Investition und Finanzierung

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Investition und Finanzierung http://Georg.Boll.de Steuerfachgehilfen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Absatz- möglichkeiten vorhanden 01.10.2008 Geschäftsidee Marktanalyse Absatz- möglichkeiten vorhanden nein Ende ja Beratung in Anspruch nehmen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Beratung in Anspruch nehmen 01.10.2008 Beratung in Anspruch nehmen Erstellung Businessplan Investitionsplan Finanzierungsplan Ertrags- und Liquiditätsvorschau nein Konzept tragfähig ? Ende ja 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Ende Konzept tragfähig ? Kreditwürdigkeitsprüfung 01.10.2008 Konzept tragfähig ? Finanzierungsgespräche mit der Hausbank Kreditwürdigkeitsprüfung Kapitaldienst vorraussichtlich gewährleistet ? nein Ende ja 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Förderungs- voraussetzungen der DtA erfüllt ? 01.10.2008 Förderungs- voraussetzungen der DtA erfüllt ? Finanzierung durch die Hausbank nein Beantragung der Fördermittel Restfinanzierung durch die Hausbank Tilgungsphase: regelmäßige Prüfung der Geschäftsentwicklung durch die Hausbank 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhaben   Unternehmenskonzept: Branche, Marktumfeld, Marketing,  Finanzierungsstruktur: Eigenmittel, Qualität der Investitions- und Finanzierungsrechnung,  Ertragsaussichten und Kapitaldienstfähigkeit: Ergebnis der Ertrags- und Liquiditätsplanung,  Persönliche und fachliche Eignung des Gründungsteams. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Notwendige Informationen zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes  Business-Plan für die Gesellschaft  Gesellschaftsvertrag  Pachtvertrag (ggf. Entwurf) über Büroräume  Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Plan-Bilanz  Liquiditäts- und Ertragsvorschau und Plan-GuV  Lebensläufe und Selbstauskünfte einschließlich Vermögensübersichten der drei Gesellschafter  01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Businessplan (1)  welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ? Die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes  welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?  worin liegen die Besonderheiten gegenüber der potenziellen Konkurrenz ?  Ergebnisse der zugrunde liegenden Marktanalyse :  Branche  Standort  Marktpotenzial  Wettbewerbssituation 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Businessplan (2)  welches Marketingkonzept ist geplant ?  Marktauftritt  Werbemaßnahmen  Preisgestaltung  Wachstumsstrategie 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Businessplan (3)  welche Unternehmensstrategie verfolgen die jungen Unternehmer bei ihrem Markteintritt ?  Ziele  Rechtsform  Standort    welche Aufgabenverteilung ist für die Mitglieder des Gründungsteams geplant ?  01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Businessplan (4)  welcher Zeitplan wird von den Gründern verfolgt ?  Gesellschaftsvertrag  Mietvertrag  Investitionen  Start von Marketing-Aktivitäten  Beginn des operativen Geschäftes 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Gesellschaftsvertrag  Geschäftsführungsbefugnisse im Innenverhältnis ?  Vertretung der Gesellschaft nach außen ?  Bieten die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse einen hinreichenden Handlungsspielraum für die gesetzten Ziele ?  Die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit ist Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Förderdarlehen an die Gesellschafter  ggf. aktueller Handelsregister-Auszug 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Pachtvertrag (1) wenn möglich, Vorvertrag abschließen oder schriftliche Option zum Abschluss eines Pachtvertrages geben lassen Bei sofortigem Abschluss eines Pachtvertrages : aufschiebende Bedingung („Escape-Klausel") für den Fall eines Scheiterns des Gründungsvorhabens vereinbaren 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Pachtvertrag (2)  Der Erfolg eines jungen Unternehmens ist meistens vom gewählten Standort abhängig.    Bietet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit sich über die Laufzeit am Standort zu etablieren ? (ggf.über Verlängerungsoptionen)  Kann bei einem Scheitern frühzeitig wieder gekündigt werden ?  Ist der meistens relativ hohe Pachtanteil an den Fixkosten dem Vorhaben angemessen ?  Wurde die Pachthöhe in der Ertragsvorschau richtig kalkuliert ? 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Investitions- und Finanzierungsplan Der Investitionsplan ist eine Aufstellung über das benötigte Anlage- und Umlaufvermögen. Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie die gesamte Investitionssumme finanziert werden soll 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)  sind ständig genug liquide Zahlungsmittel vorhanden und ist damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt gesichert ?  Zahlungsunfähigkeit ist ein häufiger Insolvenzgrund auch bei Unternehmen, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Gewinn ausweisen konnten und augenscheinlich rentabel arbeiteten.  Sie wird in der Regel für die ersten drei Geschäftsjahre des Unternehmens gefordert. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)  Wurden Investitionen und Folgeinvestitionen in ausreichendem Maße berücksichtigt?  Ist die geplante Betriebsmittellinie (Materialeinkauf, etc.) angemessen dimensioniert?  Wurden potenzielle Risiken aus Zahlungsverzögerungen der Kunden berücksichtigt? 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Ertragsvorschau :  in welcher Höhe und aus welchen Produkten werden Umsätze erzielt ?  aus welchen Positionen setzen sich die Kosten des Unternehmens zusammen ?  ob und in welcher Höhe wird mit dem Unternehmen ein Gewinn erzielt ? Alternativ oder in Ergänzung zur Ertragsvorschau sollte auch eine Plan-GuV eingereicht werden 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung (1) Die Lebensläufe der Gesellschafter und die Zeugnisunterlagen geben Auskunft über die Ausbildung und den bisherigen beruflichen Werdegang des Gründungsteams. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung (2) Die Selbstauskünfte geben einen Überblick über  die persönliche Vermögens- und Schuldensituation,  Grundvermögen und dessen Belastung sowie  die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Privathaushalte. Damit lassen sich erste Informationen über eine mögliche Besicherung der Kredite erzielen, sofern diese nicht bereits im Finanzierungsplan mit aufgeführt sind. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

B i l a n z Aktiva Passiva Anlagevermögen : Eigenkapital : Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Anlagevermögen : Eigenkapital : ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend Umlaufvermögen : Fremdkapital : ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....langfristig zur Verfügung gestellt ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....mittelfristig zur Verfügung gestellt ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....kurzfristig zur Verfügung gestellt 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Begriffe : Investition und Finanzierung Kapital ...als zu verwendendes, zu beschaffendes oder zu verwaltendes....  Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz  Kapital ist Geld für Investitionszwecke  Kapital ist gleich Geld 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.

