Neue Leitlinien zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der EKHN Verabschiedet am 27. Juni 2003.

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Neue Leitlinien zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der EKHN Verabschiedet am 27. Juni 2003

Aufbau der Leitlinien Präambel § 1: Verantwortung für die Konfirmandenarbeit § 2: Lernort der Konfirmandenarbeit § 3: Lernsituation der Konfirmand/ -innen § 4: Formen der Arbeit § 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten § 6: Jahresplanung § 7: Konfirmation § 8: Inkrafttreten

Präambel Die Konfirmandenarbeit hilft den Jugendlichen zu einer altersgemäßen Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben. Sie verstehen sich als von Gott angenommene Menschen. In der Gemeinschaft der Gruppe wird christliches Leben besprochen, reflektiert, erprobt und eingeübt.

Die Konfirmandenarbeit gibt den Jugendlichen Hilfen und Anregungen, ihren eigenen Glauben weiterzuentwickeln. Die Jugendlichen begegnen evangelischen Traditionen und Formen des Feierns und Glaubens. Die Konfirmandenarbeit ermutigt Jugendliche und befähigt sie, ihr Leben zu gestalten. Die Konfirmandenarbeit motiviert Jugendliche, sich mit ihren Fähigkeiten in das Gemeindeleben einzubringen.

Die Konfirmandenarbeit fördert die Integration – insbesondere der Menschen mit Behinderung.

§ 1 Verantwortung Kirchenvorstand Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der/m Dekan/in. Unbeschadet der Beauftragung des/r Gemeindepfarrers/in. Das Religionspädagogische Amt kann hinzugezogen werden. Durchführung in der Regel bei der/m Pfarrer/in Planung Durchführung Dokumentation Konfliktlösung Der Kirchenvorstand kann haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen beauftragen. Diese Mitarbeit bedarf der Vorbereitung und Begleitung. Planungen und Auswertungen sollen die Mitarbeitenden gemeinsam durchführen.

§ 2: Lernorte der Konfirmandenarbeit Altersgruppe der Jugendlichen Gemeinde Schule Elternhaus Die Konfirmandenarbeit fördert die Beziehung dieser Lebensbereiche und die Abgrenzung untereinander. Die Konfirmandenarbeit öffnet sich zum Umfeld und sucht Kooperationspartner. Die Konfirmandenarbeit bezieht sich auf die Lebensbereiche der Jugendlichen.

§ 2: Lernorte der Konfirmandenarbeit Die Öffnung der Konfirmandenarbeit geschieht unter anderem durch: Einladende Gottesdienste sowie der Jugendberatung Informierend und begleitend Kontakte zu Jugendarbeit Elternarbeit Lebens- und Arbeitsräume der Gemeinde Kooperation mit Schule Speziell mit dem Religionsunterricht und der Schulbezogenen Jugendarbeit ...und des über-gemeindlichen Dienstes

§ 3: Lernsituation der Konfirmand/- innen Schöpfung Exodus / 10 Gebote Psalmen / Vater Unser Botschaft, Leiden und Tod Jesu Auferstehung und Taufe Glauben, Credo,Kirche, Abendmahl Die Themen der Konfirmandenarbeit beziehen die Glaubenstradition aus Bibel und Katechismus auf die Situation (Gegenwart und Zukunft) der Jugendlichen.

§ 3: Lernsituation der Konfirmand/- innen Die Erarbeitung der Themen greift Erfahrungen der Jugendlichen auf und erweitert diese. Grundformen der Glaubenspraxis werden dabei erschlossen. Wege und Zugänge Bibellesen Helfen Feiern Beten Christ-Sein im Alltag Singen Die eigene Spiritualität der Konfirmand/-innen soll angeregt, gefördert, unterstützt und auf die tradierten Formen bezogen werden. Miteinander leben Sprachlich geprägte Stücke des Glaubens sollen auf geeignete Weise vermittelt und eingeprägt werden.

