HEROIN Ein Referat von: Patrick Beckhäuser Christian Päßler Benedikt Müller
Zusammenfassung: Geschichte Erscheinungsformen Einnahme Wirkung Risiken Langzeiteffekt Entzug Rechtslage in Deutschland Quellen
Geschichte: Ursprünglich aus Ägypten, später aus China in „Opiumhöhlen“ Versuch von Chemikern Heroin als Heilmittel zu benutzen. Vermarktung von Heroin wegen schneller Herstellung Vermarktung als Husten-Schmerzmittel Heroin-Medikamentenflasche von Bayer (http://www.wikipedia.de)
Erscheinungsform Heroin kommt vor als: Pillen Weißes Pulver Braunes Pulver Weiße Brocken (Rocks) Heroin kommt vor als: http://www.wikipedia.de
Wirkung Heroin wirkt: Euphorisierend / Schmerzlindernd / Schlaffördernd Für innere Organe nicht toxisch Bei Überdosierung: Atemdepression evtl. auch Atemstillstand , Multiorganversagen
Risiken Sniefen: Inhalieren: Rauchen: Intravenös: Heroin ist die Droge mit dem höchsten Suchtpotenzial. Die Form der Einnahme spielt dabei keine Rolle. Sniefen: Nasenbluten (Reizung der Schleimhäute) Inhalieren: Übelkeit / Erbrechen Lähmung der Atemwege (Atemstillstand) Rauchen: Weniger schädigend. (90 % weniger Heroin als bei Inhalation) Intravenös: Absolut schädigend, Nierenschäden, extreme Abhängigkeit, Langzeitschäden
Langzeiteffekt Durch die psychische Wirkung des Heroins sehr schnelle Abhängigkeit Da ca. 2/3 des Wirkstoffes verloren geht und Heroin sehr teuer ist Umstieg auf Intravenöse Einnahme Sozialer Abstieg (wegen des hohen Preises) Abgleiten in die Beschaffungskriminalität oder Prostitution zum Zwecke der Finanzierbarkeit. Realitätsverlust und Ausbruch aus dem normalen sozialen Umfeld
Entzug Gefahr eines Kreislaufzusammenbruchs Bei totalem Entzug : Starkes Zittern Schmerzen, Schweißausbrüche abgewechselt von Schüttelfrost, Erbrechen, Unruhe, Zittern, Krämpfen und autoaggressivem Verhalten, in der Szene wird dieser Zustand „Affe haben“ genannt
Rechtslage in Deutschland: Nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel Umgang ohne Befugnis ist in Deutschland strafbar Das bedeutet, Erwerb, Besitz, Konsum und vor allem Handel und die Einfuhr von Heroin sind illegal und werden nach dem Betäubungsmittelgesetz, §§ 29 und 30 BTMG, bestraft
Quellen http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/heroin.php http://de.wikipedia.org http://www.drogen-aufklaerung.de/texte/sachtext/heroin00.htm http://www.drug-infopool.de/rauschmittel/heroin.html