Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Förderrichtlinie für die Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Disposition: Ziele Gegenstand der Förderung Finanzierung Verfahren Abrechnung Umsetzung Perspektiven
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF PISA 2003 Die detaillierten Analysen von Typen der Akkulturation weisen auf die Bedeutung der frühzeitigen Aneignung der deutschen Sprache und des häufigen Gebrauchs dieser Sprache im Alltag für das Lernen und den Schulerfolg hin.
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Ziele: flächendeckendes Angebot von Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Ziele: flächendeckendes Angebot von Sprachfördermaßnahmen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund enge Abstimmung mit Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten und Grundschulen
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Gegenstand der Förderung: Sprachkurse für Erwachsene Geförderter Unterrichtsumfang: 60, 80 oder 100 Stunden. Mindestteilnehmendenzahl: 8, in begründeten Sonderfällen 5, höchstens: 15
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Maximale Förderung KursdauerPersonal- und Sachkosten* Kinder- betreuung Sozialpäd. Betreuung 60 Stunden Stunden Stunden
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Antragsberechtigte und –verfahren: nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Volkshochschulen, nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie die ihnen angehörenden Einrichtungen, andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß § 16 des Weiterbildungsgesetzes, Antragstermin: 1. März jeden Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier)
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF Abrechnung: Maßnahmebeginn: Auszahlung von 50 Prozent der bewilligten Mittel, nach Maßnahmeende: Vorlage eines Verwendungsnachweises (Kosten und Einnahmen) Prüfung des Verwendungsnachweises und Feststellung der endgültigen Zuschusshöhe (ADD) Auszahlung des Restbetrags, ggfs. Rückzahlung übersteigender Beträge durch Maßnahmeträger,
Förderrichtlinie Migrantinnen und Migranten FIF
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