Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen

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Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen Anforderungen an Sammelstellen/ Organisationsanforderungen

Grundlagen Europäische Grundlagen WEEE-Richtlinie RoHS-Richtlinie Deutsche Umsetzung ElektroG Getrennte Sammlung Eine Sammelstelle mindestens pro Entsorgungsgebiet (örE) § 9 Ausgestaltung der kommunalen Sammlung Bürgernah Kostenfrei bei Anlieferung Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Kommunale Elektroaltgerätesammlung Bringsystem Platz bereitstellen 5Fraktionen 4x 38 m³ Container Absetz-Container ggf. zusätzlich 1x 3 m³ Rungenpalette Holsystem Gemischte Sperrgutabfuhr Mehrere Fahrzeuge Entgelt? Straßensammlung? Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Eigenvermarktung Fraktion/en bestimmen Vertrag mit zertifiziertem Verwerter Meldung an die Gemeinsame Stelle 3 Monate im voraus Erstmalig 24.11.2005 Danach fließend - unabhängig von Kalenderjahren Sicherstellung der Meldung der Mengenströme Stand der Technik einhalten Gültigkeit für ein Jahr Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Sammelstelle - Abholstelle Sammelstellen Anlieferung durch Bürger Recyclinghöfe Ausgeschlossene Fraktionen Mengenbegrenzungen Abholstellen (Übergabepunkt) Abholung durch Hersteller Öffnungszeiten Verkehrsdichte Personalausstattung Im Idealfall identisch Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Herkunftsnachweis 1 Klärungsbedarf: Gerät aus privater Nutzung b2c (consumer)? Gerät aus gewerblicher Nutzung b2b (business)? Gerät aus dem Zuständigkeitsbereich des örE? Etikett: Hiermit erkläre ich, dass aus meinem Privathaushalt ein Gerät ....................................... durch die Firma ............................... abgeholt wurde. Name: __________________ PLZ, Ort: ________________ Strasse, Nr.: ______________ Unterschrift: _______________ Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Herkunftsnachweis 2 Händlerlisten (Rücknahme) Gerät Name/ Vorname Straße/ Hausnummer PLZ Ort Datum Unterschrift Beauftragte Firma: __________________________ Unterschrift : __________________________ Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Benutzungsordnung Recyclinghof für Anlieferer Allgemein Unbefugtes Betreten/Kinder Wer darf anliefern Verkehrsregelungen Verhaltensregeln Regeln für die Abgabe von Abfällen Sonderregeln für die Schadstoffannahmestelle Entgeltordnung Elektroaltgerätesammlung Anlieferung aus privaten Haushaltungen Herkunftsüberprüfung Anlieferung höherer Stückzahlen Anlieferung aus Haushaltungen durch Elektrogewerbe Ausgeschlossene Fraktionen Art und Zustand der vollständigen Geräte Anlieferung aus gewerblicher Herkunft Erlaubt wenn technisch möglich Parallelsystem für b2b-Geräte (Bei § 16.2-Übertragung Krw-/AbfG) Entgeltverordnung Einfaches kostengünstiges System Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

BAE 1: Betriebshof- und Abholordnung für die Elektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Für die Sicherheit der Bürger und der Beschäftigten auf den Bringhöfen ist der Betreiber verantwortlich! Qualifizierung des Abholbetriebes Der Abholbetrieb muss Entsorgungsfachbetrieb sein oder entsprechende Qualifikation haben Personelle Anforderungen Fahrer muss sich identifizieren Einweisung in örtliche Verhältnisse ist Voraussetzung Kommunikation in deutscher Sprache ist Voraussetzung Fahrer muss als „sonstiges Personal“ nach EfbV geschult sein oder eine entsprechende Qualifikation haben Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