Kasse Vorräte Forderungen Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1) Investition/ Desinvestition 2) Kasse Vorräte Forderungen 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S.147 2) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen Kapital Mittelverwendung Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft Investition Finanzierung Flexibilität Dispositionsfreiheit Problem der Anschlussinvestition Problem der Anschlussfinanzierung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

sonstige Investitionen Investitionsanlässe Sachinvestitionen Finanzinvestitionen sonstige Investitionen  Anlagevermögen  Rohstoffe  Halbfabrikate  Fertigerzeugnisse  Beteiligungen an anderen Unternehmen  Forderungen an Kunden  Forschung und Entwicklung  Marketing/ Werbung  Ausbildung  Sozialinvestitionen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Investitionsbegriff : Aspekte des Investitionsbegriffs Perridon / Steiner : Investitionsbegriff : Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern des Strukturvermögens Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Sicherheit Rentabilität Liquidität Ziele im Investitionsbereich Sicherheit Rentabilität Liquidität Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Finanzierungsanlässe Erst- oder Gründungsfinanzierung Folgefinanzierung  Ersatzinvestitionen  Erweiterungsinvestitionen  Beteiligungen  Umfinanzierungen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Merkmale von Finanzierungsarten Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung  Kapitalgeber haben Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals  Kapitalgeber haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung  Kapitalgeber haften nicht für die Verluste  Kapital steht dem Unternehmen nur begrenzte Zeit zur Verfügung  Kapitalgeber sind am Gewinn beteiligt  Kapitalgeber haben i.d.R. Einfluss auf die Geschäftsführung  Kapital steht der Unternehmung i.d.R. auf Dauer zur Verfügung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung) Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Beteiligungs-finanzierung (Einlagen-finanzierung) Selbst-finanzierung =Finanzierung aus Gewinnen Finanzierung aus Kapital-freisetzung Finanzierung aus Rück-stellungen Kredit-finan-zierung Innenfinanzierung Aussenfinanzierung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Beteiligungs-finanzierung Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1) Beteiligungs-finanzierung Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, Rechten Selbst-finanzierung erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2) Fremd-finanzierung Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen und Sacheinlagen Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sind 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff.

Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?) Finanzierung aus Abschreibungs-gegenwerten die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendet Finanzierung aus sonstigen Kapitalfrei-setzungen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sind Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

B i l a n z Aktiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft Probleme der Investition : Probleme der Finanzierung : Kapitaleinsatz : - Rentabilität - Liquidität - Sicherheit der Kapitalanlage - Sicherheit der Produktion - Flexibilität der Beschaffung - Flexibilität der Produktion - Flexibilität des Absatzes Fremdkapital : - Kapitalstruktur - Finanzierungsarten und deren Kombination - Kapitalvolumen - Kapitalbedarf - Kapitalkosten - kostenoptimale Finanzierung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Liquidität : Begriffe (1)  als positiver Zahlungsmittelbestand  als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit )  als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade)  als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können. Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Zahlungs-unfähigkeit Liquidität : Begriffe (2) Liquidität Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können. Liquiditäts-engpass kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können. Zahlungs-unfähigkeit (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu können Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Liquidität : Begriffe (3) aktuelle Liquidität ...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... absolute Liquidität ...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... - Liquidierbarkeit - Liquidierungsdauer - Liquidierungsbetrag relative Liquidität ...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... - statisch - dynamisch Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.45 ff. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Liquiditätserhaltung ...Daueraufgabe, absolute Nebenbedingung für die Sicherung der Existenz... ...Kernaufgabe des Finanzmanagements... situative Liquiditätssicherung ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve... kurzfristige Finanzierung ...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen... ...Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens strukturelle Liquiditätssicherung ...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben... ...Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Finanzielles Gleichgewicht dispositive Liquidität strukturelle Liquidität Rentabilität Sicherung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit Sicherung einer gleichgewichtigen Kapitalstruktur Sicherung der hinreichenden Ertragskraft zu jedem Zeitpunkt gelte : „anerkannte“ Finanzierungsregeln werden eingehalten ( Fristenstruktur, Verschuldungsgrad ) die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.521 ZM-Anfangsbestand + ZM-Einzahlungen - ZM-Auszahlungen = 0 ! 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Kreditgeschäfte (grundsätzliches) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

D a r l e h e n Sachdarlehen, § 607 Gelddarlehen, §§ 488-506 01.10.2008 D a r l e h e n Sachdarlehen, § 607 Gelddarlehen, §§ 488-506  Allgemeine Vorschriften §§ 488-490  Spezielle Vorschriften für Verbraucherverträge §§ 491-506 (früher: Verbraucherkreditgesetz) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Darlehensvertrag (ab Ende 2002) 01.10.2008 Darlehensvertrag (ab Ende 2002)  Das verzinsliche Darlehen Regeltypus  Verbesserung der Kündigungsbefugnisse - Kündigungsrecht wegen Vermögensverschlechterung, § 490 Abs. 1 BGB - Sonderkündigungsrecht bei grundpfandgesicherten Darlehen, § 490 Abs. 2 BGB 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Darlehen § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag 01.10.2008 Darlehen § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Die Arten von Kredit - Linien 01.10.2008 Die Arten von Kredit - Linien H e r k u n f t Banken Kapitalmarkt Immobilien Synthetische Linien 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Banken Kapitalmarkt  Gesamt - Linie  Kontokorrent  Wechsel 01.10.2008 Banken  Gesamt - Linie  Kontokorrent  Wechsel  Darlehen / Kredite  Avale (Bankbürgschaften)  Leasing  Factoring Kapitalmarkt  Anleihen  Commercial - Paper - Programme  Medium Term Notes  Kredit - Fazilitäten 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Immobilien Synthetische Linien 01.10.2008 Immobilien  Hypotheken/  Grundschulden  Einzel-Rahmen  Gleichrangrahmen Synthetische Linien  Auflösung von Arbitrage - Geschäften  Verkauf von Wertpapieren im Bestand  Wertpapier- Pensionsgeschäfte 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kredit- vertrag Bearbeitungsstufen eines Kreditvertrages 01.10.2008 Bearbeitungsstufen eines Kreditvertrages Kreditüberwachung Kreditbereitstellung Annahme der Kreditzusage Kredit- vertrag Kreditzusage Kreditprüfung Kreditantrag Vorverhandlung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse bestandsorientiert stromgrößenorientiert orientieren sich nur an den Größen der Bilanz orientieren sich an den Größen der Gewinn- und Verlustrechnung  Vermögensstruktur  Kapitalstruktur  horizontale Bilanzstruktur  Finanzierungsregeln  Liquiditätsregeln und  Liquiditätskennzahlen  Erfolgskennzahlen  absolute  relative  Aktivitätskennzahlen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.524

Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse stromgrößenorientiert  absolute Erfolgskennzahlen  Bilanzgewinn  Jahresüberschuss  geschätzter Steuerbilanzgewinn  Cash - Flow da sie keine Beziehung zum Mitteleinsatz herstellen, sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur bedingt geeignet 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.524

Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse stromgrößenorientiert  relative Erfolgskennzahlen sie stellen eine Beziehung zum Mitteleinsatz her, daher sind sie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit geeignet Die Messung der Wirtschaftlichkeit des Kapitaleinsatzes erfolgt durch Rentabilitätskennzahlen Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.547 f. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Systematik für Kennzahlen der Finanzanalyse stromgrößenorientiert  Aktivitätskennzahlen dienen der Charakterisierung und Kontrolle der Finanzpolitik  Umschlagshäufigkeiten  Personalwirtschaftliche Kennzahlen  Zahlungsziele  Investitions- und Abschreibungstätigkeiten Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.552 f. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des Eigenkapitals ( § 268 Abs.1 HGB) gezeichnetes Kapital ./. ausstehende Einlagen + Kapital- und Gewinnrücklagen + Bilanzgewinn (./. Bilanzverlust) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 + Eigenkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) ./. aktiviertes Disagio = bilanzielles oder rechnerisches Eigenkapital 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des Fremdkapitals Fristigkeit des Kapitals als wichtiges Kriterium für die Kapitalstruktur  langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren  mittelfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren  kurzfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des langfristigen Fremdkapitals langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren + Stiftungen und Darlehen von betriebszugehörigen Pensions- und Unterstützungskassen + langfristige Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen) = langfristiges Fremdkapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des kurz- und mittelfristigen Fremdkapitals Verbindlichkeiten ./. langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren + Fremdkapitalanteil des Sonderpostens mit Rücklagenanteil (hilfsweise 50%) + kurzfristige Rückstellungen (sonstige Rückstellungen + Steuerrückstellungen) + passive Rechnungsabgrenzung = kurz- und mittelfristiges Fremdkapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.528 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des kurzfristigen Fremdkapitals Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr + kurzfristige Rückstellungen + passive Rechnungsabgrenzung = kurzfristiges Fremdkapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.529 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern = Anlagen- quote Kennziffern zur Vermögensstruktur Anlagen- quote Anlagevermögen * 100 = Bilanzsumme Aussagen über die Anlagenintensität und über den Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen. Aussagen über die Fixkostenintensität des Unternehmens 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern = = Eigen-finanzierungs- grad Eigenkapital * 100 Kennziffern zur Kapitalstruktur Eigen-finanzierungs- grad Eigenkapital * 100 = Bilanzsumme Fremd- finanzierungs- grad Fremdkapital * 100 = Bilanzsumme Aussagen über die Unabhängigkeit der Unternehmensleitung von Fremdkapitalgebern (=Gläubigern) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern = = * (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %) Kennziffern zur Kapitalstruktur/ Wertpapieranalyse Bilanz- kurs Eigenkapital * 100 = gezeichnetes (Grund-) Kapital stille Reserven incl. good-will gezeichnetes Kapital * (Börsenkurs in % ./. Bilanzkurs in %) = 100 % 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern = = = Eigenkapital * 100 Anlagen- deckung I Kennziffern zur Anlagendeckung Anlagendeckung ( Lit.:auch: „Deckungsgrade A,B,C“ ) Anlagen- deckung I Eigenkapital * 100 = Anlagevermögen Anlagen- deckung II ( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100 = Olfert, Klaus: Finanzierung, 11. Aufl.,Ludwigshafen 2001 S.410 f. Anlagevermögen Anlagen- deckung III ( Eigenkapital + lfr. Fremdkapital) * 100 = Anlageverm. + lfr.geb.Umlaufvermögen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

<= 1 <= 1 Analysekennziffern = = langfristiges Vermögen „ goldene Finanzierungsregel “ = Grundsatz der Fristenkongruenz langfristiges Vermögen <= 1 = langfristiges Kapital kurzfristiges Vermögen <= 1 = kurzfristiges Kapital Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.530 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

>= 1 >= 1 Analysekennziffern = = „ goldene Bilanzregel “ Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital >= 1 = Anlagevermögen Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital >= 1 = Anlagevermögen + langfristig gebundene Teile des Umlaufvermögens Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.531 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern Barliquidität = sofort verfügbare Mittel * 100 Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit) Barliquidität Liquidität 1. Grades sofort verfügbare Mittel * 100 = kurzfristige Verbindlichkeiten Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel : Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern Einzugsbedingte Liquidität = Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit) Einzugsbedingte Liquidität Liquidität 2. Grades (Liquidität 1.Grades + Debitoren) * 100 = kurzfristige Verbindlichkeiten Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel : Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittel 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern Umsatzbedingte Liquidität = Kennziffern zur Liquidität (Zahlungsfähigkeit) Umsatzbedingte Liquidität Liquidität 3. Grades (Liquidität 2.Grades + Vorräte) * 100 = kurzfristige Verbindlichkeiten Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch sofort verfügbare Mittel : Kasse + Bankguthaben + Schecks + notenbank-fähige Wechsel + durch Debitoreneinzug beschaffbare Mittel + veräußerbare Vorräte (R+H+B; UE+FE) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern Effektivverschuldung Gesamte Verbindlichkeiten ( lang-, mittel-, kurzfristig) ./. monetäres Umlaufvermögen ( soweit es innerhalb eines Jahres liquidierbar ist) = Effektivverschuldung Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.535 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bilanzgewinn / Jahresüberschuss Jahresüberschuss (bzw. Jahresfehlbetrag) + Gewinnvortrag ( ./. Verlustvortrag a.d. Vorjahr ) + Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen ./. Einstellungen aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen , gesetzliche Rücklagen, Rücklagen für eigene Anteile, satzungsmäßige Rücklage, andere Gewinnrücklagen) = Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.537 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des Cash - Flow Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust ) + Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen) ./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode ) = Jahresüberschuss Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.542 ff. + Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen ) + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen = Cash Flow ( aus externer Sicht) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Bestimmung des Cash - Flow im weiteren Sinne Jahresgewinn ( bzw. Jahresverlust ) ./. Gewinnvortrag + Verlustvortrag + Erhöhung der Rücklagen zu Lasten des Ergebnisses ./. Auflösung der Rücklagen zugunsten des Ergebnisses + Erhöhung der langfristigen Rückstellungen ./. Auflösung langfristiger Rückstellungen zug. d. Ergebnisses + Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und Beteiligungen Olfert, Klaus: Finanzierung, 11. Aufl.,Ludwigshafen 2001 S.413 + außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Aufwendungen ./. außerordentliche, betriebs- u. periodenfremde Erträge = Cash Flow im weiteren Sinne 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern = = Kapitalrentabilität Kennziffern zur Rentabilität Kapitalrentabilität Eigenkapital- rentabilität Jahresüberschuss * 100 = Eigenkapital Gesamtkapital- rentabilität (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen ) * 100 = Gesamtkapital Verzinsung des eingesetzten Kapitals 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Analysekennziffern = = Kennziffern zur Rentabilität Kapitalrentabilität auf der Basis des Cash - Flow Eigenkapital- rentabilität Cash - Flow * 100 = Eigenkapital Gesamtkapital- rentabilität (Cash - Flow + Fremdkapitalzinsen ) * 100 = Gesamtkapital Verzinsung des eingesetzten Kapitals 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Jahresumsatz (Gesamtergebnis) Analysekennziffern Kennziffern zur Rentabilität Umsatzrentabilität Umsatz- rentabilität Betriebsergebnis * 100 = Jahresumsatz (Gesamtergebnis) Verhältnis Betriebsgewinn zu Umsatz - Gesamtunternehmen / Filialen / Abteilungen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

D a r l e h e n s a r t e n (aus Sicht der Bank) 01.10.2008 D a r l e h e n s a r t e n (aus Sicht der Bank) Überlassung von Liquidität 1) Überlassung von Bonität 2)  kurzfristige Darlehen  Akzeptkredit  Avalkredit  Kontokorrentkredit  Diskontkredit  mittel- bis langfristige Darlehen  Realkredite  Kommunaldarlehen  Schuldscheindarlehen  Sonderformen der Finanzierung  Factoring  Leasing 1) oft falsch als „Geldleihe“ bezeichnet 2) oft falsch als „Kreditleihe“ bezeichnet 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

01.10.2008 § 355 HGB (Kontokorrent) (1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent 01.10.2008 Kontokorrentvertrag Kreditinstitut Kunde Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent Soll Kunden - KK Haben Forderung a.d. Kunden Forderung a.d. Bank Stundung der Einzel- ansprüche Stundung der Einzel- ansprüche Saldofeststellung am Ende der Verrechnungs-periode Saldoforderung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kreditlinie Das Kontokorrentkonto 13 % 4% + 13 % = 17% Guthaben 01.10.2008 Das Kontokorrentkonto Haben (Euro) 40.000 Guthaben 20.000 Guthaben Beanspruchung des eingeräumten Kredits 31.03. 10.04. 20.04. 30.04. 13 % Kreditlinie 100.000 geduldete Überziehung Soll (Euro) 4% + 13 % = 17% 140.000 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Der Kontokorrentkredit (1) 01.10.2008 Der Kontokorrentkredit (1) Der Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an Fremdkapital Kreditinstitut Kontokorrentkredit zeitliche Überbrückung Unternehmen Summe der Zahlungseingänge Summe der Zahlungsausgänge 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Der Kontokorrentkredit (2) 01.10.2008 Der Kontokorrentkredit (2)  Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von  Betriebsmitteln  Beständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen  Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen  Zwischenkredit  zur Vor- und Zwischenfinanzierung von erwarteten langfristigen Darlehen  Saisonkredit  Betriebsmittelkredit zur Abdeckung saisonabhängiger Finanzbedarfe 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Der Kontokorrentkredit (3) 01.10.2008 Der Kontokorrentkredit (3) Vorteile für das Unternehmen :  Dispositionsfreiheit im Rahmen des vertraglichen Limits  Zinsaufwand nur für den beanspruchten Kreditbetrag  Liquiditätsreserve bis zur noch nicht ausgenutzten Kreditlinie  Keine Zweckbindung der aufgenommenen Mittel  Sofortige Tilgung durch Zahlungseingänge  Kredit steht durch Prolongation meist mehrere Jahre zur Verfügung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Der Kontokorrentkredit (4) 01.10.2008 Der Kontokorrentkredit (4) Vorteile für die Bank :  Anlagemöglichkeit für liquide Mittel, insbesondere auch für kurzfristige Einlagen  Erwirtschaftung von Erträgen durch variable Verzinsung und Einnahme von weiteren Entgelten  Einblick in die Geschäftstätigkeit und Wirtschaftslage des Kunden 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Realkredite Mittel- bis langfristige Kredite 01.10.2008 Realkredite Mittel- bis langfristige Kredite Realkredite sind durch Grundpfandrechte, zweck- und objektgebundene Kredite an  Personen und  Unternehmen „ 1 a - Darlehen“ : abgesichert durch eine erstrangige Grundschuld „1 b - Darlehen“ : abgesichert durch eine zweitrangige Grundschuld oder sonstige Sicherheiten Kreditgeber : Banken und Sparkassen, Bausparkassen Lebensversicherungen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Schuldscheindarlehen 01.10.2008 Schuldscheindarlehen mittel- und langfristige Großdarlehen, die Unternehmen und der öffentlichen Hand gewährt werden. Zum Beweis der Darlehensschuld kann ein Schuldschein ausgestellt werden. Kreditgeber : Kreditinstitute refinanzieren sich im Schuldscheingeschäft, indem sie Teilbeträge der dem Schuldscheindarlehen zugrundeliegenden Forderungen an Großanleger abtreten oder in Pension geben („Pensionsgeschäft“) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Leasing/ Factoring Leasing ist die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch die Produzenten dieser Güter oder durch eigens dafür geschaffene Leasinggesellschaften. „…werden Vertragsgestaltungen subsummiert, die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen.“ 2) Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“1) 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.432ff. 2) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.436ff. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Leasing direktes Leasing Das Wirtschaftsgut wird durch den Hersteller selbst oder einer Leasinggesellschaft vermietet oder verpachtet indirektes Leasing Eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft z.B. Tochtergesellschaft einer Bank ( GEFA-Leasing als Tochter der Deutschen Bank) vermietet oder verpachtet Die Leasinggesellschaft trägt das Kreditrisiko wie eine herkömmliche Bank. Das Leasing hat somit einen „kreditähnlichen“ Charakter 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Leasing : Leasinggegenstand Mobilienleasing Kfz, DV-Anlagen, Werkzeugmaschinen, Ladeneinrichtungen, Baumaschinen…. Immobilienleasing Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Einkaufszentren…. Sale-lease-back Der Leasingnehmer verkauft ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut an die Leasinggesellschaft, die es anschließend an den Leasingnehmer verleast. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Leasing : Serviceleistungen Full-Service-Leasing Teil-Service-Leasing Der Leasinggeber übernimmt (teilweise) Leistungen wie Wartung, Reparaturen, Versicherungen des Leasinggegenstandes („Dienstleistungsleasing“) Net-Leasing Der Leasingnehmer trägt alle Leistungen selbst 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Operate/ Financial Leasing Merkmale Operate - Leasing Financial - Leasing Laufzeit i.d.R. nicht mehr als ein Jahr Mittel- bis langfristig beträgt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-dauer des Leasinggegenstandes Kündigung des Leasing-vertrages i.d.R. jederzeit kündbar, oft jedoch Kündigungsfrist Während der Laufzeit (Grundmietzeit) keine Kündigung möglich Verfahren am Laufzeitende Rückgabe; Leasinggegenstand wird oft an weitere Leasingnehmer verleast - Rückgabe - Anschluss-Leasingvertrag mit neuen Bedingungen - Kauf zum vereinbarten Restwert oder zum Marktpreis 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Operate/ Financial Leasing Merkmale Operate - Leasing Financial - Leasing Leasing-objekt Standardprodukt (z.B. Kfz) Kauf durch die Leasinggesellschaft nach individuellen Vorstellungen des Leasingnehmers (z.B. Maschinen) Investitions-risiko Leasinggeber, Leasingraten reichen nicht zur Amortisation des Leasingobjektes Leasingnehmer, Vollamortisationsvertrag: Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird voll zurückgezahlt Teilamortisationsvertrag: Anschaffungswert des geleasten Gegenstandes wird teilweise zurückgezahlt 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Leasing: Bedeutung für das Firmenkundengeschäft Vorteile Nachteile Kein Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital Verwendung der eingesparten Mittel für andere/ weitere Investitionen Ggf. Absetzbarkeit der Leasingrate als Aufwand (Grundmietzeit/ Werteverzehr) Vermeidung der Überalterung der Anlagen durch Rückgabe des Leasinggegenstandes Bilanzkennzahlen – „Window-Dressing“ Kein Eigentumserwerb Fehlendes Anlagevermögen : Minderung evtl. später notwendiger Kreditsicherheiten Vollamortisation : Verlagerung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmer Kein Kündigungsrecht während der Grundmietzeit Verlagerung der Gefahrtragung auf den Leasingnehmer (Untergang, Zerstörung, mangelnde Funktionsfähigkeit). 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Leasing : Steuerrechtliche Behandlung Zuordnung zum ohne Kaufoption mit Kaufoption Mit Miet- verlängerungsoption Leasingeber: Wenn GMZ 40% - 90% der ND Wenn GMZ 40% - 90% der ND + Optionskaufpreis ist größer als der Restbuchwert des WG + Anschlussmiete ist größer als der Wertverzehr des WG Leasingnehmer: Wenn GMZ: Weniger als 40% oder mehr als 90% der ND Wenn GMZ: Weniger als 40% oder mehr als 90% der ND oder : wenn bei einer GMZ von mind.40% und höchstens 90% der Optionspreis kleiner als der Restbuchwert ist oder : wenn bei einer GMZ von mind.40% und höchstens 90% die Anschlussmiete kleiner als der Wertverzehr des WG ist GMD = Grundmietzeit WG = Wirtschaftsgut ND = Nutzungsdauer 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Factoring (1) Factoring ist der „…vertraglich festgelegte, laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (meist vor Fälligkeit) durch einen Factor (spezielles Finanzierungsinstitut oder Kreditinstitut) unter Übernahme bestimmter Service-Funktionen und häufig auch des Ausfallrisikos.“1) 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.432ff. Factor Klient = Verkäufer 2 Verkauf der Forderung 3 Bereitstellung des Kaufpreises 4 Forderung 1 Forderung Kunde = Käufer 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

