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Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Organisatorisches Vorverlegung der Sprechstunde auf Di. 12 – 14 h Argentinier können die Erasmusklausur bereits am 28.07. schreiben. Auch andere Härtefälle (nur Erasmus!) können berücksichtigt werden. Bitte im Sekretariat melden! Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Aufgabe (heute Teil II) Stellen Sie eine Pigoubesteuerung anhand eines beliebigen Gutes x dar. Sind Situationen denkbar in denen diese auch allokativ nicht zu einem optimalen Ergebnis führen? Ist eine Pigoubesteuerung des Verursachers immer das beste Mittel zur Internalisierung externer Effekte? Gehen Sie bei ihrer Antwort auch auf denkbare Alternativen ein. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Die Zweiseitigkeit externer Effekte Die Pigou-Steuer orientiert sich zunächst einleuchtenderweise am Verursacherprinzip. Wer aber nun Verursacher und wer Schädiger ist, kann nicht immer klar (und gerecht) ermittelt werden. Bsp: Schweinemästerfall. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Allokiv optimale Scheinemast KDA Kosten der Anwohner (KDA) GWS = Gewinn aus der Schweine mast GWS Schweinezahl Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Das Coase-Theorem Zweiseitigkeit externer Effekte Versucher und Betroffener können Maßnahmen zur Internalisierung negativer Externalitäten treffen Bedeutung von Transaktionskosten Im Idealfall (keine Transaktions-kosten) können Verhandlungen das Externalitätsproblem lösen. Effizienzthese Irrelevanzthese Ronald H. Coase, *1910 University of Chicago Law School Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Das Coase-Theorem (Eigentumsrechte liegen allein beim Schweinemäster) Wohlfahrtsgewinn bei x1 -> x* durch Einsparung ext. Kosten K‘int p Produktion x des Anbieters I K‘ x1 K‘ges min. Zahlung an den Produzenten= entgangene Gewinne bei x1 -> x* x* max. Zahlung von extern Betroffenen K‘ext Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Das Coase Theorem animiert Wohlfahrtsgewinn bei x2 -> x* Wohlfahrtsgewinn bei x1 -> x* durch Einsparung ext. Kosten K‘int p Produktion x des Anbieters I K‘ x1 K‘ges Ext. Kosten= Zahlung an extern Betroffene min. Zahlung an den Produzenten= entgangene Gewinne bei x1 -> x* x* max. Zahlung von extern Betroffenen K‘ext x2 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Auswertung In der Graphik sind beide Ausgangssituationen, dargestellt: In x2 gehört die Luft den Anwohnern, in x1 den Schweinemästern. In beiden Fällen lassen sich Wohlfahrtsgewinne realisieren, wenn man sich an x* annähert. Von welcher Seite man kommt ist also für das Ergebnis irrelevant. Die Ausgangsverteilung bestimmt lediglich insofern das Ergebnis, als sie determiniert, wer die Zahlung zu leisten hat bzw. empfängt. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Implikationen und Grenzen des Coase-Theorems Statt „faire“ Marktergebnisse durch Steuern zu simulieren ist es besser, billiger und treffgenauer, eine echte Marktlösung zu erlangen, indem man durch die Vergabe handelbarer Eigentumsrechte einen Markt stimuliert. Hohe Transaktionskosten in Form von Verhandlungskosten und Trittbrettfahrerverhalten (z.B. Olson) können aber dazu führen, dass doch kein optimales Ergebnis erreicht wird. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Vorgehensweise bei Fragen nach distributiver Würdigung Identifikation der tatsächlichen Belastungswirkungen Rentenänderungen (genauer im Hauptstudium) Interpersonelle Verteilungswirkungen (Welchen Bevölkerungsgruppen nutzt die Maßnahme am meisten, welche Gruppen werden dadurch wie belastet) Falls sinnvoll Operationalisierung des Gerechtigkeitsbegriffs Bewertung anhand verschiedener Gerechtigkeitsideen Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Rentenänderungen KR PR x K‘ W‘ p K‘+t p* x* K‘ W‘ xt pbrutto pnetto Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Interpersonelle Verteilungswirkungen Wer zahlt wie viel bzw. wer profitiert in welchem Umfang Aufschlüsselung nach Einkommenskraft (oder anderen Indikatoren) einzelner Bevölkerungsschichten. Ggf. Aussagen über die Tarifverläufe (degressiv, proportional, oder progressiv. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Operationalisierung des Gerechtigkeitsbegriffs Horizontale Gerechtigkeit Vertikale Gerechtigkeit => Was aber ist gleich und was ungleich? Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Bsp. Zur Operationalisierung horizontaler und vertikaler Gerechtigkeit: Die jährliche Veranlagung zur Einkommenssteuer bei verschiedenen Tarifarten T Y t‘ Zwei Individuen (Lebensdauer = 10 Jahre) haben ein identisches Lebenseinkommen von 100. Individuum I verdient (und versteuert) 1x100, Individuum II hingegen 5x20. 20 100 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Proportionaler Tarif ohne Freibeträge Bei einem proportionalem Tarif ohne Freibeträge ist das Gebot horizontaler Gerechtigkeit auch bei jährlicher Besteuerung verwirklicht. Individuum 1 und Individuum 2 haben bei gleichem Einkommen auch die gleiche Steuerlast zu tragen. Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Progressiver Tarif mit Freibeträgen Der Progressionseffekt und die Freibetragsregelungen führen dazu, dass c.p. ein „Einmalverdiener“ deutlich schlechter gestellt wird als jemand, der ein regelmäßiges Einkommen bezieht. Durch die jährliche Steuerveranlagung wird mithin das Gebot horizontaler Gerechtigkeit verletzt. T Y t‘ t‘ 100 20 Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Grundlegendes zu den Gerechtigkeitsideen Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

Gerechtigkeitsideen und Redistributionskosten N = Nirvana-Nutzenmöglichkeitskurve N‘ = erreichbare Nutzenmöglichkeitskurve UAllinger W W = Laissez-faire Lösung E E= Ergebnis bei Egalitarismus R R = Rawls-Lösung N‘ N Redistributionskosten UProbst Dipl. Volkswirt, Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke