Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts

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 Präsentation transkript:

Unfallversicherung Präsentiert von Nina Holz Malte Alberts Sabina Kreiterling Maresa Breuer Anna Heinen

Die Gesetzliche Unfallversicherung Eingeführt im Jahr 1884 Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“ Gesetzlich versichert ist jeder Pflichtversicherte Soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. Der Versicherungsschutz ist nicht universell, sondern an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft.

Die Gesetzliche Unfallversicherung Medizinische und Berufsfördernde Leistungen werden durch die Gesetzliche Unfallversicherung zur Rehabilitation geleistet. Lohnersatz und Entschädigungsleistungen gehören eventuell zum Leistungsumfang dazu. Zusätzlich befasst sie sich mit der Beratung, der Aufsicht der Versicherten hinsichtlich des Arbeitsrechts, der Unfallprävention und auch mit dem Gesundheitsschutz.

Die Gesetzliche Unfallversicherung Wenn Versicherter durch Unfall oder Berufskrankheit geschädigt ist, zahlt der Versicherer Rente oder andere Geldleistungen über die 26. Woche nach Versicherungsunfall. (Erwerbsunfähigkeit von ca. 20 %) Feststellung und Beurteilung der Erwerbsunfähigkeiten unterliegt dem Versicherungsträger. Weitere rechtliche Grundlagen bei Berufskrankheiten ist die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Der Beitragssatz lag 2006 bei 1,33 %.

Die Private Unfallversicherung Gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die eine Privatperson haben kann. Ist es möglich, sich in der Freizeit gegen finanzielle Folgen abzusichern. Der Todesfall, Eine Unfallrente sowie ein Krankenhaus-Tagesgeld kann hier gesondert abgesichert werden.

Die Private Unfallversicherung Besonderheit der Unfallrente ist, dass man nach einem Unfall o. einer evtl. folgenden Erwerbsunfähigkeit, ein festes monatliches Einkommen zusätzlich zur staatlichen Absicherung bekommt. Es gibt keinen festen Beitragssatz, die Versicherungen orientieren sich an den Leistungskompetenzen, die der Versicherte in seinem Vertrag absichern möchte (Individualitätsgrundlagensumme).

Wer sind die Träger der UV? 35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Ferner noch Unfallkassen des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkassen, die Unfallkasse der Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder uvm. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens.

Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall? Wenn man während, vor oder nach der Arbeit in einen Unfall verwickelt ist, sollte man dies sofort dem Arbeitgeber melden. Wenn Schüler, Studenten o. Kinder betroffen sind, ist sofort die entsprechende Stelle zu benachrichtigen.

Wie ist die Vorgehensweise nach einem Unfall? Die Unternehmen sind zur Unfallmeldung verpflichtet. (Tod oder mehr als 3 Tage arbeitsunfähig). Nach Eintritt haben die Versicherten Anspruch auf Heilbehandlung. Man erhält wenn nötig, Übergangsgelder, Verletztenrente, Berufshilfe, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene und Abfindung.

Wem steht die Unfallversicherung zu? Allen Arbeitnehmer, Behinderte, Landwirtschaftliche Unternehmen, Hausgewerbetreibende, selbständigen Küstenschiffer und Küstenfischer Kindern in Tageseinrichtungen, Schüler während des Besuchs der Schule, Studierende währende der Aus- und Fortbildung Personen, die ehrenamtlich im Gesundheitswesen tätig sind, sowie Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person einsetzten

Wem steht die Unfallversicherung zu? Personen die sich auf Kosten einer Krankenkasse, Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen Personen die im Rahmen der Selbsthilfe im Hausbau tätig sind Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen Beschäftigte Strafgefangene, Deutsche die im Ausland bei einer amtlichen Vertretung beschäftigt sind, sowie Entwicklungshelfer.

