Der Prüfungsausschuss informiert Besonderheiten des Studienganges und Prüfungsmodalitäten.

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 Präsentation transkript:

Der Prüfungsausschuss informiert Besonderheiten des Studienganges und Prüfungsmodalitäten

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Prüfungsmodalitäten Am Ende jedes Semesters liegt eine Prüfungsphase von 3 Wochen Wintersemester: die ersten drei Wochen im Februar Sommersemester: die ersten drei Wochen im Juli

Einschreibung Die Einschreibung erfolgt am Prüfungstermin, direkt vor der Prüfung. Kommen Sie also bitte etwa ein halbe Stunde vor Beginn der Klausur. Möchten Sie an den Prüfungen teilnehmen, teilen Sie der Lehrkraft rechtzeitig vor der Prüfungszeit (in der Lehrveranstaltung) diese Absicht mit, damit diese entsprechend viele Kopien bereitstellen kann. In der Regel werden Sie von den Lehrenden dazu auch befragt.

Teilnahme an den Prüfungen Das Beste ist es, wenn Sie bis zum Ende jeden Semesters die Prüfungen jedes Moduls absolvieren. Nach- und Wiederholungsprüfungen Hat man eine Prüfung nicht bestanden oder noch offen, kann die Prüfung zum nächsten Prüfungszeitrum wiederholt werden. Sie muss aber spätestens innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt eine Prüfung als endgültig nicht bestanden!

Nach- und Wiederholungsprüfungen Möchten Sie eine Prüfung wiederholen, so setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Prüfer in Verbindung damit gewährleistet ist, dass diese Prüfung auch tatsächlich angeboten werden kann. Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsamt bis spätestens eine Woche vor den Prüfungen bekannt gegeben. Der Prüfer hat im allgemeinen keinen Einfluss auf den Termin. Es ist also sinnlos, den Prüfer um einen bestimmten Termin zu bitten.

Prüfungstermine Die Prüfungstermine werden auf die gesamten drei Wochen Prüfungszeit verteilt und können nicht willkürlich verändert werden. Planen Sie deshalb Ihren Urlaub, speziell Ihre Flüge erst nach der Bekanntgabe der Prüfungstermine durch das Prüfungsamt.

Zweite Wiederholungsprüfung Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung muss spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die Zulassung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

Bekanntgabe der Noten Die Noten werden von den Lehrenden an das Prüfungsamt gemeldet. Dort werden Sie umgehend im Intranet unter Ihrer Matrikelnummer und persönlicher Kennzahlnummer veröffentlicht. (In der Regel dauert das 4-6 Wochen, also Geduld!) Nur diese im Intranet veröffentlichten Angaben über Ihre Noten sind verbindlich! Für Fragen, die die Noten betreffen, ist nur das Prüfungsamt zuständig.