LearnTank, Berlin 07.02.2012 Rechtsanwalt Thomas Schwenke LL.M. Bloggen Recht Sicher LearnTank, Berlin 07.02.2012 Rechtsanwalt Thomas Schwenke LL.M.
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Nutzung von Texten : Urheberrechtlicher Schutz Rechtsanwalt Thomas Schwenke, Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) ist Partner der Kanzlei Schwenke & Dramburg in Berlin und berät Unternehmen in Rechtsfragen beim Marketing, Social Media, Community-Management, Vertragsentwicklung und Datenschutz und hält Workshops und Vorträge zu diesen Themen. Ob Konkurrenten drohen, Kunden aus Undank johlen, Communitymember für Unbehagen sorgen oder Sie trotz Datenschutz den Erfolg jagen, AGB brauchen oder vor Gericht straucheln, Rechtsanwalt Schwenke steht zu Ihrer Verfügung und verhilft mit Seminaren und Vorträgen zur nötigen Übung.
Nutzung von Texten : Urheberrechtlicher Schutz Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut „Oktoberfest“ in „Karl Valentins gesammelte Werke“
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Äußerungsrecht
Tatsache Meinung Äußerungsrecht : Unterschied Meinungen und Tatsachen Ist beweisbar Kann falsch oder richtig sein Falschbehauptung & -Verbreitung unzulässig Meinung Nicht beweisbar Kann nicht falsch oder richtig sein Schmähung und Beleidigung unzulässig
Wer Tatsachen behauptet, der muss sie beweisen Äußerungsrecht : Behauptung falscher Tatsachen Wer Tatsachen behauptet, der muss sie beweisen Haftung für Verbreitung fremder Behauptungen Kein Verlass auf Distanzierung Laienprivileg bei Übernahme aus „großen“ Medien
Meinen darf man viel (mehr als behaupten) Äußerungsrecht : Meinungsfreiheit und Schmähungen Meinen darf man viel (mehr als behaupten) Aussagen als Meinungen statt als Tatsachen „Ich meine, dass …“, „Ich bin der Ansicht, dass“, „M.E.“, „IMHO“, etc. Schmähungen und Beleidigungen vermeiden Keine Auseinandersetzung mit der Sache Auf Diffamierung und Ehrverletzung gerichtet
Äußerungsrecht : Beispiel “Im Hotel Mayer gab es verdorbenes Essen.” “Nach meiner Meinung schmeckte das Essen im Hotel Mayer wie frisch erbrochen.” „Mayers Essen schmeckte uns schlecht, vom Geschmack her, sogar wie verdorben.“
Äußerungsrecht : Beispiel
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit spreerecht.de/smmr-buch @thsch gplus.to/schwenke facebook.com/schwenke.dramburg xing.com/profile/Thomas_Schwenke2 slideshare.net/tschwenke
Social Media Policy : Quellenhinweise & Lizenzen Blue-Orb Logos http://icons.mysitemyway.com/ Textzitat „ Sharing: Fluch und Segen der Medienbranche“: Steffen Greschner, Netzleser.de http://bit.ly/zQjL5T, Zitatquelle: Felix Salmon, http://blogs.reuters.com, http://reut.rs/y9cNaM Textzitat „ NZZ setzt auf Zukunftskarte: Know-how (und Paywall) “: Steffen Greschner, Netzleser.de http://bit.ly/zgMNME, Zitatquelle: W&V, http://bit.ly/zih29G Textzitat „Das Handelsblatt – der Boulevard-Troll“: Thomas Knüwer, indiskretionehrensache.de, http://bit.ly/zOJE6A