Willkommen zur Informationsveranstaltung des Instituts für Politische Wissenschaft Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität.

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 Präsentation transkript:

Willkommen zur Informationsveranstaltung des Instituts für Politische Wissenschaft Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Formale Struktur des Studiengangs Konsekutiver Studiengang, aufbauend auf einem BA-Abschluss mit Politikwissenschaft als Erst- oder Zweitfach im Umfang von mindestens 70 ECTS. Studiendauer vier Semester. Studienbeginn nur zum Wintersemester. Gesamtumfang 120 ECTS, verteilt auf insgesamt neun Module (jeweils 10 ECTS) und die Masterarbeit (4. Fachsemester, 30 ECTS).

Der Studienaufbau Der Studiengang umfasst: ECTS Das Fachstudium Politikwissenschaft in sechs Modulen 60 Ein Wahlpflichtmodul in der Methodenlehre* 10 Zwei Module „freie Ergänzungsstudien“ 20 Die Masterarbeit 30 * es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen den Modulen „Wissenschaftstheorie und Methodenlehre“ und „Methoden der empirischen Sozialforschung“

Die politikwissenschaftlichen Module Pol SYS Analyse und Vergleich politischer Systeme Pol IB Internationale Beziehungen Pol PPT Politische Philosophie, Theorie und Ideengeschichte Pol AER Politik in außereuropäischen Regionen Pol MR Menschenrechte und Menschenrechtspolitik

Die Modulstrukturen Jedes Modul umfasst 4 SWS. Ein Modul besteht i.d.R. aus einem Masterseminar (2 SWS) und einer Vorlesung (2 SWS); alternativ aus zwei Masterseminaren; im Theoriemodul sind ein Seminar oder eine Vorlesung sowie eine Übung oder ein Mentorat im Umfang von je 2 SWS vorgesehen. Die Modulbeschreibungen finden sich auf der Homepage des Instituts unter: >Studium>Studiengänge>Master. Es gibt jeweils eine Modulabschlussprüfung.

Lehrangebot und Studienplan I In jedem Wintersemester (1. und 3. FS) wird in allen fünf Teilbereichen der Politikwissenschaft je ein Modul angeboten. Das erste Sommersemester (2. FS) ist für die Methodenausbildung und die freien Ergänzungsstudien vorgesehen. Das zweite Sommersemester (4. FS) dient der Anfertigung der Masterarbeit

Lehrangebot und Studienplan II Im 1. und 3. FS werden jeweils drei politikwissenschaftliche Fachmodule studiert. Bei insgesamt sechs zu absolvierenden Fachmodulen muss mindestens jeweils ein Modul aus drei der fünf politikwissenschaftlichen Teilbereiche besucht werden. Daraus ergibt sich die Alternative, entweder - die gesamte Bandbreite des Angebots wahrzunehmen (Schwerpunktbildung in einem Teilbereich mit zwei Modulen) oder - in zwei oder drei Teilbereichen je zwei Module zu studieren (Schwerpunktbildung unter Auslassung von maximal zwei Teilbereichen).

Studienschwerpunkt Öffentliches Recht Studierenden, die im Bachelorstudiengang als Zweitfach Öffentliches Recht studiert haben, wird die Möglichkeit geboten, diese Spezialisierung im Master Politikwissenschaft zu vertiefen. Dieser Studienschwerpunkt schlägt sich nieder in zwei Modulen (eines tritt im 2. FS an Stelle von 10 ECTS in den freien Studienleistungen, eines im 3. FS an Stelle eines politikwissenschaftlichen Fachmoduls). Beide „ÖR-Module“ bestehen ihrerseits aus Wahlpflichtveranstaltungen, bieten also die Möglichkeit der innerfachlichen Spezialisierung bzw. spezifischen Vertiefung.

Bewerbung und Zulassung I Für diese neue Aufgabe wurde in der ZUV (Referat L 4) ein Masterbüro eingerichtet. Dieses Büro, nicht das Prüfungsamt ist ggf. Ihr Ansprechpartner. Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt online über „mein campus“ (>Onlinebewerbung für Masterstudiengänge). Im zweiten Schritt müssen die erforderlichen Unterlagen im Original per Post beim Masterbüro eingereicht werden. Bewerbungen für das Wintersemester 2012/13 sind bis spätestens 15. August auf der Basis von mindestens 140 ECTS möglich. Bewerben Sie sich möglichst bald, um Planungssicherheit – für Sie selbst und für das Institut – zu gewinnen.

Bewerbung und Zulassung II Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,50 oder besser im Bachelorstudiengang (ggf. auf der Basis von 140 ECTS haben das sog. Qualifikationsfeststellungsverfahren bestanden und werden zugelassen. Für Bewerber/innen mit einem Notendurchschnitt von 2,51 – 3,00 findet ein Auswahlgespräch (ca. 15 Minuten) statt. Dieses Gespräch entscheidet über die Zulassung. Es wird von der Zulassungskommission des Instituts von zwei Dozenten durchgeführt. Bewerber/innen mit einer schlechteren Durchschnittsnote als 3,00 werden abgelehnt.

Bewerbung und Zulassung III Unabhängig vom eigentlichen Qualifikationsfeststellungsverfahren müssen bei der Bewerbung Englischkenntnisse auf dem Niveau von C 1 des Europäischen Referenzrahmens (i.d. R. durch UNIcert III) nachgewiesen werden. Auf (begründeten) Antrag können auch Kenntnisse in einer anderen wissenschaftsrelevanten Fremdsprache anerkannt werden. Liegen entsprechende Nachweise vor Beginn des Studiums noch nicht vor, müssen sie bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachgewiesen werden (Zulassung unter auflösender Bedingung!).

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sicher haben Sie noch Fragen, die ich Ihnen gern beantworte.