Seminar Rechtsinformatik Wohnrechtsvisualisierung von Prof. Dr. Kahlig
Inhaltsverzeichnis Einleitung Neuformulierung Strukturierung Visualisierung UML (Unified Modeling Language) § 1 Abs.1 MRG (Geltungsbereich) Kahlig
Einleitung § 2 ABGB Sobald ein Gesetz gehörig kundgemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.
Einleitung § 46 ABGB Nur bleibt dem Theile, von dessen Seite keine gegründete Ursache zu dem Rücktritt entstanden ist, der Anspruch auf den Ersatz des wirklichen Schadens vorbehalten, welchen er aus diesem Rücktritt zu leiden beweisen kann.
Einleitung Folgen diese Darstellung Rechtsunsicherheit Hohe Kosten Lange Verfahrensdauern
Einleitung Lösungsmöglichkeiten Neuformulierung Strukturierung Visualisierung
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Neuformulierung § 46 ABGB neu (s. P.Bydlinsky ABGB 2011) Der Verlobte, der keinen Anlass zum Rücktritt gegeben hat oder selbst begründet zurücktritt, kann vom anderen den Ersatz des ihm durch den Rücktritt entstandenen Vermögensschadens verlangen.
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Strukturierung Begriffsbestimmung Wikipedia Assoziationen Structura = ordentliche Zusammenfügung, Bau... Struere = schichten, zusammenfügen
Strukturierung Ersetzen von alten und unklaren Begriffen Zugehör Triftzeit Feldmarke Bachställe Widerlage
Strukturierung Systematischer Aufbau der Regelungen anhand § 1 Abs.1 MRG Durch Verknüpfungen „UND“ als Bindewort am Ende von Aufzählungen (...und für die genossenschaftlichen Nutzungsverträge...) „UND“ als sprachliche Aufzählung „Sowie“ als „UND“ Ersatz
Strukturierung Systematischer Aufbau der Regelungen anhand § 1 Abs.1 MRG Logische Aufzählung ...Miete von Wohnungen oder einzelnen Wohnungsteilen Geschäftsräumlichkeiten aller Art....
Strukturierung Systematischer Aufbau der Regelungen anhand § 1 Abs.1 MRG Content – mäßig logische Darstellung Diese Bundesgesetz gilt nur dann, wenn es sich handelt um: die Miete von Wohnungen oder für die Miete von einzelnen Wohnungsteilen Für die Miete von Geschäftsräumlichkeiten...
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Visualisierung Begriffsbestimmung Wikipedia Assoziationen Video Auge / Sehen Sichtbar / mit dem Auge erkennbar Befolgbarkeit / Durchführbarkeit Erkennbarkeit /Verständnis / Akzeptanz
Visualisierung Vorgehensweise Vernachlässigbare Details der Ausgangsdaten werden weggelassen Welche visuelle Umsetzung ist am geeignetsten Ergänzung um textliche oder sprachliche Angaben
Visualisierung UML (Unfied Modelling Language) Klassisches Visualisierungsinstrument Standarisierte Modellierungssprache Sammlung verschiedener Diagramme
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UML Aktivitätsdiagramm Klassendiagramm Use Case Diagramm Statisch Dynamisch Aktivitätsdiagramm Use Case Diagramm Zustandsdiagramm Sequenzdiagramm Kommunikationsdiagr. Intteraktionsdiagramm Zeitverlaufsdiagramm Klassendiagramm Montagediagramm Komponentendiagramm Verteilungsdiagramm Objektdiagramm Paketdiagramm
UML Klassendiagramm Systemübersicht durch Klassendarstellung Zeigt ein statisches Bild Zeigt Zusammenhänge aber nicht was dabei passiert
UML Klassendiagramm Notation Rechteck 2 Teile Objekt unterstrichen Objekt : Klasse Attribut 1 = Wert 1 Attribut 2 = Wert 2
UML State Diagramm Objekte haben Zustand und ein Verhalten Zustand hängt von der momentanen Aktivierung und verschiedenen Bedingungen ab Aktionen erfolgen aufgrund von Bedingungen oder durch Ereignisse
UML State Diagramm Notation Anfangszustand/punkt Rechteck mit abgerundeten Ecken Zustandsübergang durch Pfeile Transition Zustand 1 Zustand 2
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§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Ansatzpunkt Struktur Gliederung in Hauptfragen Hauptfragen werden zerlegt in Einzelfragen Einordnung in ein grafisches Schema Formatierung in J/N Entscheidungen ergänzt durch automatisches Sammeln von Einzelinformationen
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Ansatzpunkt Visualisierung Ellipse wichtige Frage Wabe Entscheidungskästchen Rechteck Aktion / Ergebnis Strukturlinie Verbindung der Operatoren Kreis Hilfskonstrukt
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Frage Eingang Einzelelement / Klasse Attribut Operatoren
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Ziel dieser Visualisierung Es soll ein einfaches Mittel geschaffen werden, welches es dem Fragenden ermöglicht, innerhalb kurzer Zeit zu einer rechtlichen Lösung zu gelangen
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Bereich Prozessdarstellung
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Ende Wichtige Frage Beginn Wichtige Frage Ja weitere Prüfung nein
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Prüfung von Ausschließungsgründen - Wenn vorhanden Ende - Wenn nicht weitere Prüfung 3 2
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Wenn keine Ausschließungsgründe vorhanden sind weitere Prüfung Wenn keine Raummiete oder mitgemietete Fläche Ende Prüfung
§ 1 Abs.1 MRG Geltungsbereich Weitere Prüfung Ende Prüfung Ergebnis der Prüfung
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Danke für die Aufmerksamkeit!