Gliederung Rückblick und Einordnung Überblick über das Anlagevermögen

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Prüfung des Anlagevermögens Universität Trier Fachbereich IV PbSf im Hauptstudium WS 2003/04 Der Jahresabschluss und die sich anschließende Jahresabschlussprüfung Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens Veranstalter: Prof. Dr. Dieter Rückle Dipl. Kfm. Marco Ulrich WP Dipl. -math.-oec. Holger von Keutz Referenten: Norbert Clemens Michael Engels Tongtong Liu Alexander Schmidt Christian Thielmann Markus Weber

Gliederung Rückblick und Einordnung Überblick über das Anlagevermögen Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Prüfprogramm Schlussbemerkung

Rückblick und Einordnung Prüfungsziel Allgemeines Prüfungsziel Prüfungsurteil bezüglich der Konformität der Abschlussaussagen mit den Rechnungslegungsnormen mit hinreichender Sicherheit zu erlangen Abschlussaussagen (Financial Statements) einzelne Prüfungsziele Vollständigkeit (comlpeteness) Richtigkeit (allocation) Vorhandensein (existence) Abgrenzung (correct occurrence) Bewertung (valuation) Rechte und Verpflichtungen (rights and obligations) Ausweis und Erläuterung (presentation and disclosure) Rechnungslegungsnormen: Handelsgesetzbuch (HGB) Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Hinreichende Sicherheit: mit festgelegtem Prüfungsrisiko

Rückblick und Einordnung Prüfungsprogramm Prüfungsziel Prüfungsstrategie Prüfungsprogramm Personelle Planung Sachliche Planung Zeitliche Planung Prüffelder Prüffeldspezifische Ziele Prüfungshandlungen

Gliederung Rückblick und Einordnung Überblick über das Anlagevermögen Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Prüfprogramm Schlussbemerkung

Vorstellung des Anlagevermögens Definition des Anlagevermögens § 247 II HGB: „ die … [handelsrechtliche Vermögens-] … Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“ Vermögensgegenstand: wirtschaftliche Werte, die selbständig bewertbar und selbstständig verkehrsfähig sind Zweckbestimmung: ist entscheidend für die Zuordnung des Vermögensgegenstandes ( Entscheidung bei Unternehmensleitung) Dauerhaftes Dienen: der Vermögensgegenstand muss seinen Nutzen über einen gewissen Zeitraum abgeben

Vorstellung des Anlagevermögens Anlagevermögen in der Bilanz § 266 II HGB : Aktivseite (Vermögensgegenstände) A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten Passivseite (Schulden)

Vorstellung des Anlagevermögens Posten des Anlagevermögens Geschäfts- oder Firmenwert Differenz zwischen dem Preis für ein neu hinzu gekauftes Unternehmen und die kumulierten Zeitwerte der aktivierungsfähigen Vg. abzüglich der Schulden Wahlrecht (§ 255 IV HGB) Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse, für die öffentliche Verwaltung ein Verleihungsrecht besitzt, kraft derer bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt oder öffentliche Sachen benutzt werden können. (z.B. Schankkonzession) Gewerbliche Schutzrechte sind Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrechte. Ähnliche Werte umfassen gesicherte (z.B. Miet und Bohrrechte) wie ungesicherte Rechtspositionen (z.B. nicht geschützte Erfindungen) sowie Wettbewerbsunterlassungsrechte. Lizenzen stellen vertragliche Vereinbarungen der Überlassung von materiellen wie auch immateriellen Vermögensgegenständen zur wirtschaftlichen Nutzung dar. Achtung Bilanzierungsverbot für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden (§ 248 HGB) Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (bspw. Verkehrskonzessionen, Patente) Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Geleistete Anzahlungen Anzahlungen auf den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen

Vorstellung des Anlagevermögens Posten des Anlagevermögens II. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen sind Vorleistungen, die sich auf die Anschaffung eines im Bau befindlichen Vermögensgegenstandes beziehen Anlagen im Bau sind zum Bilanzstichtag getätigte Investition in Sachanlagegegenstände, die jedoch am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sein dürfen. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Grundstücke sind abgegrenzte oder abgrenzbare Teile der Erdoberfläche, die entweder bebaut oder unbebaut sind. Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die nach Vorschriften des BGB wie Grundstücke behandelt werden (z.B. Erbaurechte, Dauerwohnrechte) Bauten sind Gebäude und andere Bauwerke. Gebäude sind fest mit dem Boden verbunden und bieten Menschen und Sachen Schutz gegen Witterungseinflüsse. Bauwerke sind bauliche Einrichtungen, die nicht unter die Gebäudedefinition fallen (z.B. Versorgungsanlagen, Untertagebauten) Technische Anlagen und Maschinen Dienen unmittelbar der Produktion. Maschinen sind technische Einrichtungen, die der Energieumwandlung, sowie zum Ersatz oder Stützung menschlicher Arbeitskraft dienen. Als technische Anlagen gelten technische Einrichtungen, die keine Maschinen sind (z.B. chemische Produktionsanlagen) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Hierunter fallen die mittelbar produktionsbezogenen Einrichtungen, die im Allgemeinen dem Betrieb und der Verwaltung dienen. z.B. Werkzeuge, Büroausstattung, Fuhrpark

Vorstellung des Anlagevermögens Posten des Anlagevermögens III. Finanzanlagen Anteile an verbunden Unternehmen Ausleihungen an verbunden Unternehmen Beteiligungen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen

Vorstellung des Anlagevermögens Posten des Anlagevermögens Ausleihungen Müssen das Merkmal der Kapitalhingabe erfüllen und liegen in Form unverbriefter Kapitalforderungen vor Werden nach dem jeweiligen Schuldnertyp aufgegliedert (2) Ausleihungen an verbundene Unternehmen (4) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (6) sonstige Ausleihungen Wertpapiere des Anlagevermögens (5) Dauerhafte Anlage, ohne Beteiligungsabsicht Festverzinsliche Wertpapiere (öffentliche Anleihen, Pfandbriefe) Wertpapierähnliche Rechte (Bundesschatzbriefe) Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen & Mitgliedsrechten (Aktien, Genussscheine) Besonderes Augenmerk auf dauernd dem Geschäftsbetrieb dienenden Positionen, die jedoch dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind (z.B. eigene Anteile) Analoges gilt auch für Zins und Gewinnansprüche Beteiligungen (3) & Verbundene Unternehmen (1) Anteile an anderen Unternehmen (exklusive Genossenschaften) Herstellung einer dauerhaften Verbindung Entscheidend ist die Beteiligungsabsicht, im Zweifel gilt eine Beteiligungsvermutung bei einer Beteiligungshöhe von mindestens 20% des Nennkapitals Position (1) Anteile an verbundenen Unternehmen als Unterfall der Beteiligung (§ 290 Mutter/ Tochter/ konzerntyp. Merkmale) (Quelle: Coenenberg, 2001, S. 162)

Vorstellung des Anlagevermögens Anlagevermögen in der Bilanz §§ 266 II , 269 HGB : Aktivseite (Vermögensgegenstände) -- Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen C. Rechnungsabgrenzungsposten Passivseite (Schulden)

Gliederung Rückblick und Einordnung Überblick über das Anlagevermögen Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Prüfprogramm Schlussbemerkung

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Inventar § 240 I, II HGB: „jeder Kaufmann hat seine Grundstücke, Forderungen und Schulden den Betrag seines baren Geldes, sowie sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben“ § 240 III: Gruppenbewertung § 240 IV: Durchschnittsbewertung

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Anlagespiegel § 268 II HGB: „in der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens „Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes“ darzustellen“ (horizontale Gliederung) (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Anschaffungs- und Herstellungskosten (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Anschaffungs- und Herstellungskosten Anschaffungskosten (§ 255 I HGB): „Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zurechenbar sind“ Anwendungsbereich: gelten als zentraler Bewertungsmaßstab für alle vom Unternehmen fremd bezogenen Vermögensgegenstände Bestandteile: Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderungen + Erwerbsnebenkosten Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft Nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen Nachträgliche Anschaffungspreisminderungen Nachträgliche Erwerbsnebenkosten Nachträgliche Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft = Anschaffungskosten

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Anschaffungs- und Herstellungskosten Herstellungskosten (§ 255 II, III HGB) „ Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten, für die Herstellung [erstmalige Herstellungskosten].., Erweiterung oder … wesentlichen Verbesserung [eines Vermögensgegenstandes (nachträgliche Herstellungskosten)].. entstehen“. Anwendungsbereich: gelten als Wertmaßstab für alle vom Unternehmen hergestellten, am Bilanzstichtag noch nicht verkauften Vermögensgegen-stände des Anlage- und Umlaufvermögens, die unfertig/fertig sind; sowie selbst erstellte Anlagen, die für eine eigenbetriebliche Nutzung bestimmt sind. Wichtig: sind aus der Kostenrechnung abgeleitet (≠ kalkulatorische Kosten)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Anschaffungs- und Herstellungskosten Bestandteile: HB StB Einzelkosten Materialeinzelkosten P Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Notwendige, angemessene und anteilige Gemeinkosten Materialgemeinkosten W Fertigungsgemeinkosten Kosten für allgemeine Verwaltung, frw. Sozialleistungen, betriebl. Altersversorgung Fremdkapitalzinsen Gemeinkosten, soweit nicht notwendig, unangemessenen oder nicht auf die Herstellung entfallend V Vertriebskosten Kalkulatorische Kosten

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Zugänge (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Abgänge (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Umbuchungen (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Abschreibungen (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Abschreibungen Abschreibungen: Definition: wertmäßige Herabsetzung des Bilanzansatzes Arten: § 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB: Planmäßige Abschreibungen § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB: Außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert § 254 HGB: Außerplanmäßige Abschreibung auf den zur steuerlichen Anerkennung notwendigen Wert

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen: Zweck: Mittel zur periodengerechten Erfolgsermittlung gilt für Vermögensgegenstände deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, jedoch mehr als ein Jahr ( ≠Grundstücke und Finanzanlagen) Abschreibungsplan: verteilt Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Anwendung der ausgewählten Abschreibungsmethode Buchungsmethode: Pflicht zur direkten Abschreibung

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert: Zweck: Wertkorrektur bei allen Vermögensgegenständen unabhängig von deren Abnutzung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung gilt Abschreibungspflicht bei vorübergehender Wertminderung gilt Abschreibungswahlrecht nur bei Finanzanlagen Buchungsmethode: Pflicht zur direkte Abschreibung

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibung auf den zur steuerlichen Anerkennung notwendigen Wert: Zweck: wirtschafts- und konjunkturpolitische Gründe möglich, wenn umgekehrte Maßgeblichkeit den Ansatz in der Handelsbilanz verlangt (§ 273 HGB) Höhe: Differenz zwischen handelsrechtlich begründeter Abschreibung und steuerlich zulässiger Abschreibung (§ 253 HGB) Buchungsmethode: Wahlrecht zur indirekten Abschreibung, wobei der Betrag in den Sonderposten mit Rücklagenanteil (§247 III HGB) eingestellt wird. Ausweis auf der Passivseite vor den Rückstellungen Vorschriften sind in Bilanz oder Anhang anzugeben

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Zuschreibungen (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Zuschreibungen Zuschreibungen: Definition: wertmäßige Erhöhung des Bilanzansatzes Arten: §§ 253 Abs. 2 S. 3 i.V.m. 280 HGB: Zuschreibung bei nachträglichem Wegfall der Gründe für eine vorausgegangene handelsrechtliche außerplanmäßige Abschreibungen §§ 254 Satz 1 i.V.m. 280 HGB: Zuschreibungen zur Auflösung einer steuerlich bedingten Unterbewertung §§ 239 II i.V.m. 280 HGB: Zuschreibung zur Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze Wertaufholungsgebot (§ 280 HGB, seit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, Ausnahme: Altfälle) Obergrenze: Vermögensgegenstände sind höchstens mit dem Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen (§ 253 I HGB)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Restbuchwert (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Restbuchwert des Vorjahres (Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

Gliederung Rückblick und Einordnung Überblick über das Anlagevermögen Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Prüfprogramm Schlussbemerkung

Immaterielle Vermögens-gegenstände Prüfprogramm Prüffelder des Anlagevermögens Bilanzposten Immaterielle Vermögens-gegenstände Sachanlagen Finanzanlagen wahlweise aufführbare Sonderposten Entwicklung des Anlagevermögens Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Anhang

Vorgehen für alle Prüffelder Prüfprogramm Vorgehen für alle Prüffelder Prüfungsziele Prüffeld Prüfungsfragen, im Zusammenhang mit der Systemprüfung Prüfungsfragen, im Zusammenhang mit den aussagebezogenen Prüfungshandlungen (Quelle: Marten/Quick/Ruhnke, 2001, S. 145)

Vorgehen für alle Prüffelder Prüfprogramm Vorgehen für alle Prüffelder Systemprüfung Prüfungsziele Liegen alle relevanten Prüfungsunterlagen vor? C E Liegen Kontrollanweisungen vor? Werden diese beachtet? A Werden Kaufbelege, Vertragsunterlagen, usw. zusätzlich gesammelt? RO Geschieht dies übersichtlich und systematisch? PD Besteht ein System, um Doppelzahlungen zu vermeiden?

Vorgehen für alle Prüffelder Prüfprogramm Vorgehen für alle Prüffelder Analytische Prüfungshandlungen Sind alle benötigten Kennzahlen berechnet? Sind diese im innerbetrieblichen Zeitablauf stabil? Sind sie im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche plausibel? Wenn nicht, liegen hier Tatbestände vor, die eine derartige Abweichung erklären? Welche Prüfungsschwerpunkte ergeben sich hieraus?

Prüffeld Sachanlagen Sachanlagen Ausweisprüfung Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Prüffeld Sachanlagen Prüfung Ausweisprüfung Prüfung Einhaltung des Gliederungsschemas (§§ 265 I 1 & 266 II A II HGB) evtl. Anhangangaben (§ 265 I 2 HGB) Anlagespiegel (§ 268 II HGB) formale Ordnungsmäßigkeit materielle Zuordnung mittels: Inventuraufzeichnungen zutreffenden Konten Belege

Bilanzierungsprüfung Prüffeld Sachanlagen Bilanzierungsprüfung Prüfung des Anlageninventars: formelle Ordnungsmäßigkeit materielle Ordnungsmäßigkeit wirtschaftliche Zurechenbarkeit vorhanden und vollständig  retrograde Prüfungsrichtung mittels: Inaugenscheinnahme Grundbuchauszügen Notariatsakten Rechnungen

Bilanzierungsprüfung Prüffeld Sachanlagen Bilanzierungsprüfung Prüfung der Zugänge und Bestände wegen Vielzahl der Vermögensgegenstände werden nur wesentliche Zugänge geprüft Vollständigkeitserklärung ist daher notwendig Prüfung der Abgänge Prüfung auf tatsächliches Ausscheiden Prüfung auf betragsmäßige Gegenbuchungen in der GuV  ebenfalls Rückgriff auf Vollständigkeitserklärung

Prüffeld Sachanlagen Anschaffungskosten Bewertungsprüfung Anschaffungskosten wichtig ist einzelne Zurechenbarkeit Angabe der Bewertungsmethode im Anhang gem. § 284 II Nr. 4 HGB Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderungen + Erwerbsnebenkosten Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft Nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen Nachträgliche Anschaffungspreisminderungen Nachträgliche Erwerbsnebenkosten Nachträgliche Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft = Anschaffungskosten

Prüffeld Sachanlagen Tauschgeschäfte Sacheinlagen Bewertungsprüfung Tauschgeschäfte Zeitwert der neuen Vermögensgegenstände darf nicht niedriger sein als die der hingegebenen bzw. der Betrag, den die Gesellschaft bei Anschaffung hätte aufwenden müssen Sacheinlagen Ansatz zum Zeitwert der eingebrachten Gegenstände oder niedriger

unentgeltlich erworbene Gegenstände Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung unentgeltlich erworbene Gegenstände Ansatz höchstens zum Zeitwert oder der Betrag, den die Gesellschaft bei Anschaffung hätte aufwenden müssen im Ausland erworbene Gegenstände Umrechnung zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung bzw. bei Zielkauf zum Zeitpunkt der Rechnungsverbuchung Prüfung u.a. durch Vorlage vom Kurstabellen Anhangsangaben gem. § 284 II 2 HGB

Prüfung der Herstellungskosten Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung Prüfung der Herstellungskosten Angaben im Anhang über die Einbeziehung von FK-Zinsen (§ 284 II Nr. 5 HGB) Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen (§ 255 II 1 HGB) HB StB Einzelkosten Materialeinzelkosten P Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Notwendige, angemessene und anteilige Gemeinkosten Materialgemeinkosten W Fertigungsgemeinkosten Kosten für allgemeine Verwaltung, frw. Sozialleistungen, betriebl. Altersversorgung Fremdkapitalzinsen Gemeinkosten, soweit nicht notwendig, unangemessenen oder nicht auf die Herstellung entfallend V Vertriebskosten Kalkulatorische Kosten

Prüffeld Sachanlagen Prüfung der Abgänge Bewertungsprüfung Prüfung der Abgänge korrekte Verrechnung des Abgangs im Anlagenspiegel richtige Verbuchung der noch ausstehenden Zu- und Abschreibungen (zeitanteilig) Prüfung des Kaufpreises bei Verkäufen an Gesellschafter bzw. wenn der Kaufpreis deutlich unter dem Buchwert liegt

Prüfung der planmäßigen Abschreibungen Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung Prüfung der planmäßigen Abschreibungen Prüfung des abzuschreibenden Ausgangswertes Prüfung der Abschreibungsdauer Erfahrungswerte oder AfA-Tabellen Prüfung der Abschreibungsmethoden gebräuchlich und anerkannt entsprechen der tatsächlichen Wertentwicklung richtige Berechnung

Prüfung der planmäßigen Abschreibungen (Forts.) Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung Prüfung der planmäßigen Abschreibungen (Forts.) Einhaltung des Grundsatzes der Bilanzstetigkeit (§ 252 I Nr. 6 HGB) bzw. notwendige Änderung der Abschreibungsmethode Anhangsangaben (§ 284 II Nr. 1 HGB) Prüfung auf korrekte Verbuchung

Prüfung der außerplanmäßigen Abschreibungen Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung Prüfung der außerplanmäßigen Abschreibungen notwendig beizulegende Buchwert muss unter dem Buchwert liegen Feststellung ist mit Schwierigkeiten verbunden, ebenso ob Wertminderung von Dauer ist zulässig Plausibilität der Argumente Anhangangaben gem. § 277 III 1 HGB

Prüfung der steuerlichen Abschreibungen Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung Prüfung der steuerlichen Abschreibungen  umgekehrte Maßgeblichkeit Einstellung in die Sonderposten mit Rücklagenanteil Prüfung auf Notwendigkeit und Zulässigkeit korrekt ausgewiesen ordnungsmäßige Verbuchung Angaben im Anhang bezüglich den zugrundeliegenden Vorschriften (§ 273 2 HGB)

Prüfung der Zuschreibungen Prüffeld Sachanlagen Bewertungsprüfung Prüfung der Zuschreibungen formalen Voraussetzungen müssen gegeben sein korrekter Betrag ordnungsgemäße Verbuchung höchstens zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 253 I 1 HGB)

Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf Prüffeld Sachanlagen Prüfprogramm Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf planmäßige Abschreibungen???

Prüffeld Sachanlagen Prüfprogramm Prüfungsziele Wurden bei abnutzbaren Vg. planmäßige Abschreibungen vorgenommen? C A V Stimmen die Abschreibungen mit den in der GuV ausgewiesenen Betrag überein? PD Sind die richtigen Abschreibungsgrundlagen (Nutzungsdauer, etc.) festgelegt worden? Wurde der Grundsatz der Bilanzkontinuität beachtet?

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Ausweisprüfung Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Ausweisprüfung Kriterium für die Bilanzierung: Nur entgeltlich erworbene immVg. dürfen bilanziert werden, keine selbstgeschaffenen gem. § 248 II HGB Prüfung analog zum Sachanlagevermögen (z.B. Prüfung Anlagespiegel, ordnungsgemäße Verbuchung) zusätzlich der entgeltliche Erwerb

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Ausweisprüfung Beispiele für entgeltlichen Erwerb Kauf nichtmonetäre Gegenleistung Tausch Dienst- oder sonstige- Leistung Gewährung von Gesellschaftsrechten Aufgabe von Beteiligungsrechten Übernahme von Verbindlichkeiten

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Ausweisprüfung Beispiele für entgeltlichen Erwerb (Forts.) Schenkung Zweckgebundene Geldschenkung eines Dritten zum Erwerb des immVg. Wertobjektivierbarkeit Beispiel für den nicht-entgeltlichen Erwerb Schenkung, wenn immVg. direkt geschenkt wird

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzierungsprüfung Prüfung der Zurechenbarkeit zum Betriebsvermögen mittels Rechnungen Kaufverträge keine progressive Prüfung möglich, da immVg. für Prüfer nicht zu erkennen. Rückgriff auf Vollständigkeitserklärung und Bestätigungen Dritter!

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Bewertungsprüfung Abschreibungen wie beim Sachanlagevermögen! Schwer zu bewerten  Nutzungsdauer ist vorsichtig anzusetzen Sonderfall Geschäfts- und Firmenwert: Aktivierungswahlrecht Einhaltung der Bewertungsobergrenze (vorhandene immVg. und materielle Vg. minus Schulden) Abschreibung nach Anschaffung mindestens ¼ des Wertes p.a. § 255 IV 2 HGB

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Prüfprogramm Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf die Zugänge bei den immateriellen Vg.???

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände Prüfprogramm Prüfungsziele Wurden selbsterstellte immVg. aktiviert? E CO Liegen Nachweise für den entgeltlichen Erwerb vor? C Sind die aktivierten Vg. vollständig und richtig erfasst? A V Waren die entgeltlich erworbenen Vg. bereits zum Bilanzstichtag im Besitz der Gesellschaft? Was geschah mit den Anzahlungen für immVg. aus der letzten Bilanz?

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Aufwendungen aus der Gründungsphase und spätere wesentliche Erweiterungen des Geschäftsbetriebes, die nicht zur Aktivierung von Vermögensgegenständen oder Rechnungsabgrenzungsposten führen Bsp. Kosten für Marktstudien, Aufbau von Organisation und Logistik Bilanzierungshilfe für Kap-Ges. und publizitätspflichtige Großunternehmen Ausweis vor dem Anlagevermögen und im Anhang Erläuterungen Abschreibung innerhalb von vier Jahren (§ 282 HGB)

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Angaben im Anlagespiegel gem. § 268 II 1HGB Prüfung auf sachgerechte und zutreffende Ermittlung richtige Abgrenzung spezielle Zuordnung von Erträgen in der Zukunft  allgemein verbesserte Ertragsaussichten erlauben keine Aktivierung!

Prüffeld Finanzanlagen Ausweisprüfung (Quelle: Coenenberg, 2001, S. 162)

Prüffeld Finanzanlagen Ausweisprüfung Prüfung Einhaltung des Gliederungsschemas (§ 266 II A III HGB) evtl. Anhangangaben (§ 265 I 2 und 285 HGB ) Bestandsverzeichnis (§ 240 HGB), Zu- / Abgänge Abgleich mit dem Anlagespiegel (§ 268 II HGB) mittels bspw.: Gesellschafterverträge Handelsregisterauszüge Depotauszüge

Prüffeld Finanzanlagen Ausweisprüfung Daueranlagen Auf korrekten vertikalen Ausweis anhand der Möglichkeiten der Einflussnahme (1) Anteile an verbundenen Unternehmen (3) Beteiligungen (5) Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Auf korrekten vertikalen Ausweis anhand des Ausmaßes der finanziellen Verflechtung (2) Ausleihungen an verbundene Unternehmen (4) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (6) sonstige Ausleihungen

Prüffeld Finanzanlagen Ausweisprüfung Besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Abgrenzung zum Umlaufvermögen zu legen Prüfung relevanter Posten der GuV (§ 275 II HGB)

Prüffeld Finanzanlagen Bilanzierungsprüfung - Daueranlagen Hierbei wird auf das Bestandsverzeichnis zurückgegriffen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Rechtsform, Höhe der Beteiligung, Anschaffungskosten und letzten Buchwert, Anschaffungszeitpunkt, Bilanzwert am Bilanzstichtag) Anhand von internen und externen Originalunterlagen Anlagewertpapiere (nach einzelnen Gattungen aufgeteilt) (Serien- und Nummernangaben, Nominalbetrag, Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskurs, Kurswert am Bilanzstichtag und Buchwert) Bei Fremdverwahrung durch Depotauszug, bei Eigenverwahrung analog zum Kassenbestand Abgänge  Bestandsverzeichnis / Einsichtnahme in Verkaufsverträge und Zahlungsbelege

Prüffeld Finanzanlagen Bilanzierungsprüfung - Ausleihungen Ausleihungen sind in einer Saldenliste festgehalten  Saldenbestätigungen Prüfung: Korrekt ausgewiesene Höhe Ist die Entwicklung im Anlagespiegel mit Neuausleihungen und Tilgungen sowie den Konten identisch Dokumentation von Sicherungsmaßnahmen Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung

Prüffeld Finanzanlagen Bilanzierungsprüfung - GuV Betragsmäßige Abstimmung von Aufwendungen und Erträgen mit: Wertänderungen Veräußerungsgewinnen Veräußerungsverlusten

Prüffeld Finanzanlagen Bewertungsprüfung - Daueranlagen Zugänge: Wertobergrenze sind die Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB) (inkl. evtl. Nebenkosten) Prüfung mittels: z.B. Vertragsunterlagen, Kaufabrechnungen, Belege über Nebenkosten besondere Bewertungsfragen: Im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung Gratisanteile Bezugsrechte

Prüffeld Finanzanlagen Bewertungsprüfung - Ausleihungen Zugänge: Wertobergrenze sind die Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB) Prüfung mittels: z.B. Darlehensverträge, Auszahlungsbelege besondere Bewertungsfragen: angemessene (marktgerechte) Verzinsung Ansatz des Auszahlungsbetrages (evtl. Barwert) Damnum (Rückzahlungsbetrag liegt über dem Auszahlungsbetrag)

Prüffeld Finanzanlagen Bewertungsprüfung - Daueranlagen Abgänge: Ursachen: Liquidation des Beteiligungsunternehmens, Austritt oder Verkauf der Anteilsrechte, Verkauf von Bezugsrechten, Kapitalrückzahlungen Prüfung mittels: z.B. Vertragsunterlagen, Verkaufsurkunden, Wertpapierabrechnungen besondere Bewertungsfragen: Bestimmung des (Restbuch-) Wertes Verwahrung im Giro-Sammeldepot (Durchschnittswert) Erträge bzw. Verluste in der GuV

Prüffeld Finanzanlagen Bewertungsprüfung - Ausleihungen Abgänge: Ursachen: Tilgungszahlungen Prüfung mittels: z.B. Darlehensverträge, Kontoauszüge, Saldenliste besondere Bewertungsfragen: Bestimmung des (Restbuch-) Wertes evtl. sonstige betriebl. Erträge in der GuV

Prüffeld Finanzanlagen Bewertungsprüfung - Daueranlagen Abschreibungen: Daueranlagen sind nicht abnutzbar  nur außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung (§ 279 I HGB, § 253 II 3) Prüfung mittels: z. B. Konten, Bestandsverzeichnis, Abschreibungslisten geprüft wird: Konformität (Gesetz, GoB), Erforderlichkeit, Gründe (Plausibilität, Stichhaltigkeit), Wertermittlung Wurden keine Abschreibungen vorgenommen, gilt es zu prüfen, ob nicht doch Wertminderungen eingetreten sind.

Prüffeld Finanzanlagen Bewertungsprüfung - Ausleihungen Abschreibungen: ebenfalls  nur außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung (§ 279 I HGB, § 253 II 3) bes. Gründe: gesunkene Börsenkurse, unzureichende Verzinsung, drohendes Ausfallrisiko (Bonität), rechnerische Ermittlung des Abschreibungsbetrages bes. geprüft wird: ausreichende Besicherung Zuschreibungen zu Finanzanlagen: wie bei Sachanlagen

Prüffeld Finanzanlagen Prüfprogramm Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf den Bestand bei den Finanzanlagen???

Prüffeld Finanzanlagen Prüfprogramm Prüfungsziele Liegen Bestandsnachweise in Form von Depotauszügen, etc. vor? C E Sind im Bestandsverzeichnis die Angaben über Firma, Rechtsform, Anschaffungszeitpunkt, -kosten, etc. enthalten? A Besteht ein Aufnahmeprotokoll über den Bestand von selbstverwahrten und verbrieften Wertpapieren? Liegen der Unternehmung alle relevanten Unterlagen über Unternehmen vor, an denen es Beteiligungen hält? RO Wurde das Bestandsverzeichnis mit den Zugängen und Abgängen sowie dem Anlagespiegel abgeglichen? PD

Gliederung Rückblick und Einordnung Überblick über das Anlagevermögen Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen Prüfprogramm Schlussbemerkung

Immaterielle Vermögens-gegenstände Schlussbemerkung Prüfprogramm Einzelne Komponenten Anlagevermögen Immaterielle Vermögens-gegenstände Sachanlagen Finanz-anlagen Konkretes Mandat

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