© R. Bachmaier Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Medien in der Schule.

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 Präsentation transkript:

© R. Bachmaier Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Medien in der Schule

© R. Bachmaier Auszüge aus Druckwerken, Zeitungsartikel, Online-Artikel Lehrer A kopiert für seine Deutschklasse einen Zeitungsartikel. zulässig, wenn nur kleine Teile eines Druckwerkes oder einzelne Zeitschriften-/Zeitungsbeiträge ausschließliche Verwendung für den Unterricht oder zu Prüfungszwecken unzulässig: Kopie von ganzen Büchern/Zeitschriften

© R. Bachmaier Musikwerke Lehrerin B verwendet im Unterricht Lieder einer privat gekauften CD. zulässig, weil Urheberrechtsvergütung mit dem Kauf abgegolten unzulässig: Vorführung einer Rundfunkaufnahme Vorführung von Audio-Files aus dem Internet

© R. Bachmaier Schulfunk/Schulfernsehen Lehrer C nimmt eine Schulfunksendung auf und spielt sie im Unterricht vor. zulässig, wenn Verwendung nur für den Unterricht einzelne Bild- und Tonträger Aufzeichnungs- und Löschpflicht beachtet

© R. Bachmaier aufgezeichnete Fernsehsendung Lehrerin D nimmt eine Fernsehsendung auf und zeigt sie im Unterricht. zulässig, wenn Sendung über Tagesneuigkeiten, bloße Nachrichten Rede bei einer öffentlichen Verhandlung Sendung zur Unterrichtung über Tagesfragen zum generellen Mitschnitt freigegebene Sendung in der Regel unzulässig

© R. Bachmaier Leihvideo aus der Videothek Lehrer E leiht aus der Videothek einen Spielfilm aus und spielt ihn im Unterricht vor. in jedem Fall unzulässig

© R. Bachmaier privat erworbene Videokassette, DVD Lehrerin F hat privat einen Spielfilm auf DVD gekauft und führt diesen im Unterricht vor. zulässig, wenn auf der Hülle bzw. im Vorspann lediglich die öffentliche Nutzung untersagt unzulässig, wenn auf der Hülle bzw. im Vorspann lediglich die private Nutzung erlaubt

© R. Bachmaier Medien der Kreisbildstelle Lehrer G entleiht in der Kreisbildstelle eine DVD und führt diese im Unterricht vor. in jedem Fall zulässig unzulässig: die Vervielfältigung dieser Medien

© R. Bachmaier Software Lehrerin H installiert in der Schule Lernsoftware, um diese im Unterricht einzusetzen. zulässig unter Beachtung der jeweiligen Lizenz

© R. Bachmaier Aufsichtspflicht im Unterricht Lehrer I lässt seine Klasse im Internet surfen. problematisch: retrospektive Überprüfung von Protokolldaten zulässig unter Beaufsichtigung routinemäßige Kontrolle Vor-, Nachkontrolle

© R. Bachmaier Fotos auf der Schulhomepage Lehrerin K gestaltet die Schulhomepage und integriert Fotos von Lehrern und Schülern. zulässig, wenn Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten Personen nur Beiwerk Menschenansammlung

© R. Bachmaier Links auf andere Seiten Lehrer L – für die Website der Schule zuständig – legt eine Linkliste zu externen Angeboten an. zulässig, wenn beim Setzen des Links keine Verlinkung auf rechtswidriges Angebot sofortige Entfernung eines Links bei rechtswidrigen Inhalten

© R. Bachmaier Bearbeitung/Benutzung fremder Werke Lehrerin M lässt ihre Schüler mit einem Bildbearbei- tungsprogramm Comic-Figuren bearbeiten und veröffentlicht die Ergebnisse auf der Schulhomepage unzulässig, wenn Umgestaltung/Bearbeitung in Form eines Plagiats: Übernahme wesentlicher Züge des Originals zulässig, wenn urheberrechtlich geschütztes Werk nur als Anregung Identifizierung der verwendeten fremden Inhalte aufgrund deren Verfremdung ausgeschlossen

© R. Bachmaier -Adressen von Schülern Lehrer N richtet für alle Schüler -Adressen ein und kontrolliert deren s regelmäßig. Einrichtung zulässig, wenn umfassende Kontrolle keine Nutzung außerhalb des Unterrichts möglich Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt unzulässig: Einblicknahme in die s der Schüler ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten