Versicherungsschutz im Ehrenamt

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Landessportbund Berlin e. V. Organisation & Versicherung
Advertisements

Versicherungen DLRG LV Baden, Wulf Alex 30 min
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Gesetzliche Bestimmungen zu
Exkurs: Berufsgenossenschaft
Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
Berufshaftpflicht bei Übernahme von Unternehmerpflichten?
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
Vereine & Versicherungen
Vereinsführung Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress
Zentrum Europa und Dritte Welt
die ehrenamtliche Arbeit
1 Referent: Dieter Huber Inhalt Grundsätze Vers. Organisationen Vers. Personen Vers. Sparten Sport-UnfallV KrankenV HaftpflichtV Sport-HaftpflichtV VertrauensschadenV.
© SGV, Benno Wolfgang Ecker, November 2009
5 Versichern beruhigt 5 Versichern beruhigt.
Vereinsinformation Steiermark
Vereine & Versicherungen
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Fürstenfeldbruck Gesetzliche Unfallversicherung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Geschäftsbereich II Rehabilitation und Entschädigung.
Gerüstunfall / Leistungen der Haftpflichtversicherung
RT Austria, Verband der RadiologietechnologInnen Österreichs
Versicherungen im Verein – diese Policen brauchen Sie wirklich
MEDIZIN IM SPANNUNGSFELD
Die VERMÖGENS- SICHERUNGSPOLICE -VSP- der AachenMünchener
Deckung / Haftung Kreisdiagramm: Farben entsprechend corporate design, Legende und Werte werden automatisch aktualisiert.
Klick Dich einfach mal durch Alvaro Giovannelli. Es dreht sich um... Deine Existenz Dein Personal Spezielle Versicherungslösungen für Tätowierer und Piercer.
Rechtschutzversicherung. Wirtschaftliche Bedeutung für den Kunden Anwalts- honorare Gerichtskosten Zeugen- und Sachverständigen- gebühren Auslagen Hohe.
Herzlich willkommen in Stuttgart am
Vorgehensweise – was, wer ist versichert
Spezial-Rechtsschutzlösung für Energetiker
Gerüstunfall vor Gericht - Regress der Unfallversicherung
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Mitgliedergewinnung und Mitgliederbindung durch das exklusive Rechtsschutz-Versicherungsangebot für DMB-Mitglieder Dr. Wolfgang Hofbauer DMB-Geschäftsführertagung.
Geschichte der gesetzlichen Versicherung
Versichern Thomas Kutschera.
Rechtsform der Netzwerke für berufliche Fortbildung
Haftungs- beispiele Haftungs- bzw. Verantwortungsrisiken und Versicherungsschutz von Organvertretern (= ULs) Behauptete Pflichtverletzungen von ULs - z.
Versicherungen im Sport Gesetzliche Unfallversicherung VBG
Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommando Leitbild für die Feuerwehren Niederösterreichs Station 3:
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll
Unfallversicherung und Mutterschutz
Rechte & Pflichten TEIL – Rechtliche Sicht.
1 MUSTERPRÄSENTATION Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Baden-Württemberg Ralph Schneider (ZAWiW)
1 niedersachsen.de Versicherungen. 2 niedersachsen.de F. Arlt B. Rodeck Januar 2004 Vereins-Haftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz des Feuerwehrangehörigen
Arbeitslosenversicherung
Stefan Nachbaur Versicherung für die Firma Waschmaus - Kosmetikversand.
Versicherungsbedarf © Windisch Thomas. Gebäude Ich empfehle dem Unternehmen „Waschmaus“ für das Gebäude folgende Versicherungen: Geschäftsinhaltsversicherung.
Hausaufgabe Versicherung Waschmaus Larissa Gassner.
Waschmaus Kosmetikversand OG.
HÜ – PowerPoint – Presentation Alexander Sieber Vb
Versicherungen. Erkennbare Risiken:  Personenrisiken: Die Unternehmensführung:  Beate Müller (Arbeitstier, stressreicher Job,) > Krankheitsgefahr 
Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung 1.
Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 8. Übungseinheit am Unfallversicherung.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
GKA / VT Sach/Belegschaft-Sportverbände / Köln, den Seite 1 Sport-Versicherungsvertrag abgeschlossen zwischen dem Betriebssportverband Hamburg.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
Welche besonderen Vereinbarungen sollten in Ihren Versicherungsverträgen enthalten sein? TIPP Was sollten Sie im Bereich der Sachversicherungen für Einrichtungen.
Versicherungsmanagement für Gemeinden 2. Dezember 2014 Thomas Sykora „Versicherung – eine unwichtige Nebensache!“
III. Grundlagen des Versicherungsschutzes Was ist eine "Versicherung"? –"Versicherung ist gegenseitige Deckung zufälligen schätzbaren Bedarfes zahlreicher.
Kfz-Zusatzversicherung der DLRG als Pauschalvertrag für den Bezirk Siegen-Wittgenstein.
Schulung der Führungskräfte des Landkreises Osnabrück
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports
Haftung und Versicherungsschutz
Versicherungsschutz im Ehrenamt
 Präsentation transkript:

Versicherungsschutz im Ehrenamt Sportversicherung im LSBH Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Warum Versicherungsschutz? auch im Ehrenamt drohen gesundheitliche und finanzielle Schäden für sich und andere Verstärkung dieser Problematik durch zunehmende Bedeutung des Ehrenamts in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Überblick über wichtige Versicherungsarten Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung gesetzliche und private Unfallversicherung Rechtsschutzversicherung Ehrenamtsversicherung des Landes Hessen Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Haftpflichtversicherung generell unverzichtbar für Verein/Organisation und Mitglied greift ein, wenn Rechtsgüter anderer Personen (insbes. Leben, Gesundheit, Eigentum) fahrlässig oder durch bestimmte gefahrerhöhende Tätigkeiten geschädigt werden nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gibt auch Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… private/persönliche Haftpflichtversicherung versichert auch ehrenamtliche, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten in Vereinen und Organisationen  Achtung! Verantwortliche Tätigkeiten in Vereinsämtern mit Weisungsrechten (Vorstand, satzungsgemässe Führungsposition) je nach persönlichem Versicherungsvertrag möglw. nicht versichert  anders: Sportversicherung Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Haftpflichtversicherung Betriebs-/Vereinshaftpflicht greift bei Ansprüchen gegen Verein/Organisation Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Haftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflicht schützt Vorstandsmitglieder oder Inhaber satzungsgemässer Führungsämter bei fahrlässiger Herbeiführung eines Vermögensschadens (rein finanzieller Schaden) des Vereins Beispiel: Kassenwart versäumt Frist Abgabe Förderantrag Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben: Kfz-Haftpflicht  sinnvoll mit Teil-/Vollkasko  Verein: Kfz-Zusatzversicherung abschließen, für den Fall, daß Mitglied Pkw Verein/Organisation zur Verfügung stellt (z.B. Rabattschutz)  Insassen(unfall)versicherung: meist überflüssig, da von Haftpflicht abgedeckt Gebäudehalterhaftpflicht Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Vertrauensschadenversicherung Schutz für Vereine/Organisationen bei Vermögensschäden durch eigene Mitglieder im Falle von Vorsatz  Diebstahl, Unterschlagung, Betrug Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Gesetzliche Unfallversicherung schützt Ehrenamtliche bei gemeinwohlorientiertem Handeln wie Arbeitnehmer kraft Gesetzes (SGB VII) Stichwort: arbeitnehmerähnliche Person  nicht bei (Arbeits-)Verpflichtung gegenüber dem Verein aufgrund