Ist der Wind in Norddeutschland wirklich soviel besser?

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 Präsentation transkript:

Ist der Wind in Norddeutschland wirklich soviel besser? Vergleichen wir doch einmal Windenergieanlagen gleichen Typs an der Küste und in Bayern:

Vergleich Binnenland mit Küste

Vergleich Binnenland mit Küste

Vergleich Binnenland mit Küste

Vergleich Binnenland mit Küste

Vergleichen wir die Erträge am konkreten Beispiel Neustadt a.d. Aisch

Was machen fortschrittliche Gemeinden in Bayern?

Einige Gemeinden haben bereits Zeichen gesetzt, und versorgen sich mit unserer Hilfe mit Windkraft:

Fröttmaning bei München

Denkendorf

Denkendorf

Luftkurort Wirsberg in Oberfranken

Schweitenkirchen - Hueb

Schweitenkirchen - Sünzhausen

Bidingen/Allgäu

Großnottersdorf (Markt Titting)

Neustadt an der Aisch

Was hat es für die Gemeinden gebracht?

Was hat es für die Gemeinden gebracht? Wie stehen die Bürger heute zu ihren Windkraftanlagen?

Am Beispiel Neustadt a.d. Aisch

Am Beispiel Neustadt a.d. Aisch Zufriedene Bürger, die auf ihre Anlagen stolz sind.

Am Beispiel Neustadt a.d. Aisch Zufriedene Bürger, die auf ihre Anlagen stolz sind. 106 Bürger, die sich mit 2.162.500,- € beteiligt haben.

Am Beispiel Neustadt a.d. Aisch Zufriedene Bürger, die auf ihre Anlagen stolz sind. 106 Bürger, die sich mit 2.162.500,- € beteiligt haben. Gewerbeansiedlung ohne Infrastrukturkosten für die Stadt.

Am Beispiel Neustadt a.d. Aisch Zufriedene Bürger, die auf ihre Anlagen stolz sind. 106 Bürger, die sich mit 2.162.500,- € beteiligt haben. Gewerbeansiedlung ohne Infrastrukturkosten für die Stadt. Gewerbesteuereinnahmen ab 2012: Ø 47.500,- € jährlich.

Was bringt die Windenergie für die Umwelt?

Was bringt die Windenergie für die Umwelt? Am Beispiel Neustadt a.d. Aisch

Umweltentlastung am Beispiel Neustadt/Aisch

4.106.702 kWh geerntet (2.053 Volllaststunden) Umweltentlastung am Beispiel Neustadt/Aisch 2007 wurden je Anlage 4.106.702 kWh geerntet (2.053 Volllaststunden)

Umweltentlastung am Beispiel Neustadt/Aisch Würde diese Strommenge in einem Kohlekraftwerk erzeugt, würden 4.209.370 kg CO2 freigesetzt.

Umweltentlastung am Beispiel Neustadt/Aisch Diese CO2 – Menge emittiert ein Audi A4-Diesel, wenn er 27,3 Millionen Kilometer fährt.

Umweltentlastung am Beispiel Neustadt/Aisch Das ist die durchschnittliche Jahresfahrleistung von 2.160 PKW Audi A4 Diesel

Es wird immer wieder behauptet: Die Anlagen stehen meistens. Windenergie ist nicht effizient. Man kommt in Bayern nur auf 1.600 Volllaststunden. Schauen wir uns doch einmal am konkreten Beispiel die Anlagen in Neustadt /Aisch an:

Garantierte Verfügbarkeit Betriebsdaten Mittelwert 2006 bis 2009: 99,07% Garantierte Verfügbarkeit 97 %

Mittelwert 2006 bis 2009: Stillstand: 12% der Zeit Betriebsdaten Mittelwert 2006 bis 2009: Stillstand: 12% der Zeit

Soviel zu den Meinungen und Stellungnahmen der Politiker und Fachleute. Möge ein jeder für sich selbst entscheiden, was er zur Zukunft unserer Kinder und Enkel beitragen möchte.

Örtliche Voraussetzungen & Standortwahl

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

Die erforderliche Windgeschwindigkeit Die mittlere Windgeschwindigkeit sollte möglichst über 5,5 m/s liegen. Wirsberg: 5,82 m/s

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

Frei anströmbare Standorte Der Standort soll frei von Hindernissen sein und eine geringe Rauigkeit der Oberfläche aufweisen. Je größer die Rauigkeit ist, je mehr nimmt die Windgeschwindigkeit zur Bodennähe hin, ab.

Beispiel frei anströmbarer Standorte

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

1. 2. Faustformeln für den Ertrag Verdoppelung des Rotordurchmessers = Vervierfachung des Ertrags pro Meter Höhe ein Prozent mehr Ertrag (bzw. ein Prozent mehr Volllaststunden) 1. 2.

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

Abschattung Ertragsausfälle Überbelastungen durch Turbulenzen Beeinträchtigung der Standfestigkeit Empfohlen wird ein Anlagenabstand von 8 bis 10 Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung und 4 bis 6 Rotordurchmessern quer zur Hauptwindrichtung

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

Grenzwerte Schall: 45 dB(A) Nachts zum Dorfmischgebiet 40 dB (A) Nachts zum allgem. Wohngebiet 35 dB (A) Nachts zum reinen Wohngebiet Schatten: max. 30 Minuten pro Tag max. 30 Stunden pro Jahr der astronomisch möglichen Zeit

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

Stromanbindung an das 20 kV-Netz

Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe

Soviel zu den Standortvoraussetzungen Wird denn auch auf die Anwohner Rücksicht genommen?

Wird denn auch auf die Anwohner Rücksicht genommen? Nach der Gesetzeslage (BImSchG) sind Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Dementsprechend können Windenergieanlagen nur dort realisiert werden, wo sichergestellt ist, dass keine störenden Einflüsse auf Menschen, Tiere und Pflanzen einwirken. Das ist insbesondere bei den Schatten- und Schallemissionen zu beachten. 55

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gibt es keine Genehmigung Schattenwurf An Standorten, bei denen Schattenschlag auftreten kann, ist schon im Genehmigungsverfahren gutachterlich nachzuweisen, dass Nachbarn nicht durch unzumutbare Schattenemissionen beeinträchtigt werden. Grenzwerte: max. 30 Minuten pro Tag max. 30 Stunden pro Jahr der astronomisch möglichen Zeit  Zur Vermeidung von Schlagschatten ist es auch möglich Steuerungselemente zu installieren, welche die Anlagen bei Eintreten entsprechender Witterungs-bedingungen automatisch abstellen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gibt es keine Genehmigung

Schattenwurf Theoretisch maximal mögliche Einwirkzeit

Schattenwurf Reale Einwirkzeit

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gibt es keine Genehmigung Schall Auf Grundlage der TA-Lärm dürfen folgende Nachtgrenzwerte an den Immissionspunkten nicht überschritten werden: 35 dB(A) für reine Wohn-, Erholungs- und Kurgebiete 40 dB(A) für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete (vorw. Wohnnutzung) 45 dB(A) für Kern-, Misch- und Dorfgebiete (ohne Überwiegen einer Nutzungsart) 50 dB(A) für Gewerbegebiet (vorw. gewerbliche Nutzung) 70 dB(A) für Industriegebiet (vorw. industrielle Nutzung). Es ist zu beachten, dass diese Werte noch um einen Vertrauensabschlag von 1,0 bis 1,5 dB(A) niedriger liegen. Der für die Windenergienutzung häufigste Fall ist: 45 dB(A) für Kern-, Misch- und Dorfgebiete (ohne Überwiegen einer Nutzungsart) Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, gibt es keine Genehmigung

Schall Leise oder Laut Noch einmal zur Erläuterung Den Schalldruck zu verdoppeln entspricht gerade mal 3 dB. Das kann man zwar hören, aber es braucht 9 dB, um dem Menschen den subjektiven Eindruck von doppelter Lautstärke zu vermitteln. Dabei ist aber der Schalldruck 8 Mal höher! Die "empfundene" Lautstärke verdoppelt sich also immer wenn der dB(A) Pegel um 10 steigt

Schall Besucher von Windparks sind häufig sogar überrascht, wie leise die Anlagen tatsächlich sind. Allerdings hängt die Frage, wie laut etwas empfunden wird, auch von der Einstellung der jeweiligen Person zur Schallquelle ab. So empfindet die Mehrzahl der Menschen das Rauschen der Meereswellen als angenehm, die Musik aus Nachbars Stereoanlage allerdings meist als störend. Fazit: Bei ausreichenden Abständen zur Wohnbebauung geht von Windkraftanlagen keine Lärmbelästigung aus.

Infraschall Dazu sagt: Unter Infraschall versteht man Schall, dessen Frequenz unterhalb von etwa 16 Hz, jedoch oberhalb der vom Wetter verursachten Luftdruckschwankungen liegt. Das menschliche Ohr ist für Infraschall nahezu unempfindlich. Auch wenn Menschen Infraschall kaum ohne Hilfsmittel hören können, ist er bei hohen Schalldrücken wahrnehmbar. Die Hörschwelle liegt allerdings sehr hoch und ist frequenzabhängig. Zusätzlich können insbesondere die tieffrequenten Vibrationen des Körpers bei hohen Schalldrücken gefühlt werden. Eine schädigende Wirkung auf Gehör, Gleichgewichtsorgane, Lunge oder innere Organe konnte – obwohl oft behauptet – bislang in einschlägigen Experimenten unterhalb eines Schalldruckpegels von 170 dB  nicht nachgewiesen werden.

Genehmigung Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe über 50 m werden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Der BImSchG-Antrag wird bei der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes eingereicht. Die Gemeinde wird im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange beteiligt.

Soweit meine Ausführungen für heute. Haben Sie noch Fragen?

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! www.wind-energie.de bwe.landesvorstand@windenergie-bayern.de