Wöchentliche Unterrichtsstunden (Einzel- oder Blockstunden) § 4: Formen der Arbeit Zur Gestaltung der Konfirmandenarbeit sind verschiedene Arbeitsformen möglich. Welche Arbeitsformen verbindlich sein sollen, wird durch den Kirchenvorstand festgelegt. Wöchentliche Unterrichtsstunden (Einzel- oder Blockstunden) Konfirmandentage Freizeiten Kurse, Projekte, Praktika (Wahl- oder Pflichtcharakter) Exkursionen Feiern

§ 4: Formen der Arbeit Eine Überprüfung der Lerninhalte darf nicht Mindestzahl für eine Gruppe sind acht Konfirmand/-innen. Bei weniger ist die Kooperation im Nachbarschaftsbereich zu suchen. Die Verantwortung für Absprachen liegt bei der/m Dekan/-in. Bei mehr als 26 Jugendlichen muss die Gruppe geteilt werden. Handlungs- und erfahrungs- orientierte Lernformen Eine Überprüfung der Lerninhalte darf nicht Teil eines Gottesdienstes sein! Eigenverantwortliche Anteile und erkundende Methoden Präsentation der Arbeitsergebnisse von Anfang an mit bedenken

§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten Anmeldung findet beim zuständigen Pfarramt statt. Der Termin wird bekannt gegeben. Achtung: Nicht-Getaufte! Persönliches Anschreiben, Aushang, Zeitung, Brief an Schulen, etc. Im Zusammenhang mit der Anmeldung werden die Konfis und die Eltern über Gestaltung und verbindliche Termine informiert. Diese sind als verbindlich anzuerkennen. Die Anmeldung ist entsprechend zu gestalten. Die Konfirmandenarbeit wird in der Regel im 7./ 8. Schuljahr angeboten. Sie spricht die Jugendlichen damit in einer Zeit an, die für ihre Entwicklung wichtig ist und in der seelsorgerliche Begleitung helfen kann. Die Erfahrung in dieser Zeit ernstgenommen, gebraucht und begleitet zu werden, wirkt nachhaltig. Ausnahmen entscheidet der KV im Benehmen mit Dekan/-in. Anmeldung Zeitpunkt Die Konfirmandenarbeit umfasst einschließlich der Freizeit-und Projekt-Einheiten mindestens 70 Stunden (á 45 min). Sie dauert 9 bis maximal 18 Monate. Die Konfirmandenarbeit ist eingebettet in vielfältige Formen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Eltern. Die Arbeit mit Eltern stellt eine besondere Chance dar. Dauer Einbettung

§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten Gruppengröße Freizeiten und Schule Verbindliche Koordinationsabsprachen Im Dekanat (orientiert am Einzugsbereich der Schulen) Rolle der Dekanin / des Dekan Koordinationsgespräche zwischen Pfarrer/-innen Schulleitungen und RPA. Entscheidung über Abweichungen vom 7. / 8. Schuljahr (mit KV) Dienst- und Fachaufsicht Nachmittage /Ganztagsschule

§ 5: Vereinbarungen und Verbindlichkeiten Die Konfirmand/-innen werden vertraut mit den Gottesdienstformen. Regelmäßige Teilnahme am Gottesdienst Einbeziehen der Konfirmand/-innen in die Gestaltung Einladung der Eltern zu besonderen Gottesdiensten der Jugendlichen Zu Beginn der Konfirmand/-innenzeit feiert die Gemeinde einen Einführungsgottesdienst.

§ 6: Jahresplanung Die Konfirmandenarbeit bedarf der Jahresplanung durch den/die Unterrichtende/n. Der Jahrgangsplan ist dem KV bekannt zu machen und dient der Information der Eltern. Über den Verlauf eines Kurses wird eine schriftliche Dokumentation angelegt. Das Jahrgangsbuch dient der eigenen Kontrolle, kann beim Besuchsdienst vorgelegt werden und dient der jährlichen Neuplanung. Regelmäßig veröffentlicht das Religionspädagogische Amt eine Liste der für die KA empfehlenswerten Unterrichtsmaterialien. Die Entscheidung, mit welchem Material gearbeitet wird, liegt bei den örtlich Verantwortlichen.

§ 7: Konfirmation Vor der Konfirmation gestaltet die Gruppe mit den Verantwortlichen einen Gottesdienst. Er gibt ihrer -in der Konfi-Zeit gewonnenen Glaubenseinsichten- Ausdruck. Die Konfirmation erfolgt in einem Gemeindegottesdienst. Es wird das Apostolikum in der ökumenischen Fassung verwandt. Im Zentrum steht die Segnung der Konfirmand/-innen. Zur Konfirmation gehört die Feier des Abendmahles.

copyright dieser präsentation: rpa gießen, 2003 § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 27.5. 2003 in Kraft. Die Verordnung vom 04. Juli 1977 (Amtsblatt 1977, Seite 147) wird mit Beendigung des derzeitigen Konfirmandenjahrgangs aufgehoben. copyright dieser präsentation: rpa gießen, 2003