Grundlagen der Bilanzanalyse

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 Präsentation transkript:

Grundlagen der Bilanzanalyse Prof. Dr. W. Schmeisser Referat ist so aufgebaut, daß wichtigste strukturelle Informationen auf Folien gegeben sind und weiterführende, jedoch nicht unwichtige, Erklärungen mündlich gegeben werden.

Begriff § 242 bzw. § 264 HGB Pflicht zur Rechenschaft Aufzeigen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage  wirtschaftliche Lage KapGes zus. Anhang, bzw. Lagebericht GOB des 264 II 1: Jahresabschluß hat „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln“ Vermögens- und Finanzlage sind erkennbar aus Bestandsgrößen, Ertragslage wird v.a. aus Stromgrößen der GuV deutlich Bilanz und GuV sind also Daten die man nutzen kann um sich mit Hilfe der Bilanzanalyse ein Gesamturteil über die finanzielle Stabilität und Ertragsstärke eines Unternehmens zu bilden

Ziel Entscheidungsrelevante Informationen gewinnen über gegenwärtige wirtschaftliche Lage und künftige wirtschaftliche Entwicklung, die dem Jahresabschluß (JA) und Lagebericht (LB) des Unternehmens nicht direkt zu entnehmen sind 1. Erst Auswertung durch methodische Aufarbeitung und Vgl. versch. Angaben des JA, LB mit anderen Angaben und Vernetzung der Erkenntnisse führt zu Gesamturteil über wirtschaftl. Lage

Interessenten Externe Bilanzanalytiker Interne Bilanzanalytiker Kreditgeber, Kreditversicherer, Auskunfteien (Klein-)Aktionäre, externe Gesellschafter Rating-Agenturen Lieferanten Kunden Finanzanalysten Bundesbank /EZB Arbeitnehmer, Gewerkschaften Konkurrenzunternehmen Presse Unternehmensleitung (Vorstand, GF) Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Beirat, Jahresabschlußprüfer) Beteiligungscontroller Großaktionäre Großkreditgeber Finanzverwaltung Kreditnehmer in der Lage, Zinsen und Tilgungsbeträge fristgerecht zurückzuzahlen?; üblich, daß auch bei geringem Kreditvolumen der JA des Kunden eingefordert wird; (potentielle) Aktionäre entsprechend ihrer Anlagestrategie (Risiko und Rendite) Wertpapiere zu (ver)kaufen RA: Bonität feststellen, zusätzl. außerbilanzielle Faktoren wie Unt.-größe, Branchenrisko, Diversifikationsgrad, Marktanteil, Prod.-qualität, Image; davon hängen FK-Kosten ab (Risikozuschlag auf den landesüblichen Kapitalmarktzinsfuß risikoloser Anleihen) (Rm-Rf?) FA: künft. Ertragskraft oder Rentabilität, Empfehlungen Aktien(ver)kauf DBb prüft Bonität der Wechselverpflichteten vor dem Ankauf von Wechseln (Rediskontierung) AN: Bestandskraft, Arbeitsplatzsicherheit, Lohnforderungen Info der Leser, aussagefähigere Kennzahlen, Ausgangspunkt für weitere journalist. Recherchen 1. Globale Info, 2. Rechenschaft der Kaufleute vor sich selbst, 3. interne Planung und Kontrolle, 4. Kennzahlen wie GesKapRent oder ROI als Zielgrößen für Tochterunt. oder Unternehmenssparten, 5. von Gläubiger erwartete Bilanzrelationen (zB Kapitalstrukturregeln, Kapitalbindungsregeln) eingehalten?  Eingriff durch Bilanzierungswahlrechte und Ermessensspielräume zu bilanzpolit. Maßnahmen um Soll-Ist-Abgleich anzustreben, 6. Vgl. mit Konkurrenz und Benchmark, um über eigene Schwächen und Stärken informiert zu sein Bedeutsame Adressaten, sog. Bestätigungsvermerk nach 322 II HGB daß ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr. Bild der VFE-Lage vorliegt; stichprobenartige Prüfung ob der JA im wesentlichen die wirtschaftl. Lage wiedergibt (Redepflicht? Prüfhypothese?) Info und Kontrolle, ob vorgegebene finanz. Ziele wie zB Einhaltung des Mindest-ROI erreicht wurden Gem. §§ 193-200 AO Auskunftsrechte, die über Rechte eines ext. JA-Adressaten hinausgehen; Ziel: Info über den tatsächlich erzielten, aus dem Jahreserfolg abgeleiteten steuerpflichtigen Gewinn zu erhalten

