Allgemeine Informationsveranstaltung

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 Präsentation transkript:

Allgemeine Informationsveranstaltung 20. November 2012

Inhalt der heutigen Informationsveranstaltung Allgemeines Prüfungsordnungen Studienfortschrittskontrolle Atteste (Härtefall-)Anträge Bescheide Abschlussarbeiten APSO Vorgezogene Leistungen Beurlaubung Termine / Fristen

Allgemeines Informationen zum Studium allgemeine Fragen: Infopoint studienrelevante Fragen: Studienberatung und –koordination fachspezifische Fragen: Fachstudienberatung EDU-Homepage und Wiki lesen Informationen über Leistungsstand Bescheide, Leistungsnachweise Pflicht der Kenntnis von APSO, FPSO und ggf. LPO I Regelmäßiger Abruf von mytum-Mails

Prüfungsordnungen rechtliche Grundlage für den Studiengang Qualifikationsvoraussetzungen Prüfungsfristen und Studienfortschrittskontrolle Modulkatalog Pflichtmodule Wahlmodule können vom PA fortgeschrieben werden ggf. Wahlpflichtmodule

Studienfortschrittskontrolle Wo steht die Studienfortschrittskontrolle? - § 38 FPSO bzw. § 10 APSO Welche Hürden gibt es z.B. im Bachelor? Bis Ende des 2. FS: mindestens eine Modulprüfung aus den Grundlagen (§ 38 FPSO) 3. FS: mindestens 30 Credits (BB) bzw. 15 Credits (NB), 4. FS: mindestens 60 Credits (BB) bzw. 50 Credits (NB), 5. FS: mindestens 90 Credits (BB) bzw. 80 Credits (NB), 6. FS: mindestens 120 Credits (BB) bzw. 105 Credits (NB), 7. FS: mindestens 150 Credits (BB) bzw. 135 Credits (NB), 8. FS: mindestens 180 Credits (BB und NB)

Atteste Unterrichtsfach Sport: alle Atteste, die den Sport betreffen, bitte an die Fakultät Sport! Lassen Sie sich immer Atteste ausstellen und sammeln Sie diese. Abschlussarbeiten: Atteste dringend notwendig Dauer und Begründung der Prüfungsunfähigkeit müssen daraus hervorgehen. https://portal.mytum.de/studium/pruefungen/ruecktrittsbestimmungen

(Härtefall-)Anträge Was: individuelle Probleme mit dem Studienfortschritt Nachmeldungen zu Prüfungen Gewährung einer mündl. Prüfung wg. Auslandsstudiums Mängel im Prüfungsverfahren Nachteilsausgleich Antragsstellung erfolgt an den jeweiligen Prüfungsausschuss über die Schriftführerinnen Bitte legen Sie alle entscheidungsrelevanten Nachweise dem Antrag bei!

Bescheide Wo finde ich sie? Welche Bescheide gibt es und wann? TUMonline Welche Bescheide gibt es und wann? Semesterbescheide, ENB-Bescheide Welche Folgen hat ein Bescheid? Wann sollte / muss ich Widerspruch einlegen? 1 Monat nach Bekanntgabe Wichtig: Vor dem offiziellen Widerspruch bitte unbedingt bei der Schriftführung melden! In vielen Fällen ist ein Widerspruch nicht nötig!

Abschlussarbeiten Eine Anmeldung bei der EDU ist notwendig. Regelungen in §18 APSO und §46 FPSO Inhaltliche und gestalterische Regelungen bestimmen immer die anbietende Fakultät bzw. der Themensteller. Vorlage Deckblatt und Erklärung sind auf dem Wiki zu finden. In der Regel ist kein Zweitgutachter nötig. Titel ist auf Deutsch und Englisch nötig.

Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung Wird durch die Fachprüfungsordnung (FPSO) ergänzt und geht dieser im Zweifel vor Gilt TU-weit für alle Bachelor- und Masterstudiengänge Enthält allgemeine Regelungen zu Modularisierung, Prüfungen, Prüfungsanmeldung, Anrechnungen, Bewertung von Leistungen, Abschlussarbeiten, Nachteilsausgleich, Schutzfristen, Mängel im Prüfungsverfahren, Täuschung, Wiederholung, Einsicht, Zeugnis, Prüfungsausschuss, Bescheide, etc.

APSO: Prüfungen Zu jeder Prüfung ist eine Anmeldung nötig! (Auch zu jeder Wiederholungsprüfung!) Wiederholung von Modulteilprüfungen: 1. Gesamtmodul ist nicht bestanden beschränkt auf nicht bestandene Teilprüfungen 2. Gesamtmodul ist nach Verrechnung bestanden In mindestens zweisemestrigen Modulen ist die Wiederholung auch vor Bekanntgabe der verrechneten Modulnote auf Antrag möglich. In der FPSO kann festgelegt werden, dass alle Modulteilprüfungen von bestimmten Modulen bestanden sein müssen.

Allgemeine Prüfungs- und StudienOrdnung (APSO) Prüfungseinsicht § 25 Abs. 3 Täuschung bei schwerwiegender oder wiederholter Täuschung: Exmatrikulation möglich! Anrechnungen gleichwertige Leistungen werden grundsätzlich angerechnet kann pro Studiengang nur einmal und nur binnen des jeweils ersten Studienjahres beantragt werden

Vorgezogene Leistungen Prinzipiell möglich; Ausnahme: Unterrichtsfach Englisch Eine Anerkennung ist innerhalb eines Jahres nach Immatrikulation i. d. Master möglich. Es wird ein Antrag für alle Leistungen gestellt. Leistungen mit Prüfungsversuchen im Master können nicht mehr anerkannt werden.

Beurlaubung Wann und wie? Gründe Fachsemester (nur Fall B) bis zum ersten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters Antrag an das Immatrikulationsamt ggf. Antrag auf Rückerstattung der Studienbeiträge Gründe Elternzeit, Pflege eines Angehörigen (Fall A) Auslandsaufenthalt, Praxissemester, Krankheit (Fall B) Fachsemester (nur Fall B) Fachsemesterzahl wird zunächst nicht weitergezählt Prüfungen im Urlaubssemester / Anerkennungen (nur Fall B) nur Wiederholungsprüfungen (an der TUM) Prüfungen im Ausland möglich; ab einer Anerkennung von 22 ECTS wird das Fachsemester automatisch hochgezählt

Nachtrag zur Beurlaubung In einem Urlaubssemester ist weder die Anmeldung noch die Abgabe einer Abschlussarbeit möglich. Eine Leistung, die den Ansprüchen einer Abschlussarbeit genügt und in einem beurlaubten Praxis- oder Auslandssemester erbracht wurde, kann anerkannt werden.

Termine / Fristen Rückmeldung (immer 15.2. oder 15.8.) Bewerbungsfristen Immatrikulation und Exmatrikulation Prüfungszeiträume und Notenschluss http://portal.mytum.de/studium/semestertermine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen Unterrichtsfachwechsel (BB) Belegfristen (nur LMU) Information über LMU, Vorlesungsverzeichnis

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!