter 1.000 € dürfen nur Lehrlinge und PraktikantInnen bleiben; freie DienstnehmerInnen sind nicht erfasst Evaluierung durch Kommission der Interessensvertretungen unter Führung des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO) Wenn Ziel nicht erreicht wird, Generalkollektivvertrag ab 1.1.2009 Einsatz für 1.000 € Mindestlohn auch für Berufsgruppen, deren ArbeitgeberInnen nicht in der Wirtschaftskammer organisiert sind z.B. ArbeitnehmerInnen in Arztpraxen, Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien

Gesetzliche Mindestlöhne Jänner 2007 In den Fällen, in denen der Mindestlohn mehr als 12 Mal pro Jahr gezahlt wird (in Spanien und Griechenland wird er beispielsweise 14 Mal jährlich gezahlt), wurden die Daten so angepasst, dass dies berücksichtigt wird. Die Unterschiede zwischen den monatlichen Mindestlöhnen werden deutlich geringer, wenn Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde gelegt werden. Werden die zwischen den Ländern bestehenden Preisunterschiede eliminiert, so ergibt sich für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Länder mit höheren Löhnen eine höhere Kaufkraft des Mindestlohns. In den Mitgliedstaaten lag der Mindestlohn in EUR im Januar 2007 zwischen 92 EUR und 1570 EUR, was einem Verhältnis von etwa 1:17 entspricht. Der Mindestlohn in KKS lag dagegen zwischen 204 und 1503, woraus sich ein Verhältnis von etwa 1:7 ergibt. Definition KKS: Zur Eliminierung der zwischen den Ländern bestehenden Preisniveauunterschiede wurden spezielle Umrechnungskurse, die sogenannten Kaufkraftparitäten (KKP), verwendet. Zur Umrechnung des jeweiligen Mindestlohns in Landeswährung in eine gemeinsame Kunstwährung, den sogenannten Kaufkraftstandard (KKS), wurden die für die einzelnen Länder geltenden KKP für die Konsumausgaben der privaten Haushalte herangezogen. Die daraus resultierenden Mindestlöhne in KKS spiegeln somit die tatsächliche Kaufkraft der nationalen Mindestlöhne wider. Q: Eurostat, Juni 2007

Ausfuhr nach Osteuropa Nicht wettbewerbsfähig? Ö erzielt mit Osteuropa einen Ausfuhrüberschuss! Ausfuhr nach Osteuropa Einfuhr aus Osteuropa

1.100 €uro Mindestlohn - ein weiterer Schritt 1.100 €uro in den Kollektivverträgen (Forderung beschlossen am ÖGB-Bundeskongress Jänner 2007) „1.100 €uro plus“ - mit dieser Botschaft besuchte die GPA-DJP Beschäftigte in 1.100 Arztpraxen mit dem Ziel bei den im Herbst stattfindenden KV-Verhandlungen das Mindesteinkommen auf über 1.100 €uro anzuheben

Einkommensgerechtigkeit ÖGB Reformprojekt „Kampagne für mehr Einkommensgerechtigkeit“ Laufende Kollektivvertragsverhandlungen Steuerreform – Lohnsteuersenkung zugunsten der kleinen und mittleren Einkommen Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping bei der kommenden Öffnung des Arbeitsmarktes

Einkommensgerechtigkeit gibt es nur mit einem starken ÖGB Mitglied sein lohnt sich! Mitglied werden auch!!