Tarifvertrag für die Zukunft

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Tarifvertrag für die Zukunft Gute Arbeit ERA A neue Tarifvertrag für die Zukunft

Gute Arbeit = ist ein Begriff aus dem Schwedischen. Er umschreibt die Gesamtheit der Voraussetzungen, um gute Arbeit unter guten Bedingungen zu guten Konditionen leisten zu können. neue = der Begriff ERTV ist auf die Küste beschränkt. Er scheint für viele sehr hölzern. Der Begriff ERA (gemeinsame EntgeltRahmenAbkommen) ist in den meisten Bezirken verankert. Er ermöglicht eine bessere Darstellung und scheint auch besser angenommen zu werden. ERA A 21. Januar 2001

Ein neuer Vertrag für die Zukunft Gemeinsam geht's besser Arbeit gerecht bewerten Arbeit besser machen Wir können mehr Leistung fairEinbaren Lernen für die Zukunft 21. Januar 2001

Schlagzeilen Gemeinsam geht‘s besser – die Trennung von Kopf-und Handarbeit ist Steinzeit - die Trennung von Arbeitern und Angestellten auch Arbeit gerecht bewerten Leistung definieren und faireinbaren Lernen für die Zukunft – Sicherheit und Chancengleichheit Arbeit besser machen – Gute Arbeit organisieren Wir können mehr - Gute Arbeit braucht Beteiligung 21. Januar 2001

Warum? Arbeiter und Angestellte arbeiten immer mehr in gemeinsamen Zusammenhängen die Arbeit verändert sich fortwährend, Anforderungen und Verantwortung steigen – die Entlohnung bleibt meistens auf der Strecke Entgelt und Leistung werden zunehmend entkoppelt Neue Ansprüche, Schutz- und Gestaltungsbe-dürfnisse entstehen und müssen tariflich geregelt werden Verständnis der Arbeit und Sprache insbesondere des LRTV stammen aus einer anderen Zeit / Welt? 21. Januar 2001

Und warum noch? Für den Erhalt des FlächenTV brauchen wir neue Tarifverträge, die aktuell und zukunfts-tauglich sind Unterstützung und Weiterentwicklung der gewerkschaftlichen Betriebspolitik Attraktive Tarifverträge für schöne Mitglieder oder schöne Tarifverträge für attraktive Mitglieder oder was hat eigentlich mit Mitgliederentwicklung zu tun? ERA A 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten Was sind die Probleme? Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Arbeiter und Angestellte Unterschiedliche Bewertung der Arbeit von Männern und Frauen Viele Kriterien die in der betrieblichen Praxis eine Rolle spielen, sind in den tariflichen Merkmalen nicht enthalten Arbeit gerecht bewerten 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten Was sind unsere Forderungen? Anforderungsgerecht eingruppieren Arbeits- und Anforderungsbeschreibung Neue Anforderungen aufnehmen Stufensystematik nach Erfahrungen ausrichten Beteiligungsrechte der Beschäftigten ausweiten Eingruppierungskonflikte abschließend im Betrieb lösen Arbeit gerecht bewerten 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten Was wird verhandelt? Summarisches System – keine Analytik Spreizung der Entgeltgruppen – unten / oben / Eckentgelt Eingruppierungsmerkmale Stufensystematik Eingruppierungsverfahren Arbeit gerecht bewerten 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten I EG 1 EG 12 EG 9 EG 10 EG 11 EG 6 EG 7 EG 8 EG 5 EG 2 EG 3 EG 4 EG A 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten II Eingruppierungsniveau EG 1 - EG 4 * eine politische Setzung! Wenn innerhalb eines definierten Zeitraums in dieser Entgeltgruppe keine definierte zusätzliche Beschäftigung stattfindet, entfällt die Gruppe. 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten III Eingruppierungsniveau EG 5 - EG 8 * In den Entgeltgruppen 4 – 11 gilt jeweils der Grundsatz “...oder auf anderem Wege erworben” 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten IV Eingruppierungsniveau EG 9 - EG 11 * In den Entgeltgruppen 4 – 11 gilt jeweils der Grundsatz “...oder auf anderem Wege erworben” 21. Januar 2001

Arbeit gerecht bewerten V Stufensystematik Zusatzstufen, werden durch Erfüllen niveau-bezogener zusätzlicher Merkmale begründet. Merkmale sind: Flexibilität/ Verantwortung /Kooperation Z3=3weitere Merkmale Z2=2 weitere Merkmale Z1=1 weiteres Merkmal Übergangs- Stufe Entfällt nach X Jahren Grundstufe Hauptstufe (Zeitstufe) 21. Januar 2001

Stufensystematik Grundstufe Hauptstufe Z-Stufe 1 Z-Stufe 2 Z-Stufe 3 EG 11 Nach 3 Jahren in der Gruppe EG 10 1 MERKMAL EG 9 2 MERKMALE EG 8 Nach 2 Jahren in der Gruppe 3 MERKMALE EG 7 EG 6 EG 5 EG 4 Nach 1Jahr in der Gruppe EG 3 EG 2 21. Januar 2001

