Eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht

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Eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht Rente mit 67 - Warum will die Bundesregierung die Rente mit 67? Was bringt sie? Eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht Deutscher Gewerkschaftsbund

Wer braucht die Rente mit 67? „Richtschnur für alle Entscheidungen sind die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungs-ziele. Das bedeutet, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 20 Prozent … nicht überschreitet. … Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, hat das Bundeskabinett … beschlossen, die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters 2012 zu beginnen…“ Quelle: RV-Bericht der BuReg 2005, Drs. 16/905 Die Bundesregierung steht unter dem Druck der selbst gesetzten Beitragsziele. Die Beitragsziele „20 Prozent im Jahr 2020“ und „22 Prozent im Jahr 2030“ sind nur zu erreichen, wenn entweder die Einnahmesituation deutlich verbessert oder weitere Leistungseinschränkungen vorgenommen werden. Verbesserungen auf der Einnahmeseite – z. B. durch die schrittweise Einführung einer Erwerbstätigenversicherung – werden offensichtlich von der Bundesregierung angestrebt. Stattdessen geht man den Weg der Verkürzung der Zeit des Leistungsbezugs. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Wer braucht die Rente mit 67? Sinkendes Arbeitsangebot – neue Chancen für ältere Arbeitnehmer/innen? Zweifelsohne stehen wir vor einem Wandel der Struktur der Bevölkerung und der Erwerbstätigkeit. Dies zeigen Folie 2 und 3. Nach den Schätzungen der Rürup-Kommission geht die Zahl der Erwerbslosen in den nächsten zwei Jahrzehnten langsam zurück, gleichzeitig steigt die Zahl der älteren Arbeitnehmer und der Rentner/innen stark an. Darauf muss die Politik und die Wirtschaft reagieren – eigentlich aber vordergründig nicht mit einer Erhöhung des Rentenalters, sondern mit einer faktischen Verbesserung der Erwerbschancen insbesondere für die Personengruppen, die heute strukturell auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind: junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten; Frauen, denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch immer schwer gemacht wird und die weiterhin Diskriminierung bei den Einkommen und den Karrierechancen erleben; Ältere, in deren Fort- und Weiterbildung kaum investiert wird und die aus den Betrieben verdrängt werden, anstatt die Arbeitsbedingungen altersgerecht zu gestalten. Deutscher Gewerkschaftsbund

Wer braucht die Rente mit 67? Veränderung der Bevölkerungsstruktur 2000 2030 Prozentuale Veränderung Bevölkerungszahl insgesamt 82,2 81,0 - 1,5 % Bevölkerungszahl 15-64 Bevölkerungszahl 65 und älter 55,9 13,5 48,8 22,2 12,7 % + 64,4 % Erwerbspersonen-potenzial 43,2 40,1 - 7,2 % Schlussfolgerung: Die Bevölkerungsstruktur verändert sich deutlich dramatischer als die Bevölkerungszahl. Deutscher Gewerkschaftsbund

Warum ist der DGB gegen die Rente mit 67? Geringe Erwerbschancen älterer Arbeitnehmer/innen aufgrund von - weiterhin hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere unter Älteren - Altersdiskriminierung - gesundheitlichen Einschränkungen - unzureichender beruflicher Weiterqualifizierung Die Bundesregierung zäumt das Pferd von hinten auf. Der Druck auf die älteren Arbeitnehmer/innen wurde drastisch erhöht und ihre soziale Situation verschlechtert (Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters, Verschließen von Möglichkeiten des Vorruhestands, Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld). Die Förderung der Erwerbstätigkeit hingegen lässt auf sich warten. Die bisher ergriffenen und die noch geplanten Maßnahmen reichen nicht aus, um die Erwerbssituation von älteren Arbeitnehmer/innen wirklich spürbar zu verbessern. Deutscher Gewerkschaftsbund

Erwerbstätigkeit heute Höhe der Arbeitslosigkeit insgesamt: ca. 12 % Höhe der Arbeitslosigkeit 55-64 Jahre: ca. 18 % Erwerbsbeteiligung 55-64 Jahre: ca. 42 % Erwerbsbeteiligung 60-64 Jahre: ca. 30 % Deutscher Gewerkschaftsbund

