Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Regionale Pflegekonferenz Rhein-Lahn-Kreis 16.09.2011 Anneliese Böning
Hintergründe Föderalismusreform 2006 Veränderung des Heimrechts Bund regelt zivilrechtliche Anforderungen mit Erlass des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes im Oktober 2009 Länder regeln ordnungsrechtlichen Teil selbständig, seit 1. Januar 2010: Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Anneliese Böning
Ziele des LWTG Förderung der Teilhabe und Selbstorganisation der Menschen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und in der Gesellschaft Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbraucher Erhöhung der Transparenz Reduzierung bürokratischer Anforderungen Unterstützung gemeinschaftlicher selbstorganisierter Wohnformen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen Anneliese Böning
Teilhabe und Selbstorganisation fördern Öffnung der Einrichtung in das Wohnquartier Öffnung der Einrichtung für das Wohnquartier Förderung der Kontakte der Bewohner untereinander Beteiligung ehrenamtlich Engagierter Patenschaften für die Einrichtungen Regelungen zur Mitwirkung der Bewohner Anneliese Böning
Die Position der Verbraucher stärken Einführung eines internen Beschwerdemanagements Informations- und Beschwerdetelefon Beratungsangebot der Beratungs- und Prüfbehörde Vorvertragliche Information Anneliese Böning
Die Transparenz erhöhen Qualitätsberichte Veröffentlichung im Einrichtungen- und Diensteportal Träger muss Qualitätsbericht in Einrichtung öffentlich aushängen Bewohnervertretung soll an Prüfungen beteiligt werden Einrichtungen- und Diensteportal Information von Interessierten/Marktüberblick Vergleich mehrerer Einrichtungen miteinander Veröffentlichung von Qualitätsberichten Einsichtsrecht in Dokumentation Pflege-, Teilhabe- und Unterstützungsplanung Kopien können verlangt werden Anneliese Böning
Entbürokratisierung weniger Anzeige- und Dokumentationspflichten z. B. grundsätzlich nur noch eine Personalmeldung pro Jahr Anneliese Böning
Neue Wohnformen unterstützen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (§ 4 LWTG) Bewohner/innen nehmen gegen Entgelt in Anspruch: - Wohnraum - Pflege-, Teilhabe-, andere Unterstützungsleistungen - Verpflegung Einrichtung ist in Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohner/innen unabhängig Leistungen sind nicht frei wählbar Vermietung und Dienstleistung aus „einer Hand“ vollumfängliche staatliche Aufsicht (1 x pro Jahr unangemeldet) Anneliese Böning
Neue Wohnformen unterstützen Eigenständig betreute Wohngruppen (§ 5 LWTG) – Angebote mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung Nr. 1: max. 12 pflegebedürftigen Menschen Nr. 2: max. 8 Menschen mit Behinderung Bewohner/innen nehmen in Anspruch: Pflege-, Teilhabe-, andere Unterstützungsleistungen Verpflegung Anbieter/innen der Leistungen sind frei wählbar Vermieter/in oder Anbieter/in einer Dienstleistung organisiert Gesamtversorgung und Abstimmung der Leistungen nur anlassbezogene Prüfungen bei Beschwerden Anneliese Böning
Einrichtungen, die dem Gesetz nicht unterliegen Selbstorganisierte Wohngemeinschaften (§ 6 LWTG) maximal 8 Bewohner/innen selbstbestimmte Lebens- und Haushaltsführung freie Wahl und Inanspruchnahme von Pflege-, Teilhabe- und anderen Unterstützungsleistungen Aufnahme neuer Mitbewohner/innen Ausübung des Hausrechts Entscheidung über Einbindung von Ehrenamtlichen alle Anforderungen müssen erfüllt sein, Organisation ist in der Hand der Wohngemeinschaft Anneliese Böning
Einrichtungen, die dem Gesetz nicht unterliegen Servicewohnen nur allgemeine Unterstützungsleistungen wie Vermittlung von Pflegeleistungen, Hausmeisterdienste oder sonstige Notrufdienstleistungen freie Wählbarkeit weiterer Unterstützungsleistungen Tages- und Nachtpflege Anneliese Böning
Aufgaben der BP-LWTG Beratung Prüfungen in Einrichtungen ältere Menschen, Erwachsene mit Pflegebedarf und/oder Behinderung Angehörige oder Betreuer/innen Träger/Planer von Einrichtungen nach §4/5 Initiatoren/innen, Bewohner/innen von selbstorganisierten Wohngemeinschaften Prüfungen in Einrichtungen 1 x jährlich in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot anlassbezogen in Einrichtungen mit besonderer Konzeption keine Überprüfungen in selbstorganisierten Wohngemeinschaften Durchführung von Maßnahmen bei Mängeln Beratung und Vereinbarung bei Mängeln Anordnung zur Beseitigung von Mängeln Aufnahmestopp Beschäftigungsverbot Kommissarische Leitung Untersagung des Betriebs Anneliese Böning
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Das LWTG in leichter Sprache
Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten Baedekerstraße 12-20 56073 Koblenz Telefon 0261 4041-1 Telefax 0261 47115 poststelle-asako@lsjv.rlp.de Anneliese Böning
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