= + = + Unechtes Factoring echtes Factoring Factoring (2) Factoring-Institute sind häufig Tochtergesellschaften von Kreditinstituten oder Gesellschaften, die weitere Finanzgeschäfte betreiben. Sie verpflichten sich, für den Klienten verschiedene Funktionen zu übernehmen: Dienstleistungsfunktion - Debitorenbuchhaltung - Mahnwesen - Inkassowesen - Beratungswesen + Finanzierungsfunktion Hier erfolgt die Bevorschussung der angekauften Forderungen = Unechtes Factoring + Delkrederefunktion Mit ihr wird das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit übernommen = echtes Factoring 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Factoring (3) offenes Factoring halboffenes Factoring stilles Hinweis in der Rechnung an den Kunden des Klienten, dass die Forderung abgetreten und nur noch an den Factor zu zahlen ist. Hinweis in der Rechnung an den Kunden des Klienten, dass mit einem Factor zusammen-gearbeitet wird, ohne zu sagen, dass die Forderung abgetreten ist. Der Kunden kann dann an beide Partner leisten. Kein Hinweis in der Rechnung an den Kunden des Klienten, dass die Forderung abgetreten ist. Der Kunde zahlt ausschließlich an den Klienten, der die Zahlung weiterleiten muss. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

01.10.2008 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1) Festdarlehen jährliche oder halbjährliche Zinszahlung Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe (z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung oder ein Bauspardarlehen) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Tilgung Z i n s e n Festdarlehen 1 2 3 4 5 6 7 01.10.2008 Festdarlehen Tilgung Euro Gesamt- leistung des 7. Jahres 1 2 3 4 5 6 7 Laufzeit (Jahre) Z i n s e n Leistung des ersten Jahres Leistung des letzten ( 7.) Jahres 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

01.10.2008 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2) Abzahlungsdarlehen fallende Jahresleistung bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung sinkt um die eingesparten Zinsen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Z i n s e n Abzahlungsdarlehen 7 6 5 4 3 2 1 Tilgungsanteil 01.10.2008 Abzahlungsdarlehen Euro Laufzeit (Jahre) 1 Z i n s e n 2 3 4 5 6 7 Leistung des ersten Jahres Leistung des letzten (7.) Jahres 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen) 01.10.2008 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3) Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen) gleichbleibende Annuität (jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung) Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Zinsen; die verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Annuitätendarlehen 1 2 3 4 5 6 7 T i l g u n g s a n t e i l 01.10.2008 Annuitätendarlehen Euro Perioden 1 2 3 4 5 6 Z i n s e n 7 Leistung der ersten Periode Leistung der letzten ( 7.) Periode 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) Kreditrisiko Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt. Kreditsicherung Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers. Kreditsicherheit Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kredit-sicherungs-vertrag 01.10.2008 Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) Sicherungsmittel Vermögenswerte eines Kreditnehmers, durch die der Kreditgeber seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag in dem Fall abdecken kann, in dem der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt Kredit-sicherungs-vertrag Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Zweck-bestimungs-klausel 01.10.2008 Die Kreditsicherung (aus der Sicht der Bank) Zweck-bestimungs-klausel Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar. Rating nach Basel II Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kreditprüfung (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Maßnahmen der Kreditsicherung : Kreditprüfung (aus der Sicht der Bank) Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :  Kreditfähigkeit  Kreditwürdigkeit  angebotenen Sicherheiten 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Prüfung der Kreditfähigkeit (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Prüfung der Kreditfähigkeit (aus der Sicht der Bank) bei Privatkunden Firmenkunden  ledige, natürliche Personen  Einzelunternehmungen  Ehepartner  Personenhandels- gesellschaften  (nicht) rechtsfähige Personenvereinigungen  juristische Personen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kreditwürdigkeit (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Kreditwürdigkeit (aus der Sicht der Bank) persönliche Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit) Privatkunden Firmenkunden - Zuverlässigkeit - berufliche Qualifikation - unternehmerische Fähigkeiten - Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit - Einkommens- verhältnisse - Vermögens- verhältnisse - Ertragslage - Vermögenslage - Kapitalstruktur - Liquiditätslage - Auftragslage 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Firmenkunden (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3) Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)  Jahresabschlüsse im Zeit- und Branchenvergleich - Finanzierung ? - Investierung ? - Liquidität ? - Vermögensaufbau ? - Kapitalstruktur ?  Geschäftsbücher / Lageberichte - Rentabilität ? - Auftragsbestand ? - Beschäftigungssituation ? - Debitoren- / Kreditorenziele ? - stille Reserven ? - Umsatzentwicklung ? 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Firmenkunden (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3) Firmenkunden (aus der Sicht der Bank)  Auskunft der Kontoführung  Externe Auskünfte  Registerauszüge  Gesellschaftsverträge  Grundbuchauszüge  Betriebsbesichtigungen  Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Marktposition des Unternehmens 01.10.2008 Ratingbausteine (1) (aus der Sicht der Bank) Branchenentwicklung Marktposition des Unternehmens Managementqualität spezielle Risiken Finanzkennzahlen Ratingsystem gem.Basel II R a t i n g (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Ratingbausteine (2) (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Ratingbausteine (2) (aus der Sicht der Bank) Branchenentwicklung  Umsatzentwicklung  durchschnittliche Ertragsstärke  Insolvenzquote ... Marktposition des Unternehmens  Entwicklung im Vergleich zur Branche  Besonderheiten des Leistungsangebotes  Gefährdungspotentiale durch Wettbewerber ... Managementqualität  Erfahrung und Kompetenz  Mitarbeiterführung  Organisationsstruktur  strategisches Konzept  Controlling ... 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Ratingbausteine (3) (aus der Sicht der Bank) 01.10.2008 Ratingbausteine (3) (aus der Sicht der Bank) Spezielle Risiken  Personenrisiken  Kundenrisiken  Kundenabhängigkeit  technische Risiken ...  Veränderung der Eigenkapitalquote  Deckungsgrad des Anlagevermögens  Cash-Flow in Relationen ... Finanzkennzahlen Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