Finanzielle Ziele des Unternehmens Geld verdienen Verdienstquelle sichern Ertragskraft Finanzielle Stabilität Angestrebte Bestandsfestigkeit Ziele des Unternehmers und des Bilanzanalytikers...

Ziele des Bilanzanalytikers Wieviel Geld hat das Unter- nehmen tatsächlich verdient? Wie sicher ist die Verdienstquelle beim analysierten Unternehmen? Wie ist die tatsächliche Bestandsfestigkeit? Analyse des JA Erfolgswirtschaftliche Gesichtspunkte: Finanzswirtschaftliche Gesichtspunkte: Tatsächlich erzielte VFE-Lage durch bilanzpolitische Maßnahmen zu vom Unternehmen signalisierte VFE-Lage Erfolgswirtschaftliche Analyse Finanzwirtschaftliche Analyse

Vielzahl von Informationswünschen mit einem unterschiedlichen Detaillierungsgrad, also vielfältige Kennzahlen  Grundsätzliche Vorgehensweise bei Bilanzanalyse unterscheidet sich jedoch kaum

Konzeption Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1. Aufbereitung des JA und des zusätzlichen Datenmaterials in einem Erfassungsschema für Bilanz und GuV 2. Kreative Kennzahlen- und Hypothesenbildung zu (möglichst) jeder Kennzahl 3. Feedback Kennzahlenauswahl und Kennzahlengewichtung 4. Kennzahlenvergleiche und Zielvorgaben 5. Interpretation der Analyseergebnisse und Gewinnung eines Gesamturteils 6.

1. Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1.

Schritt 1: Sammlung von Daten über ... Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Makroökonomische Entwicklung Konkurrenz- und Branchenverhältnisse Kundenstruktur Alter und Größe des Unternehmens Beschaffungs- und Absatzmärkte Mitarbeiterzahl und Produktionsprogramm 1. wie z.B. Zinsen, Inflation, Konjunktur der Gesamtwirtschaft bzw. Branche

Schritt 1: Sammlung von Daten über ... Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtsform der Gesellschaft Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Rechtliche Verhältnisse auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten Falls das Unternehmen einen Geschäftsbericht veröffentlicht, lassen sich im Anhang und Lagebericht gem. §§ 284-289 HGB der überwiegende Teil der o.g. Infos finden. Weitere Informationsquellen sind z.B. auch das Handelsregister, Tagespresse, Verbände, Branchendienste, Forschungseinrichtungen, Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und sog. Handelsauskünfte, wie z.B. der Verband der Vereine Creditreform (VVC), die auch nach dem Schulnotenprinzip einen Bonitätsindex erstellen.

1. 2. Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1. Aufbereitung des JA und des zusätzlichen Datenmaterials in einem Erfassungsschema für Bilanz und GuV 2.

Schritt 2: Aufbereitung ... Warum? Beeinträchtigung des zu gewinnenden Urteils über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens durch Bilanzpolitik „zielgerichtete Beeinflussung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts mit Hilfe legaler Maßnahmen wie Wahlrechte und Ermessensspielräume“ „Creative Accounting“: Kennzahlen so bilden, daß bilanzpolitische und sachverhaltensgestaltende Maßnahmen nicht zu einer Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Lage des zu analysierenden Unternehmens führen Bilanzpolitik: Zielgerichtete Verschleierung!

Arten der Maßnahmen Bilanzieller Ansatz- und Bewertungswahlrechte Ermessenspielräume und sog. Sachverhaltsgestaltungen Progressive Bilanzierung für Ausweis eines möglichst hohen Jahresüberschusses, stille Rücklagen auflösend Konservative Bilanzierung für Ausweis eines möglichst geringen Jahresüberschusses, Bildung stiller Rücklagen

1. Ansatz- und Bewertungswahlrechte Im deutschen Bilanzrecht sind bilanzpolitisch besonders bedeutsam z.B.: Aktivierungswahlrecht für ein Disagio, § 250 III 1 HGB Aktivierungswahlrecht für einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert, § 255 IV HGB Wahlrecht, die Herstellungskosten entweder zu Teilaufwand oder zu Vollaufwand zu bewerten, § 255 II und III HGB

2. Ermessensspielräume Genutzt anhand der: Wahl der Abschreibungsmethode Bemessung der Nutzungsdauer abnutzbarer Vermögensgegenstände des AV im Sinne des § 253 II 1, HGB Schätzung des Restbuchwertes beim Ausscheiden eines Anlagegegenstandes Bewertung von Rückstellungen gem. § 253 I 2, HGB Zweckgerichtes Verhalten im Umgang mit Ermessensspielräumen mit Hilfe einer ordnungsgemäßen Buchführung im Sinne der Rechenschaft und Kapitalerhaltung läßt sich selbst durch den Abschlußprüfer nicht sicherstellen aufgrund der

3. Sachverhaltsgestaltungen z.B. durch „Windowdressing“: Liquidität wird durch FK-Aufnahme über den Bilanzstichtag gehalten „Sale-and-lease-back“: Anlagegüter werden veräußert und gleichzeitig vom veräußernden Unternehmen zurückgemietet Anteil des AV verringert sich, Kassenbestände erhöhen sich, diese evtl. zur Tilgung kurzfrist. Verbindlichkeiten, Anteil der Schulden am Gesamtkapital vermindert sich; Bilanzrelationen wie z.B. EK-Quote verbessern sich

Ziel der Aufbereitung Informationsmängel des Jahresabschlusses zu beheben und ihn für Vergleiche, also weitergehende Auswertung, vorzubereiten Erst dann ist Bilanzanalytiker in der Lage, akzeptable Zeit-, Unternehmens- und Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen Nur wenn erkennbare – und insofern korrigierbare Unterschiede in den Jahresabschlüssen verschiedener Perioden oder verschiedener Unternehmen durch eine vollständige Erfassung und möglichst einheitliche Aufbereitung aller bilanzrelevanten Informationen beseitigt werden, ist ... (s.o.)

1. 2. 3. Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1. Aufbereitung des JA und des zusätzlichen Datenmaterials in einem Erfassungsschema für Bilanz und GuV 2. Kreative Kennzahlen- und Hypothesenbildung zu (möglichst) jeder Kennzahl 3.

Schritt 3: Kreative Kennzahlenbildung... Arten: Absolute Kennzahlen, z.B. Jahresüberschuß, Umsatz, Bilanzsumme Relative Kennzahlen, d.h. Verhältniszahlen Gliederungszahlen, Beziehungszahlen oder Indexzahlen

Relative Kennzahlen Gliederungszahlen: Betrachtung einer Teilgröße in Relation zu zugehöriger Gesamtgröße, z.B. Eigenkapitalquote Beziehungszahlen: Betrachtung der Relation zweier verschiedenartiger Größen, wie Ursache-Wirkung oder Mittel-Zweck-Beziehung, z.B. Eigenkapitalrentabilität Indexzahlen: Absolute Zahl für einen Zeitpunkt bzw. -raum in Relation zu gleicher Zahl zu einem früheren Zeitpunkt bzw. –raum, z.B. prozentuales Wachstum EK / GK JÜ / EK

Zwei Voraussetzungen – 1. Entsprechungsprinzip Betriebswirtschaftliche Akzeptabilität nur gegeben, wenn sich die in Zähler und Nenner einbezogenen Größen zeitlich, sachlich und wertmäßig entsprechen. Zeitlich: EKR nach Steuern; EK bezieht sich jedoch auf einen Zeitpunkt, muß also zeitlich äquivalent gemacht werden, damit beide Zahlen sich auf den gleichen Zeitraum beziehen, daher Verwendung des durchschnittlichen EK während des Jahres Sachlich: Bei EK-Rentabilität eines Konzerns Kürzung der Kennzahl „Gewinn“ (bzw. „Verlust“) im Zähler um den auf die Minderheitsgesellschafter des Konzerns entfallenen Teil, wenn im Nenner das EK des Konzerns ausgewiesen ist. Wertmäßig:Kapitalumschlaghäufigkeit = Umsatzerlöse / Durchschnittliches Gesamtkapital; Bewertung U‘erl. Zu Verkaufspreisen, DGKap stellt jedoch Äquivalent des mit den AHK bewerteten Vermögens dar, man müßte es jeweils umrechnen

2.: Neutralisierungsprinzip Grundsatz, nachdem vom Unternehmen verschleier-te wahre wirtschaftliche Lage durch Kennzahlen-bildung konterkariert wird. Wesentliche bilanzpolitische Bereiche der Bilanzie-rung identifizieren und versuchen, deren Einfluß auf die Kennzahlengrößen zu neutralisieren Größter bilanzpolitischer Spielraum z.B. Zuführung / Auflösung zu Rückstellungen, (außer)planmäßige Ab-schreibungen und Zuschreibungen Versuch, Cash Flow retrograd zu schätzen Bilanzpolitische Maßnahmen des Unternehmens werden häufig nicht genannt, daher muß Bilanzanalytiker versuchen, Kennzahlen zu bilden, die die Bilanzpolitik konterkarieren (neutralisieren) Konterkariert: hintertreiben Nicht auszahlungswirksame Aufwendungen (z.B. Normalabschreibungen) zum Jahreserfolg hinzu- und nicht einzahlungswirksame Erträge (z.B. Auflösungen von nicht benötigten Rückstellungen) vom Jahreserfolg abrechnen.

Hypothesenbildung Bildung von Arbeitshypothesen Ist ein hoher (niedriger) Kennzahlenwert positiv oder negativ zu bewerten? „G>K“ Ermittlung der Hypothese deduktiv aus Unter-nehmenszielen, oder induktiv aus betriebswirt-schaftlichen Überlegungen bzw. Erfahrung des Bilanzanalytikers Allgemein bewährte Aussagen, wie einzelne Kennzahlen zu bewerten sind, existieren bislang nicht, weil die Bedingungen, für die bestimmte Aussagen gelten, zu komplex sind. Hohe EKQ muß nicht unbedingt positiv beurteilt sein, wenn sie das Unternehmen dazu veranlaßt, besonders risikoreiche Geschäfte einzugehen. G>K gesundes Unternehmen weist im Durchschnitt höhere Werte auf als ein krankes Unternehmen; „Höhere EKQ führt zu einem geringeren Risiko der Bestandsgefährdung“ hohe Rentabilität z.B. wird von allen positiv bewertet Offenlegung der Hypothesen erwünscht, da z.B. die Meinung über Personalaufwandsquote abhängt von Wertschöpfung und Fertigungstiefe Deduktiv: Induktiv:

1. 2. 3. 4. Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1. Aufbereitung des JA und des zusätzlichen Datenmaterials in einem Erfassungsschema für Bilanz und GuV 2. Kreative Kennzahlen- und Hypothesenbildung zu (möglichst) jeder Kennzahl 3. Kennzahlenauswahl und Kennzahlengewichtung 4.

Schritt 4: Kennzahlenauswahl und Kennzahlengewichtung (1) Ganzheitlichkeitsprinzip Ausgesuchte Kennzahlen sollten möglichst alle Informationsbereiche des JA und damit der wirtschaftlichen Lage abdecken Objektivierungsprinzip Ein Dritter gelangt nach demselben Verfahren zum gleichen Gesamturteil Ziel einer BA: ein objektives, d.h. intersubjektiv nachprüfbares Gesamturteil über die wirtschaftliche Lage des zu analysierenden Unternehmens zu fällen Kennzahlen dürfen also nicht nach subjektivem Belieben ausgesucht werden, vielmehr müssen sie auf nachprüfbare Weise nach dem Neutralisierungs-, Ganzheitlichkeits- und Objektivierungsprinzip ausgewählt werden Des weiteren müssen die gewonnenen Kennzahlen gewichtet oder auf plausible Art und Weise so miteinander verbunden werden, daß die gewonnenen Teilurteile zu einem eindeutigen, widerspruchsfreien Gesamturteil aggregiert werden können.

Schritt 4: Kennzahlenauswahl und Kennzahlengewichtung (2) Kennzahlensysteme (z.B. DuPont, EKR-EKQ) Auswahl und Gewichtung von Kennzahlen mit mathematisch-statistische Verfahren (z.B. Multivariate Diskriminanzanalyse) Auswahl-, Gewichtungs- und Verdichtungsprozeß  führt zu einem Kennzahlensystem Bei den meisten Kennzahlensystemen wird eine Spitzenzahl als Gesamturteilsbasis gewählt und aufgrund analytischer Überlegungen in mehrere Unterkennzahlen zerlegt, wodurch eine Kennzahlenpyramide bzw. – hierarchie enteht. Eindimensionalität der Kennzahlenanalyse wird so überwunden MDA: Tausende von Unternehmensanalysen werden verglichen, um herauszufinden, aufgrund welcher Merkmale (hier: Kennzahlenwerte) sich (nicht-) bestandsgefährdete Unternehmen signifikant unterscheiden. Unterteilung in Güte- oder Risikoklasse. Insolvenz ist zwar häufigster Fall der Zerschlagung eines Unternehmens, kommt in westl. Ländern jedoch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 1% (1996) vor.

DuPont-Kennzahlensystem ROI Gesamtkapital-umschlagshäufigkeit x Umsatzrentabilität : : Periodenerfolg Umsatzerlöse Umsatzerlöse Gesamtvermögen - + Umsatzerlöse Aufwand Umlaufvermögen Anlagevermögen

1. 2. 3. 4. 5. Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1. Aufbereitung des JA und des zusätzlichen Datenmaterials in einem Erfassungsschema für Bilanz und GuV 2. Kreative Kennzahlen- und Hypothesenbildung zu (möglichst) jeder Kennzahl 3. Kennzahlenauswahl und Kennzahlengewichtung 4. Kennzahlenvergleiche und Zielvorgaben 5.

Schritt 5: Kennzahlenvergleiche... Drei verschiedene Vergleichsobjekte: Betriebsvergleich Voraussetzung: höchstmögliche Strukturgleichheit Störquellen: unterschiedliche Branche, Standort, technische Ausstattung, Produktionstechnik, Produktionstiefe... Zeitvergleich Betriebswirtschaftliches Erfolgsspaltungskonzept: Vergleich der um außergewöhnliche, betriebs- oder periodenfremde Vorgänge, bereinigten, regelmäßigen Jahreserfolge Bildung von Kennzahlen allein läßt selbst bei Verwendung des Kennzahlensystems noch kein Urteil über die wirtschaftliche Lage eines Unt. zu, da ein Maßstab fehlt, an dem die Kennzahl gemessen werden kann  Kennzahlenvergleich, und es bedarf der vorgenannten Hypothese (Kennzahlenwert gut oder schlecht?) Strukturgleichheit: alle Merkmale zweier Objekte gleichen sich bis auf eines Zeitvergleich deckt mitunter bilanzpolitische Aktionen der Gewinn- oder Verlustverlagerung in künftige Perioden auf Grundsatz der Stetigkeit der Bewertungsmethode nach § 252 HGB, sonst bei KapGes Erläuterungen; Anhang lohnt sich, wenn Unterscheidbeiträge die sich aus Methodenwechsel ergeben haben, angegeben und begründet werden Bewährt hat sich 5-Jahres-Zeitraum, am besten: graphische Darstellung; nicht vergessen: auch hier kann es sich um einen Schlendrian-Schlendrian-Vgl. handeln

Handelsrechtliches Erfolgsspaltungskonzept: untypische Erfolgsbeiträge die regelmäßig anfallen und aperiodische Erfolgsbeiträge, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren sind im ordentlichen Ergebnis und somit im sonstigen betrieblichen Ergebnis auszuweisen Soll-Ist-Vergleich ermittelter „Ist“ versus normativer (maßgebender) „Soll“-Wert. Soll-Wert entweder induktiv aus empirisch getesteten Kennzahlen (z.B. Kennzahlen der 10 besten Unternehmen der Branche) oder deduktiv aus Unternehmenszielen ableiten Soll-Ist: eignet sich gut als Ergänzung. Solche quantitativen Angaben finden sich zunehmend, jedoch noch immer zu wenig in Berichten des Vorstandsvorsitzenden oder Prognoseberichten, die nach § 289 und 315 HGB vorgeschrieben einen Teil des (Konzern-) Lageberichtes darstellen Ein Sollwert für die EK-Rendite, also für das Ziel „Geld verdienen“ kann man ableiten aus z.B. langfristigen Renditen risikoloser Anlagen auf dem Kapitalmarkt, zuzüglich eines festzulegenden Risikoaufschlages; . Auch der normative Sollwert „Goldene Bilanzregel“ (AV finanzieren durch EK) oder die „Goldene Finanzierungsregel“ (langfristig im Unt. Gebundenes Vermögen sollte mindestens durch langfr. Zur Verfügung stehendes Kapital gedeckt werden) eignet sich zum Soll-Ist-Vergleich.

1. 2. 3. 4. 5. 6. Sammlung von Daten über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen 1. Aufbereitung des JA und des zusätzlichen Datenmaterials in einem Erfassungsschema für Bilanz und GuV 2. Kreative Kennzahlen- und Hypothesenbildung zu (möglichst) jeder Kennzahl 3. Feedback Kennzahlenauswahl und Kennzahlengewichtung 4. Kennzahlenvergleiche und Zielvorgaben 5. Interpretation der Analyseergebnisse und Gewinnung eines Gesamturteils 6.

Schritt 6: Interpretation der Analyse-ergebnisse... (1) Ursachen für Kennzahlenänderung gegenüber Vergleichsmaßstab Beurteilung, ob Abweichungen dauerhaft oder einmalig sind, und ob Kennzahlenwerte in die Zukunft projizierbar werden dürfen bzw. müssen

Schritt 6: Interpretation der Analyse-ergebnisse... (2) „Qualitative Bilanzanalyse“: Interpretation der Abweichungen anhand von Informationen über wirtschaftliche und rechtliche Rahmen-bedingungen (Feedback) „Semiotische Bilanzanalyse“: Untersuchung der Sprache des Geschäftsberichts, z.B. Präzisionsgrad der Aussagen, unterschiedliche Formulierungen für denselben Sachverhalt... Anhang lesen: z.B. deuten stille Rücklagen bildende, d.h. „ergebnisverschlechternde“ Maßnahmen auf ein besseres Jahresergebnis hin, als im Jahresabschluß gezeigt wird... Vice versa Semiotisch: Sprache des Geschäftsberichts untersuchend, z.B. Präzisionsgrad der Aussagen, oder ob im Zeitverlauf unterschiedliche Formulierungen für denselben Sachverhalt benutzt werden – unt. Wertungen... Saarbrücker Modell: aufgrund langjähriger Erfahrung wurden vier besonders trennfähige Kennzahlen ausgewählt, die gleich gewichtet wurden: EKQ, Gesamtkapitalrentabilität, Cash Flow-ROI, Cash Flow-Umsatzrentabilität

Gesamturteil Gesamturteil über wirtschaftliche Lage ermitteln und abgeben Finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Analyse unter Zuhilfenahme der qualitativen Bilanz-analyse und der Information über die wirtschaft-lichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führen zu Teilurteilen  Gesamturteil z.B. Verwendung von Checklisten auf Basis eines Scoring-Modells „Saarbrücker Modell zur Unternehmensbeurteilung“ Kriterien zu Teilurteile als auch Gewichtung der Zusammenführung muß expliziert werden

Literatur Baetge, Jörg: Bilanzanalyse. Düsseldorf: IDW-Verlag, 1998. HGB, 34. Auflage. DTV-Verlag, 1999.