Stärkere Konzentration

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Stärkere Konzentration 1994-1999 2000-2006

Jährliche Ausgaben für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, 1994-1999 und 2000-2006

Höhe der Beihilfen pro Kopf je nach Art der Regionen

Ziel 1 Regionen der Ebene NUTS II mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des EU Durchschnitts (Daten von 1994-1996) Verzeichnis wird von der Europäischen Kommission festgelegt 22% der EU-Bevölkerung 69,7% der Mittel (136 Mrd. EUR) Regionen in äußerster Randlage und ehemalige Ziel-6-Regionen werden in Ziel 1 einbezogen Übergangszeitraum von 6 oder 7 Jahren für Regionen, die ihre Förderfähigkeit verlieren Ziel-1-Mittel auch für PEACE und die Küstenprogramme Schwedens

Ziel 2 insgesamt erfaßt: 18% der EU-Bevölkerung 11,5% der Mittel (22,5 Mrd. EUR) Gebiete, mit Strukturwandel 4 Arten von Gebieten mit jeweiligem Anteil an der EU-Bevölkerung (Richtwerte): Industrie- und Dienstleistungsgebiete (10%) ländliche Gebiete (5%) städtische Gebiete (2%) von der Fischerei abhängige Gebiete (1%) Übergangszeitraum von 6 Jahren für Gebiete, die ihre Förderfähigkeit verlieren

Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete: Methode (1) Festsetzung von Bevölkerungshöchstgrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten anhand folgender Elemente: Bevölkerung in den Gebieten, die den gemeinschaftsweiten primären Kriterien entsprechen Ausmaß der Strukturprobleme auf nationaler Ebene (Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit außerhalb der Ziel-1 Regionen) Sicherheitsnetz: Verringerung gegenüber dem im Jahr 1999 unter die Ziele 2 und 5b fallenden Bevölkerungsanteil um maximal 1/3 anhand gemeinschaftsweiter primärer statistischer Daten werden zunächst die förderfähigen Industriegebiete und ländlichen Gebiete bestimmt

Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete: Methode (2) anschließend legen die Mitgliedstaaten das Verzeichnis der von ihnen vorgeschlagenen Fördergebiete vor, wobei sie die gemeinschaftsweiten und andere, nationale Kriterien heranziehen die anhand der gemeinschaftsweiten Kriterien bestimmten Gebiete müssen nach Möglichkeit mindestens 50% der in einem Mitgliedstaat unter Ziel 2 fallenden Bevölkerung umfassen das endgültige Verzeichnis wird nach Konsultationen mit den Mitgliedstaatenfestgelegt; die endgültige Entscheidung liegt bei der Kommission

Ziel 3 nicht unter Ziel 1 fallende Gebiete Bezugsrahmen für alle in einem Mitgliedstaat durchgeführten Maßnahmen zugunsten der Humanressourcen 12,3% der Mittel (24 Mrd. EUR) Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungssysteme und -politiken: Begleitung wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen Systeme für lebenslange Bildung und Fortbildung aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Förderung von sozialer Eingliederung und Chancengleichheit

Gemeinschaftsinitiativen Im Mittelpunkt steht der zusätzliche Nutzen für die Gemeinschaft Vier Aktionsbereiche: INTERREG: grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zur Förderung einer ausgewogenen Entwicklung und Raumplanung (Finanzierung: EFRE) URBAN: Stadterneuerung (Finanzierung: EFRE) LEADER: Entwicklung des ländlichen Raums (Finanzierung: EAGFL-Ausrichtung) EQUAL: transnationale Zusammenarbeit zur Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt (Finanzierung: ESF) Gesamtmittel = 5,35% der Strukturfondsmittel

Aufteilung der Strukturfondsmittel 69,7% für Ziel 1 (mit Phasing-out) 11,5% für Ziel 2 (mit Phasing-out) 12,3% für Ziel 3 5,35% für die Gemeinschaftsinitiativen 0,40% für innovative Maßnahmen 0,25% für technische Hilfe 0,5% für das FIAF außerhalb der Ziel-1 Regionen

Strukturfonds: Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten und Zielen im Zeitraum 2000-2006* Mio. EUR zu Preisen von 1999 Insgesamt Ziel 1 Ziel 2 * Gesamtbetrag schließt das Phasing-out und das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen ein Ziele 1 und 2 ohne Phasing-out

Im Rahmen von Ziel 1 förderfähige Bevölkerung im Zeitraum 2000-2006* Mitgliedstaat Einwohner (x 1 000) D 14 153 EL 10 476 E 23 219 F 1 644 IRL 965 I 19 302 A 275 P 6 616 FIN 1 076 S 452 UK 5 079 EUR (15) 83 258 * ohne Phasing-out

Ziel 1 im Zeitraum 2000-2006 Förderregionen im Rahmen von Ziel 1 Phasing-out für Ziel 1 Sonderprogramme

Durchschnittliche jährliche Unterstützung je Mitgliedstaat: 1994-1999 und 2000-2006 Mio. EUR zu Preisen von 1999 Durchschnittliche jährliche Unterstützung im Zeitraum 1994-1999 Durchschnittliche jährliche Unterstützung im Zeitraum 2000-2006

Bevölkerungshöchstgrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen von Ziel 2 im Zeitraum 2000-2006*

Unter die Ziele 1 und 2 fallender Anteil der Bevölkerung: 1994-1999 und 2000-2006 % 1994-1999 2000-2006

Planung und Einsatz der Finanzinstrumente Ziel 1 1 GFK mit 1 OP je Region (oder ein EPPD, falls < 1 Mrd. EUR) Finanzierung: EFRE, ESF, EAGFL-Ausrichtung, FIAF Ziel 2 1 EPPD je Region (Ebene NUTS II) Finanzierung: EFRE, ESF (EAGFL-Garantie) Ziel 3 1 EPPD je Land Finanzierung: ESF Gemeinschaftsinitiativen: ein Fonds je Initiative

Übergangsbestimmungen keine abrupte Einstellung der EU-Förderung für die Regionen ehemalige Ziel-1-Regionen: 2000-2005: schrittweise verringerte Unterstützung aus dem EFRE, ESF, EAGFL-Ausrichtung und FIAF 2006: für diejenigen Teile der Regionen, die die Kriterien für Ziel 2 erfüllen: Ausweitung des Programms für die übrigen Gebiete: weitere Unterstützung aus dem ESF, EAGFL-Ausrichtung und FIAF innerhalb desselben Programms (keine Unterstützung aus dem EFRE) ehemalige Ziel-2- und Ziel-5b-Gebiete: 2000-2005: schrittweise verringerte Unterstützung nur aus dem EFRE; außerdem über sieben Jahre Unterstützung im Rahmen der horizontalen Programme von Ziel 3, der Programme zur Förderung der ländlichen Entwicklung und der Programme des FIAF