Bismarcks Bündnissystem 1878 Friede von Berlin (Berliner Kongress) 1871 Frankfurter Frieden 1887 GB IT 1882 ÖU 1879 F 1873 DR 1881 R 1887 1873 1879 1887 1887 1881 1882
06.05.1873 DEUTSCH-RUSSISCHE MILITÄRKONVENTION - Sicherung des gegenwärtigen Friedens; DR+R - gegenseitige Hilfe bei einem Angriff; - 24 Monate Kündigungsfrist. 22.10.1873 DREI-KAISER-ABKOMMEN - Erhaltung des Friedenszustandes in Europa durch"direkte ... persönliche Verständigung zwischen den Souveränen"; ÖU+R+DR - Konsultationen; - bei Angriff einer 3. Macht zunächst Verständigung untereinander; - gemeinsame militärische Aktionen setzen Spezialverträge voraus.
13.07.1878 FRIEDE VON BERLIN GB+DR+ÖU+ R+F+IT+OSR - Zusammenfassung der Ergebnisse des Berliner Kongresses; Modifikation des Friedens von San Stefano (03.03.1878); Beendigung der Balkankrise; - R-Gebietsgewinne: Bessarabien bis zum Donaudelta, Kars, Ardahan, GB+DR+ÖU+ Batum; R+F+IT+OSR - Bulgarien: autonomes tributpflichtiges Fürstentum; Ostrumelien wird abhängige Provinz mit Verwaltungsautonomie; - Serbien, Rumänien, Montenegro unabhängig; Griechenland geringe Erweiterungen - ÖU okkupiert Bosnien und die Herzegowina.
07.10.1879 ZWEIBUND DR+ÖU - Sicherheit der Reiche; auf dem Berliner Kongreß geschaffene europäische Friedensordnung sichern; - Beistand im Falle eines russischen Angriffes; - Angriff einer anderen Macht: mindestens wohlwollende Neutralität; - angreifende Macht von Rußland unterstützt: Beistand - geheim, 5 Jahre Gültigkeit, Verlängerung jeweils 3 Jahre, 1888 veröffentlicht, gültig bis 1918
18.06.1881 DREI-KAISER-BÜNDNIS DR+ÖU+R - "allgemeinen Frieden durch Sicherung der Verteidigungs- stellung, ihren Staaten dienendes Einverständnis festigen"; - Krieg eines Vertragspartners mit einer 4. Macht: die bei- den anderen zeigen wohlwollende Neutralität; - gegenseitige Interessen auf dem Balkan beachten, Ver- änderungen nur nach gemeinsamer Absprache; - Anerkennung der Meerengenschließung (Bosporus) für Kriegsschiffe - 3 Jahre, geheim, 27.03.1884 erneuert, ersetzt Abkommen von 1873. Zusatzprotokoll: - Bosnien und Herzegowina: Annexion durch ÖU möglich (erfolgt 05.11.1908); - Vereinigung Bulgariens und Ostrumeliens denkbar; - (konkrete Entwicklung von den Umständen abhängig).
- Sicherung des Friedens, defensiver 20.05.1882 DREIBUND DR+ÖU+IT - Sicherung des Friedens, defensiver Charakter; - Konsultationen; - Beistand und Hilfe bei französ. Angriff auf Italien, desgleichen bei französ. Angriff auf DR für Italien; - bei Krieg mit zwei oder mehreren Großmächten für alle Vertragspartner „casus foederis“, - bei Krieg mit einer anderen Großmacht mindestens wohlwollende Neutralität; - geheim, 5 Jahre, mit Änderungen verlängert bis zum Ersten Weltkrieg; - italienische Zusatzerklärung: Vertrag darf sich nicht gegen Großbritannien richten (wichtig für 1. Weltkrieg).
- Aufrechterhaltung des Status quo im 12.02.1887 MITTELMEER-ABKOMMEN - Aufrechterhaltung des Status quo im Mittelmeer und im Schwarzen Meer; GB+IT+ÖU - Veränderungen nur nach Abkommen; ÖU (24.03.) - gegenseitige Unterstützung in Nordafrika; - gegenseitige Hilfe bei Streitfall mit einer 3.Macht (FR oder R) im Mittelmeer; - geheim. 12./16.12.1887 ORIENTDREIBUND GB+ÖU+IT - Aufrechterhaltung des Friedens; - Aufrechterhaltung des Status quo im Orient; - Sicherung der Unabhängigkeit und Integrität des Osmanischen Reiches: "Hüterin der Meerengen"; - keine Aufgabe von Souveränität und Autorität durch das Osman. Reich auf dem Balkan (Bulgarien); - geheim, Abschluß durch Notenaustausch.
18.06.1887 RÜCKVERSICHERUNGSVERTRAG DR+R - geheim; auf 3 Jahre; - Ersatz für den 1887 auslaufenden Drei-Kaiser- Vertrag; - 5 Art.: Dtl. sagt für den Fall eines österreichischen, Rußl. für den Fall eines französischen Angriffs auf den jew. Vertragspartner Neutralität zu; - "Ganz geheimes Zusatzprotokoll": Dtl. bestätigt dem Zaren Bulgarien und den Zugang zum Schwarzen M. DR+R als Einflußsphären; - 1890 nach Bismarcks Entlassung trotz russischen Wunsches nicht erneuert; - Problem: Überschneidung dt. Verpflichtungen in Zweibund und Rückversicherungsvertrag. ("Spiel mit fünf Bällen".) (Allerdings nur im Falle eines unprovozierten Angriffskrieges, den Bismarck unbedingt verhindern will.) - 24.10.1896 durch HAMBURGER NACHRICHTEN enthüllt.
10.05.1871 FRANKFURTER FRIEDENSVERTRAG - Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges; DR+FR - Abtretung von Elsaß, Lothringen, Metz; - 5 Milliarden Franken Reparationen, zahlbar in 3 Jahren; - (Teil-)Besetzungen bis Zahlungsende.