Schuldner Gläubiger Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Du stehst beim Imbiss und verlangst einen Hamburger. Die Verkäuferin verlangt 3,20 EUR. Wie bezahlst Du? Schuldner Gläubiger Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger
Du kaufst dir eine Jeans. Sie kostet 65 € Du kaufst dir eine Jeans. Sie kostet 65 €. Leider hast du im Geldbeutel nur Münzen im Gesamtwert von 68 €. Der Verkäufer sieht es nicht ein, die Münzen zu zählen und verlangt, dass du das Geld in Scheine eintauschst. Münzen sind beschränkt gesetzliches Zahlungsmittel: Eurocent-Münzen müssen bis zu fünfzig Münzen im Gesamtbetrag von höchstens 100 € in Zahlung genommen werden. M. werden von den staatlichen Prägeanstalten geprägt und von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht. Banknoten sind unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel
Giralgeld: es liegt auf den Girokonten der Kreditinstitute. Giro = Kreis zwischen den Banken herrscht ein Kreislauf von bargeldlosen Überweisungen (von einer Bank zur anderen und wieder zurück). Giralgeld-Entstehung: Bareinzahlung auf Girokonto und Gutschrift auf Konto (Kontoauszug) Kreditgewährung an andere Kunden Überweisungen an andere Kunden Möglichkeiten der Bezahlung: Bargeldzahlung Halbbare Zahlung: nur einer hat ein Girokonto (z. B. Zahlungsempfänger) Bargeldlose (unbare) Zahlung: Zahlung erfolgt nur mit Buchgeld und Girokonto