Schulungsinitiative Jugendschutz „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI „Schon gecheckt?! - Alkoholabgabe mit Verantwortung“ für die Aus-

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 Präsentation transkript:

Schulungsinitiative Jugendschutz „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI „Schon gecheckt?! - Alkoholabgabe mit Verantwortung“ für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Handel, Gastronomie und Tankstellen Kurzversion 07/2015

Jugendschutz in Bezug auf alkoholische Getränke - Wieso? Weshalb? Warum? Warum wir einen funktionierenden Jugendschutz bei alkoholischen Getränken brauchen: Weil Alkohol für Kinder und Jugendliche besonders gefährlich ist! Weil Kinder und Jugendliche unerfahren im Umgang mit alkoholhaltigen Getränken sind und die Folgen und Gefahren falsch einschätzen! Weil Wachstumsprozesse zahlreicher Organe, wie zum Beispiel des Gehirns, der Leber und des gesamten Knochenbaus noch nicht abgeschlossen sind! Weil bei zu frühem Konsum die Gefahr der Schädigung verschiedener Organe besteht!

DESHALB: Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße zu schützen! Kinder und Jugendliche benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft! Alle sind gefordert: Eltern, Erziehungsberechtigte Schulen, Lehrer Politik: Institutionen und Behörden Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken und natürlich Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Handel, Gastronomie und Tankstellen! Auf Sie kommt es an! Sie nehmen in Ihrem Beruf eine wichtige Rolle ein und sind vom Gesetzgeber verpflichtet, das Jugendschutzgesetz auch persönlich in Ihrer täglichen Arbeit aktiv umzusetzen!

Jugendschutzgesetz im Überblick Getränke Abgabe/Verzehr unter 16 Jahren Abgabe/Verzehr ab 16 Jahren Abgabe/Verzehr ab 18 Jahren Bier verboten* erlaubt Biermischgetränke Wein und Sekt Weinhaltige Mischgetränke Spirituosen (Schnaps, Korn, Wodka, Whiskey, Tequila, Liköre, Gin, Cognac etc.) verboten spirituosenhaltige Mischgetränke * Eine Ausnahme gilt für Abgabe und Verzehr von Bier, Biermischgetränken, Sekt, Wein und weinhaltigen Getränken an unter 16-jährige Jugendliche (14 oder 15 Jahre!), wenn eine personensorgeberechtigte Person (Eltern oder gesetzlicher Vormund) anwesend ist und dies erlaubt.

Kein Kavaliersdelikt: Konsequenzen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Bei Verstößen drohen: Bußgeld von bis zu 50.000 Euro Eintrag ins Gewerbezentralregister (ab einem Bußgeld von 200,00 Euro) Entzug der Gaststättenerlaubnis bzw. Gewerbeuntersagung! Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in Handel, Gastronomie und Tankstellen sind Sie also nicht nur dem Gesetz, sondern auch dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet!

Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz? Altersnachweis kontrollieren! Wenn Sie Zweifel am Alter des Gastes oder Kunden haben, lassen Sie sich einen geeigneten Altersnachweis zeigen. Dies kann sein: Personalausweis Reisepass Führerschein Es können auch andere Dokumente, wie Schülerausweise, Monatskarten, Vereinsausweise usw. genügen, wenn daraus Identität (Foto in der Regel eingescannt oder mit Siegel) und Geburtsdatum ersichtlich sind und keine Anzeichen für eine Fälschung oder Verfälschung (z.B. korrigiertes Geburtsdatum) vorliegen. Achtung: Bier, Wein und Sekt dürfen an 14- und 15-jährige Jugendliche nur dann abgegeben werden, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (leibliche Eltern oder gesetzlicher Vormund) sind, die dies erlaubt! Fragen Sie nach, in welcher Beziehung Begleitpersonen zu Kindern und Jugendlichen stehen!

Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz Wie halte ich mich ans Jugendschutzgesetz? Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie einen Altersnachweis verlangen Ruhig und sachlich bleiben! Gegenaggression bringt nichts! Bleiben Sie immer freundlich und respektvoll! Jugendliche ab 16 besser mit „Sie“ ansprechen, damit diese sich nicht zurückgesetzt fühlen! (Dies gilt natürlich vor allem im Einzelhandel und in den Tankstellen. In der Szene-Gastronomie ist das „Du“ durchaus üblich.)

Kein Ausweis – keine alkoholhaltigen Getränke! Bleiben Sie konsequent, wenn Sie Zweifel haben: Kein Ausweis, kein Verkauf und kein Ausschank! Im Zweifelsfalle bitten Sie den Gast oder Kunden, ein entsprechendes Dokument zu holen, bevor Sie die Produkte ausschenken bzw. verkaufen. Weisen Sie auf Ihre gesetzliche Verpflichtung hin! Wenn der Kunde uneinsichtig ist: Ziehen Sie Ihren Chef hinzu! Bitte genau hinschauen: Der Altersnachweis könnte gefälscht sein. Sind die Angaben zum Geburtsdatum unleserlich, überschrieben oder korrigiert, sollten Sie das Dokument nicht gelten lassen.

Tipps, wie Sie mit betrunkenen Gästen umgehen sollten Machen Sie ruhig, sachlich und gelassen klar, dass Sie keine weiteren alkoholhaltigen Getränke an den sichtlich betrunkenen Gast ausschenken oder verkaufen werden! Lassen Sie sich nicht provozieren und versuchen Sie, ruhig zu bleiben! Gegenaggression bringt nichts! Lassen Sie sich nicht überreden und weisen Sie darauf hin, dass Ihnen per Gesetz keine andere Wahl bleibt! Aber drohen Sie nicht! Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein! Wiederholen Sie Ihren Standpunkt - wenn nötig mehrmals! Halten Sie räumlichen Abstand zu dem Gast - sicher ist sicher! Wenn nichts hilft: Rufen Sie die Polizei, um eine Eskalation zu vermeiden! Bei Verdacht auf eine Alkoholvergiftung (Bewusstlosigkeit) sollten Sie umgehend ärztliche Hilfe hinzuziehen!

Impressum Herausgeber: „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI (Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V.) Urstadtstr. 2, 53129 Bonn Kooperationspartner: Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen e. V. (BLBS) Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband) Handelsverband Deutschland e. V. (HDE) Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) Deutsche Barkeeper-Union e. V. (DBU) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) Bundesverband freier Tankstellen e. V. (BFT) Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland e. V. (BTG) Zentralverband des Tankstellengewerbes e. V. (ZTG) Mineralölwirtschaftsverband e. V. (MWV) UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI) Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e. V. (BV GFGH) Tankstellen-Interessenverband e. V. Tankstellengewerbe Bayern Barschule München Barschule Rostock bar academy sachsen German Bartender School Redaktion und Gestaltung: KESSLER! Kommunikationsberatung, Wiesbaden, www.kessler-kommunikation.de

Noch eine Bitte! Für die Dokumentation, Verbreitung und Weiterentwicklung der Schulungsinitiative Jugendschutz sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen! Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und schicken Sie uns diesen Erhebungsbogen ausgefüllt per Fax an 0611-880964-20 oder per E-Mail an info@schu-ju.de. Name: ______________________ Vorname: ______________________ Funktion: ______________________ Bildungseinrichtung: ______________________ Adresse: ______________________ E-Mail-Adresse: ______________________ Ich habe am __________ eine __ -minütige Schulungseinheit zum Thema Jugendschutz gehalten. Ort der Schulung: ______________________ Art der Teilnehmer: ______________________ Teilnehmeranzahl: ______________________ Anzahl Zertifikate: ______________________ O Die Schulungsunterlagen und die didaktischen Hinweise konnte ich erfolgreich nutzen. O Ich habe in Bezug auf die Schulungsunterlage folgende Verbesserungsvorschläge: _____________ _______________________________________________________________________________ Datum, Name, Unterschrift ___________________________________________________________