Satzung Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Gesetzliche Unfallversicherung Freiwillige Versicherung für Inhaber von Satzungämtern oder beauftragte Ehrenamtliche bei Ausübung satzungsgemässer* Tätigkeit für € 2,73/Jahr  im LSBH genügt bei Amtsträgern die Meldung der Ämter an LSBH *muß nicht in der Satzung genannt sein Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Gesetzliche Unfallversicherung Zuständigkeit Verwaltungs-BG (VBG; Sport- und andere Vereine, religiöse Gemeinschaften, Berufs-und Sozialverbände etc.) BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Unfallkasse Hessen (Ehrenamtliche im öffentlichen Bereich, Mandatsträger, Wahlhelfer etc.) Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Gesetzliche Unfallversicherung Leistungen Beratung und Prävention bei Unfällen in Ausübg. Ehrenamt (Arbeits- und Wegeunfälle)  Übernahme Krankheits- und Reha-Kosten, Verletztengeld bei AU, Verletztenrente ab 20% MdE Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Private Unfallversicherung unverzichtbar als Zusatzschutz Geldleistungen bei unfallbedingter und dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung gemäß „Gliedertaxe“, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten etc. (je nach Vertrag) keine Verechnung mit gesetzlichen Leistungen Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Unfall = vom Willen des Versicherten unabhängiges, plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf den Körper einwirkendes Ereignis, das eine körperliche Schädigung oder den Tod zur Folge hat Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Rechtsschutzversicherung deckt Kosten der Rechtsverfolgung und –verteidigung in den versicherten Bereichen ab  Anwalts- und Gerichtskosten z.B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (nicht Abwehr solcher Ansprüche, dies ist Sache der Haftpflichtversicherung) z.B. Ansprüche aus Vertrag, Strafverteidigung (nicht bei Vorsatzdelikten) Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Sportversicherung im LSBH Sportversicherungsvertrag mit ARAG www.lsbh-vereinsberater.de Management/Broschüren/ Sportversicherung Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Sportversicherung/ Versicherungsarten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung,  nicht alle gegenseitigen Ansprüche  nicht Personenschäden Mitglied><Mitglied Vermögensschaden-Haftpflicht (Grunddeckung) Vertrauensschadenversicherung(Grunddeckung) Reisegepäckversicherung Rechtsschutzversicherung Krankenversicherung (nachrangig) Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Sportversicherung/ Versicherungsarten Zusatzversicherungen möglich, z.B.  Nichtmitgliederversicherung  Kfz-Zusatzversicherung  Gebäude-/Inventarversicherung  Elektronikversicherung sorgfältige Prüfung, ob Zusatz- versicherungen oder Erweiterungen notwendig Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Ehrenamtsversicherung in Hessen Ausfall-/Subsidiärversicherung: greift ein, wenn keine andere gesetzliche oder private Versicherung besteht versichert sind hessische Bürger/innen bei freiwilligem, gemeinwohlorientiertem ehrenamtlichen Engagement Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Ehrenamtsversicherung Leistungen Haftpflichtversicherung  Versicherungssumme höchstens € 2 Mio. für Personen und Sachschäden bei € 500,- SB Unfallversicherung  Invalidität bis € 150.000  Todesfall bis € 10.000  Bergungskosten bis € 5.000 Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

… Ehrenamtsversicherung Grundlage ist Rahmenvertrag Land Hessen mit SparkassenVersicherung Nähere Informationen: Homepage Landesehrenamtsagentur unter: www.gemeinsam-aktiv.de / versicherungsschutz Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Malte Jörg Uffeln, Gründau Tel.: 0 60 51 – 1 89 79 E-Mail: ra-uffeln@t-online.de Internet: www.kanzlei-uffeln.de Dr. Frank Weller, Wetzlar Tel.: 0 64 41 – 20 81 260 E-Mail: ra@weller-hilft.de Internet: www.weller-hilft.de Malte Jörg Uffeln § Dr. Frank Weller § Rechtsanwälte und Mediatoren