Dr. Valentin Aichele, LL.M.

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 Präsentation transkript:

Dr. Valentin Aichele, LL.M. „Politik der Rechte!?“ Die Bedeutung des Menschenrechtsansatzes für die Akteure in Staat und Wohlfahrtpflege    Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis der Diakonie RWL und Ev. Hochschule RWL „Menschen, Recht, Inklusion“   Freitag, 07. Juni 2013, Bochum Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Überblick 1 Einleitung 2 Menschenrechtsansatz 3 Vier Perspektiven – vier Beispiele 4 Allgemeine Überlegungen / Fazit Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Inhalte Menschenwürde Individuelle Rechte Prinzipien, etwa eigene Entscheidungen zu treffen, Selbstbestimmung, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Partizipation etc. Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Aufgabe „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ Paradigmenwechsel weg von der Politik der Fürsorge, hin zur „Politik der Rechte“ Fortentwicklung von Systemen nach Maßgabe der Menschenrechte, etwa Arbeit, Gesundheit, Pflege etc. Aufbau einer inklusiven Gesellschaft Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Stand der Umsetzung: Positive Aspekte Breite Überzeugung, dass die UN-BRK das richtige gerechte Ziel ist Viele sind „auf dem Weg“ – etwa Gremien, Aktionspläne, Initiativen etc. Wachsendes Bewusstsein für die Größe der Aufgabe, etwa Vielfalt von Behinderungen Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Stand der Umsetzung: Probleme Segregation, Ausgrenzung, Diskriminierung in vielen Lebensbereichen Zentrale Umsetzungsansätze, etwa Gesetze, greifen (noch) nicht Widerstände tun sich auf; Gegnerschaft wird offenkundig, Beispiel Inklusions-Debatte Arbeit teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Fragen Warum gibt es (nur) kleine Fortschritte? Wie organisiert man den notwendigen gesellschaftlichen Wandel? Wie bringt man den Staat dazu, das Richtige zu tun? Welche Verantwortung trage ich? Welchen Beitrag kann ich dazu leisten? Dr. Valentin Aichele, LL.M.

These Mehr Menschenrechte wagen! Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Menschenrechtsansatz Individuelle Rechte Staat: menschenrechtliche Pflichten Menschenrechte achten, schützen und gewährleisten U.a. durchsetzbare Rechtsansprüche, effektiver Rechtsschutz, Entschädigung Zivilgesellschaft: Menschenrechtliche Verantwortung Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Vier Perspektiven – vier Beispiele Konsequente Verwirklichung der Menschenrechte: Menschen mit Behinderungen Staat Wohlfahrtsorganisationen Soziale Arbeit Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Perspektive 1: Menschen mit Behinderungen Beispiel: Bildung (Artikel 24 UN-BRK) Problem: Segregation, Verweis auf eine Sondereinrichtung Ansatz: Recht auf Zugang zu guter Bildung in der Regelschule Beitrag: Einfordern, Partizipation Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Menschen mit Behinderungen Verstehen, dass sie Teil eines Lern- und gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind Selbst aktiv werden / sich vor wagen Politische Partizipation (Selbsthilfeorganisationen) oder andere Formen der Mitwirkung Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Perspektive 2: Staat Beispiel: Mobilität (Artikel 17, 20 UN-BRK) Problem: Fixierung Ansatz: Pflicht Beitrag: Rechtsschutz, Veränderung eines Systems Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Staat Anerkennung der Menschenrechte Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung Veränderungsbereitschaft Geeignete Maßnahmen, insbesondere Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten Prioritäten setzen Ressourcenentscheidungen, etwa Umbau der Systeme etc. Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Perspektive 3 Wohlfahrtsorganisation Beispiel: Leben in der Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) Problem: Sonderwelten Ansatz: Verantwortung Beitrag: Deinstitutionalisierung Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Bedeutung für nichtstaatliche Organisationen Organisationsentwicklung (Selbstverständnis, Zielsetzung, Vielfalt) Dienstleistungen und Angebote (Ausrichtung, Art, Qualität, Barrierefreiheit) Fachpolitische Arbeit (Inhalte, Argumentation) Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Perspektive 4: Soziale Arbeit Beispiel: Eigenes rechtliches Handeln, einschließlich Entscheidung (Artikel 12 UN-BRK) Problem: Bevormundung; Fremdbestimmung Beitrag: Unterstützung, Berufsverständnis Was noch? Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Bedeutung für Soziale Arbeit Berufsgruppen der Sozialen Arbeit definieren ihren Auftrag von den Menschenrechten her „Integration der Menschenrechte in die allgemeine Konzeption Sozialer Arbeit als Handlungswissenschaft und Praxis“ (Staub-Bernasconi) Menschenrechtsbildung Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Allgemeine Überlegungen / Fazit Die UN-BRK steht für den Aufbruch in eine neue Zeit der Gleichberechtigung Die Konzentration auf den Menschenrechtsansatz setzt entscheidende Potentiale frei! Die inklusive Gesellschaft verlangt grundlegende Veränderungen, an denen jede und jeder mitwirken kann und sollte Dr. Valentin Aichele, LL.M.

Dr. Valentin Aichele, LL.M. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Valentin Aichele, LL.M.