Rente mit 67 – was bringt sie? Minderung des Beitragssatzanstiegs bis 2030 um 0,5 Beitragssatzpunkte Mehreinnahmen in den Sozialversicherungen und bei der Steuer – wenn die Erwerbstätigkeit durch das höhere Rentenalter insgesamt zunimmt Die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters kann die finanzielle Situation der öffentlichen Kassen verbessern. Vor allem, dies zeigt die nächste Folie (Folie 8) werden viele Menschen mit höheren Abschlägen und niedrigeren Renten konfrontiert sein. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Rente mit 67 – was bringt sie? Bruttorentenniveaus nach 40 Jahren Durchschnittsverdienst Startjahr Altersrente Regelalters- grenze 65 Fiktiv: Regelalter 67 (mit 2 Jahren Weiterarbeit) Fiktiv: Regelalter 67, Rentenantritt mit 65 (Abschläge!) 2020 2030 2040 37,3 % 34,7 % 33,8 % 39,2 % 36,4 % 35,5 % 34,6 % 32,2 % 31,4 % Liegen allerdings 40 Versicherungsjahre mit jeweils nur 75% des Durchschnittsverdienstes vor, beträgt das Bruttorentenniveau nur rund 25 % des Durchschnittsverdienstes und fällt damit deutlich unterhalb das Grundsicherungsniveau. Quelle: Diether Döring, SoSi 2/2006 Diese Folie zeigt die Entwicklung der Alterseinkommen – mit und ohne Verlängerung der Lebensarbeitszeit um zwei Jahre auf 67 Jahre. Diejenigen, die mit 65 Jahren und Rentenabschlägen in Ruhestand gehen, erleiden einen deutlichen Einkommensverlust. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Rente mit 67 – was bringt sie? Abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren – ein faires Angebot? Sehr enge Definition von „Versicherungszeit“: Berücksichtigung nur der versicherungspflichtigen Beschäftigung und von Kinder- und Pflegezeiten Frauen und Ostdeutsche profitieren deutlich geringer als Männer bzw. Westdeutsche Unterschiedliche Rentenauszahlungen bei gleicher Beitragszeit Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung, dass Versicherte auch weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen können, wenn sie 45 Versicherungsjahre (aus Beschäftigung, Erziehungs- und Pflegearbeit) vorweisen können, ist im hohen Maße umstritten. Frauen können diese Regelung nur selten in Anspruch nehmen. Auch Versicherte, die häufig (z. B. als Saisonbeschäftigte wie Bauarbeiter) oder über längere Phasen (nicht nur, aber insbesondere in Ostdeutschland) Arbeitslosigkeit erfahren mussten, könnten davon nicht profitieren. Zudem weisen die Personen, die die Regelung in Anspruch nehmen können, weit überdurchschnittliche Entgeltpunkte auf, können also relativ hohe Renten in Anspruch nehmen (siehe Folie 10). Zusammenfassend kann man sagen: Die „45/65-Regelung“ erfüllt in ihrer sich abzeichnenden Ausgestaltung die Aufgabe eines „sozialen Ausgleichs“ für die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters kaum. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Rente mit 67 – was bringt sie? Abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren: Wer profitiert? Beschreibung der Varianten der Abgrenzung von rentenr. Zeiten Männer Frauen Pflichtbeitragsz. für Beschäftigg., Ki‘erz. und Pflege, mit Kibüz 29,8 %, mit 59,9 EP 10,7 %, mit 42,2 EP Alle Pflichtbeitrags-zeiten mit Kibüz 49 %, mit 55,7 EP 19,1 %, mit 39,31 EP Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Für eine zukunftsfeste und solidarische Alterssicherung! Armutsfestigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen! Hohe Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer/innen statt Rente mit 67 Verbesserung der Absicherung von Arbeitslosen und Geringverdienern (KAB-Modell? Hochwertung von Einkommen?) Einführung der Erwerbstätigenversicherung (Einbeziehung von nicht anderweitig pflichtversicherten Selbständigen) Der DGB möchte die gesetzliche Rentenversicherung auf eine stabile und solidarische Basis stellen. Deswegen treten wir für die Ausweitung des Versichertenkreises ein. Zudem fordern wir die bessere Absicherung von Arbeitslosen und Geringverdiener/innen. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss im Alter vor Armut geschützt sein, unabhängig vom erzielten Erwerbseinkommen. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Für eine zukunftsfeste und solidarische Alterssicherung! Rentenversicherung solidarisch und systemsgerecht finanzieren! Für Beibehaltung eines hohen Steueranteils, weil dies ökonomisch und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist, wegen der „versicherungsfremden Leistungen“ und weil der demografische Wandel ein gesamtgesellschaftliches Phänomen ist. Beim Bundesanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung geht es nicht nur um die versicherungsfremden Leistungen (die weitgehend aus Steuerleistungen gedeckt sind), sondern auch um die Aufrechterhaltung des Konsens der Rentenreform 1992, dass die Lasten der Alterung der Gesellschaft geteilt werden sollen: zwischen den Beitragszahlern, den Rentnern und den Steuerzahlern. Wir treten deshalb für die Aufrechterhaltung eines hohen Steueranteils ein. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Für eine zukunftsfeste und solidarische Alterssicherung! Modernes Dreisäulensystem bauen! Armutsfeste erste Säule Betriebliche Altersversorgung – möglichst für alle (Angebotsobligatorium?) Voraussetzungen: Keine Diskriminierung der bAV ggü. Riester! Beteiligung der Arbeitgeber Tarifliche Gestaltungsfähigkeit Wir gestalten das Drei-Säulen-System mit. Um eine ausreichende Alterssicherung zu gewährleisten, ist eine gesetzliche Verpflichtung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzusehen. Der notwendige Ausbau der zusätzlichen Vorsorge darf nicht dazu führen, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung weiter beschnitten werden. Beteiligungen der Arbeitgeber und die Versorgung von Hinterbliebenen und die Absicherung bei Erwerbsminderung sind Voraussetzung. Die Gewerkschaften betonen den Vorrang tariflicher Regelungen für die betriebliche Altersversorgung. Die gesetzlichen Regelungen müssen deshalb unter dem Vorbehalt tariflicher Vereinbarungen stehen, da den Tarifpartnern der notwendige Gestaltungsspielraum überlassen bleiben muss, den branchen­spezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten Rechnung zu tragen (Tarifobligatorium). Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Für eine zukunftsfeste und solidarische Alterssicherung! Weiterentwicklung der Erwerbsminderungsrente Anpassung der zeitlichen Kriterien Erleichterter Zugang zur Erwerbsminderungsrente für ältere Arbeitnehmer/innen Abschaffung der systemfremden Abschläge Bei einer Reform der Erwerbsminderungsrente, die in der gewerkschaftlichen Debatte eine hohe Bedeutung hat, gibt es folgende zentrale Ansatzpunkte: Gestaltung der zeitlichen Kriterien: Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente wurde durch die Einführung der 6-Stunden-Grenze erschwert. Als voll erwerbsfähig gilt, wessen gesundheitlicher Zustand eine Tätigkeit von regelmäßig mehr als sechs Stunden pro Tag erlaubt. Diese Grenze erweist sich in der Praxis als untauglich, deshalb sollte zum Begriff der Vollschichtigkeit zurückgekehrt werden. Grundsätzlicher Verzicht auf Prüfung der Zugänglichkeit des Teilzeitarbeitsmarkts bei Erwerbsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden ab einem bestimmten Alter: Dies sollte gesetzlich geregelt werden. Zurzeit drängt der Bundesrechnungshof auf eine verschärfte Arbeitsmarktprüfung im Rahmen der „konkreten Betrachtungsweise“. Verzicht auf Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten (unabhängig vom Rentenzugang, d. h. auch nach dem 60. Lebensjahr). Niemand wählt den Zugang zur Erwerbsminderungsrente freiwillig, deswegen sind die Abschläge systemfremd. Alternativ oder zusätzlich: Verlängerung der Zurechnungszeit (auf mindestens 62; besser noch länger). Die Erweiterung der Zurechnungszeit ist gerechtfertigt, um den Schaden durch die Erwerbsminderung/-unfähigkeit im Vergleich zum erfüllten Erwerbsleben bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr in höherem Umfang auszugleichen. Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsbund Für eine zukunftsfeste und solidarische Alterssicherung! Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer/innen Gesundheits- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen Anpassung der Arbeitszeit, Weiterentwicklung der Altersteilzeit Fort- und Weiterbildung auch für ältere Menschen Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor Deutscher Gewerkschaftsbund

vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre, vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Deutscher Gewerkschaftsbund