Richtlinien zur Sexualerziehung vom 04-06-2013 Vortrag: Vorstellung der Rechtsgrundlagen Einige Aspekte inhaltlicher Ausführungen Organisation in der Schule:

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Richtlinien zur Sexualerziehung vom Vortrag: Vorstellung der Rechtsgrundlagen Einige Aspekte inhaltlicher Ausführungen Organisation in der Schule: Fächer, Projekte, Methoden, Koordination Überblick über die Richtlinienausführungen mit Fachbezug 1

Richtlinien zur Sexualerziehung vom In Kraft ab SJ 2013/14 Im Internet zu finden unter: 2

Unberührt: Art. 6, Abs, 2 GG: Sexualerziehung als natürliches Erziehungsrecht der Eltern Art. 7, Abs. 1 GG: Sexualerziehung der Schule als Erziehungs- und Bildungsrecht des Staates § 15a Saarl. SchOG: Sexualerziehung ist Bestandteil des Unterrichts-und Erziehungsauftrags von Schule Basis Offenheit für alle WertvorstellungenRücksichtnahme auf elterliche Wertsysteme Verpflichtender, fächerübergreifender Unterricht/ Unterricht in mehreren Fächern Informationsrecht der Eltern über Inhalt und methodisch-didaktische Überlegungen der Umsetzung der Sexualerziehung Auftrag der Schule – Rechtsgrundlagen 3

Präambel Basis: Grundgesetz Pluralismus Heterogenität Plurale Wert- und Normenvorstellung Recht auf Sexualität Vielfältige Formen von Sexualität Grenzziehung, wo Rechte Anderer bedroht Gleichwertigkeit von Hetero-, Bi-, Homo-, Trans- und Intersexualität 4

Verantwortliche, ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten: Traditionelle Familie, Eineltern-, Patchwork-, Adoptivfamilie, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Dialog mit den Eltern Zentrale schulische Aufgaben: Vermittlung sachlichen, wissenschaftlich begründeten Wissens Aufbau eigener Identität Grundsätze schulischer Sexualerziehung 5

Anforderungen an pädagogische und persönliche Kompetenzen der Lehrer Bewusstheit persönlicher Wirkungsweise und Vorbildfunktion Reflexion eigener Werte und Vorstellungen Ausbildung! Fortbildung! Weder „Gefahren-Abwehr-Pädagogik“ noch „Fakten-Vermittlungs- Pädagogik“, sondern Situationsangemessene Sprache und Taktgefühl 6

Inhaltliche Ziele der Sexualerziehung Mündige Schüler in Bezug auf menschliche und soziale Partnerschaft Stärkung des Verantwortungsbewusstseins Umsetzung des Rechtes auf körperliche und seelische Unversehrtheit Kompetenzvermittlung in Bereichen: - Liebe, Partnerschaft, Lust - unterschiedliche sexualethische Anschauungen reflektieren können - den Prozess der Selbstfindung unterstützen - die eigene und die Fremdwahrnehmung reflektieren - Vorurteile abbauen - Würde und Eigenarten von Mitmenschen achten, Rücksicht nehmen, Toleranz üben 7

8 Themenbereiche Menschlicher Körper und seine Entwicklung Fruchtbarkeit und Fortpflanzung Sexualität Emotionen Beziehungen und Lebensstile Sexualität, Gesundheit, Wohlbefinden Sexualität und Recht Soziale und kulturelle Aspekte und Normen 8

Qualitätskriterien und Organisation in der Schule Angstfreie Atmosphäre, Rücksichtnahme, Achtung, Bereitschaft zu persönlicher Stellungnahme „Schonraum“ – Einrichtung durch zeitweise Aufhebung der Koedukation Sexualerziehung als durchgängiges Unterrichtsprinzip – fächerverbindend und -übergreifend Leistungsüberprüfung nur im Bereich des Faktenwissens, nicht der Reflexion und Kommunikation Zusammenarbeit in projektorientierten Maßnahmen aller Lehrer einer Klasse, Klassenstufe, eines Jahrgangs Koordination der Fachbeiträge und der Zusammenarbeit mit den Eltern durch die Klassenleitungen Kooperative, gesprächsfördernde Methoden und Arbeitsformen unter Einbeziehung externer Experten, auch an externen Orten Planung und Koordination auch durch Fachkonferenzen, möglicherweise unter Beteiligung von Fachkräften der Sozialarbeit und externen Fachstellen Lerntagebuch und Portfolio zur individuellen Reflexion Berücksichtigung von besonderen Situationen erkrankter, behinderter Schüler oder solchen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterbindung der Weitergabe persönlicher Daten, Unterbindung von Abwertung und Diskriminierung Fachbeteiligung: Bio/ Nat-Wiss., Re/ Eth, De, FS, SK/Pol, Gesch, BK, Sp Beauftragung einer Lehrerin und eines Lehrers zur Intervention bei sexualisierter Gewalt und zur Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Behörden vor Ort 9