LEADER Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte

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LEADER 2007 - 2013 Fördergrundlagen für Kooperationsprojekte Best-Practice-Forum und Kooperationsbörse 29.04.2010 Barbara Bachner, TMLFUN, Ref. 54

Fördergrundlagen für Kooperationen Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Art. 63 b) i.V.m. Art. 65 und 64 FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007 -2013 Pkt. 5.3.4.2 Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit (Code 421) Förderrichtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung 2.2. Förderbereich LEADER 2.2.1 Gegenstand der Förderung Leitfaden der Europäischen Kommission zur Durchführung der Maßnahme „Zusammenarbeit“ im Rahmen des Schwerpunktes LEADER Homepage der THVS  Link: Materialien zur Kooperation „Informationen, Formulare, Kooperationsvereinbarung auf der Seite der Deutschen Vernetzungsstelle für Ländlicher Räume“

Fördergrundlagen für Kooperationen Durchführung gemeinsamer Projekte/ Vorhaben Gebietsübergreifend (Aktionsgruppen innerhalb eines Mitgliedstaates arbeiten zusammen) transnational (die Zusammenarbeit erstreckt sich auf Aktionsgruppen anderer Mitgliedstaaten) mit anderen öffentlich-privaten Partnerschaften, sofern diese den Bedingungen des Art. 59 (e) der ELER-VO entsprechen mit einer Partnerschaft lokaler Akteure, die zur Entwicklung des ländlichen Raumes in ihrer Region eine eigene Entwicklungsstrategie erarbeitet haben

Fördergrundlagen für Kooperationen Anforderungen an die Kooperationen darf sich nicht auf den Austausch von Erfahrungen beschränken muss die Vorbereitung und Durchführung eines/mehrerer gemeinsamer oder gleichartiger Projekte beinhalten muss in dem betreffenden Gebiet einen zusätzlichen Nutzen bewirken entsprechen einem oder mehreren Zielen der ELER-VO leisten einen Beitrag zur Umsetzung der RES erfolgen unter Verantwortung und Koordinierung einer der beteiligten Aktionsgruppen es wird erwartet, dass Aktionsgruppen in Thüringen vornehmlich mit solchen Aktionsgruppen zusammenarbeiten, die über vergleichbare Ausgangssituationen und Entwicklungsproblematiken verfügen

Fördergrundlagen für Kooperationen Vorbereitung und Durchführung von Kooperationen Vorbereitung Anbahnung des Kooperationsvorhabens (Suche nach potentiellen Partnern, Treffen zur Ausarbeitung des Kooperationsvorhabens …) zuwendungsfähige Ausgaben sind: Reisekosten, Übernachtungskosten, Übersetzungskosten, Seminarkosten (DVS, thematische Netzwerktreffen etc.) … Anzahl der Personen bestimmt sich nach dem zur Anbahnung erforderlichen Umfang (fachlich kompetente Experten, Vertreter der RAG, LEADER-Manager …) Ausarbeitung der gemeinsamen Aktion zuwendungsfähige Ausgaben: Erstellung von Machbarkeitsstudien etc. Ende der Vorbereitung: Abschluss der Kooperationsvereinbarung die zuwendungsfähigen Ausgaben werden aus dem Ansatz zum Betreinben der Regionalen Aktionsgruppe (Ziffer 2.2.1.1 der FR ILE)

Fördergrundlagen für Kooperationen Vorbereitung und Durchführung von Kooperationen Durchführung konkrete Projektumsetzung Förderung der Projekte richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. Verwaltungsvorschrift des Freistaates Thüringen Bsp. Wegebau  die entsprechenden Richtlinien sind anzuwenden auch innovative Vorhaben nach Ziffer 2.2.1.3 der FR ILE möglich gefördert wird jeweils der Teil der auf die lokalen Aktionsgruppen in Thüringen entfällt Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden aus dem dem LEADER-Grundbetrag gefördert Betreuung der gemeinsamen Aktion bzw. Koordination (?)

Fördergrundlagen für Kooperationen Kooperationsvereinbarung Inhalte u.a.: Ziele der Kooperation Benennung der Partner (Kontaktdaten) Festlegung der federführenden RAG Aufgaben der federführenden RAG Beschreibung der Projekte Rolle und Pflichten der Kooperations- und Projektpartner Finanzieller Rahmen (Gesamtbudget und finanzielle Beiträge der einzelnen Partner) Leitfaden der EU KOM; Kap. VI

Fördergrundlagen für Kooperationen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!