© MANZ Verlag Schulbuch Rechnungswesen Folie 1 Visiothek Reise- und Fahrtaufwendungen Fahrtkosten durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittel Aufwendungen.

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 Präsentation transkript:

© MANZ Verlag Schulbuch Rechnungswesen Folie 1 Visiothek Reise- und Fahrtaufwendungen Fahrtkosten durch Benützung öffentlicher Verkehrsmittel Aufwendungen des Unternehmers für Pkw, Kombis und Motorräder, die nicht zum Betriebsvermögen gehören Kilometergelder für Arbeitnehmer bei Dienstreisen mit arbeitnehmer- eigenem Kraftfahrzeug Aufwendungen für Pkw, Kombis und Krafträder, die zum Betriebsvermögen gehören Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers Tages- und Nächtigungsgelder für Arbeitnehmer Verpflegungs- und Unterbringungskosten Verpflegungs- und Unterbringungskosten Sonstige Reisekosten (Nebenkosten) Sonstige Reisekosten (Nebenkosten) Fahrtkosten z.B. Telefon- und Internetgebühren, Trinkgelder Definition „Reiseaufwendungen“: Reiseaufwendungen (Reisekosten) sind Aufwendungen für Geschäftsreisen des Unternehmers bzw. für Dienstreisen der Mitarbeiter (Arbeitnehmer). Verbuchung von Reise- und Fahrtaufwendungen Reise- und Fahrt- aufwendungen Verbuchung von Reise- und Fahrt- aufwendungen Allgemeines Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft

© MANZ Verlag Schulbuch Rechnungswesen Folie 2 Visiothek 7345 Kilometergelder Inland / 2700 Kassa (2800 Bank etc.) Verbuchung des Kilometergeldes: Der den betrieblichen Fahrten entsprechende Teil der tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeuges kann als Betriebsausgabe angesetzt werden. a) Es können die amtlichen Kilometergeldsätze angesetzt werden. b) Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten: Datum, Ziel und Zweck der Fahrt, Anzahl der gefahrenen Kilometer Verwendet ein Arbeitnehmer für Dienstreisen sein eigenes Kraftfahrzeug, dann kann ihm der Arbeitgeber die Fahrtkosten in Form eines Kilometergeldes ersetzen. Allgemeines Reise- und Fahrt- aufwendungen Verbuchung von Reise- und Fahrt- aufwendungen Allgemeines Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft Allgemeines

© MANZ Verlag Schulbuch Rechnungswesen Folie 3 Visiothek Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmens Tagesgelder Nächtigungsgelder Tagesgelder sind bis zu € 26,40 pro Tag absetzbar. Werden die tatsächlich nachgewiesene Essensaufwendungen im Rahmen eines betrieblich veranlassten und der Werbung dienenden Arbeitsessens ersetzt, so verringert sich das Tagesgeld um € 13,20 pro Mahlzeit. Aufwendungen für Arbeitsessen (Bewirtungsspesen) sind, wenn sie der Werbung dienen und die berufliche bzw. betriebliche Veranlassung weitaus überwiegt, zu 50% als Betriebsausgabe absetzbar. Die Vorsteuer kann von den gesamten Bewirtungsspesen geltend gemacht werden. Als Nächtigungsgeld einschließlich der Kosten des Frühstücks können ohne Nachweis € 15,— pro Nacht oder die nachgewiesenen höheren Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Reise- und Fahrt- aufwendungen Verbuchung von Reise- und Fahrt- aufwendungen Allgemeines Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft