Die Sozialversicherung 5 Säulen im Überblick

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 Präsentation transkript:

Die Sozialversicherung 5 Säulen im Überblick Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte

Sozialversicherungen Entstehung Allgemeines Die 5 Säulen: Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Bürgerversicherung

Enstehung der SV Vorreiter bei der Einführung der Sozialversicherungen zu beginn der Großindustrie war Reichskanzler Otto von Bismarck

Enstehung Gründe waren niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und ein hohes Unfallrisiko Soziale Unruhen sollten mit besseren Arbeits-bedingungen beseitigt werden.

Was sind Sozialversicherungen? Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen Sie werden von selbst-verwalteten Versicherungs-trägern organisiert Sie sind Staatlich überwacht

Allgemein Sozialversicherung Leistungen der Versicherungen sind Sach- oder Geldleistungen, die für alle versicherten gleichmäßig erbracht werden (Solidaritätsprinzip) Es gibt gesetzliche und private Sozialversicherungen

Allgemein Sozialversicherung Versicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten (kein Gewinn)

Geht das auch Übersichtlich?

Krankenversicherung (die 1. Säule im Fokus) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte

Krankenversicherung (KV) Versicherungsträger Versicherungspflichtig Beitragssatz Beitragsaufbringung Leistung

Versicherungsträger der KV Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Betriebskrankenkasse (BKK) Innungskrankenkasse (IKK) Techniker Krankenkasse usw.

Versicherungspflichtig Alle Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3450€ Auszubildende Rentner, Studierende, Arbeitslose

Beitragssatz unterschiedlich je nach Krankenkasse zwischen 12%- 14% Bis zur Beitragsbemessungsgrenze Die Über der Beitragsgrenze liegen, zahlen nur den Betrag bis zu dieser Grenze

Beitragsaufbringung Arbeitgeber und – Nehmer bezahlen die Hälfte Der Gesamtbetrag von den anderen Versicherungen werden an die zuständige Krankenkasse überwiesen Monatsverdienste bis 325€ sind versicherungsfrei. Der Abreitgeber zahlt dann einen Betrag von 10%

Leistung Zusammenhang mit Krankheiten Leistungen im Rahmen der Mutterschaft Familienhilfe für nicht verdienende Familienangehörige

Rentenversicherung (Vorstellung der 2. Säule) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte

Rentenversicherung (RV) Eine Versicherung, bei der im Versicherungsfall eine monatliche Rente ausbezahlt wird. Ein Versicherungsfall kann z.B. Berufsunfähigkeit oder erreichen des Renteneintrittsalters sein. Die Rente in der Altersvorsorge gliedert sich in drei Säulen Beitragssatz: 19,5% (ab 2007 19,9%)

Ges. Rentenversicherung (gRV) Die versicherten Risiken der gRV sind Alter, verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod. „Reha vor Rente“ Prinzip des Umlageverfahrens (aktuelle Rente wird durch aktuelle Beiträge abgedeckt) Umlageverfahren: jetzt zahlen

Betriebliche Altersvorsorge Geregelt im Betriebs-rentengesetz (BetrAVG) Möglich sind: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung Lebensarbeitszeitkonto (keine offizielle Altersvorsorge)

Private Altersvorsorge Der Arbeitnehmer ist für seine Alterssicherung selbst verantworlich Staatlich Gefördert: Riester-Rente und Rürup-Rente (für besserverdienende) Kann nicht gepfändet werden Möglich: Aktienfond-Sparpläne, Immobiliengeschäfte…

Nachteile der RV Frauen Verdienen Weniger  Weniger Rente im Alter Umlageverfahren kommt mit der Demografischen Entwicklung der BRD nicht klar Geringe Geldreserven (Zuschüsse durch BUND)

Arbeitslosenversicherung (die 3. Säule im Fokus) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte

Arbeitslosenversicherung (AV) Versicherungsträger Versicherungspflichtig Beitragssatz Beitragsaufbringung Leistung

Versicherungsträger der AV Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg) Landesarbeitsämtern Regionalen Arbeitsämtern vor Ort

Versicherungspflichtig (AV) Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) Auszubildende

Beitragssatz der AV 6,5 % des sozialversicherungs-pflichtigen Bruttoverdienstes Maximal der Beitragsbemessungsgrenze: 5100€ ( West) und 4250€ (Ost) Die darüber liegen die bezahlen nur den Beitrag bis zu der Grenze Der maximale Beitragssatz: 331,50€ (W) und 276,25€ (O)

Wer Zahlt Was? Arbeitgeber und –Nehmer bezahlen je die Hälfte (3,25%) Beim Arbeitnehmer wird der Betrag vom Lohn einbehalten und der Arbeitgeber legt den Anteil dazu Versicherungsfrei sind geringfügig Beschäftige (400€ Jobber)

Leistungen der AV Arbeitslosengeld nur unter bestimmten Vorraussetzungen Arbeitslosenhilfe sofern wie die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist (57% m. K./ 53% o. K.) Zur Fortbildung oder Umschulung Berufsberatung

Leistungen der AV Insolvenzgeld Kurzarbeitergeld Winterausfall Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen

Vorraussetzungen für ALG Antragsteller ist nicht beschäftigt und sucht versicherungspflichtige Arbeit Persönliche Arbeitslosmeldung Erfüllung der Anwartschaft Höhe des Arbeitslosengeldes: 67% des letzten Nettoverdienstes

Unfallversicherung (Infos zur 4. Säule) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte

Unfallversicherung Versichert Schäden auf dem Arbeitsweg und auf der Arbeit. Die Beiträge werden komplett von den Arbeitgebern bezahlt. Präventionsmaßnahmen als Zusätzliche Aufgabe. Zusammenarbeit mit der staatlichen Gewerbeaufsicht.

Unfallversicherung Pflichtversichert sind unter anderem: Arbeitnehmer, Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler, Studenten, Auszubildende, … freiwillig versichert können sein: Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder mitarbeitende Ehepartner.

Pflegeversicherung (die 5. Säule im Blick) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte

Pflegeversicherung Entstehung Informationen zur Pflegeversicherung Pflegestufen und Eigenschaften Leistungen Beitragsträger / Beitragssätze

Entstehung der PV seit 1995 vorher Finanzierung durch Steuermittel Höhere Anfälligkeit gegenüber materiellen Lebensrisiken Sozialhilfe mit steigender Tendenz notwendig

Infos zur Pflegeversicherung Wer wird versichert? Alle Krankenversicherten Pflicht- / freiwillige Mitgliedschaft ges. Krankenversicherung Private Krankenversicherung -> private Pflegevers. Ziel der Pflege Selbstversorgungsfähigkeit erhalten/ reaktivieren Unterstützung von Behinderten / psychisch Kranken Kommunikation verbessern

Pflegestufen – eine Übersicht Eigenschaften Pflegestufe I Erheblich Pflegebedürftig 1x täglich Hilfe bei 2 Verrichtungen aus dem Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 1,5 Std./Tag Pflegestufe II Schwer-pflegebedürftig 3x täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Zeitaufwand der Pflegeperson > 3 Std./Tag Pflegestufe III Schwerst-pflegebedürftig Pflegeperson muss Jederzeit erreichbar sein Zeitaufwand der Pflegeperson > 5 Std./Tag

Leistungen der PV Sachleistungen und/oder Geldleistungen Verhinderungs- / Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldmaßnahmen Soziale Absicherung der Pflegeperson Sonstige Leistungen

Beitragssätze der PV Personengruppe Beitragssatz AN Anteil AG Anteil Arbeitnehmer u.ä. im Freistaat Sachsen 1.35 % 0.35 % Arbeitnehmer u.ä. (restliches Bundesgebiet) 0.85 % Familienversicherte 0.00 % Pflegeversicherung der Rentner 1.70 % Pflegeversicherung der Studenten Freiwillig Versicherte (Selbständig Tätige, Rentner u.a.) Seit 2005: Zusatzbeitrag für kinderlose Jahrgänge ab Vollendung des 23. Lebensjahres (nicht vor 1940 Geborene) 0.25 %

Bürgerversicherung (Alles Neu?) Eine Präsentation von Patrick Lechte, Hannes Krock, Jan Müller und Andreas Steinemann

Bürgerversicherung Die „Bürgerversicherung“ bezeichnet meist Vorschläge zur Neugestaltung der Kranken- und/oder der Rentenversicherung Es gibt grundsätzlich zwei Konzepte: Alle Bürger der BRD zahlen einen gleichen Prozentsatz aller Einkünfte in die Sozialversicherungskasse ein. Alle Bürger zahlen einen gleichen Betrag in die Versicherungskasse ein. („Kopfprämie“) (Lohnarbeit/Kapitalerträge/Mieteinnahmen/Zuschüsse/sonstige Einnahmen)

4 Streitfragen um die Bürgerversicherung ob künftig alle Bürger in ein Krankenversicherungssystem einbezogen werden sollen, oder ob es weiterhin Private Kranken-versicherungen geben soll, ob der Einkommensausgleich über einkommensabhängige Beiträge oder – bei einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung („Kopfprämien“) – über steuerfinanzierte Zuschüsse an Einkommensschwache erfolgen soll, ob es für Ehepartner ohne Einkommen künftig eine beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden), ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt vollständig abgeschafft werden soll.