Wem steht die Unfallversicherung zu? Versicherungsfrei sind: Beamte, Satzungsmitglieder geistlicher Genossenschaften Nicht gewerbsmäßige tätige Binnenfischer und Imker Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten Heilpraktiker und Apotheker

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Pflichtversicherung: Zwangsversicherung Versicherte kann selbst keine Versicherung abschließen, daher weder mündlich noch schriftlich kündbar Versicherungsschutz: Besteht am Arbeitsplatz und auf allen direkten Fahrten dahin oder zurück Bei Tätigkeiten wie Arztbesuche, Behördengänge (auf direktem Weg), Berufskrankheiten

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung UV bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt Aufgaben: Prävention = bewahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Rehabilitation = übernehmen die Kosten für die Wiedergenesung Entschädigung = Entschädigung der Versicherten bzw. Hinterbliebenen mittels einer Geldleistung

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Definition: Unfall Zeitlich begrenzte von außen auf dem Körper einwirkende Ereignisse, die zum Körperschaden oder Tod führen.

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Ansprüche Heilbehandlung Verletzungsgeld Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft Rente Pflegegeld Sterbegeld Hinterbliebenenrente Waisenrente

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Maßnahmen zur Unfallverhütung Erlass von Unfallverhütungs- bzw. Arbeitsschutzvorschriften Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften Ahndung von Verstößen gegen die UV-Vorschriften Durchführung von Ausbildungslehrgängen

Gesetzliche UV im Rahmen der Sozialversicherung Leistungen Wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehalten werden. Bemessung erfolgt mit verschiedenen Invaliditätsgraden, die in Gliedertaxe festgehalten werden (min. 20 %) Anders als bei privaten Unfallversicherungen die schon ab 1 % Invaliditätsgrad Leistungen erbringen. Fälligkeit der Leistung: Generelle Ansprüche = 1 Monat Invaliditätsansprüche = 3 Monate

Unterschied Berufs- & Erwerbsunfähigkeit Eine BU liegt vor wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann. Eine teilweise EU liegt vor, wenn der versicherte nur 3–6 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit). Ein volle EU liegt vor, wenn der Versicherte unter 3 Stunden pro Tag arbeiten kann (egal welche Arbeit). Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden daher von der Versicherung diverse Untersuchungen bzw. Gesundheitsfragen angefordert.

Unterschied zwischen UV und BU Die UV zahlt nach einem Unfall, die BU hingegen zahlt immer dann, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. (z.B. auch bei Allergien, Skelettverschleiß oder „Burn out“) Die BU sollte Priorität haben, später wird zusätzliche die UV empfohlen. Eine Einmalzahlung soll helfen, die Folgekosten der Invalidität (z.B. Umbaukosten der Wohnung oder auch Rentenzahlung nach Unfall möglich) zu decken.

Unterschied zwischen UV und BU Die BU dagegen leistet eine vereinbarte regelmäßige Rentenzahlung bei Unfall und Krankheit, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. ( = Nettoeinkommen) Die Unfallversicherung leistet eine vereinbarte hohe Invaliditätssummer bei Vorkommen eine Unfalles, unabhängig von einer Berufsunfähigkeit.

Unterschied UV und Erwerbs-unfähigkeitsversicherung Anders als bei der BU ist die Erwerbsunfähigkeits-versicherung nicht berufsabhängig. Somit stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine kostengünstige Alternative dar, die nur den schlimmsten aller Fälle absichert! Eine ausreichende Absicherung des gewohnten Lebensstandards ist dringend durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.

Finanzielle Grundlagen Finanziert durch die Beiträge der Mitgliedunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag). Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Arbeitsendgeld-summe sowie nach der Gefahrenklasse des Berufes. Die Gefahrenklasse wird von der Vertreterversammlung in deren Gefahrentarif festgesetzt. Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern erbracht.

Finanzielle Grundlagen Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird durch Beiträge finanziert die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der gehaltenen Tiere richtet. Die UV der öffentlichen Hand wird im Bereich der Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziert. Rechtsgrundlage: Das 7. Sozialgesetzbuch und das BKV