„ Personalsicherheit ” 01.10.2008 Kreditgewährung ohne Bestellung von Sicherheiten gegen Verpflichtung einer zusätzlichen Person gegen Bestellung dinglicher Rechte für den Kreditgeber „ Blanko” „ Personalsicherheit ” „ Realsicherheit ” Rechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers Zugriff auf das Vermögen des Kreditnehmers, jedoch ohne ein Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern - Zahlungsanspruch gegen die dritte Person - evtl. Zugriff auf das Vermögen des Kredit- nehmers oder des Dritten, jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern - Bevorrechtigter Zugriff auf bestellte Sicherheit - evtl. Zugriff auf weiteres Vermögen des Kredit- nehmers, jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe 01.10.2008 AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.   01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht 01.10.2008 Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage ergibt.   (2) Freigabe-Verpflichtung Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kreditsicherheiten Personal-sicherheiten Realsicherheiten 01.10.2008 Kreditsicherheiten Personal-sicherheiten Realsicherheiten Rechte an Sachen Rechte an Rechten bewegliche Sachen (Mobilien) unbewegliche Sachen (Immobilien) - Abtretung (Zession) - Pfandrecht an Forderungen - Pfandrecht an sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Pfandrecht - Sicherungs- übereignung - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderung 01.10.2008 Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderung Akzessorische Sicherheiten  Bürgschaft  Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen  Hypothek Abstrakte Sicherheiten  Sicherungsübereignung  Sicherungsabtretung  Sicherungsgrundschuld 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Akzessorische Sicherheiten 01.10.2008 Akzessorische Sicherheiten Merkmale: Es besteht ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig. Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Abstrakte Sicherheiten 01.10.2008 Abstrakte Sicherheiten Merkmale: Es besteht kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig. = Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Bürgschaften 01.10.2008 Investition und Finanzierung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft ) 01.10.2008 § 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft ) (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Formvorschriften bei Bürgschaften 01.10.2008 Formvorschriften bei Bürgschaften § 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung ) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Formvorschriften bei Bürgschaften 01.10.2008 Formvorschriften bei Bürgschaften § 350. HGB ( Formfreiheit ) Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Die Akzessorietät der Bürgschaft 01.10.2008 Die Akzessorietät der Bürgschaft Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden Hauptschuld Haupt- schuld Bürgschafts- schuld Erhöhung nur durch die Kosten der Rechtsverfolgung möglich „Schicksalsgemeinschaft“ § 767 BGB 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Abhängigkeit der Bürgschaft : 01.10.2008 in der Entstehung Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit dem Bestehen der Hauptschuld im Umfang verringert sich die Hauptschuld, verringert sich die die Bürgschaftsschuld erhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und andere Nebenkosten, erhöht sich die Bürgschaftsschuld im Erlöschen erlischt die Hauptschuld, erlischt die Bürgschaftsschuld in den Einreden der Bürge kann alle dem Hauptschuldner zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Hauptschuldner darauf verzichtet hat 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Dritter (Hauptschuldner) 01.10.2008 D i e B ü r g s c h a f t Kreditvertrag Dritter (Hauptschuldner) + Kreditauszahlung Gläubiger (Kreditinstitut ) = Hauptforderung + Nebenforderung Bürge Bürgschaftsvertrag 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

modifizierte Ausfallbürgschaft 01.10.2008 Arten der Bürgschaft gewöhnliche Bürgschaft Ausfallbürgschaft selbstschuldnerische Bürgschaft modifizierte Ausfallbürgschaft 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Dritter (Hauptschuldner) 01.10.2008 Die Bürgschaft Gewöhnliche Bürgschaft Zwangsvollstreckung Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 2 erfolglos Inanspruchnahme 1 Einrede der Vorausklage Bürge 3 Inanspruchnahme 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Dritter (Hauptschuldner) 01.10.2008 Die Bürgschaft Selbstschuldnerische Bürgschaft Fälligkeit 1) Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 2 Inanspruchnahme Bürge 1) Bürgschaftsvertrag : ... wird fällig, wenn der Hauptschuldner mit insgesamt zwei Raten im Verzug ist..... 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Dritter (Hauptschuldner) 01.10.2008 Die Bürgschaft Ausfallbürgschaft Zwangsvollstreckung Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 erfolglos (=Ausfall) 2 Inanspruchnahme Bürge 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Dritter (Hauptschuldner) 01.10.2008 Die Bürgschaft Modifizierte Ausfallbürgschaft 3. Mahnung 1) Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 2 Inanspruchnahme Bürge 1) Bürgschaftsvertrag : ... bei der dritten erfolglosen Mahnung gilt der Ausfall als erwiesen.... 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Kreditsicherheiten (Wh) 01.10.2008 Kreditsicherheiten (Wh) Personal-sicherheiten Realsicherheiten Rechte an Sachen Rechte an Rechten bewegliche Sachen (Mobilien) unbewegliche Sachen (Immobilien) - Abtretung (Zession) - Pfandrecht an Forderungen - Pfandrecht an sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Pfandrecht - Sicherungs- übereignung - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