BAE 2: Betriebshof- und Abholordnung für die Elektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Technische Anforderungen Container müssen optisch einwandfrei sein Container müssen gedeckelt sein Container müssen Vorrichtungen zum Verschließen haben Container für Geräte mit Flüssigkeiten müssen flüssigkeitsdicht sein (Gruppe2) Container müssen ohne firmenspezifische Werbung sein, nur Eigentumshinweis ist erlaubt Container müssen gewartet und technisch einwandfrei sein Fahrzeug muss für die Abholung systemgerecht sein Fahrzeug muss den technischen Forderungen für Deutschland entsprechen (Lärm, Staub, „Euro-Norm“) Eigentümer muss regelmäßige Sicher- heitsüberprüfungen der Container gewährleisten Entleerungsmöglichkeit nach Ablauf der Prüfungsgültigkeit für Container ist maximal ein halbes Jahr zu prüfen Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Logistische Anforderungen BAE 3: Betriebshof- und Abholordnung für die Elektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Logistische Anforderungen Container und Behälter müssen im Wechselsystem gefahren werden Abholfenster wird bekannt gemacht (Täglich außerhalb der Stoßzeiten) Voranmeldung der Abholung und des Transports sind Voraussetzung Nennung des Transportbetriebes und des Fahrers sind erforderlich Hilfe beim Rangieren und bei der Verladung erfolgt gegen Entgelt Sonderregelung zu Begleitpapieren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle im Rahmen des ElektroG Nachweisdaten von den Verwertungsanlagen müssen geliefert werden (Nachweispflicht über Mengenströme im Rahmen der Anlagen- genehmigung gegenüber der Genehmigungsbehörde (LKA)) Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

BAE 4: Betriebshof- und Abholordnung für die Elektroaltgerätesammlung gemäß ElektroG Bauliche, räumliche und organisatorische Voraussetzungen Die örE oder deren beauftragte Dritte melden die Anzahl der Annahmestellen/Abholstellen und den jeweiligen Containerbedarf der EAR (möglich ab Mitte Oktober 2005) Örtlicher Austausch vergleichbarer Container ist Voraussetzung (ggf. zweimaliges Umsetzen zur unverzüglichen Aufstellung des leeren Containers erforderlich) Größen, Befüllungsfunktionen und Aufnahmemöglichkeiten der Container sind ortsspezifisch zu berücksichtigen (z.B. 2x 15 m³ statt 1x 38 m³) Haftung Schäden, Unfälle und Mängel an der Technik in Zusammenhang mit der Abholung sind durch den Abholfahrer unverzüglich dem Eigentümer oder dem benannten Betriebspersonal zu melden Die allgemeine Benutzungsordnung und Verkehrshinweise der Anlage gelten entsprechend (siehe dort) Haftung für Containerbeschädigungen außerhalb der Öffnungszeiten müssen ausgeschlossen werden (z.B. durch Fledderer zerschnittene Abdeck-Planen auf den Containern) Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Handlungsbedarf in den Kommunen (1) Satzung Aktualisierung bei Bedarf Entgeltverordnung für gewerbliche Anlieferung außerhalb des ElektroG (bei Auftrag) Abfallkalender Information über die neue Getrenntsammlung nach ElektroG Information der Haushalte über die Andienungspflicht an das System Information der Bürger zu den neuen Elektroaltgerätegruppen und die Sammelsysteme Information über Öffnungszeiten Information zum Holsystem Gewerbliche Anlieferer Hinweise zu b2b-Geräten Hinweise zu gewerblicher Anlieferung von b2c-Geräten Gespräche mit der IHK oder Kreishandwerkerschaft über Herkunftsnachweise Informationen über Sammelstellen, ausgeschlossene Gruppen an bestimmten Sammelstellen und Mengenbegrenzungen Hinweise zu den allgemeinen Benutzungsordnungen der Recyclinghöfe, bzw. Elektroaltgeräte-Annahmestellen Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter

Handlungsbedarf in den Kommunen (2) Partnersuche (bei Bedarf) Anschluss an regionale Anbieter von Logistikleistungen Angebot eigener Container zur Weiternutzung, bzw. Ersatznutzung kalkulieren (bei Fehlfunktion des Abholsystems) Zur Eigenvermarktung Vertrag mit zertifiziertem Recyclingbetrieb schließen Mit caritativen Zerlegebetrieben Regelungen finden Sammelstelle Platz schaffen, Genehmigungen einholen, sofern neue Anlage Beschilderungen und Hinweise vorbereiten Containerbedarf Containerart festlegen Containerstückzahl bestimmen Containerbedarf an EAR melden Testeinbuchung bei EAR durchspielen Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus Sicht der Kommunen 03. November 2005 Dr. Achim W. Schröter