Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze

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Abbau von Rechten bringt keine Arbeitsplätze Dichtung und Wahrheit nach der Kanzlerrede am 14.3.2003 17.3.2003 IG Metall Bayern

Tarifverträge Der Kanzler will: In Tarifverträgen Optionen schaffen für Betriebsver-einbarungen zur Beschäftigungsförderung/ -sicherung Was er nicht sagt: Unsere Tarifverträge enthalten schon jetzt solche Optionen, z.B. zur Flexibilisierung der Arbeitszeit oder zur Änderung von Leistungslohn und Leistungszulage. Der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 6 Stunden bei Auftragsmangel. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Wenn nicht, droht er mit gesetzlicher Regelung. Was er nicht sagt: Tarifverträge Der Kanzler will: Deutlich mehr betriebliche Bündnisse für Arbeit durch die Tarifvertragsparteien. Wenn nicht, droht er mit gesetzlicher Regelung. Was er nicht sagt: Allein die IG Metall Bayern hat im Bereich der Metall- und Elektroindustrie weit über 30 Sanierungstarifverträge abgeschlossen. In den Branchen Textil und Holz+Kunststoff ist das Bild ähnlich. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Kündigungsschutz Der Kanzler will: Psychologische Schwelle vor Neueinstellungen für Kleinbetriebe (mehr als 5 AN) überwinden Was er nicht sagt: Während der Geltung des KSchG erst ab 10 AN in den Jahren 1996 bis 1998 war kein Nettobeschäftigungseffekt feststellbar. 1996 bis 2001 blieb Zahl der AG-Kündigungen in etwa gleich. OECD-Studie 1999: Trotz gleichbleibenden Niveaus des Kündigungsschutzes Ende 80er/ Ende 90er Jahre entwickelte sich Arbeitsmarktsituation unterschiedlich. Einstellungsquote ist auch in Betrieben mit 6-9 AN wesentlich höher als in größeren Betrieben. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Kündigungsschutz besser handhabbar machen Was er nicht sagt: Der Kanzler will: Kündigungsschutz besser handhabbar machen Was er nicht sagt: Trotz KSchG enden 32% aller Arbeitsverhältnisse aufgrund einer AG-Kündigung (ca. 1Mio / Jahr!). Von den betroffenen AN klagen jedoch nur ca. 11% (d.h. ca. 100.000 / Jahr) gegen die Kündigung. Bei betriebsbedingten Kündigungen klagen sogar nur 8% der Gekündigten. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Kündigungsschutz Der Kanzler will: Wahlrecht zwischen Klage auf Weiterbeschäftigung und Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen Was er nicht sagt: Heute erhalten nur rund 10% aller AN, deren Arbeitsverhältnis endet, eine Abfindung. Von den 32%, die vom AG gekündigt werden (s.o.), bekommen nur 15% (= ca. 150.000) eine Abfindung. Von den 11% der Gekündigten, die gegen die Kündigung geklagt haben, erhalten nur ca. 50% eine Abfindung, d.h. ca. 50.000 AN im Jahr bundesweit. 17.3.2003 IG Metall Bayern

In Betrieben mit BR wurde dieser zu 60% informiert. Kündigungsschutz Der Kanzler will: Sozialauswahl nicht nur nach Alter oder Dauer der Betriebszugehörigkeit, sondern Festlegung der Prioritäten durch Betriebsparteien Was er nicht sagt: In ca. 90% aller Betriebe in Deutschland gibt es keinen Betriebsrat. Dort arbeiten ca. 50% aller AN. In Betrieben mit BR wurde dieser zu 60% informiert. BR widerspricht im Durchschnitt gerechnet nicht mehr als 10% aller AG-Kündigungen (bezogen auf Fälle, in denen Klage erhoben wurde, sind es 44%). 17.3.2003 IG Metall Bayern

Eine objektive Definition von „Leistungsträgern“ ist unmöglich. Kündigungsschutz Der Kanzler will: Sozialauswahl so gestalten, dass Leistungsträger im Unternehmen bleiben können Was er nicht sagt: Eine objektive Definition von „Leistungsträgern“ ist unmöglich. Regelung nützt nicht Kleinbetrieben, sondern vor allem Großunternehmen, die systematisch ältere und sozial besonders schutzwürdige Arbeitnehmer „loszuwerden“ versuchten. Ist hier eine „Lex Siemens“ geplant? 17.3.2003 IG Metall Bayern

Quellen für Angaben zum Kündigungsschutz: Bielenski, Hartmann, Pfarr, Seifert: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Wahrnehmung und Wirklichkeit – Neue empirische Befunde (Darstellung und Ergebnisse in AuR 2003, S. 81 bis 91) BMA: Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit (einsehbar über www.arbeitsgerichtsverband.de) OECD-Studie 1999, Employment Outlook 1999 (Ergebnisse in AuR 1999, S. 437) 17.3.2003 IG Metall Bayern

Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für maximal 18 Monate Der Kanzler will: Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für maximal 18 Monate Was er nicht sagt: Für einen Facharbeiter, der nach 40 Jahren arbeitslos wird, wurden bei durchschnittlich 2.000 € Bruttomonatseinkommen ca. 70.000 € Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt (Basis: 6,5%). Geplantes AloG (Basis: 2.500 € Monatsentgelt = 635 € Bemessungsentgelt / Woche, Steuerkl. III, ohne Kind): 54 Jahre und jünger: 13.716 € (12 Monate) 55 Jahre und älter: 20.574 € (18 Monate) 17.3.2003 IG Metall Bayern

Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für maximal 18 Monate Der Kanzler will: Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate, ab 55 für maximal 18 Monate Was er nicht sagt: Der nach drei Jahren angeblich erreichte Spareffekt von 10-15 Mrd. Euro jährlich (Quelle: Bundesanstalt für Arbeit, SZ vom 18.3.2003, S.19), kann nur dann zu einer Senkung des Beitragssatzes von 6,5% auf 4,6% führen, wenn das eingesparte Geld nicht für andere Zwecke verwendet wird. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Arbeitslosenhilfe Der Kanzler will: Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe Was er nicht sagt: Zusammen mit der Verkürzung der Bezugsdauer des AloG werden dadurch die Ausgaben für Sozialhilfe insgesamt erheblich steigen, d.h. die Belastung wird nicht geringer, sondern auf andere Kassen verteilt. Die „originäre“ Alohi z.B. nach Wehr- oder Zivildienst gibt es schon seit 1.1.2000 nicht mehr. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Vergleich Arbeitslosen- /Sozialhilfe Facharbeiter in Bayern, 36 Jahre, verheiratet, 2 Kinder im Alter von 6 und 9 Jahren, Steuerkl. III, 3.000 € Bruttomonatseinkommen (= 765 € Bemessungsentgelt / Woche), Ehefrau ohne Einkommen: Arbeitslosenhilfe 1.431,60 € Arbeitslosenhilfe (= 57% des Leistungsentgelts wegen der Kinder) Anspruch auf aufstockende Sozialhilfe bis Gesamtbedarf (s.u.) Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste): Bedarf: 1.514 € (Regelsätze für Ehepaar mit 2 Kindern plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen) 17.3.2003 IG Metall Bayern

Vergleich Arbeitslosen- /Sozialhilfe Montagehelferin in Bayern, 40 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder im Alter von 12 und 15 Jahren, Steuerkl. II, 1.800 € Bruttomonatseinkommen (= 460 € Bemessungsentelt / Woche): Arbeitslosenhilfe 741,60 € Arbeitslosenhilfe (= 57% des Leistungsentgelts wegen der Kinder) Anspruch auf aufstockende Sozialhilfe bis Gesamtbedarf (s.u.) Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste): Bedarf: 1.515 € (Regelsätze für Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 16 plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen) 17.3.2003 IG Metall Bayern

Vergleich Arbeitslosen-/Sozialhilfe Ingenieur in Bayern, 45 Jahre, alleinstehend, keine Kinder, Steuerkl. I, 4.000 € Bruttomonatseinkommen (= 1.020 € Bemessungsentgelt / Woche): Arbeitslosenhilfe: 1.161,60 € (= 53% des Leistungsentgelts) Sozialhilfe (Basis Bayern = die niedrigste): 632 € (Regelsatz für Alleinstehenden plus Kaltmiete plus Heizkosten plus einmalige Leistungen) 17.3.2003 IG Metall Bayern

Erläuterungen zur Berechnung Zur Berechnung des Bemessungsentgelts für AloG und Alohi wurde das jeweilige Monatsentgelt mit 13,25 multipliziert (entsprechend MTV M+E-Industrie). Um bei AloG und Alohi einen Monatsbetrag zu erhalten, wurde das eigentlich wöchentlich zu zahlende Leistungsentgelt durch 7 dividiert und mit 30 multipliziert. Für die Berechnung der Sozialhilfe wurden die bayer. Mindestregelsätze (Höhe bestimmt örtlicher Träger) und bei Miete, Heizkosten und einmaligen Leistungen der Bundesdurchschnitt herangezogen. 17.3.2003 IG Metall Bayern

Krankengeld aus der gesetzlichen KV herausnehmen Der Kanzler will: Krankengeld aus der gesetzlichen KV herausnehmen Differenzierte Praxisgebühren und Selbstbehalte Was er nicht sagt: Krankengeld ist eine mit 0,8% des Beitragssatzes vorfinanzierte Versicherungsleistung. Private Vorsorge oder Zuzahlung kann sich ein AN mit durchschnittlichem Einkommen nicht mehr leisten. Krankengeld sichert das Existenzminimum während der Krankheit: Bei Wegfall steigen Sozialhilfekosten! 17.3.2003 IG Metall Bayern