Eingruppierungsverfahren (Vorschlag IG Metall) Arbeitgeber gruppiert ein AN/BR verlangt neue Ein-gruppierung Beteiligung BR Beteiligung AN AN/BR widerspricht Par. Kommission evtl mit TVP Keine Einigung Eingruppierung erfolgt ohne Widerspruch Tarifliche Einigungs-stelle Einigung 21. Januar 2001

Leistung faireinbaren Was sind die Probleme? Leistungsbegriff wird schleichend umdefiniert Undefinierte bzw unbeeinflußbare Leistungs-vorgaben insbesondere im Angestelltensektor Traditionelle Leistungsentgeltsysteme sind auf dem Rückzug „Flucht“ vom Leistungslohn in den Zeitlohn Unzulängliche Tarifbestimmungen erschwer-en die Regelung „neuer“ Leistungsvereinba-rungen Leistung fairEinbaren 21. Januar 2001

Leistung faireinbaren Was sind unsere Forderungen? Leistung muß definiert und faireinbart werden Sie muß beeinflußbar und reklamierbar sein Leistungsbezugsgrößen tariflich festlegen Leistungs- und Zielvereinbarungen jeg-licher Art unterliegen der Mitbestimmung des BR Konflikte um Entgelt und Leistung müssen abschließend im Betrieb geregelt werden Leistung fairEinbaren 21. Januar 2001

Leistung faireinbaren Was wird verhandelt? Quantifizierbare Größen Akkord Prämienentgelt Varioprämie Standardentgelt Budgetentgelt Zielvereinbarung Zeitentgelt Zielvereinbarung Bonusregelungen Qualifizierbare Größen 21. Januar 2001

Lernen für die Zukunft - Sicherheit und Chancengleichheit Was sind die Probleme? (1) Fachkräftemangel einerseits – Qualifizierungsdefizite andererseits Objektiv ist Qualifizierung immer nötiger, subjektiv ist sie oft mit Ängsten verbunden Angst vor Überforderung und Versagen Qualifizierung wird im Betrieb durchaus gefördert. Der Zugang ist aber oft auf Führungskräfte beschränkt Lernen für die Zukunft 21. Januar 2001

Lernen für die Zukunft - Sicherheit und Chancengleichheit Was sind die Probleme? (2) Sie wird oft als private „Bringschuld“ der Beschäftigten gesehen Qualifizierung „lohnt“ sich nicht Zentrales Problem für die berufliche Ent-wicklung von Frauen Anpassungsqualifizierung wird viel zu wenig gemacht Qualifizierung ist ein wesentliches Element der Beschäftigungssicherung Lernen für die Zukunft 21. Januar 2001

Lernen für die Zukunft - Sicherheit und Chancengleichheit Was sind unsere Forderungen? –1- Individueller Rechtsanspruch Jährliches Weiterbildungsbudget im Betrieb Initiativrecht des Betriebsrates Mitbestimmte Auswahl von Personen, Maß-nahmen Individuelle Beteiligungsrechte Lernen für die Zukunft 21. Januar 2001

Lernen für die Zukunft - Sicherheit und Chancengleichheit Was sind unsere Forderungen? –2- Recht auf Überprüfung des Anforderungs-profils, ggfs Höhergruppierung Finanzierung durch den Arbeitgeber – ggfs Eigenanteil der Beschäftigten Personalplanung und -entwicklung, Qualifizierungsplan Lernen für die Zukunft 21. Januar 2001

Arbeit besser machen Was sind die Probleme? Arbeitsorganisation und – gestaltung sind oft nicht menschengerecht Arbeitsumgebung und Anforderungen aus der Arbeit selbst führen oft zu gesundheitlichen Belastungen In den meisten Fällen haben die Beschäftigten selbst keine Beteili-gungs- und Reklamationsrechte 21. Januar 2001

Arbeit besser machen Was sind unsere Forderungen? Belastungen und Erschwernisse müssen vorrangig vermieden werden Soweit sie (noch) nicht vermeidbar sind, sollen sie durch Zeitzuschläge (Reduzierung der Belastungszeit) abgegolten werden Abgeltung durch „Kohle“ soll nach-rangig möglich sein 21. Januar 2001

Menschen können mehr – Gute Arbeit braucht Beteiligung Was sind die Probleme? Anforderungen an Qualität, Menge, termingerechte Fertigung nehmen zu, die Beschäftigten haben aber keinen Anspruch an der Arbeitsinhalts – und Arbeits ablaufgestaltung mitzuwirken Wir können mehr 21. Januar 2001

Menschen können mehr – Gute Arbeit braucht Beteiligung Was sind unsere Forderungen? Arbeitsgestaltung (Aufgaben, Inhalte, Form), Arbeitsgegenstand und – um-gebung einschließlich der Betriebs-mittel sollen der Mitbestimmung des BR unterliegen Beschäftigte erhalten mehr Beteili-gungsrechte Wir können mehr 21. Januar 2001

Reform des FlächenTV Wer regelt was? Bei der Gestaltung eines neuen Vertrages zur Gestaltung der Arbeits-, Leistungs- und Entgeltbestimmungen muß neu überprüft werden, welche Elemente abschließend im FlächenTV geregelt werden, und... ..welche Elemente durch Betriebsvereinba-rung oder durch ErgänzungsTV geregelt werden Die immer wieder neu entfachte Debatte um § 77.3 BetrVG braucht (auch) eine tarifpolitische Antwort! 21. Januar 2001

ERA Perspektive A Wir werden jetzt zum Abschluß bringen Wir gewinnen damit die Regelungs-kompetenz in zentralen Feldern der Tarifpolitik wieder zurück Wir machen den Weg (Kopf) frei für die nächsten wichtigen Etappen in der Tarifpolitik der IG Metall ERA A 21. Januar 2001

Zeitschiene und Prioritäten 2000 2001 2002 2003 ERA A Einkommen Arbeitszeit 21. Januar 2001

Druck machen I kommt nicht von allein. Die Ver-handlungen zeigen, daß die AG-Verbände zwar mitmachen, aber beim Abschluß sparen wollen. Das Zauberwort heißt „Kostenneu-tralität“. Die Erwartung vieler Kolleginnen und Kollegen richtet sich auf die materielle Seite. D.H. die Arbeiter hoffen auf Besserstellung – manche Angestellten befürchten das dies zu ihren Lasten geht. ERA A 21. Januar 2001

Druck machen II Die neue Qualität der gemeinsamen besteht in der Ausweitung von Beteiligungsrechten vor allem für die Be-schäftigten. Gerade diese Elemente werden nur durchsetzbar sein, wenn es gelingt dafür auch Druck zu machen. ERA A 21. Januar 2001

ERA AKTIONSRAHMENPLAN I A Info-Kampagne Aktionsplanung Tatort Betrieb Arbeit und Leistung gestalten Tatort Betrieb Lernen für die Zukunft Tatort Betrieb Arbeit gerecht Bewerten und bezahlen Tarifbewegung 2002 21. Januar 2001

ERA Aktionsrahmenplan II A Orientierung von Haupt- und Ehrenamtlichen auf Ziele, Inhalte und Durchsetzung des Schulung von Multiplikatoren Workshops zur Aktionsplanung in Betrieb und Verwaltungsstelle Vorbereitung Tatort Betrieb Erstellung von Propaganda material und PR - Konzept Info-Kampagne Aktionsplanung bis März 2001 ERA A 21. Januar 2001

Aktionsrahmenplan III Tatort Betrieb Arbeit und Leistung gestalten bis Juni 2001 Info über Themenkomplex in Betriebs- und oder Mitgliederversammlung Bestandsaufnahme der themenbezo-genen Situation im jeweiligen Betrieb Auswertung Arbeitsgestaltung und Beteiligung Auswertung Belastungen und Erschwernisse Auswertung Leistungsprofile, -verdichtung und Personalbesetzung Veröffentlichung der Ergebnisse und Abgleich mit – Konzept IG Metall ERA A 21. Januar 2001

ERA Aktionsrahmenplan IV A Tatort Betrieb Lernen für die Zukunft bis Juli 2001 Info über Themenkomplex in Betriebs- und oder Mitgliederversammlung Bestandsaufnahme der themenbezo-genen Situation im jeweiligen Betrieb Auswertung Fachkräfte / Personal-entwicklung Auswertung Entwicklungs- und Quali-fizierungsinteressen Auswertung „Qualifizierungsplan“ Veröffentlichung der Ergebnisse und Abgleich mit – Konzept IG Metall ERA A 21. Januar 2001

ERA Aktionsrahmenplan V A Tatort Betrieb Arbeit gerecht bewerten und be- zahlen bis November 2001 Info über Themenkomplex in Betriebs- und oder Mitgliederversammlung Bestandsaufnahme der themenbezo-genen Situation im jeweiligen Betrieb Auswertung Arbeitsgestaltung / An-forderungsprofile Auswertung Eingruppierung Auswertung „Kostenneutralität“ Veröffentlichung der Ergebnisse und Abgleich mit – Konzept IG Metall ERA A 21. Januar 2001

ERA Aktionsrahmenplan VI A Frühzeitige Forderungsdiskussion in der Tarifkommission mit Zuspitzung auf Thematisierung Entgelttabelle und „Kostenneutralität“ Verknüpfung fairteilen, Beteiligung und Volumensdiskussion Frühzeitige Festlegung auf zentral koordinierte Verhandlungen Orientierung auf Arbeitskampfszenario Tarifbewegung 2002 ab Oktober 2001 ERA A 21. Januar 2001

Terminübersicht* * Soweit derzeit festgelegt Multiplikatorenseminare 04.bis 07. 02. HB 07.bis 09. 02. NwNds 18.bis 21. 02. HH/MVP 21.bis 23. 02. SH MobilisierungsWorkshops 18.bis 21. 03. HH/SH/MVP 21.bis 23. 03. NwNds/UW * Soweit derzeit festgelegt Reg Tarifkommission 27.02. SH u. MVP 28.02. HH u. HB 01.03. NwNds Verhandlung 28.03. 2001 21. Januar 2001