01.10.2008 Pfandrechte Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, dingliches Recht, das dem Pfandgläubiger die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen (§§ 1204ff. BGB). Die verschiedenen Pfandrechte gewähren dem jeweiligen Pfandgläubiger die gleichen Rechte. (§§ 804 ZPO, 1257 BGB) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Vertragliches Pfandrecht Pfandrechte Vertragliches Pfandrecht Gesetzliches Pfandrecht Pfändungs- pfandrecht 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Arten (1) Entstehung Vertragliches Pfandrecht 01.10.2008 Arten (1) Entstehung Vertragliches Pfandrecht Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber Gesetzliches Pfandrecht Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Arten (2) Entstehung Pfändungs- pfandrecht 01.10.2008 Arten (2) Entstehung Pfändungs- pfandrecht Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO). Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO). Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO). Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Bedingtes Verwertungsrecht: 01.10.2008 Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen. „Faustpfandprinzip": Die Bestellung erfolgt durch Einigung über die Entstehung des Pfandrechtes und Übergabe der Sache (§ 1205 BGB). Bedingtes Verwertungsrecht: Der Pfandgläubiger kann das Pfand nur bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB). 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) 01.10.2008 Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) Bedingtes Verwertungsrecht: Der Pfandgläubiger kann das Pfand bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB). Akzessorietät: Das Pfand haftet für die Forderung in ihrem jeweiligem Bestand (§ 1210 BGB). Rückgabepflicht des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB). Rückgabepflicht Pflicht zur Rückgabe des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB). 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Verwertung des Pfandes 01.10.2008 Verwertung des Pfandes Voraussetzungen 1. Pfandreife Die pfandgesicherte Forderung muss fällig sein (§ 1228 BGB). 2. Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB) 3. Verwertung nach Ablauf einer Wartefrist: - bei Privatleuten: ein Monat nach Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB) - bei Kaufleuten: eine Woche nach Androhung der Pfandverwertung (§ 368 HGB) Ein erzielter Verwertungsüberschuss steht dem Kreditnehmer zu. Ein Fehlbetrag bleibt als Forderung zu Gunsten des Gläubigers bestehen. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Verwertung des Pfandrechtes 01.10.2008 Verwertung des Pfandrechtes Pfandobjekt Formen der Verwertung Rechtsgrundlage bewegliche Sachen und Wertpapiere Grundsatz: öffentliche Versteigerung Zeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen. Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten. Ausnahme: freihändiger Verkauf - Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis - Verkauf durch öffentlich ermächtigten Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse) § 1221 BGB § 1235 BGB § 1237 BGB § 1239 BGB § 1293 BGB § 1295 BGB 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Verwertung des Pfandrechtes 01.10.2008 Verwertung des Pfandrechtes Pfandobjekt Formen der Verwertung Rechtsgrundlage Forderungen Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen. § 1282 BGB 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Erlöschen des Pfandrechts 01.10.2008 Erlöschen des Pfandrechts ❍ Der Pfandgegenstand wurde rechtmäßig verwertet (§ 1242 BGB) ❍ Die Forderung, für die das Pfandrecht bestellt wurde, besteht nicht mehr (§ 1252 BGB) ❍ Der Pfandgläubiger gibt das Pfand dem Verpfänder zurück (§ 1253 BGB). ❍ Der Pfandgläubiger verzichtet auf das Pfandrecht (§ 1255 BGB). 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Übergabe „Faustpfandprinzip“ 01.10.2008 Verpfändung von beweglichen Sachen Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus. Pfand- gegenstand Besitz d. Pfand- gegenstandes vor der Verpfändung Durchführung Edelmetalle Schmuck Inhaberschuld-verschrei-bungen/ Inhaberaktien/ Investment- zertifikate beim Verpfänder Einigung Verpfänder = Kreditnehmer Pfandgläubiger = Kreditgeber Übergabe „Faustpfandprinzip“ Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts 2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger § 1205 (1)S.1, § 1293 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Verpfändung von beweglichen Sachen 01.10.2008 Verpfändung von beweglichen Sachen Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus. Pfand- gegenstand Besitz d. Pfand- gegenstandes vor der Verpfän-dung Durchführung Inhaber- wertpapiere bei der Bank beim Pfandgläubiger Einigung Verpfänder = Kreditnehmer Pfandgläubiger = Kreditgeber Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts § 1205 (1)S.2 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Sicherungs- übereignungen 01.10.2008 Sicherungs- übereignungen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Bei beweglichen Sachen (unbeweglichen Sachen) E i g e n t u m s e r w e r b Bei beweglichen Sachen Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen) Einigung und Übergabe Einigung Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs Einigung und Besitzkonstitut Vermischung Vermengung Verbindung Verarbeitung Auflassung (Einigung) und Eintragung im Grundbuch Verbindung § 929 BGB § 929 BGB § 931 BGB § 930 BGB §§ 947/948 BGB § 950 BGB §§ 873 / 925 BGB § 946 BGB Die Sache ist beim Erwerber Die Sache ist bei einem Dritten Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden. Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer Eigentümer wird der Hersteller 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

E i g e n t u m s v o r b e h a l t e Computech GmbH Fischer Gmbh & Co. KG Multimedia GmbH Hersteller der Bauteile Computergroßhandel Computermontage Forderung aus Kaufvertrag Forderung aus Kaufvertrag Eigentumsvorbehalt Verarbeitungs-vorbehalt Eigentumsvorbehalt verlängert um Verarbeitungs-vorbehalt mit Eigentumsvorbehalt verlängert um Anschlußzession § 455 [Eigentumsvorbehalt] Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und daß der Verkäufer zum Rücktritte von dem Vertrage berechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. § 950. [Verarbeitung] (1) Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes...... (2) Mit dem Erwerbe des Eigentums an der neuen Sache erlöschen die an dem Stoffe bestehenden Rechte. § 398. [Abtretung] Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschlusse des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Sicherungsübereignung (1) Gesetzlich ist die Sicherungsübereignung nicht geregelt. Sie wurde als eine Art „besitzloses Pfandrecht“ geschaffen und ist in der Rechtsprechung anerkannt. Die Sicherungsübereignung ist eine Eigentumsübertragung auf die Bank mit der Vereinbarung, dem Kreditnehmer die Nutzung (Besitz) zu überlassen und die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten. Die Sicherungsübereignung bietet sich insbesondere dann an, wenn der Kreditnehmer die angebotene Sicherheit zur Ausübung seines Berufes oder für Zwecke seines Unternehmens benötigt (Kfz, Maschinen, DV-Anlagen Lagerbestände) 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

1 2 3 Sicherungsübereignung (2) Kredit- nehmer Gläubiger Die Sicherungsübereignung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften über die Eigentumsübertragung durch Einigung und Besitzkonstitut (§930 BGB Darlehensvertrag 1 Kredit- nehmer Einigung 2 Gläubiger (Kreditinstitut ) Besitzkonstitut 3 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Sicherungsübereignung (3) Kreditnehmer Sicherungsgeber 1 Darlehensvertrag (z.B. Betriebsmittelkredit) Kreditinstitut Sicherungsnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes aufgrund eines Besitzmittlungs-verhältnisses darf das Sicherungsgut weiter nutzen Einigung über den Eigentums- wechsel am Sicherungsgut + Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses Wird im Außenverhältnis uneingeschränkter Eigentümer des Sicherungsgutes wird im Innenverhältnis treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgutes 2 Sicherungsabrede zur genauen Spezifizierung des Sicherungsgutes (Bestimmtheitsgebot) 3 Rückübertragung des Eigen-tumsrechts am Sicherungsgut nach Kreditrückzahlung 4 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Sicherungsübereignung von einzelnen Gegenständen Raumsicherungsübereignung (Übereignung sämtlicher Gegenstände, die sich in einem abgegrenzten Raum befinden)  Kraftfahrzeuge  Maschinen  Praxiseinrichtungen  Warenlager mit festem Bestand  Warenlager mit wechselndem Bestand 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos Risiken der Sicherungsübereignung (1) Risiken Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos - Kreditnehmer ist nicht Eigentümer. - Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an Dritte übereignet (Doppelübereignung) - Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen - Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse - Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch : Markierung der Güter mit Eigentumsvermerk Einbehaltung des KFZ-Briefes - Unerlaubte Veräußerung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos Risiken der Sicherungsübereignung (2) Risiken Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos - Wertverlust der Sache - Regelmäßige Besichtigung und Bewertung - Schwundmarge einrechnen - Überdeckung - Versicherungen abschließen und abtreten lassen - Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur) - Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen - Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Zessionen 01.10.2008 Investition und Finanzierung 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Sicherungsabtretung (Zession) 01.10.2008 Sicherungsabtretung (Zession) Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist ein Vertrag, - durch den der bisherige Gläubiger (Zedent, Sicherungsgeber) - seine Forderung gegenüber einem Dritten (Drittschuldner) - auf einen anderen (Zessionar, Sicherungsnehmer) - überträgt (§§ 398 ff. BGB). 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Sicherungsgeber (Kreditnehmer) Zedent Kreditinstitut (Kreditgeber) 01.10.2008 Sicherungsabtretung : Entstehung Darlehensvertrag + Sicherungsgeber (Kreditnehmer) Zedent Abtretungsvertrag = Vereinbarung über den Forderungsübergang Kreditinstitut (Kreditgeber) Zessionar Forderung Forderung Dritt- schuldner 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Arten der Abtretung offene Zession stille Zession 01.10.2008 Arten der Abtretung offene Zession stille Zession der Drittschuldner wird von der Zession benachrichtigt der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zessionar der Drittschuldner wird von der Zession nicht benachrichtigt Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten (§407 BGB) Eine stille Zession kann jederzeit durch die Zessionsanzeige an den Drittschuldner zu einer offenen Zession umgewandelt werden. Das Kreditinstitut lässt sich für den Fall einer späteren Offenlegung der Zession vom Kreditnehmer blanko unterzeichnete Benachrichtigungsschreiben aushändigen. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

laufende Abtretung von Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe 01.10.2008 Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen Einzel-abtretungen Rahmenabtretungen laufende Abtretung von Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe Mantelzession Abtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten Globalzession Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Vergleich Mantelzession und Globalzession 01.10.2008 Vergleich Mantelzession und Globalzession Mantelzession Globalzession Grundlage Rahmenvertrag Zweck laufende Abtretung von Forderungen Übergang der Forderungen Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikate mit Entstehen der Forderungen Einzureichende Unterlagen Debitorenaufstellungen Rechnungsduplikate, - Blankobenachrichtigungs- schreiben - monatliche Bestandsmeldungen, - Blankobenachrichtigungs- schreiben Wirkung der Einreichung konstitutiv deklaratorisch Bestimm- barmachung der Forderungen - Debitorenaufstellungen - Rechnungsduplikate durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

Vergleich Mantelzession und Globalzession 01.10.2008 Vergleich Mantelzession und Globalzession Mantelzession Globalzession Einzelabtretungen (Abtretung von Forderungen gegenüber einem Drittschuldner) Rahmenabtretungen (Globalzession) (Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern) stille Zession Lohn- und Gehaltsabtretung Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen offene Zession Lebensversicherungs-ansprüche Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung) Ansprüche aus Bausparverträgen Kontoguthaben bei anderen Kreditinstituten 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll Investition und Finanzierung

01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Das Grundstückseigentum Das Grundstück ist ein im Grundbuch eingetragener, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche § 93. Wesentliche Bestandteile Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. § 94. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Das Grundstückseigentum § 95. Scheinbestandteile (1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werke, das in Ausübung eines Rechtes an einem fremden Grundstücke von dem Berechtigten mit dem Grundstücke verbunden worden ist. (2) Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes. § 96. Rechte als Bestandteile eines Grundstücks Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Das Grundstückseigentum § 97. Zubehör (1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehre nicht als Zubehör angesehen wird. (2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

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Gliederung des Grundbuchs Abteilung III: Grundpfandrechte Abteilung II : Lasten und Beschränkungen Abteilung I : Eigentümer Bestandsverzeichnis Verzeichnis der Grundstücke Amtsgerichtsbezirk Tübingen Grundbuchamt Mössingen Band/ Blatt bzw. Heft Nr. 2094 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Grundbucheintragungen Grundbucheintragungen erfolgen auf : Antrag eines Beteiligten (§13 GBO) und Eintragungsbewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird (§ 19 GBO) Der Antrag ist formfrei Bewilligungen müssen notariell beurkundet werden 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Grundbucheintragungen § 13. GBO: Antragsgrundsatz (1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Der Zeitpunkt in welchem ein Antrag bei dem Grundbuchamt eingeht soll auf dem Antrage genau vermerkt werden. Der Antrag ist bei dem Grundbuchamt eingegangen, wenn er einem zur Entgegennahme zuständigen Beamten vorgelegt ist. Wird er zur Niederschrift eines solchen Beamten gestellt, so ist er mit Abschluß der Niederschrift eingegangen. (2) Antragsberechtigt ist jeder dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll. § 19. GBO: Bewilligungsgrundsatz Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Grundbucheintragungen Rangordnungen : Für Rechte in derselben Abteilung ist die räumliche Reihenfolge der Eintragungen maßgeblich Für Rechte in verschiedenen Abteilungen gilt die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Grundbucheintragungen Abweichende Rangverhältnisse : Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten bestimmen, dass diese Rechte bei der Eintragung einen abweichenden Rang erhalten  Rangänderung : - Rangtausch - Einräumung eines Gleichrangs -Einräumung eines Vorrangs  Rangvorbehalt : - Der Eigentümer behält sich einen bestimmten Rangplatz vor 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Grundbucheintragungen Löschung von Eintragungen Die Löschung von Eintragungen erfolgt durch  Unterstreichen (rot) der Eintragung,  Vermerk der Löschung in besonderer Rubrik. Sie erfordert die Löschungsbewilligung desjenigen, der aus der Eintragung berechtigt war. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Verfügungs-beschränkungen Vormerkungen und Widersprüche Die dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Lasten Verfügungs-beschränkungen Vormerkungen und Widersprüche 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches L a s t e n  Grunddienstbarkeit  Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht  Nießbrauch  Vorkaufsrecht  Erbbaurecht ... 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches Verfügungsbeschränkungen  Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk  Insolvenz-/ Konkursvermerk  Testamentsvollstreckervermerk  Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk .... 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches Vormerkungen und Widersprüche  Auflassungsvormerkungen  Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

D i e n s t b a r k e i t e n Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu dulden Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden Beschränkt persönliche Dienstbarkeit § 1090. (Begriff) (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Nießbrauch § 1030. (Begriff) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch). (2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden. Grunddienstbarkeit § 1018. (Begriff) Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit). 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Gegenstände des Pfandrechts P f a n d r e c h t e Gegenstände des Pfandrechts Rechte Sachen Unbewegliche Sachen G r u n d p f a n d r e c h t Pfandrechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum , Erbbaurecht Bewegliche Sachen Mobiliarpfandrecht H y p o t h e k G r u n d s c h u l d 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Umfang des dinglichen Anspruchs Im Rahmen des Grundpfandrechtes haften : Das Grundstück die wesentlichen Bestandteile die getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile Zubehör, soweit im Eigentum des Grundstückseigentümers Miet- und Pachtzinsforderungen Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen zugunsten des Grundstückseigentümers die Versicherungsforderungen 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll

Grundpfandrechte : Überblick / Arten Hypothek Grundschuld § 1113. [Begriff] (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek). (2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden. § 1191. [Begriff] (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld). (2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind. § 1198. [Zulässige Umwandlungen] Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. 01.10.2008 Investition und Finanzierung/ Georg Boll